System Naujoks: Wer stoppt diesen rechtsnihilistischen Irrsinn?

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Unrechtsanwalt torpediert Betriebsräte bei Travelex, Türenwerk Prüm und I-SEC mit durchsichtiger Methode. Staatsanwaltschaften und Arbeitsgerichte schauen zu

Naujoks spielt auf Zeit
Ungleiches Spiel: Helmut Naujoks hat Zeit und verdient an jedem zusätzlichen Schriftsatz, während den Betriebsratsmitgliedern die Zeit bis zur Betriebsratswahl im März 2018 wegläuft (Licence art libre, wikicommons)

Der Hardcore-Arbeitsrechtler Helmut Naujoks gerät mit seinen aggressiven Methoden gegen Betriebsratsmitglieder der Sicherheitsfirma I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH am Frankfurter Flughafen in die Schlagzeilen. Die Süddeutsche Zeitung griff unsere Berichterstattung am 08.12.17 auf, die junge Welt berichtete am 12.12.2017.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gegen I-SEC (mehr dazu: hier).

Es sind weitere Fälle anhängig: Aktuell stellt Helmut Naujoks sowohl bei der Firma Travelex am Frankfurter Flughafen als auch im Auftrag der Prüm Türenwerk GmbH Betriebsratsmitgliedern nach.

Das Naujoks-Drehbuch ist bekannt


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In beiden Fällen wird folgende Masche gegen die Betriebsratsvorsitzenden und damit auch gegen die Gremien gefahren: Dem Betriebsratsvorsitzenden wird gekündigt. Da Betriebsratsmitglieder laut Betriebsverfassungsgesetz mit gutem Grund besonderen Kündigungsschutz genießen, muss die Zustimmung dazu vom Betriebsrat eingeholt werden. Ein Betriebsrat, der sich als Interessenvertretung der Beschäftigten begreift, stimmt jedoch grundsätzlich keinen Kündigungen seiner Mitglieder zu.

Anders kann es laufen, wenn die Gremien durch Kündigungen und Abfindungen bereits ausgedünnt sind, so dass Nachrücker zum Zuge kommen, die von der Geschäftsleitung in Stellung gebracht wurden. Durch solche Nachrücker, die bei den Wahlen aus gutem Grund weniger Stimmen bekamen, entsteht nicht selten eine unternehmensfreundliche, gelbe Mehrheit. Dieses Manöver ist sowohl bei Travelex als auch im Prüm Türenwerk zu beobachten.

In beiden Fällen ist es der Geschäftsleitung und ihrem skrupellosen Dienstleister Naujoks geglückt, die Mehrheitsverhältnisse im BR zu drehen. Die umgekrempelten Gremien geben ihre Zustimmung zur Kündigung ihrer jeweiligen Vorsitzenden und anderer Betriebsratsmitglieder. Mit gleichzeitig ausgesprochenen Hausverboten haben sie keinen Zugang zum Betrieb und den Kollegen mehr und sind Stimmungsmache, übler Nachrede, Halbwahrheiten, Unterstellungen und Lügen, die gezielt und fortwährend in der Belegschaft verbreitet werden, schutzlos ausgeliefert. Die Basis beginnt zu bröckeln, die Stimmung wird vergiftet.

Es wäre Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Arbeitsgerichten hier schnell zu handeln und Betriebsratsmitglieder zu schützen, zumal Methode und Motive sattsam bekannt sind. Das geschieht nicht.

Unserer Einschätzung nach startet Helmut Naujoks mit diesem aggressiven Vorgehen einen Angriff auf die Betriebsratswahlen 2018.

Massenweise Hausverbote

Aktuell begleitet die aktion ./. arbeitsunrecht drei Naujoks-Fälle. Sie weisen deutliche Parallelen auf:

  • Bei der Sicherheitsfirma I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH (ca. 1400 Beschäftigte, am Frankfurter Flughafen) kündigte das Management drei Betriebsratsmitgliedern, unter anderem den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Alle erhielten Hausverbote, die zwar vom Arbeitsgericht Frankfurt kassiert, aber umgehend mit neuen Begründungen erneuert wurden. So hat der stellv. Betriebsratsvorsitzenden mittlerweile das dritte Hausverbot erhalten. Auch das erste Hausverbot gegen den BR-Vorsitzenden Mario S. wurde am 13.12.2017 vom Arbeitsgericht Frankfurt kassiert. An 14.12.2017 wurde ihm ein zweites Hausverbot zugestellt. Hinzu kam eine eine absurde Schadensersatzklage, auf die wir zu einem späteren Zeitpunkt eingehen werden.
  • Der Wechselstuben Betreiber Travelex, der rund 50 Beschäftigte am Frankfurter Flughafen hat,  kündigte zwei von drei Betriebsratsmitgliedern. Betroffen sind der Betriebsratsvorsitzende Khalil B., sowie seine Stellvertreterin Maryam G., ferner ein solidarischer Kollege ohne BR-Mandat. Alle erhielten Hausverbote.
  • Der Prüm Türenwerk GmbH aus Weinsheim in der Eifel reichte es, den Betriebsratsvorsitzenden Marco K. zu kündigen, um die Mehrheit im Betriebsrat kippen zu lassen. Mit einem gelben Nachrücker stimmte das Gremium der Kündigung zu. Selbstredend erhielt auch Marco K. Hausverbot.

Gezielte Prozessverschleppung?

Über das Hausverbot gegen Marco K.  sollte am 05.12.2017 verhandelt werden. Doch Helmut Naujoks beantragte eine Verschiebung aufgrund einer angeblichen Erkrankung. Das Arbeitsgericht Trier hat den nächsten Termin erst für den 01.03.2018 angesetzt. Im selben Monat finden die turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2018 statt. Und hier kommen wir vermutlich zum Kern der Naujoksschen Aktivitäten: Die Isolation von Betriebsratsmitgliedern von der Belegschaft verschafft den Unternehmen reichlich Raum Stimmung gegen die Geschassten zu machen.ht.

Einen Tag später, am 06.12.2017 hätte die Verhandlung beim Arbeitsgericht Frankfurt zum Hausverbot des Betriebsratsvoritzenden der I-SEC stattfinden sollen. Auch hier beantragte Helmut Naujoks eine Verschiebung. Hier bemühte er einen angeblichen Urlaub.

Zusammenschluss Betroffener

Die aktion ./. arbeitsunrecht hat die Betroffenen der drei Fälle und ihre Anwälte zusammengebracht. Es gibt Überlegungen, die jeweiligen Gericht im Sinne des Beschleunigungsgrundsatzes aufzufordern, auf unseres Erachtens rein strategisch gestellte Anträge auf Terminverschiebung von Helmut Naujoks nicht mehr einzugehen.  Auch die gegen I-SEC wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ermittelnde Staatsanwältin Queißer und die Anwaltskammer werden in der Sache informiert.

Hintergrund des Konflikts beim Prüm Türenwerk

In der Prüm Türenwerk GmbH arbeiten rund 650 Beschäftigte, zuständige Gewerkschaft ist die IG Metall.  Marco K. ist seit 26 Jahren im Betrieb. 2017 kündigte ihm das Management bereits zwei Mal. Beim ersten Anlauf wird das abgenutzte Konstrukt des Spesenbetrugs bemüht. Die Höhe des angeblichen Schadens betrug lächerliche 12,70 Euro.

In Wirklich geht es nach Einschätzung Beschäftigter jedoch um etwas anderes: Beim Prüm Türenwerk in Weinsheim fungierte ein früheres Betriebsratsmitglied zugleich als Schwerbehindertenvertreter. Nach einer Befüörderung gab die nun zum Führungspersonal gehörende Person den Sitz im Betriebsrat ab, nicht jedoch den Posten des Schwerbehindertenvertreters. Da der Schwerbehindertenvertreter an jeder Betriebsratssitzung teilnehmen darf, saß ab diesem Moment in jeder Sitzung ein Vertreter der Geschäftsführung. Das machte sich ganz konkret bemerkbar. Der Betriebsrat hatte keine Möglichkeit mehr, vertraulich zu sprechen.

Die zweite Mahnung bekam Marco K., weil sein Anwalt das Konstrukt, dass ein Mitglied der Geschäftsleitung als Schwerbehindertenvertreter in jeder Sitzung saß, in einem Schriftsatz kritisierte. Ein sozusagen neuer innovativer Naujokscher Ansatz: Kündigungen als Strafe für nicht genehme Schriftsätze von Beschäftigten-Anwälten.

Hintergrund des Konflikts bei Travelex

Die Travelex Deutschland GmbH (tarifgebundenes Unternehmen, Dachorganisation Travelex mit Sitz in London) betreibt mit rund 50 Beschäftigten neun Geldwechsel-Stuben am Frankfurter Flughafen. Die Belegschaft ließ ihre Interessen von einem sehr engagierten 3-köpfigen Betriebsrat vertreten. Es liefen verschiedene Einigungsstellen. Nun sind zwei von drei Betriebsratsmitgliedern und ein solidarischer Beschäftigter entlassen. Zwei der Gekündigten sind außerdem Mitglieder der Tarifkommission.

Seit ca. zwei Jahren ist Swen Jaggard Travelex-Geschäftsführer am Frankfurter Flughafen. Befristete Verträge wurden laut Beschäftigten seitdem nicht verlängert, Reinigungskräfte gekündigt und die Beschäftigten aufgefordert, selbst zu putzen. Beschäftigte berichten, dass die harte Linie gegen den Betriebsrat seit dem Brexit-Votum noch ungenierter gefahren wird.

Kündigung + Hausverbot für den Travelex Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende Khalil B. arbeitet seit 22 Jahren für Travelex. Ihn traf es als Ersten. Er hatte seine Teamleiterin gebeten, in Zukunft davon abzusehen, krankgeschriebene Kolleg*innen zu Hause anzurufen, nach der Diagnose zu befragen und zu bedrängen. Aus diesen Gespräch konstruierte die Geschäftsleitung eine verhaltensbedingte Kündigung. Ein typischer Naujoks-Klopper, der vor Gericht in sich zusammenfallen dürfte. Es wurde zudem ein Hausverbot gegen Khalil B. ausgesprochen. Der erste Verhandlungstermin soll erst am 22.02.2018 stattfinden.

Kündigung + Hausverbot gegen die stellvertretende Travelex-BR-Vorsitzende

Die Nachrücker im Betriebsrat, jetzt in der 2:1-Mehrheit im dreiköpfigen Gremium, bedrängten unmittelbar darauf die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Maryam G., eine außerordentliche Betriebsratssitzung einzuberufen, in der der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Khalil B. zugestimmt werden sollte. Sie wurde so massiv unter Druck gesetzt, dass sie am 11.11.2017 einen Nervenzusammenbruch erlitt.

Auch Maryam G. erhielt eine verhaltensbedingte Kündigung und Hausverbot. Sie ist seit 17 Jahren bei Travelex beschäftigt und rückte in den Betriebsrats nach, als der frühere Vorsitzende gegen Abfindung ging.

Kündigung + Hausverbot für solidarischen Travelex-Mitarbeiter

Manuel D.N., Mitglied der Tarifkommission, seit 2011 bei Travelex beschäftigt, beobachtete die Hetzjagd auf die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Er kommentierte die Situation kritisch und stand der Maryam G. am 11.11.2017 solidarisch bei. Die Geschäftsleitung sprach ihm wenige Tage später ein Hausverbot aus und kündigte ihm verhaltensbedingt. Der Gütetermin von Manuel D.N. findet am 18.01.2018 statt.

Ein ungleicher Kampf. Staatsanwaltschaften gefordert

So, wie Arbeitsrecht und Betriebsverfassungesetz derzeit gestrickt sind und ausgelegt werden, helfen sie den Angegriffenen im Moment wenig. Bis die Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen sind, sind die Betroffenen auf Arbeitslosengeld oder sogar Hartz IV angewiesen.

Die Verfahren ziehen sich zugunsten der Unternehmen in die Länge. Ein zermürbender Effekt, den Helmut Naujoks und andere Union Buster (Was ist das?) bewusst befördern und nutzen.

Arbeitsgerichte dürfen sich hier nicht zu unfreiwilligen Mittätern machen. Denn nicht nur die Zeit spielt gegen die Betriebsratsmitglieder, die eigentlich die Wahl im März 2018 vorbereiten müssten.

Wer schützt Betriebsratsmitglieder in Deutschland?

In einem funktionierenden Rechtsstaat, der sich selbst ernst nimmt, wäre es Sache der Staatsanwaltschaften hier energisch einzuschreiten. Doch das wird von selbst niemals geschehen. Es ist Aufgabe einer kritischen Öffentlichkeit, das Thema Betriebsratsbehinderung auf die Tagesordnung zu setzen und den nötigen Druck zu entfalten, damit hier endlich durchgegriffen wird.

Die aktion ./. arbeitsunrecht hat Reformvorschläge zum besseren Schutz von Betriebsräten erarbeitet. Das Dokument kann hier eingesehen und als pdf heruntergeladen werden: https://arbeitsunrecht.de/betriebsraete-staerken-kriminelle-unternehmer-bekaempfen/


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