Sind „wilde“ Streiks wirklich illegal? Die Europäische Sozialcharta sagt etwas anderes.

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EINLADUNG zum juristisch-politischen Fachvortrag in Berlin und im Live-Stream

U.S. Post Arbeiter im wilden Streik, März 1970. (Foto: APWUcommunications, Lizenz: CC BY-SA 3.0)
U.S. Post Arbeiter im wilden Streik, März 1970. (Foto: APWUcommunications, Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Mythos wilder Streik + Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik

  • Referent: RA Benedikt Hopmann
  • Zeit: Freitag 30.Juli 2021, 19.00 Uhr
  • Ort: Stadtteilladen Kommune65, Buttmannstr. 1 A, 13357 Berlin

Wir würden gern ein interessiertes wie interessantes Publikum versammeln aus: praktizierenden Arbeitsrechtlern, Journalist_innen, Betriebsratsmitgliedern, engagierten Beschäftigen.

Es geht uns um kreative Weiterentwicklung und Ausdeutung bestehenden Rechts und bestehender Rechtsprechung — auch durch gezielte Grenzübertretung.

Mehr dazu hier: https://arbeitsunrecht.de/termin/mythos-wilder-streik-illegalitaet-zum-grundrecht-auf-streik/

Aufgrund der Corona-Bedingungen sind die Plätze auf 20 begrenzt. Wir bitten um kurzfristige aber verbindliche Voranmeldung unter kontakt@arbeitsunrecht.de


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Mit freundlichen Grüßen

Elmar Wigand | Pressesprecher

PS: Der Vortrag wird live gestreamt und kann über folgende Kanäle unseres Formats arbeitsunrecht FM verfolgt werden. Vor Ort dabei zu sein, ist aber besser!

Es wird eine informelle, interne Diskussion im Anschluss geben, die nicht gestreamt wird.

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Mythos wilder Streik + Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik

Wilder Streik bei Gorillas in Berlin, Juni 2021. (Lizenz: CC BY 4.0, Quelle: Wikicommons)
Wilder Streik bei Gorillas in Berlin, Juni 2021. (Lizenz: CC BY 4.0, Quelle: Wikicommons)

„Wilde“, verbandsfreie Streiks in Deutschland?

Das deutsche Streikrecht ist extrem restriktiv. Gemessen an seiner Streikkultur ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland. Nach der deutschen Rechtsprechung sind „wilde Streiks“ — Arbeitsniederlegeungen ohne Gewerkschaften — in Deutschland verboten. Doch die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt solche Arbeitsniederlegungen. Die ESC ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat.

Auch sonst schränkt die Rechtsprechung in Deutschland das Menschenrecht auf Streik massiv ein.

1953 veröffentlichte die Bundesvereingung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ein Gutachten von Hans Carl Nipperdey, das den Grundstein für ein Verbot des politischen Streiks legte und mit dem sich Nipperdey als erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts empfahl. Das wirkt bis heute nach. Was Viele bis heute verdrängen: Der in der Adenauerzeit hochdekorierte Arbeitsrechtler Nipperdey gehörte zu den führenden Rechtswissenschaftlern welche ab 1933 die Anpassung des Arbeitsrechts an die Ideologie der Nazis vorantrieben hatten.

Wie lange wollen wir uns diesem Herrn vorschreiben lassen, welche Streiks geführt werden dürfen und welche nicht?

Fridays for Future ruft regelmäßig zu Klimastreiks auf, aber niemand streikt.

Eines ist jedenfalls sicher: Ein besseres Streikrecht werden wir nicht durch den Gesetzgeber bekommen. Da das Streikrecht in Deutschland Richterrecht ist, gibt es keinen anderen Weg als die herrschende Rechtsprechung durch gezielte Grenzüberschreitung heraus zu fordern und zu verändern. Das sollten diejenigen nicht vergessen, die sich darauf beschränken, die Risiken hervorzuheben.

In jedem Fall sollten jedoch bestimmte Punkte beachtet und Fallstricke umgangen werden.

Mehr zum Thema und dem Referenten finden Sie hier: https://arbeitsunrecht.de/termin/mythos-wilder-streik-illegalitaet-zum-grundrecht-auf-streik/


Für Nachfragen, Hintergrundgespräche und Interviews in dieser Sache stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Kontakt:
Elmar Wigand, Pressesprecher, +49 176  588 656 23, presse(a)arbeitsunrecht.de

In Presse-Verteiler eintragen: https://arbeitsunrecht.de/presse

 

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