Tübingen: Zimmerfrau wehrt sich gegen Lohnraub

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Weigerung unbezahlte Überstunden zu machen führt zu Aufhebungsvertrag

Ein 20-Stunden-Job im Hotel Stadt Tübingen entpuppt sich als Vollzeitstelle. Laut Zeitungsbericht soll Karin D. neun Zimmer in nur drei Stunden reinigen – so die Zeitvorgabe ihres Arbeitgebers, die ZHS Zingsheim Hotelservice GmbH aus Blankenheim. Als sich die 41-Jährige Deutsch-Jamaikanerin wehrt, wird sie mit Abmahnungen überzogen und schließlich gekündigt.

Karin D. geht nun gerichtlich gegen ihre Kündigung vor. Laut Labournet.de findet der nächste Prozesstermin im Reutlinger Arbeitsgericht (Bismarckstraße 64) am 18. Juni 2012, um 9:40 Uhr statt.

Für spontanen Protest gegen diese Form von Arbeitsunrecht eignen sich die folgenden Email-Adressen: info@zingsheimgmbh.de, info@hotel-stadt-tuebingen.de

Wir dokumentieren einen Bericht von Stefan Zibulla in der Lokalzeitung „Tagblatt-Anzeiger“ vom 30. Mai 2012 :


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Seit rund zwei Jahren macht Karin D. im Hotel Stadt Tübingen die Betten, füllt die Minibar auf und kratzt den Kalk von den Duschwannen. Neun Zimmer soll sie in nur drei Stunden reinigen – so die Zeitvorgabe ihres Arbeitgebers, die ZHS Zingsheim Hotelservice GmbH aus Blankenheim.

„Das ist nicht zu schaffen“, versichert das Zimmermädchen, das in Jamaika eine Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht hat, seit 16 Jahren in Deutschland lebt und hier auch schon als Hausdame im Hotelgewerbe gearbeitet hat.

Anfangs arbeitete D. auf 400 Euro-Basis für die ZHS. Seit Januar 2011 ist sie als Teilzeitkraft mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche angestellt. „In Wirklichkeit habe ich einen Vollzeitjob und bin jedes Wochenende im Hotel“, betont D.

„Abends bin ich völlig erschöpft.“ Denn zusätzlich zum Zimmerservice musste sie auch noch Dienstpläne für ihre Kollegen sowie deren Stundenabrechnungen schreiben, an Besprechungen teilnehmen und neue Mitarbeiter einlernen. Das alles für ein monatliches Nettogehalt von 650 Euro.

Als sich D. weigerte, weiterhin unbezahlte Überstunden zu machen, wurde ihr ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. „Weil ich den nicht unterzeichnet habe, wurde ich von der Firma gemobbt.“ Als Beleg verweist sie auf sechs Abmahnungen, die sie in nicht einmal zwei Monaten bekommen hat.

Zeitgleich mit den letzten drei Abmahnungen vom 3. April wurde ihr wegen „Arbeitsverweigerung“ gekündigt. Ihre Klage gegen die Kündigung wird vom DGB Rechtsschutz unterstützt. „Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt nicht vor“, heißt es in der Klagebegründung. Am Mittwoch, 6. Juni, wird der Streit vor dem Reutlinger Arbeitsgericht (Bismarckstraße 64) verhandelt (14.20 Uhr).


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6 Kommentare

  1. Auch ich habe 2016 diese Erfahrungen mit besagter Firma gemacht nach wohl mehrfachen Klagen vor Gericht ist keinerlei Einsicht bezüglich der Leistungsvorgaben noch der Überstunden passiert.

    Wer sich morgens noch im Spiegel anschauen möchte, sollte weder als Zimmermädchen noch als Teamleiter bei der besagten Firma tätig werden.

    Wenn ich modernen Sklavenhandel kennen gelernt habe, dann dort!

    Zu befürchten hat der scheinbar nichts da er als Sub ausschließlich mit Subs zusammen arbeitet. Also kann man den schwarzen Peter schön hin und her schieben.Zimmermädchen werden von Hausdamen der Hotels die wie Gerneräle agieren bis 17:00 und länger fest gehalten und bekommen höchstens drei bis vier Stunden bezahlt!
    Leistungsvereinbarung 3 Zimmer die Stunde nicht machbar bei geforderten 100%

    Klagen bringt nichts solange der Staat so etwas duldet vornehmlich arbeitet der Herr Zingsheim gerne mit rumänischem nicht Deutsch sprachigem Personal agiert, denen dann noch Wohnraum zu horrenden Mieten gestellt werden Abzocke und Verarsche hoch Mappe.

  2. Zur zeit haben wir( 5 zimmermädchen aus trier) ein gerichtsverfahren mit dieser firma. Die güte vereinbarung haben wir abgelehnt. Es geht weiter. Wir wollen unser recht.Auf öffentliche unterstützung würden wir uns freuen. Wir geben nicht klein bei. Nicht wie die arme frau aus tübingen. Wir lassen uns nicht kaufen. Der firma muss mal das handwerk gelegt werden. Auf Antwort würde ich mich freun. Laura T.

  3. Ich arbeite in einem Seniorenhaus schon mehrere Jahre und bin mit dieser Arbeitszeiterfassung und Stundenabrechnung der Firma Atoss nich einverstanden. man hat einen Arbeitsvertrag über 88 Std. indem da steht das man bei mehrarbeit verpflichtet ist, 10% an Stunden mehr arbeitet ohne vergütung diese 10% werden schon am 01.01. jedes Jahr auf die Monate umgelegt. Wer kennt sich vielleicht mit diesem System aus?

    • Das Verfahren endete mit einer Einigung. Die Putzfrau ist laut Tagblatt Reutlingen mit – wie ich finde lächerlichen – 2.000,- Euro abgefunden worden.

      Daraus hätte man ein richtiges Politikum machen können. Endlich ein Zimmermädchen, dass sich gegen Lohnraub wehrt. Aber nix da. Schade.

      • Eine Bekannte von mir hat ebenfalls bei dieser „Firma“ gearbeitet und nach 2 Wochen das „Unternehmen“ freiwillig verlassen.
        Wie in dem Artikel beschrieben, ist das Arbeitspensum einfach nicht in der vorgegebenen Zeit zu schaffen und man erwartet dann von den Zimmerfrauen, das die Mehrzeit unentgeldlich erledigt wird.
        Als ich ihr dann im Jahr darauf die Steuererklärung machte, fiel mir auf, das für diese 2 Wochen keine Angaben gemacht werden konnten….bzw. die „Firma Zingsheim“ keinen Lohn zahlte.
        Als ich dann bei der Firma im Personalbüro mit einer Frau Schmitt telefonierte und mich erkundigte warum kein Lohn gezahlt wurde, bekam ich die Antwort, das man auf Grund einer fehlenden Arbeitserlaubnis (die Bekannte ist aus Polen und hat eine Arbeitserlaubnis) kein Lohn zahlen konnte.
        Als die Sache dann vor Gericht ging, kam der gute Herr Zingsheim ohne Anwalt zum Termin und zum guten Schluss einigte man sich auf 200€ (480 wären es gewesen). Also ist sich die Firma bei solchen Vorgängen schon sehr sicher mit dem was sie da macht. Übrigens war bei dieser Verhandlung keine Rede mehr von einer fehlenden Arbeitserlaubnis.
        Vor diesem Prozess telefonierte die Bekannte mit der damaligen Vorarbeiterin und bat diese vor Gericht auszusagen. Leider wollte diese „Leidensgenossin“ diesen Mann vor Gericht nicht belasten, obwohl sie auch gekündigt hatte.
        Der Grund der Verweigerung war, das sie diesen Herrn Zingsheim nie mehr sehen oder mit ihm Kontakt haben wollte. Aber sie berichtete, das es vielen so gegangen ist und einige auch diese Firma verklagten.
        Daraufhin dachte ich eine Anzeige beim Zollamt. Da diese Anzeige aber immer am Ort des Firmensitzes stattfinden muss (diese Antwort bekam ich vom Zollbeamten am Telefon) und mir ehrlich gesagt die Entfernung zu weit und die Erfolgsaussichten zu gering erschienen, ließ ich es…..

        Offensichtlich ist es so, das diese Firma überwiegend Ausländer/innen, bzw. Menschen im unteren Lohnsegment beschäftigt, die vor einer Anzeige Angst haben, bzw. keine Rechtsschutzversicherung haben. Somit ist das Risiko eine Anzeige sehr gering.
        Ich gehe mal davon aus, das sich die meisten Betrogenen einfach damit abfinden und nur die wenigsten dagegen klagen.
        Würde man das gleiche Geld als Taschendieb ergaunern, wäre das ein Fall für die Polizei und der Staat würde sich um die Sache kümmern.
        Wenn man bedenkt, wie viel Geld den Mitarbeitern (bzw. ehemaligen Mitarbeitern), den Sozialkassen und dem Staat dabei „gestohlen“ wird, ist das in meinen Augen schon eine Vorsätzliche Straftat, bzw. Betrug.
        Der eigentliche Skandal ist aber in meinen Augen, das die Gerichte da nicht weiter nachforschen und jedes Gericht für sich die Fälle abarbeitet und damit dem guten Herrn Zingsheim das Leben sehr leicht macht.

        Es kamen ja schon mehrere TV-Filme und anschließende Talk Shows in Bezug auf dieses Gewerbe. Das Problem dieser Branche ist damit wohl bekannt. Aber anscheinend ist die Lobby dieser „missbrauchten und betrogenen“ Arbeitergesellschaft zu gering, um etwas Grundlegend zu ändern.

        Ich habe zwar gesehen, das dieser Artikel im September 2012 erschien, aber meine Wut über diese Art Firmen ist immer noch so groß, das ich was schreiben wollte.

        Mfg
        W. Schneider

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