taz: Gericht als letzter Ausweg

0
1570

Georgische Saisonarbeitskräfte sind in Deutschland um ihren Lohn betrogen worden. Jetzt klagen sie – in Deutschland, aber auch in der Heimat.

Tigran Petrosyan berichtet in der taz vom 26.07.2021 ausführlich und detailliert zu georgischen Erntehelfer*innen, die in Goergien und Deutschland den Mindestlohn einklagen. Das besondere: die Budnesagentur für Arbeit selbst hatte im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales und Hubertus Heil per Sonderabkommen die Anwerbung der Georgier*innen veranlasst. 

Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird im Beitrag zitiert: 

„Überdies hat der Bundestag für die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung für Saisonkräfte auf 102 Tage gestimmt. „Das sind dieselben Erntehelfer*innen, die z.B. die Bundesagentur für Arbeit mit Euren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für die Landwirte aus Georgien anwirbt. Das ist nichts anderes als staatlich subventioniertes Lohndumping auf Kosten der Beitragszahler“, kommentiert die Organisation Arbeitsunrecht Deutschland auf Facebook.“ 

Den ganzen Beitrag finden Sie hier: Gericht als letzter Ausweg


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen


Mehr dazu:


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelSind „wilde“ Streiks wirklich illegal? Die Europäische Sozialcharta sagt etwas anderes.
Nächster ArtikelKraftfahrerkreise Deutschland veröffentlichen Positionspapier