Kölner Cinenova-Kino verhindert Betriebsrat durch Massenentlassung*

0
4294

Betriebsratsfeindliche Säuberungswelle: Rund 20% der Kino-Belegschaft des Cinenova gefeuert!

► Verhinderter Betriebsratsgründer klagt auf Wiedereinstellung.

► Cinenova-Geschäftsführung reagiert mit SLAPP-Klage gegen Betroffenen um öffentliche Kritik zu unterdrücken.

Wir rufen zur solidarischen Prozess-Begleitung auf!

Kommt zur Verhandlung und unterstützt Raphael! Für Mitbestimmung und Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt!

Freitag, 10. Oktober 2025, 9.30 Uhr | Arbeitsgericht Köln, Saal III, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln.

Der Filmvorführer und Marketing-Experte Raphael wurde vom Cinenova-Kino in Köln-Ehrenfeld gefeuert, weil er als Gewerkschafter und angehender Betriebsratsgründer offenbar unbequem war. Die Geschäftsführung hat anscheinend große Angst vor einem Betriebsrat. Warum wohl?

Raphaels Kündigung ist nach unserer Auffassung bösartig und gegen demokratische Mitbestimmung gerichtet. Die Kündigungsgründe halten wir für vorgeschoben und substanzlos. Raphael streitet vor Gericht für seine Wiedereinstellung.

Die Arbeitsbedingungen im Cinenova Kino Köln-Ehrenfeld sind geprägt von folgenden Missständen:

  • sachgrundlose Kettenbefristungen,
  • willkürliche Schichtplanung (Arbeit auf Zuruf),
  • Defizite bei Kranken- und Urlaubsgeld,
  • inkompetente Personalführung und ätzendes Chef-Gebaren.

Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert das Cinenova Kino auf, den Betriebsratsgründer Raphael wiedereinzustellen! 

Wir fordern die Geschäftsführung auf, undemokratische, willkürliche und ausbeuterische Praktiken zu beenden!

Wir erinnern das Cinenova Kino außerdem daran, dass es als Arthouse-Kino mit öffentlichen Geldern subventioniert wird. Jeder sollte sich an die demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln halten müssen; aus der Förderung durch öffentliche Gelder erwachsen zusätzliche soziale Verantwortung der Geförderten und ein gesteigertes öffentliches Interesse.

Während Raphael das Cinenova auf Wiedereinstellung verklagt, reagiert die Geschäftsführung mit einer Gegenklage: Raphael soll negative Äußerung über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen im Cinenova unterlassen. In einem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht, werden ehemalige Beschäftigte Raphaels Aussagen und die Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht bestätigen. Im Grunde geht es bei dem Verfahren genau um den Inhalt dieser Pressemitteilung. Darf man das wirklich sagen, was wir hier schreiben? Wir denken: Ja, doch!


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

* Warum ‚“Massenentlassung“?

Es handelt sich laut §17 Kündigungsschutzgesetz um eine sog. „Massenentlassung“, wenn bei einer Belegschaft von 20 – 60 Leuten über 5 Beschäftigte zeitnah entlassen werden. Im Cinenova wurden Raphael und fünf seiner Vertrauten gefeuert. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Säuberungswelle handelt, die gegen eine anstehende Betriebsratsgründung und gewerkschaftlichen Organisierung gerichtet ist.


Über eine Berichterstattung würden wir uns freuen! Für Interviews und Hintergrundgespräche steht Ihnen zur Verfügung: Elmar Wigand | Pressesprecher | +49.176.588 656 23 | presse@arbeitsunrecht.de


Zu den Hintergründen:

► Miserable Arbeitsbedingungen & Union Busting

Angestellte des Cinenova Kinos in Köln-Ehrenfeld wollten im Frühjahr 2025 einen Betriebsrat gründen. Die Geschäftsführung der Filmtheaterbetriebe Borck GmbH unter den Schwestern Sandrine Meyer und Adrienne Weißweiler reagierte prompt und kündigte dem Initiator Raphael S. am 24. April 2025 fristlos. Darauf folgte eine regelrechte Säuberungswelle: Oftmals nach intensiven Einzel- & Gruppengesprächen kündigte die Geschäftsführung weiteren Angestellten – darunter etliche, die Raphaels Initiative zur Gründung eines Betriebsrats unterstützen wollten.

Am 27.05.2025 luden die Ehemänner der Geschäftsführerinnen Timm Meyer und Dennis Weißweiler – beide selbst als Führungskräfte im Kino tätig – für den 2. August 2025 zur Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstands ein, um selbst eine Betriebsratsgründung zu initiieren.

Bis zum Termin soll die Geschäftsführung dann eine ganze Reihe von Einzelgesprächen geführt haben. Das Ergebnis: Die Ehemänner der Geschäftsführerinnen sagten den Versammlungstermin mit der Begründung ab, dass man in Gesprächen mit der Belegschaft festgestellt habe, dass die Angestellten gar keinen Betriebsrat wünschen. Der ganze Vorgang stinkt zum Himmel! Es ist Union Busting aus dem Lehrbuch – wenn auch recht billig gestrickt.

Die rechtliche Abwicklung erledigt Rechtsanwalt Rüdiger Henning von der Kanzlei Henning & Kollegen, der bislang nicht als Betriebsratsfresser auffällig wurde.

► Sachgrundlose Befristungen und Arbeit auf Abruf

Die aktion ./. arbeitsunrecht hat die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen im Cinenova Köln mit Hilfe von Leitfaden-Interviews untersucht. Wir sind der Überzeugung, dass es sich um gezielte Betriebsratsverhinderung handelt.

Wir sind der Meinung, dass ein aufgeblähter und zum Teil nutzloser Wasserkopf aus vier Leitungspersonen, die miteinander durch Heirat verbandelt sind, hier prekär Beschäftigte gezielt ausbeutet.

Das zentrale Mittel hierzu sind sachgrundlose Kettenbefristungen, durch die die Angestellten in einem rechtlich ungesicherten Schwebezustand gehalten werden.

Warum erhalten die Angestellten im Cinenova scheinbar durchgehend auf ein Jahr befristete Verträge? Und das für Tätigkeiten, die sich in wenigen Tagen erlernen lassen? Und warum folgt beim Cinenova auf das erste befristete Beschäftigungsjahr ein zweites?

► Einseitige Flexibilität zu Lasten der Beschäftigten

Einer der Hauptkritikpunkte der Angestellten: die Geschäftsführung erwartete, dass sie extrem flexibel einspringen. Je nach Besucheraufkommen. Gab es wenig zu tun, durften Angestellte – unbezahlt – früher gehen. Gab es Bedarf, sollten sie laut Berichten der ehemals Angestellten spontan anrücken.

Was für die Geschäftsführung praktisch erschien, lief für die Angestellten auf unplanbare Arbeitszeiten und unklares Einkommen hinaus. Die Unternehmerinnen Sandrine Meyer und Adrienne Weißweiler wälzen das wirtschaftliche Risiko damit einfach auf die Angestellten ab.

Wer sich bei Krankheit abmeldete soll sogar aufgefordert worden sein, selbst für Ersatz zu sorgen.

Unser Fazit: Das Cinenova-Kino braucht demokratische Interessenvertretung der Beschäftigten, um erträgliche und nachhaltige Arbeitsbedingungen durchzusetzen.


Wer sind wir?

Die „Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. – Initiative für Demokratie in Wirtschaft & Betrieb“ ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 2014 für Arbeitsrechte als Menschenrechte einsetzt.

Wir unterstützen Betriebsräte, Gewerkschafter*innen und Beschäftigte und beleuchten die Schattenseiten der deutschen Wirtschaft.

Wir dokumentieren und analysieren Union Busting (d.h. die systematische und professionelle Bekämpfung arbeitgeber-unabhängiger Organisierung) und Fertigmacher-Methoden. Wir entwickeln Gegenstrategien und beraten Betroffene.

Zu unseren Mitgliedern gehören Lohnabhängige, Rechtsanwälte, Publizisten, soziale Aktivisten + Bürgerrechtler*innen.

Träger des taz.panter Preis 2017.


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelUnion Busting-News #12/25: DHL, Groundstars, Zalando, FU Berlin, Kino Cinenova, Widerstand gegen Rüstungstransporte
Nächster ArtikelCinenova: Wollen Sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? Natürlich Rechtsgeschichte!