Frontberichte 12/2019: JVA, Borbet, Gilde, TDDK, Wielpütz

0
4764
Union Busting macht auch vor Knastmauern nicht halt!  –  Frank Vincentz, Wuppertal Vohwinkel – Justizvollzugsanstalt 01, CC BY-SA 3.0

Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

  • JVA / Bautzen: Union Busting im Gefängnis
  • Borbet / Solingen: Arbeitsgericht stimmt Betriebsratsauflösung zu
  • Gilde Brauerei / Hannover: Betriebsaufspaltung statt Tarifverhandlungen
  • TDDK / Bernsdorf: Betriebsrat statt alternatives Mitbestimmungsorgan
  • Wielpütz / Haan: Insolvenzverwalter gegen Betriebsratsgründung

Union Busting im Gefängnis

Die Methoden des Union Busting machen auch vor Gefängnismauern nicht halt. Die Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bautzen lehnte den Antrag des Gefangenen Harald D. auf telefonischen Kontakt zum Sprecher der Solidaritätsgruppe Leipzig der Gefangenengewerkschaft (GG/BO) mit der Begründung ab, dass solch ein Kontakt „die Erreichung des Vollzugszieles“ konterkarieren könnte.

Harald D. hat im Gefängnis den Arbeitskreis Sicherungsverwahrung Bautzen gegründet, um gemeinsam mit anderen Mitgefangenen seine Rechte und Interessen auch im Gefängnis vertreten zu können. Nun legt ihm die Anstaltsleitung diese Aktivität und den Kontakt zur Gefangenengewerkschaft negativ aus und schränkt seine Kommunikationsrechte ein. 

In dem ablehnenden Bescheid begründet die Leitung der Gefängnisabteilung das Verbot des telefonischen Kontaktes mit dem Leipziger Sprecher der Gewerkschaft Marco B. damit, dass dieser Harald D. negativ beeinflussen könnte. Eine Internetrecherche der Abteilung hätte ergeben, dass  Marco B. mitverantwortlich für eine Pressemitteilung sein soll, welche Übergriffe gegen ausländische Gefangene (Pressemitteilung der GG/BO) öffentlich macht und anprangert. Scheinbar ein schweres Vergehen. Mittlerweile geht die JVA Torgau wegen angeblicher falscher Verdächtigung gegen die GG/BO und Marco B. vor.

In ihrem Ablehnungsbescheid weist die zuständige Gefängnisabteilung zudem darauf hin, dass sie auch den Schriftwechsel verbieten könnte (nach §33 Nr.2 SächsStVollzG). Eine unverhohlene Drohung mit Schikanen, wenn Harald D. weiter auf seine Rechte besteht?


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Harald D. hat mittlerweile Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §109 StVollzG beim zuständigen Landgericht Görlitz gestellt, um den Bescheid der Anstaltsabteilung aufheben zu lassen und telefonischen Kontakt zur Gefangenengewerkschaft zu bekommen. 

Quelle:

>zurück zum Anfang


Borbet: Arbeitsgericht Solingen folgt Union Buster-Argumenten

Seit rund einem Jahr versucht die Geschäftsleitung des Leichtmetall-Radherstellers Borbet GmbH unter Peter Wilhelm Borbet beim Arbeitsgericht Solingen die Auflösung des Betriebsrats im Solinger Werk zu erreichen (siehe Frontberichte 01/2019). Zur Durchsetzung dieser Maßnahme hat Borbet die Rechtsanwältin Britta Heilf der berüchtigten Union Busting-Kanzlei (Was ist das?) Schreiner + Partner angeheuert. Der ganze Vorgang ist ausgesprochen durchsichtig und die Motivlage klar: der Betriebsrat engagiert sich gegen den Einsatz von Leiharbeitern und ein neues Schichtsystem, das Management schießt in der Folge gegen den Betriebsrat.

Nach einer Güteverhandlung am 31. Januar 2019 einigten sich Geschäftsführung und Betriebsrat zunächst auf ein Mediationsverfahren, welches der Vorsitzende Richter Hendrik van Laak ins Spiel gebracht hatte. Dieses Mediationsverfahren konnte erwartungsgemäß die strittigen Fragen um die Einführung eines neuen Schichtsystems, den massenhaften Einsatz von Leiharbeitern und die Bezahlung von Weiterbildungen der Betriebsratsmitglieder jedoch nicht lösen. 

Betriebsrat gegen Einsatz von Leiharbeiter*innen

Die Unternehmensleitung unter Peter Wilhelm Borbet strebte am 4. Oktober 2019 eine Entscheidung vor dem Arbeitsgericht Solingen über die Auflösung des Betriebsrats an. Gleichzeitig zog das Management auch schmutzigere Register des Union Busting: Rund 200 Mitarbeiter hatten auf einer vermutlich von der Personalleitung initiierten Liste die Auflösung des Betriebsrats gefordert. Dieses von Schreiner + Partner, sowie anderen Union Bustern besonders beliebte Mittel zur Spaltung der Belegschaft zeitigt besonders zerrüttende Wirkungen. Ist es doch darauf angelegt, dass die Kolleg*innen, die von der Arbeit des Betriebsrats profitieren, sich dazu missbrauchen lassen, gegen ihre kollektiven Interessen zu agieren. Eine Maßnahme, die außerdem darauf setzt, Betriebsratsmitglieder persönlich zu treffen und unverhohlen nah am Mobbing gebaut ist.

Obwohl hier eine Union Busting Kanzlei vom Kaliber Schreiner + Partner ganz offensichtliche Konstrukte zur Deinstallation des Betriebsrats bemühte, folgte Richter Hendrik van Laak der Argumentation der Geschäftsführung und kolportierte seinerseits, dass der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Personalleitung ungerechtfertigter Weise verweigert habe (Az. 1 BV 27/18). Borbet beklagte hier insbesondere die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung weiterer Leiharbeiter. Zudem soll der Betriebsrat unzutreffende Aussagen über die Personalleitung geäußert und gerichtliche Verfahren gegen Borbet eingeleitet haben, ohne zuvor ausreichend über die Themen verhandelt zu haben. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Personalleitung, so Richter Hendrik von Laak, sei so nicht zu erwarten. Letzterer Punkt ist besonders peinlich, gilt er doch als Totschlagargument, das Union Buster stets nutzen, nachdem sie selbst das Verhältnis nach Kräften zerüttet haben.

Besonders fatal: wie viele Richter an Arbeitsgerichten ist auch Hendrik von Laak Nebenverdiensten nicht abgeneigt. Der Seminaranbieter Poko verkauft Seminare, in denen Arbeitsrichter Hendrik van Laak Betriebsräte schult. 

Der Borbet-Betriebsrat will das skandalöse Urteil nicht auf sich sitzen lassen und plant, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf einzureichen. Bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde bleibt der Betriebsrat weiter im Amt. 

Quellen:

>zurück zum Anfang


Gilde Brauerei gegen Tarifverhandlung und geplante Betriebsaufspaltung

Seit dem Verkauf der Gilde Brauerei GmbH vom Braukonzern AB InBev an die Brauereigruppe TCB Beteiligungsgesellschaft mbH zum Jahreswechsel 2015/2016 gibt es Konflikte mit den neuen Geschäftsführern Mike Gärtner und Karsten Uhlmann

Laut NGG gelten nur noch für die vor der Übernahme bereits bei Gilde beschäftigten Arbeiter die ausgehandelten Tarifvereinbarungen. Danach eingestellte Arbeiter verdienen deutlich weniger. Aktuell gelten nur noch für rund die Hälfte der Belegschaft die alten Tarifvereinbarungen. Aus dem Kreis des Betriebsrates heißt es, dass Beschäftigte, die nach der Übernahme eingestellt wurden, für die gleiche Arbeit im Durchschnitt 15.000 Euro brutto weniger im Jahr als ihre Kollegen bekommen (Neue Presse, 26.09.2019).

Streiks für einen neuen Tarifvertrag und gleichen Lohn für alle Beschäftigten

Laut der NGG-Gewerkschaftssekretärin Lena Melcher blockiert die Brauerei bereits seit 2016 Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag. Verschiedene Gesprächsangebote und Termine erklärten die Geschäftsführer einseitig für gescheitert, da sie nicht über einen neuen Tarifvertrag für alle Beschäftigten verhandeln wollen.

Aufgrund der Verweigerungshaltung der Geschäftsführung hat die NGG bisher fünf Warnstreiks in der Brauerei organisiert. Sie will damit unter anderem erreichen, dass die neuen Mitarbeiter den gleichen Stundenlohn erhalten wie die bisherigen Beschäftigten. Aktuell erhalten die alten Mitarbeiter 20,80 Euro Stundenlohn (Ecklohn). Die neu eingestellten Beschäftigten bekämen jedoch nur zwischen 15,31 Euro und 16,80 Euro pro Stunde. 

Neben der Angleichung der Löhne geht es zudem um Fragen der Alterssicherung, sowie um die Auszahlung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Beschäftigten und ein Regelung zum Erhalt eines einheitlichen Betriebsrats. 

Geschäftsführung plant Aufspaltung

Neben den Tarifauseinandersetzungen sorgen auch die Umstrukturierungspläne für Unmut bei der Belegschaft. Die Gilde-Geschäftsführung plant die weitere Aufspaltung des Unternehmens in drei weitere Gesellschaften. Bereits seit 2016 gibt es die Gilde Brauerei GmbH mit Bierproduktion, Qualitätskontrolle, Abfüllung, Logistik, Event Service und Technik sowie die Gilde Vertriebs GmbH für den Bereich Verkauf. Neu hinzukommen sollen drei weitere Gesellschaften: die Leine Logistik GmbH, die Hannoversche Abfüllgesellschaft mbH für die Dosenabfüllung und die Fass- und Flaschenabfüllgesellschaft Hannover mbH. Die Brauerei hat die Kanzlei LACORE Rechtsanwälte Barnitzke Braun Eggert Heinrich Vahsen Vogt PartG mbB damit beauftragt die Aufspaltung des Unternehmens umzusetzen.

Eine Einigung über einen Interessenausgleich konnte bisher nicht erreicht werden. Da das Arbeitsgericht Hannover den Antrag der Geschäftsleitung auf die Einsetzung einer Einigungsstelle ablehnte, kann davon ausgegangen werden, dass die Brauerei nun versucht, dies über das Landesarbeitsgericht zu erreichen.

Zersplitterung zwecks Union Busting?

Der Betriebsrat und die NGG setzen sich dafür ein, dass es auch nach der Aufspaltung einen einheitlichen Betriebsrat für die verschiedenen Gesellschaften gibt und nicht für jede Gesellschaft einen einzelnen. Die Belegschaft vermutet, dass die Aufspaltung gerade dazu dienen soll, die Schlagkraft und Durchsetzungsfähigkeit des Betriebsrats zu schwächen. 

Zudem befindet sich der Betriebsrat auch noch in verschiedenen anderen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen. In diesen Verfahren lässt sich die Brauerei von dem Berliner Rechtsanwalt Ohle Hagen Zachriat vertreten. 

So steht vor dem Arbeitsgericht Hannover eine Verhandlung um das Betriebsratsbüro an. Seit Ende 2018 versucht die Geschäftsleitung den Betriebsrat aus seinem Büro zu entfernen und dieses an das andere Ende des Betriebsgeländes zu verlegen, wo es weit entfernt von den Mitarbeitern und ihren Aufenthaltsräumen liegen würde.

In einem weiteren anhängigen Massenklageverfahren vor dem Arbeitsgericht geht es um die Höhe der Nachtschichtvergütung. Der voraussichtliche Verhandlungstermin ist hier der 16.01.2020 um 12 Uhr. 

Die Gilde Brauerei GmbH ist mit ihrer Gründung 1609 das älteste Unternehmen in der Stadt Hannover. Zurzeit arbeiten rund 130 Mitarbeiter bei der Brauerei. Seit 2016 ist die Brauerei Teil der TCB Beteiligungsgesellschaft.

Dass die Aufteilung in verschiedene Unternehmen kostengünstiger sein kann, darf im Übrigen bezweifelt werden. Jede Einzelunternehmung braucht eine eigene Verwaltung, bezahlt eine eigene Chefetage. Die Unternehmen schreiben sich gegenseitig Rechnungen, müssen aber den künstlichen Wasserkopf auch noch mitfinanzieren. Das kann nur funktionieren, wenn an anderer Stelle massives Lohndumping betrieben wird. – Managementfehler beheben zu wollen, indem mehr Manager beschäftigt werden, funktioniert nicht.

Quellen:

>zurück zum Anfang


Arbeiter bei TDDK wollen Betriebsrat statt zahnloses Mitbestimmungsorgan

Ein alternatives Mitbestimmungsorgan ohne gesetzlich garantierte Rechte ersetzt keinen Betriebsrat. Dieser Meinung sind auch immer mehr Mitarbeiter der TD Deutsche Klimakompressor GmbH (TDDK) im sächsischen Bernsdorf. Gemeinsam mit der IG Metall Ostsachsen bereiten diese zur Zeit die Gründung eines Betriebsrats vor (Mitteilung IG Metall, 01.10.2019). Dieser soll künftig das bisher existierende alternative Mitbestimmungsorgan ersetzen.

Committee statt Betriebsrat?

Bei TDDK besteht seit 19 Jahren ein alternatives Mitbestimmungsorgan. Laut dem TDDK-Vizegeschäftsführer Ronald Juhnke sei das japanische Modell insbesondere dazu gedacht, unzufriedene Mitarbeiter wieder mit einzubeziehen. 

Die Belegschaft darf alle drei Jahre die Mitglieder des Committee neu wählen. Dabei wählt jede Abteilung eigene Vertreter in das Gremium. Insgesamt 40 Mitarbeiter bilden das Gremium. Zwei Mal pro Woche treffen sich die Sprecher des Committees mit der Personal- und Werksleitung. 

Das Committee hat keinerlei Durchsetzungsrechte gegenüber dem Unternehmen, es ist darauf angewiesen Kompromisse im Konsens auszuhandeln. Zusätzlich behält sich TDDK für alle Themen und Entscheidung ein Vetorecht vor. 

„Ein vernünftiger Tarifvertrag, das geht nur mit einer Gewerkschaft. Das Commitee hat da keine Handhabe. Da sitzen nur Vorgesetzte drin und die drehen sich nach dem Wind“, so beschreibt ein Mitarbeiter von TDDK das Committee gegenüber dem MDR (MDR Bericht, 23.10.2019). Der Mitarbeiter möchte anonym bleiben, da er Repressalien aufgrund seines Engagements für die Gründung eines Betriebsrats durch das Unternehmen befürchtet.

Viele Baustellen für den zukünftigen Betriebsrat

Steigerung der Arbeitsintensität, unbezahlte Pausen und Sonderschichten an den Wochenende; das sind nur einige der Probleme, welcher sich der zukünftige Betriebsrat annehmen muss. Auch die Angleichung der Löhne an West-Niveau ist eine Forderung, die der Belegschaft schon lange unter den Nägeln brennt. Zudem beklagen sich insbesondere die Mitarbeiter in der Produktion und Logistik seit längerem über die Arbeitsbedingungen bei TDDK. Dies wissen auch die Mitglieder des Committee und der Geschäftsführung. Geändert hat sich dadurch nichts.

Die TD Deutsche Klimakompressor GmbH (TDDK) ist ein Tochterunternehmen der japanischen Firmen Toyota Industries Corporation und Denso Corporation. Geleitet wird es von den japanischen Geschäftsführern Hisaaki Sato, Kazushige Murao, Yuji Ishizaki, Hirokai Matsuda und Eiji Inoue. Seit April 2000 produziert das Unternehmen in Sachsen Klimakompressoren für Daimler, BMW, Audi, VW-Gruppe, Opel, Renault, Peugeot, Toyota, Nissan, Ford und Fiat. Zur Zeit arbeiten rund 1000 Mitarbeiter in dem Unternehmen.

Quellen:

>zurück zum Anfang


Wielpütz: Insolvenzverwalter gegen Betriebsratsgründung

Seit Dezember 2018 wissen die rund 850 Mitarbeiter bei dem Automobilzulieferer Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG in Hilden und Haan, dass das Unternehmen tief in den roten Zahlen steckt. Nachdem das Unternehmen mit Geschäftsführer Hans Schultes zunächst die Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen wollte, hat mittlerweile der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis (Kanzlei Antoniadis & Ure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) komplett die Zügel im Unternehmen übernommen.

Der Insolvenzverwalter Antoniadis zeigte seine Haltung zu gewerkschaftlicher Organisierung und betrieblicher Mitbestimmung Mitte September 2019 bei einer Betriebsversammlung sehr deutlich. Er ließ die anwesenden Mitarbeiter der IG Metall aus der Versammlung ausschließen. 

Dabei hatten sich Mitarbeiter*innen an die IG Metall gewandt, um die Gründung eines Betriebsrats vorzubereiten. Laut Marko Röhrig, dem Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Remscheid-Solingen, gibt es bereits einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl. Dieser habe auch schon alle erforderlichen Schulungen absolviert. Ein genauer Termin für die Betriebsratswahl steht unterdessen noch nicht fest.

Fest steht jedoch, dass sich der Insolvenzverwalter und die Geschäftsführung über diese Initiative der Belegschaft, ihre Rechte wahrzunehmen, maßlos ärgert. In der Rheinischen Post rügte er die Betriebsratsgründung als eine „abschreckende Nachricht“ für Investoren. Für Röhrig ist es indes eine Möglichkeit mit der auch die Mitarbeiter einem neuen Investor auf Augenhöhe begegnen können. 

Glaubt man zudem den Bewertungen und Erfahrungsberichten von ehemaligen Mitarbeitern im Internet (Kununu Bewertungsportal), so liegt bei den Arbeitsbedingungen so einiges im Argen. Dazu gehören Probleme mit Vorgesetzten, fehlende Weiterbildungen, Überstunden und Bezahlung unter Tariflohn. 

Die Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG produziert seit 120 Jahren Autoteile. In den beiden Produktionsstandorten in Hilden und Haan arbeiten rund 850 Mitarbeiter. Einen Betriebsrat gab es in der Geschichte des Unternehmens bisher nicht. 

Quelle:


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelStell Dich dem Kampf! Strategien, Vorträge und Diskussionen
Nächster Artikel13. Dezember 2019: Schwarzer Freitag für den Einzelhandel