taz: Gericht als letzter Ausweg

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Georgische Saisonarbeitskräfte sind in Deutschland um ihren Lohn betrogen worden. Jetzt klagen sie – in Deutschland, aber auch in der Heimat.

Tigran Petrosyan berichtet in der taz vom 26.07.2021 ausführlich und detailliert zu georgischen Erntehelfer*innen, die in Goergien und Deutschland den Mindestlohn einklagen. Das besondere: die Budnesagentur für Arbeit selbst hatte im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales und Hubertus Heil per Sonderabkommen die Anwerbung der Georgier*innen veranlasst. 

Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird im Beitrag zitiert: 

„Überdies hat der Bundestag für die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung für Saisonkräfte auf 102 Tage gestimmt. „Das sind dieselben Erntehelfer*innen, die z.B. die Bundesagentur für Arbeit mit Euren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für die Landwirte aus Georgien anwirbt. Das ist nichts anderes als staatlich subventioniertes Lohndumping auf Kosten der Beitragszahler“, kommentiert die Organisation Arbeitsunrecht Deutschland auf Facebook.“ 

Den ganzen Beitrag finden Sie hier: Gericht als letzter Ausweg


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