Landgericht Köln verhandelt Klage der Union Busting Kanzlei Pusch Wahlig auf Strafzahlung – Erörterung stimmt optimistisch
Am Mittwoch, den 12.06.2024 verhandelte die 28. Zivilkammer am Landgericht Köln über eine Klage der Kanzlei Pusch Wahlig gegen die Aktion gegen Arbeitsunrecht. Rund 20 Mitglieder und Unterstützer*innen der Initiative verfolgten die Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Dirk Eßer da Silva. Die Kanzlei Pusch Wahlig ließ sich von dem Medienanwalt Ben M. Irle von der Berliner Medien-Kanzlei Irle Moser vertreten. Ben M. Irle war in Begleitung seiner Kollegin Cindy Schewe (Senior Associate bei Irle Moser) per Videokonferenz zugeschaltet. Das Mandat für die Aktion gegen Arbeitsunrecht hatte Eberhard Reinecke. Das Gericht wird das Urteil am 17.7. 2024 um 9.00 Uhr verkünden.
Worum ging es?
2022 wollten Angestellte des Lieferdienstes Flink in Berlin einen Betriebsrat gründen. Darunter auch der Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht, Elmar Wigand, der als Fahrer bei Flink angeheuert hatte.
Wir berichteten über das Vorgehen der Firma Flink und der beratenden Kanzlei Pusch Wahlig. Dabei ist uns tatsächlich ein Fehler passiert: In dem ganzen Wust von Verfahren und Schriftsätzen bezüglich der Verhinderung einer Betriebsratsgründung, aber auch des Kündigungsverfahrens gegen unseren Pressesprecher Elmar Wigand, haben wir ein Zitat aus einem Schriftsatz fälschlicherweise der Kanzlei Pusch Wahlig zugeordnet.
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Tatsächlich hatte jedoch die Flink-Justiziarin Sarah Erne beim Dämonisieren des (verhinderten) Betriebsratsgründers Elmar Wigand ziemlich über die Stränge geschlagen und aus Elmar als Betriebsratsgründer gleich einen Feind der Gesellschaft gemacht hatte (wörtlich: „seine feindliche Gesinnung gegenüber der Gesellschaft“). Dabei wollten er und weitere Kolleg*innen als Betriebsratsgründer lediglich ihr in §1 BetrVG verbrieftes Recht auf demokratische Mitbestimmung wahrnehmen. Aber sei es drum: die Zuordnung des Zitats war falsch und die Aktion gegen Arbeitsunrecht unterschrieb Anfang 2023 eine entsprechende Unterlassungserklärung.*
Ben M. Irle will ein Urteil
In der Verhandlung am Landgericht am 12.06.24 ging es nun ausschließlich um die Frage, ob es in der Radiosendung von arbeitsunrecht FM vom 15.03.2023 trotz Unterlassungserklärung zu einer Wiederholung der falschen Zuordnung des Zitats gekommen war.
Der Vorsitzende Richter Eßer da Silva macht dem gegnerischen Anwalt Ben M. Irle schon zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass er keine großen Erfolgsaussichten für den entsprechenden Antrag sieht. Denn wichtig ist die Kerngleichheit der Aussage. Die Aussage wird in der Radiosendung arbeitsunrecht FM vom 15.03.2023 aber eben nicht präzise und ausdrücklich wiederholt. Eine Zuordnung der diskreditierenden Zitate zu Pusch Wahlig fand nicht statt.
Der Vorsitzende Richter Eßer da Silva fragte Ben M. Irle denn auch, ob er wirklich auf eine Entscheidung bestehen wolle. Ein ehrenvoller Rückzug im Sinne von Sum Tzu (Autor von „Die Kunst des Krieges“) wäre also durchaus möglich gewesen.
Das Update zum Urteil wird am 3.7.2024 auf dieser Seite zu lesen sein! Bis dahin bedanken wir uns bei allen solidarischen Begleitern der Verhandlung!
Das können Sie tun: Das Verfahren um die die vermeintliche Wiederholung ist nur einer von vielen juristischen Vorgängen, die die Kanzlei Pusch Wahlig gegen uns losgetreten hat. Diese Verfahren zielen unseres Erachtens in erster Linie auf finanziellen Schaden und das Binden von Arbeitszeit und Energie. Mit einer Spenden für unseren Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt können Sie uns den Rücken freihalten! Denn Demokratie braucht Redefreiheit:
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* Mit einer Unterlassungserklärung sichert eine Person oder eine Institution zu, eine ganz bestimmte Äußerung nicht mehr zu wiederholen. Im Wiederholungsfall wird eine Strafzahlung fällig.