Union Busting mit Küttner und Schreiner + Partner (im Hintergrund) scheitert erst in zweiter Instanz.

Endlich Gerechtigkeit! Das Landesarbeitsgericht Köln gab in einem Kammertermin am 7. Februar 2025 unmissverständlich zu verstehen, dass man ein Urteil kassieren würde, das die Vorsitzende Richterin Nadja Abou Lebdi in der 1. Instanz am Arbeitsgericht Köln gefällt hatte (Siehe: Union Busting-News 12/24 vom 5.9.2024) Die Geschäftsführung des ADAC Nordrhein kam einem solchen LAG-Urteil allerdings zuvor, das wohl eine verschriftliche Klatsche bedeutet hätte. Nach einer längeren Verhandlungspause wurden alle Anklagepunkte gegen die Betriebsratsvorsitzende zurück gezogen.
Damit kann Petra G., die seit 2015 im Amt ist und offensichtlich das Vertrauen ihrer Kolleg*innen genießt, ihre Betriebsratstätigkeit weiter führen. Rund 20 Unterstützer*innen, die Petra solidarisch begleiteten, waren erleichtert und zufrieden. Darunter waren zahlreiche Betriebsratsmitglieder anderer Unternehmen.
Juristisches Komplott mit Schreiner + Partner?
Die ADAC-Geschäftsführung, vertreten durch Jacqueline Grünewald und Wolfgang Jakobs, irritierte mit einem wirrem Vortrag; die als „renommiert“ geltende Kölner Arbeitsrechts-Boutique Küttner vertrat eine unverschämte Fertigmacher-Strategie, die womöglich nicht mal auf eigenem Mist gewachsen ist. Denn hinter den Kulissen ist auch die Hardcore-Kanzlei Schreiner + Partner aktiv gewesen – mutmaßlich in ihrem Spezialgebiet: Zermürben und Zersetzen von aktiven Betriebsräten. Die aufgebotenen Konstruktionen und juristischen Winkelzüge trugen die Handschrift der berüchtigten Union Busting-Kanzlei (Was ist das?).
Nach außen hin wurde das toxische Jura-Cocktail vom jungen Aufstreber mit Dreitagebart RA Michael Hoffmann aus dem Hause Küttner Arbeitsrecht verabreicht, der keine Scham, allenfalls Unsicherheit zeigte, die abstrusen Kündigungsgründe zu vertreten. Diesmal allerdings ohne Wirkung. Der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Gantgen und seine ehrenamtlichen Beisitzer wollten dem vorgetragenen Bullshit nicht folgen – anders als die Vorsitzende Richterin Nadia Abou Lebdi in der Vorinstanz. Und so lief das Ganze ins Leere.
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Worum ging es eigentlich?
Das ist schwer zu sagen. Offensichtlich hatte die engagierte und erfahrene Betriebsratsvorsitzende Petra G. regelrechten Hass ihrer Vorgesetzten auf sich gezogen. Die Geschäftsführerin des ADAC Nordrhein, Jacqueline Grünewald, erschien vor Gericht zwar in demonstrativ weißer Weste, ihre scharf herunter gezogenen Mundwinkel ließen sie am Verhandlungstag jedoch geradezu boshaft wirken. Und hier liegt höchst wahrscheinlich das Problem: eine Führungsperson die unkontrolliert frei dreht. Ihr Kompagnon Wolfgang Jakobs geht nach eigenem Bekunden in vier Monate in den Ruhestand. Besser wäre es wohl, wenn Grünewald ihm alsbald folgen würde…
Was wurde vorgetragen?
Die ADAC-Geschäftsführung bereitete die Kündigungsversuche gegen die BR-Vorsitzende Petra G. offensichtlich mit Schikanen und Willkürmaßnahmen vor. Das Home-Office wurde ihr gestrichen, obwohl Heimarbeit bei den Bediensteten des ADAC laut Betriebsvereinbarung eigentlich üblich ist – wie seit dem Corona-Lockdown in den meisten deutschen Firmen – und obwohl der ADAC Nordrhein 19 Außenstellen besitzt. Es gibt also keinen logischen Grund, warum die BR-Vorsitzende tagtäglich im ADAC-Hochhaus an der Luxemburger Straße in Köln antanzen sollte. Sie kann schließlich auch online beratend für die Lohnabhängigen tätig sein.
Der Hauptangriff lief per Überstunden und Zeiterfassung.
Die freigestellte Betriebsratsvorsitzende sollte Überstunden, die sich aus ihrer Beratungstätigkeit ergaben, entgegen aller Rechtsprechung, vorab anmelden und dabei „Gründe“ nennen. Ein abstruses Ansinnen, das im Kern einen schwerwiegenden Eingriff in die Betriebsratsarbeit dargestellt hätte.
Und am Monatsende sollte Petra G. ihre angefallenen Überstunden in einer Excel-Tabelle nachhalten und einreichen. Alsdann errechnete man aus Minuten-Differenzen zwischen dieser Excel-Aufstellung und dem hauseigenen Zeiterfassungssystem namens Matrix einen kumulierten Fehlbetrag von 628 Minuten, der zwischen Juli 2023 und März 2024 aufgelaufen sein soll. Rund zehn Stunden. Der niedrigste Zeitbetrag war eine Minute, der größte dreizehn Minuten. Eine Art kulmulierte Bagatellkündigung. Dieses Überstundengeld machte insgesamt knapp 400,- Euro aus. (Also vermutlich weniger als ein Partner der Kanzlei Kütter pro Stunde verdient.) Dass Petra G. nun diese rund zehn Überstunden eingereicht hatte, sollte ihr als Versuch einer „unrechtmäßigen Begünstigung“ ausgelegt werden. Das Gericht konnte dem nicht folgen. Die meisten Prozessbeobachter ebensowenig.
Außerdem wurde Petra G. zu einem Personalgespräch gebeten – von ihren oben erwähnten Widersachern Grünewald & Jakobs – wobei man ihr einen Beistand verweigerte. Weder ihr Anwalt, noch ein weiteres Betriebsratsmitglied sollten dabei sein. Die BR-Vorsitzende hätte sich also ohne Beistand und Zeugen in die Höhle der Löwen begeben sollen.
Personalgespräch als Kreuzverhör?
Dass sie sich diesem abstrusen Ansinnen verweigerte, wurde zu einem weiteren Kündigungsgrund aufgebauscht. Dabei ist die Weigerung vollkommen verständlich und ratsam: Führungspersonal, das sich von Schreiner + Partner schulen lässt, ist beinahe alles zu zutrauen. Solchen Leuten sollte niemand ohne Zeugen und Beistand entgegen treten!
Richter Gantgen fragte die ADAC-Geschäftsführerin Jacqueline Grunewald denn auch: „Was hätt’s verschlagen, wenn jemand dabei gewesen wäre? Was war Ihre Befürchtung?“ Eine plausible Antwort blieb sie schuldig.
Der Gerichtstermin brachte mehrere Erkenntnisse:
- Der ADAC Nordrhein täte gut daran, sich von der Geschäftsführerin Jacqueline Grünewald zu trennen. Sie stellt persönliche Befindlichkeiten offenbar über das Wohl der Organisation und schadet durch ihre Personalführung (inklusive Anheuern von Schreiner + Partner) dem Image des ADAC.
- Die Kölner Kanzlei Küttner ist sich nicht zu schade, juristische Komplotte und Nachstellungen kaltschnäuzig vor Gericht zu vertreten, die mutmaßlich von Schreiner + Partner entworfen worden sind. Shame on you!
- Fertigmacher-Strategien der Kanzlei Schreiner + Partner funktionieren zumeist nur, wenn es Richter/innen gibt, die mitspielen. In diesem Sinne, gilt es die Vorsitzende Richterin Nadia Abou Lebdi des Arbeitsgericht Köln genauer zu beobachten. Womöglich hat Abou Lebdi als ehemalige Anwältin der Kanzlei CMS Hasche Sigle und Kollegin der CMS-Union Busterin Gerlind Wisskirchen nicht immer genügend Distanz zur Arbeitgeberseite. Womöglich fehlt ihr der Sensor, Union Busting und Fertigmacher-Strategien als solche zu erkennen bzw. juristisch korrekt zu bewerten: als bösartige Konstruktionen und juristische Nachstellung (Stalking), die im Kern gegen das Betriebsverfassungsgesetz und die Koaltionsfreiheit gerichtet sind.
- Solidarität, Öffentlichkeitsarbeit und – wenn es geboten scheint – auch Skandalisierung können einen wichtigen Beitrag leisten, Gerichte aufzuwecken und zu besonderer Sorgfalt zu bewegen. Dass eine Sache von öffentlichem Interesse ist, macht einen großen Unterschied!