Union Busting News 12/24: ADAC gegen Betriebsrat ► Investitionsverbot für Kanzleien ► Gesinnungsprüfung bei TU München ► Bewährungsstrafen für Menschenhandel ► Rider protestieren

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Union Busting-News mit Jessica Reisner. Arbeitsunrecht und Betriebsratsbehinderung in Deutschland.

  • ADAC / Mit Mitgliedsbeiträgen gegen den Betriebsrat? Schreiner + Partner schult leitende Angestellte
  • Berlin / Rider rufen zu Protest auf
  • Menschenhandel / Bewährungsstrafen trotz Asubeutung, Gewalt und Sozialkassenbetrug?
  • ArbG München / Gesinnungsprüfung an TU München bestätigt – Bewerber abgelehnt
  • Investitionsverbot / Justizminister rüttelt am Fremdbesitzverbot: Kanzleien bald im Besitz von Investoren?
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Mit Mitgliedsbeiträgen gegen den Betriebsrat beim ADAC Nordrhein? Schreiner + Partner schult leitende Angestellte

Köln: Das Arbeitsgericht Köln ersetzte am 8. August 2024 die Zustimmung zur Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden des ADAC Nordrhein e.V. Vorsitzende Richterin war Nadja Abou Lebdi. Das Arbeitsgericht veröffentlichte gleichen Tags eine Pressemitteilung zum Fall. Der Spiegel berichtete ebenfalls. 1

Die Betriebsratsvorsitzende Petra ist selbst Juristin und arbeitet seit über 20 Jahren beim ADAC. Sie vertritt die Interessen von rund 500 Kolleg*innen. Der Betriebsrat hatte ihrer Kündigung nicht zugestimmt. Der ADAC Nordrhein wollte die Zustimmung deshalb vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das dies gelungen ist, halten wir für einen Skandal.

Seit Jahren soll die Union Busting-Kanzlei Schreiner + Partner Seminare für Führungskräfte beim ADAC Nordrhein geben. Wir haben dazu eine  Anfrage an den ADAC gesandt. Besonders im Hinblick auf die Frage, ob für solche Schulungen Mitgliedsbeiträge verwendet werden.


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Die Kanzlei Schreiner + Partner ist für einschlägige Anti-Gewerkschafts- und Betriebsrats-Seminare sowie Union Busting bekannt. Hier finden Sie eine Sammlung zu Union Busting durch Schreiner + Partner, z.B. bei Kik, Borbet und Schedl sowie Protesten gegen die Seminare der Kanzlei. Unsere Gründungsmitglieder Elmar Wigand und Werner Rügemer beschrieben 2014 in ihrem Buch Die Fertigmacher die Methode von Schreiner + Partner.9 Und dieses Muster passt 1:1 auf den ADAC Nordrhein:

Die Kanzlei Schreiner + Partner übernimmt sowohl aktive Mandate, schult aber auch bundesweit das Leitungspersonal von Unternehmen und versucht dabei hinter den Kulissen zu bleiben. Des Öfteren bezahlen Unternehmen solche Kanzleien und Berater, lassen die typischerweise konstruierten Kündigungen und Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder aber von unverdächtigen lokalen Wald- und Wiesen-Kanzleien oder renommierten Sozietäten verfassen.

Beim ADAC Nordrhein hat sich Rechtsanwalt Michel Hoffmann von der Kanzlei Küttner für den öffentlichen Part vor Gericht hergegeben.

Und hier kommen die Konstrukte, mit denen der ADAC am Arbeitsgericht Köln die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden voran trieb:

  1. Betriebsratsarbeit wurde nicht ausschließlich im Betriebsratsbüro geleistet.

  2. Die Betriebsratsvorsitzende hatte ein Personalgespräch ausgeschlagen, weil die Geschäftsleitung ihr die Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied verweigerte

  3. Eine Differenz zwischen Arbeitszeitdokumentation und Verlassen des Bürogebäudes inklusive Ausstempeln. Hier waren über einen Zeitraum von rund 9 Monaten 628 Minuten aufgelaufen, also rund 10 Stunden. Letzter Punkt scheint uns besonders absurd. Schließlich müssen alle Beschäftigten nach Arbeitsende zum Ausgang des Bürogebäudes gelangen. Das betonten auch viele ADAC-Kolleg*innen, die beim zweiten Verhandlungstermin in Köln dabei waren.

Den ADAC-Geschäftsführeri*nnen Jacqueline Grünewald und Wolfgang Jakobs, war es bei Gericht allerdings extrem wichtig zu betonen, dass die Betriebsratsvorsitzende eben keine normale Angestellte sei. Weder Petra noch ihr Anwalt Dirk Winter bestanden übrigens darauf, dass die 628 Minuten bezahlt werden sollten. Kriminelle Energie sieht unseres Erachtens anders aus.

Was ist beim ADAC Nordrhein los? Warum geht der ADAC in Köln mit solcher Akribie gegen die Betriebsratsvorsitzende vor?

Unser Erfahrung nach fürchten Unternehmen, die Union Busting betreiben vor allem Transparenz. Im Hintergrund spielen dann oft Compliance-Verstöße oder die Nicht-Einhaltung von Arbeitsrechten eine Rolle. Ein weiteres Motiv für Union Busting ist, dass Unternehmen erhebliche Verschlechterungen für Beschäftigten planen, wobei Transparenz selbstredend unerwünscht ist.

Wenn Sie mehr darüber wissen, was beim ADAC Nordrhein hinter den Kulissen los ist, finden Sie unter www.arbeitsunrecht.de Kontaktmöglichkeiten.

Wir werden an dieser Stelle berichten, was unsere Anfragen beim ADAC Nordrhein ergeben. Denn wir wüssten auch gerne, wie viel sich der ADAC die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bislang hat kosten lassen und ob hierzu Mitgliedsbeiträge verwendet wurden.

Lieferando Workers Collectiv: Rider rufen zu Protest auf

Berlin: Das Lieferando Workers Collectiv LWC, eine Vereinigung von Fahrrad-Auslieferfahrer*innen, ruft für Freitag, den 6. September 24, ab 16.00 Uhr zu einer Kundgebung bei der Burgermeister-Filiale an der Schönhauser Str. 45 auf.

Burgermeister ist eine Imbisskette, deren Filialen auch im Franchisemodell betrieben werden. Hintergrund des Aufrufs zur Kundgebung ist ein Bericht des LWC über einen Vorfall, den auch die taz aufgriff.2 Dabei berichtet ein Lieferando-Fahrer im Restaurant von Mitarbeitern angegriffen und verletzt worden zu sein. Burgermeister bestreitet diese Anschuldigung auf Anfrage durch uns und hat Anzeige erstattet.

Ein Mitglied des Lieferando Workers Collectiv Berlin berichtet auf twitter, dass die Fahrer*innen immer mehr verbalen wie physischen Angriffen ausgesetzt seien. Und das lieferdienstübergreifend. Dem LWC würden auch vermehrt Fälle sexueller Belästigung gemeldet, bei denen Kunden sich vor Lieferdienstmitarbeitern entblößen oder ihnen zweifelhafte Angebote machen.

Hinter diesen Auswüchsen steckt unseres Erachtens folgendes Problem: Die Verrohung dieser Gesellschaft wird durch offene Verachtung Lohnabhängiger mit niedrigem Einkommen durch Vermögende und ihre Lobbyisten aktiv vorangetrieben. Lohnabhängige im Niedriglohnbereich genießen weder Respekt noch ausreichenden Schutz vor schlechten Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Gesetzesverstößen. – In diesem Sinne senden wird solidarische Grüße an alle Auslieferfahrer*innen!

Bewährungsstrafen für 5 Jahre Menschenhandel, Sozialkassenbetrug und Lohnraub möglich

Berlin: Zwischen 2015 und 2020 soll ein Vater-Sohn-Gespann rumänische Arbeiter auf Baustellen ausgebeutet, um Lohn betrogen, geschlagen und mit Waffen bedroht haben. Dazu kommt Sozialversicherungsbetrug. Darüber berichtet unter anderem die Tageszeitung neues deutschland.3 4 Trotz dieser extremen Straftaten könnten Vater und Sohn mit Bewährungsstrafen und niedrigen Geldstrafen davon kommen. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht sollen sich auf einen Deal geeinigt haben.

Ein Geflecht von Scheinfirmen und Subunternehmen soll den Menschenhandel organisiert haben. Vater und Sohn sollen dabei die Fäden gezogen haben. Arbeitsschutz zum Beispiel bei Arbeiten mit Asbest soll es nicht gegeben haben. Auch baustellentaugliche Arbeitskleidung soll nicht gestellt worden sein. Die Arbeiter seien in der Regel bis zu zehn Stunden eingesetzt worden – oft an sechs Tagen die Woche. 12 Euro pro Stunde war ihnen versprochen worden. Doch im Monat seien oft nur 300 bis 600 Euro abgerechnet worden. Sozialabgaben in Höhe von über 450.000,- Euro sollen nicht abgeführt worden sein.

Rechtsstaat kaputtgespart: Überlastete Staatsanwaltschaften befördern Straffreiheit und lasche Strafen bei Unternehmerkriminalität

Der Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sieht vor: Im Gegenzug für Geständnisse wird dem Vater eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt, seinem Sohn eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten. Dazu kommen Geldstrafen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Augenblicklich sind jedoch noch vier weitere Verhandlungstermine vor der 26. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Berlin vorgesehen. Wer dabei sein will, kann das tun: Gerichtsverhandlungen finden öffentlich statt.

Nicht nur bei uns, auch bei der Berliner Staatsanwaltschaft soll es Unzufriedenheit mit dieser Absprache geben. Allerdings leide man dort unter erheblichem Personalmangel. Dieser Personalmangel gefährde Verurteilungen. Ein Zustand also, dem abgeholfen werden könnte, wenn es politisch gewollt wäre Unternehmerkriminalität zu ahnden.

TU München: Arbeitsgericht bestätigt Gesinnungsprüfung – Wer ist hier eigentlich der Verfassungsfeind?

München: Das Arbeitsgericht München unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Pres hat am im August 2024 entschieden. dass der Bewerber Benjamin von der Technischen Universität München aus Gesinnungs-Gründen und wegen angeblicher Verfassungsfeindlichkeit abgelehnt werden darf. Dabei geht es im Kern um eine marxistische Weltsicht und Mitgliedschaften bei der Roten Hilfe und „Die Linke.SDS“. Wobei die Mitgliedschaft bei „Die Linke.SDS“ schon 2014 endete.

Eine weitere Rolle spielt Benjamins Beteiligung an der Organisation kapitalismuskritischer Proteste beim G7-Treffen im Jahr 2015 in Elmau. Über das Verfahren, bei dem Benjamin auf Einstellung an der TU München klagte, berichtete unter anderem die junge welt.5 Wir hatten den skandalösen Vorgang erstmals im Februar 2024 in die news aufgenommen.6 Benjamin wurde vor Gericht von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin vertreten.

Benjamin, selbst ein Absolvent der TU München mit Master in Urbanistik hatte sich 2022 auf eine Stelle an der TU beworben. Der entsprechende Lehrstuhl befand aufgrund von Benjamins Qualifikation, dass er ein absolut geeigneter Kandidat wäre.

Es folgte die in Bayern übliche Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Hier gab man sich scheinbar Mühe, den Bewerber möglichst ungeeignet erscheinen zu lassen. Unter anderem wurde ein strafrechtlicher Vorwurf aufgelistet, der jedoch nie vor Gericht verhandelt worden war und sich nach Akteneinsicht durch Benjamins Anwältin als haltlos erwies. Dennoch machte sich die TU München die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu eigen.

Berufliche Sanktionen für Wahrnehmung von Grundrechten – Extreme Kräfte rütteln am Rechtsstaat

Der Fall ist ein brandheißes Exempel dafür, wie extreme Teile der Gesellschaft gedenken mit kapitalismuskritischen Personen umzugehen. Der Freistaat Bayern ließ sich von Rechtsanwalt Gerhard Greiner von der Kanzlei arcum vertreten. Greiner zitierte laut neuem Deutschland aus von Benjamin veröffentlichten Texten in denen er sich für die umfassende Wahrnehmung des Streikrechts und gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) positioniert. Und stellte ihn als gefährlichen Linksextremisten dar. Eine Unterstützungs-Kundgebung vor dem Arbeitsgericht München soll Greiner als bedrohlich bezeichnet haben. Dabei gehören öffentliche Versammlungen, wie auch das Koalitions- und Streikrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundrechten.

Wer also steht hier möglicherweise nicht auf dem Boden der Verfassung? Jemand der Grundrechte wahrnimmt, oder Jemand, der das Wahrnehmen von Grundrechten mit beruflichen Nachteilen abstrafen möchte?

Nach Einschätzung von Hertha Däubler-Gmelin besteht zumindest bei Benjamin kein Grund für Zweifel an dessen Verfassungstreue. Sie engagiert sich schon seit längerem gegen das Wiederaufkommen von Gesinnungstests und Regelüberprüfungen von Bewerbern im öffentlichen Dienst bei den Verfassungsschutzämtern. Diese erinnern an die Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre und den Radikalenerlass, der sich in hemmmungsloser Kommunisaparanoia vor allem gegen Linke wandte.7

Fällt das Investitionsverbot für Kanzleien?

Deutschland: Bislang ist es Investoren verboten Anwaltskanzleien aufzukaufen. Das könnte sich bald ändern. Justizminister Marco Buschmann von der FDP befürwortet offensichtlich, dass das Investitionsverbot bei Kanzleien gekippt oder zumindest aufgeweicht wird. Darüber berichtet der Jacobin. 8

Das Fremdbesitzverbot für Kanzleien soll die Interessen der Allgemeinheit stärken. Das macht auch Sinn. Denn Unternehmen klagen Kritiker*innen und Angestellte schon heute willkürlich in Grund und Boden. Die Kosten setzen sie als Geschäftsausgabe ab – und sparen so zum Schaden der Allgemeinheit auch noch Steuern. Ein Interesse bei der juristischen Verfolgung von Kritiker*innen und unliebsamen Angestellten zu deeskalieren gibt es in der Folge weder bei Unternehmen noch bei den sie beratenden Kanzleien.

Demnächst könnten die gleichen Investoren, die Kritiker*innen und unliebsame Angestellte kalt stellen wollen zugleich noch Teilhaber oder Besitzer der Kanzlei sein, die sie für ihre Zwecke einsetzen. Das heißt: sie schreiben in einem Geschäft Kosten für eine juristische Auseinandersetzung gewinnmindernd ab, und verdienen mit ihrer Kanzlei gleichzeitig an der selben Rechtsstreitigkeit.

Die Frage des Investitionsverbotes wird in Kürze vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH verhandelt. Und zwar aufgrund eines Präzedenzfalls, der von den Unternehmern Daniel Halmer und Simon Vestner möglicherweise eigens geschaffen wurde, um einen solchen Fall vor das EuGH zu bringen. Anwalt Christian Wolf, der die Rechtsanwaltskammer München vor dem EuGH vertreten hat, ordnet den Fall als womöglich konstruiert ein:

Daniel Halmer, Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Halmer UG, verkaufte mehr als die Hälfte seiner Unternehmensanteile an die österreichische Beteiligungsgesellschaft Sive. Da war die Halmer UG noch keine 12 Monate alt und nicht anwaltlich tätig geworden. Halmer und der Sive-Geschäftsführer Simon Vestner waren auch zuvor schon miteinander verbunden. Denn Halmer gründete das Legal-Tech-Unternehmen Conny GmbH, das Klagen gegen Mietpreiserhöhungen sammelt und bei dem Vestner Gesellschafter ist.

Das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann FDP machte derweil eine Umfrage unter Anwältinnen und Anwälten. In der Umfrage des Bundesjustizministeriums gaben knapp zwei Drittel der Befragten an, dass eine Beteiligung durch Kapitalinvestoren für sie nicht infrage kommt. Zu hoch seien die Gefahren für die Qualität und Unabhängigkeit der Rechtsberatung.

Das ist eine begründete Sorge: Denn Ziel der Maßnahme ist nicht Anwält*innen und Verbraucher*innen den Rücken zu stärken, sondern Investoren Gewinne zu sichern.


Quellen

2 Lilly Schröder: Aus Helden werden Opfer, Taz, 30.08.2024, https://taz.de/Angriffe-auf-Rider/!6029249/

3 Marten Bremer: Berlin: Rumänische Arbeiter ausgebeutet und misshandelt, neues deutschland, 26.08.2024, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184778.menschenhandel-berlin-rumaenische-arbeiter-ausgebeutet-und-misshandelt.html

4 Berliner Kurier: Vater und Sohn sollen Arbeiter wie Sklaven gehalten haben, 26.08.2024, https://www.berliner-kurier.de/kriminalitaet/vater-und-sohn-sollen-arbeiter-wie-sklaven-gehalten-haben-li.2248290

5 Fabian Linder: »Verfassungsfeind« abgewiesen, junge welt, 27.7.2024 https://www.jungewelt.de/artikel/480342.berufsverbote-in-der-wissenschaft-verfassungsfeind-abgewiesen.html

6 Jessica Reisner: TU München lehnt Anstellung aus Gesinnungsgründen ab – Paranoider Antikommunismus, arbeitsunrecht, 8.2.2024 https://arbeitsunrecht.de/union-busting-news-2-24-fleischindustrie-thyssenkrupp-steel-tu-muenchen-helios-sap-und-homeoffice/#anker02

7 Peter Nowak: Benjamin Ruß: Antikapitalismus als Ausschlusskriterium, neues deutschland, 1.8.2024 https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html

8 Moritz Kudermann. Die Finanzialisierung der Anwälte, Jacobin, 26.08.2024, https://www.jacobin.de/artikel/fremdbesitzverbot-marco-buschmann-eugh

9 Elmar Wigand, Werner Rügemer, Papyrossa-Verlag (2014), Die Fertigmacher – Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung, Seite 28


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