David Maiwald berichtet in der Tagesszeitung junge Welt ausführlich über den Fall Flink, der am 19. 12. 2023 vor dem LAG Berlin verhandelt wurde.
„Liegen Gründe vor, »die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«, kann ein Arbeitsverhältnis durch ein Gericht aufgelöst werden, auch wenn es »durch die Kündigung nicht aufgelöst ist«, heißt es im Paragraph 9 des Kündigungsschutzgesetzes. Das kann sowohl auf Antrag eines Beschäftigten – sofern eine Fortsetzung »nicht zuzumuten« ist – als auch von Unternehmerseite geschehen. Der Passus im Gesetz habe das Potential »für einen Unrechtsparagraphen«, erklärte Elmar Wigand am Dienstag vor seinem Berufungsprozess vor dem Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin und Brandenburg im jW-Gespräch.“
“ Der Pressesprecher der »Aktion gegen Arbeitsunrecht« Wigand habe andere Flink-Beschäftigte auf der Vereinswebseite und in einem Podcast »fortlaufend angegriffen und dabei in unzulässiger Art und Weise diffamiert«, begründete ein Sprecher von Flink das Vorgehen nach dem erstinstanzlichen Urteil gegenüber dieser Zeitung. Nun habe die Kammer »offenbar durch mangelnden Mut ein enttäuschendes Fehlurteil gefällt«, sagte Wigand am Dienstag zu jW. Eine Urteilsbegründung erfolge wohl erst im kommenden Jahr, erklärte sein Rechtsanwalt Jakob Heering.“
Quelle
David Maiwald: Union Busting — Flink siegt dank Maulkorbparagraph, junge Welt, 20.12.2023, https://www.jungewelt.de/artikel/465700.union-busting-flink-siegt-dank-maulkorbparagraph.html