Playlist
Interpret — Titel / Lizenz
Forget The Whale- Man OuttaTown/CC-BY-NC-ND
Lumpen – Zona de Processamento de Exportação/CC-BY-NC-SA
Living Camboya – Sin Miedo/CC-BY-NC-ND
Burger Weekends – Girl Are You Sure/CC-BY-SA
The Nuv – Captain Fisting Reloaded/CC-BY-NC-ND
Rechtlicher Hinweis: Der komplette Inhalt darf für nicht-kommerzielle Zwecke frei genutzt, herunter geladen und weiter verbreitet werden. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht muss als Urheber genannt werden. Lizenz der Wortbeiträge: CC BY-NC | Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International | Auch die Musik ist frei verfügbar (Lizenzen siehe oben).
Links / Quellen / Hintergrund-Informationen
Viel Arbeit, viel Stress, wenig Geld: Arbeiter sterben früher
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Afghanische Ortskräfte ohne Schutz – Nicht weisungsgebunden angestellt? Keine Ausreise, kein Schutz
Die NGO Mission Liefeline teilte am 16. August einen tweet, aus dem hervorgeht, dass das Auswärtige Amt einer Ortskraft, also einem Afghanen, der der Bundeswehr als zuarbeitete, Schutz und eine sichere Ausreise verwehrt. Begründung: der Mann sei nicht weisungsgebunden beschäftigt gewesen. Demnach sei Deutschland nicht verantwortlich für ihn und seine Familie.
Dem Post sind Auszüge aus einem Arbeitsvertrag beigefügt, aus denen hervorgeht, dass der Mann, um dessen Ausreise sich Mission Lifeline bemüht, als Kamera- und Tonmann für die Bundeswehr arbeitete. Als direkter Auftraggeber wird das Regional Media und Informations Center RMIC genannt. Gerichtsstand ist Bonn.
Die Zeit veröffentlichte einen ausführlichen Beitrag zum Thema:
Bereits am 09. August 2021 teilte der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in der Bundespressekonferenz mit, dass es für Ortskräfte, die: Es kein „direktes Arbeitsverhältnis“ mit dem Bawar Media Center BMC hatten, keinen Schutz geben werden.
Bis 2016 waren die Mitarbeitenden des Bayan-e-Shamal-Center direkt bei der Bundeswehr angestellt. Dann aber unterschrieben neue Mitarbeiter plötzlich einen anderen Vertrag. In dem neuen Vertrag treten auf einmal nicht mehr die Deutschen als Arbeitgeber auf, sondern das Center selbst, mittlerweile in BMC umbenannt. Dass die Bundeswehr sie offiziell doch beauftragte, liegt jedoch nahe: Sowohl die alten wie auch die neuen Verträge wurden auf Deutsch geschlossen, zeigen außerdem die Unterschrift von Mitarbeitenden der Bundeswehr.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums antwortete nach der Veröffentlichung des Textes in der Zeit am 17.08.2021 auf eine Anfrage der Zeitung. Darin bekräft er, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMC, die einen Vertrag nach 2016 geschlossen haben, nicht als Ortskräfte gelten.
Die Kaltschnäuzigkeit, mit der hier Menschen mit ihren Familien zurück gelassen werden, macht sprachlos. Wir sind uns ziemlich sicher, dass das Verteidigungsministerium nicht selbst auf diesen Dreh mit dem Sub-Unternehmen gekommen ist. Die Vertragsumstellungen fällt in den Zeitraum, in dem Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin (2013 – 2019) fungierte und wegen unzähliger Beraterverträge kritisiert wurde. Das dreckige Manöver, den Verrat an den Ortskräften schon langfristig vorzubereiten passt zu Konzepten, wie sie Unternehmensberater wie McKinsey verkaufen.