Frontberichte 44. KW 2013

0
2704

Arbeitsunrecht & Betriebsrat-Bashing in Deutschland| Presseschau vom 28.10. – 03.11. 2013

Backhaus Graßhoff /Witten, Bochum: Geschäftsführung und Betriebsratsvorsitzende wegen Erpressung von Angestellten vor Gericht + + New Albea Kunststofftechnik/Seelbach: Belegschaft gegen Betriebsrat aufgehetzt + +USB Umweltservice/Bochum: Betriebsrat geschmiert? + +

#01

Backhaus Graßhoff / Witten: „Sie wollten uns Entsorgen wie Dreck“

Angestellte mit zwielichtigen Diebstahlsvorwürfen erpresst?

Leckeres Brot - Nicht von Grasshoff
Dieses leckere Brot kommt nicht aus der Bäckerei Grasshoff, Witten. Die deutsche Brotindustrie macht beständig durch miserable Arbeitsbedingungen auf sich aufmerksam.

Offenbar wurden Angestellte einer Wittener Großbäckerei erst systematisch bespitzelt und dann bedroht. Sie sollen das Unternehmen bestohlen haben, die Graßhoff GmbH + Co. KG wollte sie zu Aufhebungsverfahren pressen. Der kriminelle Akt: Sie sollen sich, laut Ruhrnachrichten – am Kühlschrank und in der Auslage bedient haben, also bestenfalls Mundraub begangen haben. Vielleicht auch bloß Lappalien, die zu Straftratbeständen aufgebauscht wurden.

Die Methode scheint System zu haben und erinnert stark an den Fall Maredo, Frankfurt und das Vorgehen des Union Busting Anwalts Jan Tibor Lelley, Buse Heberer Fromm. Der Geschäftsführer der Bäckerei Graßhoff behauptet laut Ruhrnachrichten  gar, die Bäckerei-Innung würde dazu raten, Angestellte massiv unter Druck zu setzen.


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Die Besonderheit in diesem Fall: Jetzt stehen die Unternehmer Andreas und Iris Graßhoff und eine leitende Angestellte wegen ihres Vorgehens vor Gericht. Am Wittener Amtsgericht muss Richter Bernd Grewer darüber entscheiden, ob Erpressung vorliegt. Angestellte sollen mit Diebstahlsvorwürfen in die Ecke gedrängt und von mehreren Personen genötigt worden sein, notarielle Schuldanerkenntnisse zwischen 1.250,- und 2.500,- Euro sowie Aufhebungsverträge zu unterschreiben. Nachdem die Ruhr Nachrichten über den Prozess gegen den Geschäftsführer Andreas Graßhoff, seine Frau Iris berichtet haben, meldten sich dort laut Artikel vom 11.10.2013 noch mehrere ehemalige Mitarbeiter/innen, denen Ähnliches widerfahren sein soll.

Personalchefin ist Betriebsratsvorsitzende


Skurriler Nebenaspekt des Falls Graßhoff: Als Betriebsratsvorsitzende fungiert bei Graßhoff die Personalchefin – wenn man übereinstimmenden Presse-Berichten glauben darf. Das wäre allerdings gegen das Gesetz. Der Betriebsrat wird aus dem Kreis der Arbeiter_innen und Angestellten geweählt, also von Personen ohne Leitungsbefugnis (Siehe §5 Absatz 3, (3) Betriebsrverfassungsgesetz). Und das aus gutem Grund. Laut Presse spielte die Betriebsratsvorsitzende/Personalchefin eine zentrale Rolle bei der Bedrohung von Angestellten: „Der Aufhebungsvertrag sei eine gute Lösung für sie, andernfalls mache sie ihr das Leben zur Hölle, soll die Betriebsratschefin gewarnt haben“, schreibt Dennis Sohner in der WAZ. Die Personalchefin/BR-Vorsitzende soll auch bei anderen Bedrohungen zugegen gewesen sein.

Amtsgericht Witten mehrfach beschäftigt

Mittlerweile sind schon zwei Verfahren anhängig. Für Richter Bernd Grewer stellt sich zum einen die Frage, ob an den vorgebrachten Diebstahlvorwürfen (bzw. Lappalien) etwas dran ist. Das wäre allerdings nicht entscheidend: Es kann zwar rechtens sein, einer/m Angestellten in einem solchen Fall statt fristloser Kündigung und Strafanzeige einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Im Fall Graßhoff jedoch wurden die Verkäuferinnen offenbar unter einem Vorwand in die Firmenzentrale gelockt und dann dort Einzeln massiv unter Druck gesetzt. Am Ende der Gespräche soll Iris Graßhoff die Frauen sofort zum Notar gefahren haben. In erster Reihe mit dabei: die oben genannte Betriebsratsvorsitzende und Personalchefin in Personalunion.  Die Summen der hohen Schuldanerkenntnisse wurden mit den Kosten für eigens engagierte Detektive erklärt, die die Geschäftsführung als Testkäufer auf die Frauen angesetzt hätten.

Neben diesem besonders schamlosen Umlegen der Bespitzelungs-Kosten auf die ehemaligen Angestellten, fiel der Verteidiger der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin dadurch auf, dass er stundenlang insgesamt 27 Beweisanträge verlesen hat. Hat man das nötig, wenn man sich seiner Position sicher ist? Ganz sicher nicht.

Der zweite Prozess gegen die Grasshoff GmbH + Co. KG läuft vor dem Arbeitsgericht Bochum. Hier vertritt Anwältin Anja Bleck-Kentgens eine Mitarbeiterin, der bereits nach einem Monat Betriebszugehörigkeit Diebstahl vorgeworfen wurde. Obwohl der Schaden äußerst gering gewesen sei, habe sie eine notarielle Schuldanerkenntnis über 500,- Euro und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben müssen. Lohn für die 4 Wochen haben sie dagegen laut ihrer Anwältin nicht erhalten. Anwältin Bleck-Kentgens strebt die Aufhebung des Auslösungsvertrages an, weil sie ihn für sittenwidrig hält.

Kein Wunder: Mieser Ruf als Arbeitgeber

Eine Ex-Verkäuferin jedenfalls ist froh, dass sie mit der Bäckerei nichts mehr zu tun hat. Ihrem ehemaligen Chef rief sie im Rahmen des Verfahrens zu: „Sie wollten uns entsorgen wie Dreck.“ Sowohl auf dem Portal „kununu“ als auch „Mein Chef.de„, beides Foren, in denen man Arbeitgeber beurteilen kann, finden sich niederschnmetternde Bewertungen der Graßhoff-Kette durch ehemalige Mitarbeiter. 

Die Bäckerei Graßhoff GmbH + Co. KG betreibt laut Firmen Website derzeit 5 Filialen in Witten, eine in Wuppertal und eine in Bochum-Langendreer.

#02

New Albea-Geschäftsführung hetzt Belegschaft gegen Betriebsrat auf

In Seelbach im Schwarzwald scheint es der Geschäftsführung gelungen zu sein, Teile der Belegschaft bei New Albea gegen den Betriebsrat aufzuhetzen. Dem zuständigen Arbeitsgericht Offenburg liegt nun ein Klage zur Auflösung des Betriebsrates vor, die angeblich 85 von 150 Mitarbeitern des Kunststoffbetriebs unterschrieben hätten. Begründung der zweifelhaften Schrift, die die Handschrift von Union Bustern trägt: Der Betriebsrat habe grob gegen die nach dem Betriebsverfassungsgesetz gebotene vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung verstoßen. Außerdem fühlte sich die Geschäftsleitung vom Betriebsrat gemobbt, so die bizarre Darstellung. Ein Artikel aus der Badischen Zeitung deutet in umgekehrte Richtung.

Betriebsversammlung wird zum Spießrutenlaufen

Ahmet Karademir, 1. Bevollmächtigter der IG Metall in Offenburg, sieht laut Badischer Zeitung einen klaren Fall von Einschüchterungstaktik gegen den Betriebsrat. In der vergangenen Woche habe es eine Belegschaftsversammlung gegeben, in der die Geschäftsführung nicht über die wirtschaftliche Lage informiert, sondern die Aktivitäten des Betriebsrats und einzelne seiner Mitglieder denunziert habe. Dabei seien einzelne Betriebsräte laut einem ihm vorliegenden Wortprotokoll auch dazu aufgefordert worden zurückzutreten, weil das Gremium nicht mehr die Interessen der Belegschaft vertrete. Das dümmlich wirkende Argument, dass ein Betriebsrat das Bestehen einer Firma gefährden könnte, ist so alt, wie der Wunsch von Unternehmensführungen, Betriebsratsmitglieder fertig zu machen und von der Belegschaft abzuschneiden. Wir wünschen den betroffenen Betriebsratsmitgliedern gute Nerven und dass wenigstens der hellsichtigere Teil der Belegschaft die benötigte Unterstützung und Solidarität bietet.

#03

USB Umweltservice (Müllentsorgung Bochum): Geschäftsführer und Betriebsratsvorsitzender vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen den USB-Geschäftsführer Werner Meys und den Vorsitzenden des Betriebsrats Anklage erhoben. Laut Radio Bochum soll Meys den Betriebsrats-Voristzenden in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft haben. Während es bei Radio Bochum heißt, dass die Hintergründe der Anklage unklar wären, wird in einem Bericht der Waltroper Zeitung sehr ausführlich auf ein anonymes Schreiben Bezug genommen. Der Inhalt diesen Schreibens habe sich nicht in allen Teilen bestätigt, jedoch den Anfangsverdacht begründet, dass Meys den Betriebsratsvorsitzenden begünstigt habe, damit er der Degradierungen und Kündigungen von drei Abteilungsleitern zustimmt. Das wäre ein klarer Verstoß gegen §119 des Betriebsverfassungsgesetzes. In der Waltroper Zeitung heißt es dazu:

„Wir wissen im Augenblick nicht, aus welchen Gründen das alles geschehen ist“, sagt Jansen. Der Verfasser eines anonymen Schreibens, das unserer Redaktion vorliegt, hat seine eigene Theorie. Laut des angeblichen USB-Mitarbeiters würde seit fast zehn Jahren ein „gebührenfinanzierter Müllwagen“ auf mündliche Anweisung von Meys Gewerbemüll entsorgen. Die Kosten der Entsorgung soll der Steuerzahler tragen. „Der Schaden für die Bürger liegt pro Jahr bei ungefähr 100.000 Euro“, steht in dem Schreiben.
Außerdem: „Ähnliche Umfinanzierungen gibt es in den Werkstätten des USB.“ Im Zuge der Vorfälle „entließ, beziehungsweise degradierte Herr Meys drei Abteilungsleiter“, ist dem Brief weiter zu entnehmen. Betroffen waren ein Verantwortlicher für die Werkstatt und zwei Abteilungsleiter der Müllabfuhr.
„Um diese Degradierung vom Betriebsrat genehmigt zu bekommen, stufte Herr Meys seinen Betriebsratsvorsitzenden […] mehrere Gehaltsstufen hoch.“ Ob diese Vorwürfe zutreffen, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelFrontberichte 41. – 43. KW 2013
Nächster ArtikelWeb-Killer: Maulkorb-Agentur im Dienste von Unternehmern