Bild Köln berichtete 2010 von einer skandalösen Kündigung in der Gastronomie
Das Kolping Hotel International kündigte einen Kellner für eine Fehlbuchung von 20 Cent. Das Kölner Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber auch noch recht.
Wir dokumentieren einen Artikel von Petra Braun, 12. November 2010.
No SLAPP! Stop Union Busting! Fachkonferenz für Demokratie & Meinungsfreiheit im Betrieb | 9. Nov. 2024 | Köln | ► Mehr erfahren ► Jetzt anmelden!
Köln – Über 24 Jahre arbeitete er in einem Kölner Hotel. Fast sein halbes Leben. Doch jetzt bekam Buffetier Necdet Gökdeniz (51) die fristlose Kündigung.
Am letzten Rosenmontag hatte er statt einem Rotwein für 4,40 Euro zwei große Kölsch für je 2,10 Euro in die Kasse eingegeben. Macht genau 20 Cent Differenz.
„Okay, ich habe einen Fehler gemacht“, sagt der Kellner. „Es war so viel los an dem Tag, ich musste alles allein machen. Aber ist das ein Grund nach all den Jahren?“ Ist es, entschied jetzt das Kölner Arbeitsgericht.
Dabei spielte keine Rolle, dass der Kellner vorher mal Getränke nicht gebongt haben soll. Stephan Lütke Twehues, Geschäftsführer des Kolping Hotel International, zu BILD: „Es hat sich nicht um einen einmaligen Vorfall gehandelt.“
Dem Gericht reichte die Fehlbuchung über 20 Cent: „Ein Umstand, der eine sofortige Entlassung rechtfertigt.“ Daran ändere auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im „Fall Emmely“ nichts, das die Kündigung einer Kassierin wegen zwei Pfandbons aufhob.
Die Kölner Richter in ihrer Begründung: „Ein Arbeitnehmer, der Kassiertätigkeiten ausführt, muss bei jedem Cent Ehrlichkeit an den Tag legen.“
Necdet Gökdeniz will nun weiterkämpfen. Sein Anwalt Daniel Lesaar kündigte Berufung an.