Bayerisches Rotes Kreuz kündigt Personalratsmitglied

35
5947

Dubioses Verfahren gegen engagierten Rettungsfahrer seit Januar 2017 verschleppt

Das Münchner Oktoberfest findet 2018 ohne ehrenamtliche Helfer des Bayrischen Roten Kreuz statt. Warum der Auftrag wohl verloren ging, ist eine von vielen spannenden Fragen rund um die BRK-Geschäftsführung. (Foto: Tom Rungitom, CC BY 2.0)

Seit Januar 2017 versucht der Münchener Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuz (BRK) den Rettungsassistenten Thomas L. fristlos zu kündigen. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete Thomas L. bereits 20 Jahre im Schichtbetrieb. Er ist ein engagiertes Mitglied des Personalrats, weshalb er vermutlich zum Opfer juristischer Nachstellungen durch die Geschäftsleitung und einen findigen Anwalt wurde.

Die aktion ./. arbeitsunrecht geht davon aus, dass es sich bei den Kündigungsgründen um aufgeblasene Konstruktionen handelt, um einen engagierten Arbeitnehmervertreter los zu werden.

Wir rufen Kolleg*innen, Gewerkschafter und Bürgerrechtler zur solidarischen Begleitung des Arbeitsgerichtsverfahrens von Thomas L. auf!

Datum: Dienstag, 2. Oktober 2018, 9:00 Uhr
Ort: Arbeitsgericht München, Winzerer Straße 106, Sitzungssaal


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Die Geschäftsleitung wirft Thomas L. Beleidigung und Bedrohung eins Schichtkoordinators vor und strickte daraus gleich zwei Kündigungsversuche, die im Januar 2017 innerhalb einer Woche abgefeuert wurden.

Drei von fünf Zeugen haben bezüglich des Beleidigungsvorwurfs zugunsten von Thomas L. ausgesagt. Es klingt grotesk: Die angebliche „Bedrohung“ bestand offenbar aus einem bösen Blick und einer erregten Stimmlage. Dennoch besteht das BRK darauf, den Schichtkoordinator als vermeintliches „Opfer“ vor Gericht zu hören.

Krankheit, Überlastung, Personalmangel – dringende Entlastung des Rettungsdienstes gefordert

Das ordentliche Personalratsmitglied Thomas L. hatte sich vor den Kündigungen mit Nachdruck für seine überlasteten Kollegen eingesetzt. Dazu Thomas L. 2017:

Die Rettungskräfte leiden bei geringer Bezahlung unter immer stärkerer Belastung. Mitarbeiter sind am Ende, denn beim bestehenden Personalmangel wird regelmäßig versucht, diesen durch kurzfristige Anordnung von Zusatzschichten zu kompensieren, während die Mitarbeiter kaum die Möglichkeiten bekommen diese durch Freizeit auszugleichen.

Die Folge sind immer höhere krankheitsbedingte Ausfälle und eine weitere Verschärfung des Personalmangels.

Zudem verweigert der Arbeitgeber sich weitgehend der Einbindung des Personalrats in die Problemlösung.

Die Arbeitsbedingungen der Rettungskräfte verschlechterten sich deutlich, nachdem Verdi 2003 mit dem BRK einen eigenen Manteltarifvertrag abgeschlossen hatte. Damit waren die Beschäftigten deutlich schlechter gestellt als mit dem zuvor geltende Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT). Viele enttäuschte Verdi-Mitglieder traten in der Folge aus. Fragen ergeben sich jedoch vor allem bezüglich der verbliebenen Verdi-Mitglieder, die aktuell die Mehrheit des Personalrats beim BRK München stellen.

Verfahren zieht sich quälend lang

Zur Zermürbungstaktik des BRK gehört die Verschleppung des Verfahrens. Es dauert mittlerweile fast zwei Jahre. Dazu trägt u.a. ein Zeuge des Arbeitgebes bei, dem das Arbeitsgericht erlaubte, zweimal Prozesstermine zu verschieben.

Juristisch nicht haltbare Verfahren durch Termin-Verschiebungen und unsinnige Zeugenladungen am Laufen zu halten zeigt, dass Glaubwürdigkeit und Kosten (siehe unten) beim Union Busting (was ist das?) bedeutungslos sind. Die Maßnahmen sind auf das Zermürben betroffener Mitarbeiterverterter, an denen ein Exempel statuiert werden soll.

Mehrheit im Personalrat stimmt Kündigungen zu

Ein Skandal im Skandal: Der von Verdi-Mitgliedern dominierte Personalrat stimmte der Kündigung des Personalratsmitglieds Thomas L. im Januar 2017 zu. Dazu war freilich einige Vorarbeit nötig.

Die Geschäftsführung unter Günter Hintermaier soll die Personalratswahlen 2016 beeinflusst und besonders geschmeidige Beschäftigte, wie eine frühere Sekretärin der Geschäftsführung, die seit 2009 Personalratsvorsitzende ist, erneut ins Amt gehievt haben.(1) Der stellvertretende Personalratsvorsitzende selbst soll die Kündigungen sogar vorangetrieben haben, was einen Verstoß gegen das bayerische Personalvertretungsgesetz darstellen könnte.

Besagter Schichtkoordinator, dessen angebliche Beleidigung und Bedrohung die Kündigungsversuche provozierten, fungierte zum Zeitpunkt des behaupteten Geschehens als stellvertretender Personalratsvorsitzender. Thomas L. war im Personalrat Teil einer Minderheitsfraktion.

Horrende Kosten verursacht: Wer zahlt die Anwaltshonorare?

Der Prozess verursachte bis jetzt schon horrende Kosten. Anwaltshonorare und Gerichtskosten sollen sich auf Seiten des BRK mittlerweile auf ca. 100.000,- € belaufen. Unklar ist, ob die Summe durch die ZAST GmbH  (Zentrale Abrechnungsstelle für Rettungsdienste in Bayern) und damit durch Krankenkassenbeiträge refinanziert wird, oder ob hier Spenden missbraucht werden.

Beschäftigte beklagen zudem ein völlig intransparenten Abrechnungsverfahren mit der ZAST, die als GmbH zu einem guten Teil vom Bayerischen Roten Kreuz selbst betrieben wird. Im Klartext: Das BRK rechnet anscheinend mit sich selbst ab; eine externe Prüfung findet – wenn überhaupt – nur lückenhaft statt, oder wird pro forma attestiert.

Keine Konsequenzen für Kreisgeschäftsführer und Vorstände des BRK

Auch wenn die Behinderung des Personalrates ein Gesetzesverstoß ist (BayPVG, Art.8), hat der vorliegende Fall bislang keine Konsequenzen für Münchener Geschäftsführer Günter Hintermaier.

Nutznießer, juristischer Helfershelfer, möglicherweise auch Drahtzieher auf Seiten des BRK ist Rechtsanwalt Bernd Wittmann, der seit 2012 ausgerechnet Ombudsmann der Stadt Regensburg für Antikorruption ist.

Unschöne Szene beim Oktoberfest: Das Aufklauben Betrunkener erledigten Ehrenamtler – die BRK-Chefs sahnten dafür offenaber kräftig ab. Bis der Auftrag flöten ging. (Bild: CC, User Usien)

BRK verliert Zuschlag für Oktoberfest

Aktuell ist das BRK in den Schlagzeilen, weil es nach 133 Jahren den Zuschlag für das Münchner Oktoberfest verloren hat. Dort hatten an Wochentagen 70 Ehrenamtliche pro Schicht gearbeitet, an den Wochenenden sogar 140. Lediglich Fahrtkosten konnten sich die Ehrenamtlichen erstatten lassen. Trotzdem gewann ein Privatanbieter die Ausschreibung, der den eingesetzten Sanis eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen von 10,- € pro Stunde zahlt. Wir fragen uns: Wie kann ein Privatanbieter günstiger sein als Ehrenamtler? Was lief da wohl schief?

Mitglieder forderten nach Bekanntwerden im Juni 2018 eine außerordentliche Mitgliederversammlung, um eine schärfere Kontrolle der Geschäftsleitung durch den Vorstand zu erwirken (BR24 03.07.2018, abgerufen 25.09.18). Die Mitgliederversammlung kam nicht zustande. Beschäftigte vermuten, dass die Sammlung der nötigen Unterschriften an entscheidenden Stellen  blockiert wurde.


Anmerkungen / Fußnoten

(1) Die Presse berichtet von ähnlichen Vorgängen bei der Personalratswahl 2016 in Dachau, die von der Geschäftsführung behindert und beeinflusst worden sein soll (SZ vom 29.08.2016, abgerufen 20.09.2018). Aktuell soll die Dachauer Geschäftsleitung unter Paul A. Polyfka  zuletzt 12 Mitarbeiter*innen für kritische Verbesserungsvorschläge gekündigt haben.

Arbeiten Sie selbst beim Bayerischen Roten Kreuz? Möchten Sie Informationen zu Arbeitsbedingungen, zu Personalratswahlen oder Abrechnungen mit der ZAST GmbH weitergeben? Sie können den Beitrag namentlich oder anonym entsprechend kommentieren, oder auch Kontakt mit uns aufnehmen.

Weitere Informationen


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelPlaymobil: Vertrauensverlust bei Affenhitze
Nächster ArtikelToys R Us muss klein beigeben

35 Kommentare

  1. Mir fehlen die Worte! Wie kann sowas in einem Rechtsstaat möglich sein? Wie kann ein AG so mächtig sein und so mit seinen Angestellten umspringen? Wie kann Einem, der mit Herzblut an seinem Job hängt so übel mitgespielt werden? Bleibt mir nur übrig zu sagen: „Armes Deutschland, wo soll das noch hinführen?“

    • Hallo M.

      Ja, das Urteil lautet wie folgt:

      Die außerordentliche fristlose Kündigung vom 25.01.2017 ist unwirksam

      Die außerordentliche fristlose Kündigung vom 30.01.2017 ist wirksam, die Klage wird abgewiesen.

      Die Überprüfung der Abmahnungen ist nicht erforderlich, da das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.

      Begründung: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kläger den Personalratskollegen beschimpfte und beleidigte. Auf die Intensität der Beschimpfung und Beleidigung kommt es in diesem Fall nicht an, da der AG den rüden Ton bereits in den Abmahnungen rügte.

      Das Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht fristgemäß die 2. gerichtliche Instanz angerufen wird.

      Das Urteil hat mich persönlich schwer getroffen, zudem war ich am gestrigen Tag noch als Zuschauer bei einem weiteren Arbeitsgerichtsverfahren unseres Kreisverbandes. Es war nur noch beschämend, wie eine langjährige, schwer kranke Arbeitnehmerin des BRK durch das BRK massiv inkriminiert wurde. Der Kollegin wurde mutwillige Täuschung des BRK vorgeworfen, was sich aber im Verlauf der Verhandlung als falsch herausstellte. Dieses Verfahren hatte aber noch einige andere gravierende Merkmale.

      Nach dem gestrigen Tag hat mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat wieder einen schweren Bruch bekommen.

      Dank eines glücklichen sozialen Umfelds und einiger echter Freunde, die mich allesamt schon wieder aufgebaut haben, werde ich diese schlimme Episode meines Lebens aufrecht und mit Würde überstehen.

      Ich persönlich weiß, im Gegensatz zu vielen Kolleginnen und Kollegen des BRK, dass ich morgens ohne Scham in den Spiegel schauen kann.

  2. Leider kommt mir dieses Procedere des BRK KV München nur zu bekannt vor. Ich bin ebenfalls seit vielen Jahren beim BRK als Angestellter tätig und kenne die Umgangsweisen des BRK leider nur zu gut. Es ist unglaublich, dass eine Personalvertretung einer derartig und mehrfach absurden Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters und Pesonalratsmitgliedes zustimmt. Und dies gleich in mehreren Fällen. Das ist schlichtweg ein Skandal, zeigt aber mit welchen miesen Mitteln das BRK insgesamt hantiert. Da wurden regimetreue Handlanger als Personalratsmitglieder durch den Geschäftsführer installiert und die Personalratsmitglieder einer anderen Liste die den Namen Personalvertretung auch verdienenden auf übelste Weise diskreditiert und letztlich versucht, diese ihres Arbeitsplatzes zu berauben. Das Verhalten dieses (Teil-)Gremiums hat den Namen Personalvertretung nicht verdient und sollte umbenannt werden in Geschäftsführervertretung. Ich frage mich ernsthaft, wie Frau S. als Personalratsvorsitzende und die andern Mitglieder dieser Liste morgens noch in den Spiegel schauen können. Unfassbar dieses Verhalten. Man kann nur hoffen, dass hier jemand den Mut hat diese Vorgänge im Gremium zu durchleuchten und ggf. rechtlich dagegen vorzugehen.
    Ich verfolge den Fall Thomas L. schon seit geraumer Zeit und es ist unfassbar wie dieser Prozess mutwillig und vorsätzlich verschleppt wird. Der Gipfel der Unverschämtheit (oder ist es schlichtweg Unvermögen oder Profitgier des Anwaltes?) ist die nun neuerlich ausgesprochene fristlose Kündigung des Kollegen L. Ein wahres Zeichen der Umgangsform des BRK und deren Führungskräfte mit ihren Mitarbeitern. Unfassbar, dass sich das BRK noch als eine soziale Einrichtung bezeichnen darf. Sklaventreiber und Missmanager wären hier die treffenden Bezeichnungen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das BRK und auch nach Jahrzehnten der Skandale und Misswirtschaft (zahlungsunfähige Kreisverbände die durch die Landesgeschäftsstelle aufgefangen werden, Skandal beim Blutspendedienst, laufende kostenintensive Arbeitsgerichtsprozesse, usw.) hat die Aufsichtsbehörde – das bayerische Innenministerium – es nicht geschafft dem Treiben Einhalt zu gebieten und dem BRK die Körperschaft zu entziehen. Aber jeder der sich mit der Materie BRK befasst weiß, dass diese Organisation nur in dieser Rechtsform überhaupt noch am Markt sein kann, auf dem freien Markt als normale Firma hätte das BRK keinerlei Chance durch ihre gelebte Misswirtschaft auch nur ansatzweise bestehen zu können. Dier Liste der Missstände in allen Bereichen des BRK würde Bände füllen und sprengt hier den Rahmen.
    Solange das BRK nicht in der Lage ist, das höchste Gut einer Firma – nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welche sich täglich den A… aufreißen als das Wertvollste zu erkennen ist diese Organisation schlichtweg wertlos und am Ende des Tages zum endgültigen Scheitern verurteilt. Ob dies dann ein Verlust wäre? Wohl kaum…..
    Dem Kollegen Thomas L. kann ich nur wünschen, dass er einen langen Atem hat und sich von diesem Laden nicht unterkriegen lässt und beweist wer am Ende der Lachende ist. Da das BRK den allergrößten Teil seiner unzähligen Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht letztlich verloren hat (oder mit Vergleichen vergleichsweise mit einem blauen Auge davon gekommen ist) wird am Ende auch hier die Gerechtigkeit siegen und das BRK nicht nur den Prozess verlieren sondern noch weniger Ansehen haben als es jetzt eh noch hat. Auch der Blindeste wird erkennen, dass die Zeit des BRK vorüber sein wird und andere Unternehmen diese Bereiche einkassieren werden. Die Wiesn 2018-2021 war nicht der Anfang sondern nur ein weiterer – wenn auch großer – Meilenstein in der selbst verursachten Demontage des BRK
    Zum Ende noch ein Wort an den Kollegen Ruhland (und ggf andere Führungskräfte oder Günstlinge des BRK München) Sie haben vermutlich nur auf Anweisung und Druck des GF Hernn H. aus Angst um ihren Arbeitsplatz beim BRK solchen Unsinn geschrieben hat. Aber das muss man ja schon fast verstehen, wer verliert schon gerne seinen bequem eingerichteten Platz am wärmenden Ofen des Geschäftsführers.

  3. Gestern abend den 11.10.2018 ist mir eine erneute außerordentliche, fristlose Kündigung vom BRK – KV München übersendet worden. Darüber bin ich ziemlich überrascht, insbesondere da ich im BRK – KV München wegen des schon lang laufenden Verfahrens ja gar nicht mehr als hauptamtliche Einsatzkraft tätig war. Ich habe die Kündigung meinem Rechtsanwalt übergeben, der sicherlich in Erfahrung bringen wird, was mir nun vom BRK – KV München vorgeworfen wird. Interessanterweise stimmte der Personalrat des BRK – KV München wie auch bei den vorangegangenen Kündigungen, auch dieser Kündigung zu. Informiert, befragt oder angehört wurde ich vom Personalrat nicht.

    Liebe Grüße
    Thomas L

    • Hallo Herr Lugert,

      Man hat so sein Kreuz mit den Firmen bzw. Organisation mit dem „Roten“ Kreuz im Logo. Es soll auch nicht viel besser Besser in der Caritas Unterfranken sein.

      So sollen hier Caritas Mitarbeiter auch Kündigungen am laufenden Band bekommen, weil diese z.B. angeblich den Vorsitzenden Domkapitular Clemens Bieber nicht richtig auf der Treppe gegrüßt hatten. Zusätzlich soll schriftlich Repressalien gegen Leib und Leben angedroht worden sein.

      Näheres soll nächste Woche im Gerichtssaal behandelt werden.

      Nehmen Sie sich das nicht zu Herzen, da dies bei der Caritas normale Realität sein soll.
      Gruß aus Unterfranken

      • Ein guter Hinweis. Sie haben Recht: der Betroffene sollte möglichst sachlich auf den Konflikt schauen.
        Eine distanzierte Sicht ist für Betroffene in dem Moment möglich, wo klar wird, dass die ganze Prozess- und/oder Kündigungsflut überhaupt nichts mit ihrer Person oder ihrer Arbeit zu tun hat.
        Es scheint darum zu gehen Konzepte durchzusetzen, mit deren Hilfe Löhnen an der Basis eingespart werden sollen. Das eingesparte Geld fließt zum einen direkt an Wirtschaftsberater- und kanzleien (beim BRK scheint Roland Berger Consulting im Haus gewesen zu sein und die Kanzlei Beiten Burkhard* ihren Teil beizutragen), der anderer Teil versickert in einem System, das instransparent bleiben soll. Vermutlich, weil es einigen Leuten enorme Vorteile sichert.

        Also muss jemand, der auf Missstände aufmerksam macht, natürlich weggebissen werden. Missbrauch von Arbeitsgerichten durch ganze Folgen unsubstantiierter Kündigungen, inklusive Prozessverschleppung, gehören hier zum normalen Besteck von Kanzleien, die sich mit der Beseitigung unliebsamer Personalvertreter die Taschen dick machen. Sie sind übrigens naturgemäß auf Eskalation getrimmt. Denn jeder weitere Schriftsatz spült Geld in ihre Kassen. Ob dieses Geld beim BRK Spenden sind oder Krankenkassenbeiträge, die über die ZAST abgerechnet werden, ist unklar. Aber so oder so: es wird sicher nicht für die Zwecke ausgegeben, für die es dem BRK (oder der ZAST) anvertraut wird.

        Wir haben in den Kommentaren und Zuschriften gelesen, dass Beschäftigte mit alten Verträgen das BRK reihenweise verlassen haben. Sie wurden durch jüngere Kolleg*innen mit schlechteren Verträgen ersetzt.

        Ein Phänomen, das uns immer wieder begegnet und die Betroffenen, die glaubten Zuverlässigkeit und gute Arbeitsergebnisse würden gewürdigt, regelmäßig schockt.

        Andererseits: zu erkennen, warum die Geschäftsleitung dieses Personalratsmitglied an den Haken hängen will, gibt dem Konflikt eine gesellschaftspolitische Dimension. Es geht um die Verteidigung von Grundrechten wie Mitbestimmung und Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz.

      • Hallo,

        Nicht alle, die rumheulen, haben Recht…
        Verschwende nicht nicht dein Mitleid an die Falschen…

        Denis

    • Hallo,

      Überraschung! Nein er hat nicht gewonnen! Gott sei Dank hat der Richter Recht gesprochen – wie man sich bettet, so liegt man. Manch einer lernts nie!!
      Farewell…mögest du interessanten Zeiten leben…

      Denis

  4. Wenn man derart mit dem Personal umgeht, …das Personal von Zeitarbeitsfirmen genauso aufarbeitet dürfte das BRK München bald nur noch aus Führungskräften bestehen. mal sehen ob die eine derarte Behandlung dann toll fänden… denke eher nicht

  5. Des weiteren möchte ich sagen, dass das BRK München sich erlaubt, zu jeder Tageszeit Telefonterror zu machen, falls man nicht ans Telefon geht.

  6. Ich war von etwa Mitte 2016 bis Mitte 2017 beim BRK KV München. Gleich zu Beginn fand von Herrn S.L.(Leiter RD) ein Einschüchterungsversuch statt. Es war vertraglich geregelt mit der Firma Trenkw… dass ich in München West eingesetzt werde. Dies fand nur sporadisch statt. Hauptsächlich wurde ich in München Mitte eingesetzt. Ich dachte, dies sei nur vorübergehend. Nun gut. Den Schichtleitern sind solche Abmachungen leider egal. Wenn man im Urlaub einspringt und ihnen den Hals aus der Schlinge zieht kommt auch kein Dankeschön zurück. Des weiteren werden Dienstpläne ohne Rücksprache geändert und somit wird riskiert, dass der Arbeitnehmer umsonst zur Arbeit kommt, aber einige Stunden später wieder kommen soll. Eine eigene Meinung akzeptiert Herr L. auch nicht. Ich kenne das gekündigte Personalratsmitglied persönlich. Meiner Meinung nach ist die Kündigung an den Haaren herbei gezogen, weil Herr S.L. merkt, ihm wird die Stirn geboten. Leute die Herrn S.L. nicht hörig sind, werden systematisch aussortiert. Auch wurde mir mit Rufmord gedroht, als ich mich weigerte, den Vettragsverstoß von seitens des BRK München hinzunehmen. Herr S.L. ist meiner Meinung nach einer der jenigen, der seinen Platz räumen sollte. Wenn man früher in der Arbeit war, wurden nicht vereinbarte Arbeiten angeschafft ohne ein Entgegenkommen des bereits benannten Herrn S.L. Vom Zustand der Einsatzfahrzeuge möchte ich lieber erst garnicht anfangen… Die Firma Trenkw… macht anscheinend auch Verträge mit dem BRK München, welche vom Vertrag des Arbeitnehmers abweichen. Auch das Erhalten eines Schlüssels, um Zugang zu den Wachräumen, der Umkleide und der Waschhalle zu haben wurde verwehrt.

  7. … man merkt, wer hier die Feder führt – ihr habt echt keine Ahnung von der Wirklichkeit!!!

    insbesondere „Jessica Reisner“ …

    Habt ihr überhaupt noch andere „Klienten“ als Thomas L. ???!

    • Hallo Denis,

      die Wirklichkeit stellt sich aufgrund von Zuschriften als noch viel drastischer heraus, als wir es für möglich gehalten haben.

      Aber lassen sie uns gerne auch an Ihrer Wahrnehmung dessen teilhaben, was sie für die Wirklichkeit halten. In welcher Position arbeiten Sie beim BRK und wie würden Sie das Betriebsklima beschreiben?

    • Hallo,

      Die Wirklichkeit besteht also aus den Zuschriften der Unzufriedenen?
      Wie schaut’s aus mit FAKTENCHECK ?!
      Den vermisse ich in Ihrem gesamten Artikel!

      Und übrigens:
      Thomas L. ist sicher nicht das Opfer, als das er sich euch gegenüber darstellt (…)
      Seid ihr immer so leichtgläubig?

      • Hallo Denis, für uns ist es ein regelmäßig wiederkehrender Vorgang, dass der Geschäftsführung ergebene Beschäftigte toben, wenn über ihre Firma berichtet wird. Diesen E-Mails und Kommentaren ist bemerkenswerterweise immer gemein, dass sie völlig inhaltsfrei sind. Haben Sie denn gar nichts beizutragen?

    • Wenn Sie ein Kollege sind, dann ein noch sehr, sehr junger.
      In dem Fall, bitte erst noch ein paar Jahre Erfahrung sammeln und dann objektiv auf alles sehen.
      Dennoch klingt es eher nach einer Führungskraft 😉

    • Ja, hat sie!!!!!
      Bißchen im Ton vergriffen, kollege!!!!!
      Neue Abteilung beim BRK?!
      BRK Antifa?!
      Gibt es jetzt BRK Soldaten die das Netz nach opfern Absucht?!

  8. An einer Stelle lohnt sicher ein Blick auf die Aussage des Artikels:

    „Die Arbeitsbedingungen der Rettungskräfte verschlechterten sich deutlich, nachdem Verdi 2003 mit dem BRK einen eigenen Manteltarifvertrag abgeschlossen hatte.“

    Beim Abschluss des BRK Tarifvertrages wurden die Regelungen des BAT zu den Arbeitsbedingungen des Rettungsdienstpersonals nahezu wortgleich übernommen. Eine Verschlechterung kann ich da nicht erkennen. Eine Verbesserung z. B. der (unbezahlten) Arbeitsbereitschaft war mit dem BRK – vertreten durch die Kanzlei Beiten-Burkhard – allerdings auch nicht zu machen.

    Ein weiterer Umstand, der regelmäßig zu überschaubaren Tarifergebnissen führt, ist aber auch die kaum vorhandene Beteiligung der Beschäftigten. So gilt in weiten Teilen des Bayerischen Rettungsdienstes heute noch eine Regelarbeitszeit von 45 Stunden je Woche. Bezahlt werden allerdings nur 38,5 Std. So lang die Kolleg*innen sich das bieten lassen….

    Ganz ähnlich sieht es aus mit der Einhaltung der tariflichen Zeitkonten. Überstunden ohne Ende und vor allem – ohne Aussicht auf Ausgleich. Im Verlauf der letzten Tarifverhandlungen war mal die Rede von 1.000.000 (in Worten: einer Million).

    Ansonsten glaube ich, dass viele BRK-Beschäftigte das Führungsverhalten ihres eigenen Kreisverbandes ganz oder teilweise in dem Artikel wieder finden können – leider.

    (Anmerkung der Redaktion: Name des Autors/der Autorin zum Schutz anonymisiert)

    • Hallo Z + vielen Dank für Ihre Ausführungen.

      Ich habe folgende Info vorliegen: „Mit einem Altvertrag sind für einen Rettungsassistenten, der richtig lange dabei ist, 2500,- Euro drin. Kolleg*innen, die seit 10 Jahre dabei sind verdienen rund 2000,-. Kolleg*innen, die neu dazu kommen gehen mit nur 1.700,- raus.“ So weit ich das verstanden habe, ist neben dem Ausstieg aus dem BAT ein weiterer Faktor, der zum Verfall der Löhne beigetragen hat, wie die Einstufungen in Entgeltgruppen vorgenommen werden, bzw. wurden.

      • Hallo Jessica,

        richtig ist, dass ähnlich wie beim TVöD in der Überleitung Besitzstände langjährig Beschäftigter gesichert wurden. Gleichzeitig sind die Einstiegsgehälter aber gestiegen. So liegt das Anfangsgehalt eines Rettungssanitäters derzeit bei €2477,37. Ein Rettungsassistent würde heute mit 2586,76 € nach Hause gehen. Allerdings wird der RA in absehbarer Zeit durch Notfallsanitäter (neues Berufsbild) ersetzt. Für diesen geht es los mit € 2805,55.

        Die abschließenden Entgeltregelungen wurden (wie im TVöD) erst in 2017 vereinbart.

        Interessant ist, dass vom BRK Zulagenregelungen neu interpretiert werden. So gibt es derzeit Bestrebungen, die Wechselschichtzulage zu reduzieren und die Anspruchsberechtigung so diffus wie irgend möglich auszulegen. Da macht sich der „flexible Text“ von Beiten Burkhard schon bezahlt.

        (Anmerkung der Redaktion: Name des Autors/der Autorin zum Schutz anonymisiert)

      • Zur Klarstellung: die von mir genannten Beträge von 2.500,-, 2.000,- und 1.700,- sind selbstverständlich Netto-Beträge.

  9. Das BRK ist ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter gnadenlos verheizt!
    Wo sich Mitarbeiter der Geschäftsführung, über den Suizid eines Mitarbeiters lustig machen!
    Die viele sehr gute Leute, fertig macht um die eigene Belustigung zu fördern!
    Die Gelder für Fahrzeuge ausgibt die keiner braucht, aber fette BMW’s oder AUDI’s zu fahren und auch noch per Flottenkarte zu tanken, motiviert die besser verdienenden BRK Mitarbeiter natürlich!

    Nicht ohne Grund hat auch ein Mitarbeiter, aus Angst und Panik, einen leitenden Mitarbeiter angefahren, nachdem dieser, den Mitarbeiter lange „auf der Liste“ hatte.(auch dieser wurde gekündigt)
    Das BRK Schaft sich und die mit ihnen verbundenen Richtlinien, Stück für Stück selber ab.
    Dies ist der Mitarbeit der teils korrupten Personalratsmitgliedern und der Gleichgültigkeit gegenüber der Mitarbeiter, durch die Geschäftsführung zu verdanken.
    Die Mitarbeiter sind das Aushängeschild des BRK und sollten auch so behandelt werden.
    Denn ohne gute Mitarbeiter, kann das BRK nicht arbeiten!
    Und leitende Mitarbeiter auch keine Mitarbeiter leiten!
    Ohne sie, seid ihr nichts!!!!

    (Anmerkung der Redaktion: Name des Autors/der Autorin zum Schutz anonymisiert)

    • Zur Information für unsere Leser*innen verlinken wir hier einen Zeitungsartikel aus der Süddeutschen Zeitung, der am 25.02.2014 zum im Kommentar beschriebenen Vorfall erschien:
      25.02.2014 Bericht zum Verfahren in der SZ

      Desweiteren ist hier die Reaktion des immer noch im Amt befindlichen Geschäftsführers Günter Hintermaier nachzulesen, der seine Untergebenen wissen lässt, wie er den Fall eingeordnet sehen will.
      Selbst im Nachhinein wird auf den Kollegen eingetreten, der zum Zeitpunkt des Vorfalls eine hochschwangere Frau zu Hause hatte und vor Gericht aussagte, dass er eine Heidenangst vor seinem Vorgesetzten gehabt hätte.

  10. Kritische Berichterstattung ist richtig und wichtig. Die Berichterstattung im Konjunktiv entbindet aber nicht von der journalistischen Sorgfaltspflicht… Warum berichten Sie nahezu ausschließlich im Konjunktiv? Sind die von Ihnen getroffenen Aussagen hinreichend recherchiert oder vielleicht sogar belegt?

    • Lieber Donald Duck,

      wovor haben Sie Angst? Warum schreiben Sie einfach nicht, was Ihnen nicht passt und das Sie den Artikel als unglaubwürdig einstufen. Sie werden hier für Aussagen weder verklagt, noch müssen Sie HIER mit Sanktionen rechnen. Persönlich kann ich Ihnen als „Insider“ versichern, dass der Artikel den Sachverhalt sehr gut und genau trifft und eigentlich noch zu brav geschrieben ist. Wenn Ihrer Ansicht nach etwas in diesem Artikel nicht stimmen sollte, dann konkretisieren Sie das einfach und Sie erhalten hierauf bestimmt eine Antwort.

      (Anmerkung der Redaktion: Name des Autors/der Autorin zum Schutz anonymisiert)

      Liebe Grüße
      Ihr Dagobert Duck

    • Der Konjunktiv ist eher Ausdruck journalistischer Sorgfaltspflicht und hilft, die richtige Einordnung zu finden zwischen Berichten von Beschäftigten (die übrigens in Rückmeldungen zum Beitrag bestätigt werden) und Unterlagen, Akten usw., die uns vorliegen. Wir beschäftigen uns ja nicht erst seit gestern mit BRK und DRK. Haben Sie konkrete Fragen? Können Sie selbst etwas Erhellendes für Beschäftigte des BRK oder Mitglieder des BRK, die sich fragen, wofür Ihr Geld ausgegeben wird, beisteuern?

  11. Wie kann man nur soviel Unwahrheiten und erfundenen Mist kommunizieren und alles miteinander vermischen….. Bemitleidet Euch nur gegenseitig weiter.

    • Sehr geehrter Herr Ruland, Ihre fundierte und differenzierte Kritik macht uns Lust auf mehr Informationen. Welcher Punkt genau ist Ihrer Meinung nach nicht haltbar? Wie sehen Sie denn den Verlust des Zuschlags für die Betreuung des Oktoberfestes?

      • Ja genau! Lieber Herr Ruland bitte klären Sie uns dringend auf! Sie können doch Frau Reisner nicht solche unschönen Dinge unterstellen ohne konkret zu werden. Das ist einfach nicht fair.

        Ich hätte da auch eine Geschichte…. bin dann gespannt, ob Sie mich und Frau Reisner ebenfalls des Lügens bezichtigen werden. Alles was dem BRK nicht passt ist gelogen. Irgendwie komisch, finden Sie nicht? 🤔

Kommentarfunktion ist geschlossen.