BRK: Skandalurteil und Verdacht auf illegale Absprachen

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Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München

Das Münchner Oktoberfest fand 2018 ohne ehrenamtliche Helfer des Bayrischen Roten Kreuz statt. Hinter den Kulissen des Sozial-Konzerns BRK gärt es: Die Arbeitsbedingungen der Münchner Rettungssanitäter sollen miserabel sein. Wer aufmuckt fliegt. (Foto: Wikicommons)

Union Busting-Netzwerke und Münchner Filz am Werk?

Arbeitsrichter bestätigt die Entlassung eines Rettungssanitäters nach 20 Dienstjahren. Thomas L. wehrte sich gegen Personalknappheit und miese Arbeitsbedingungen. Unsere Website als ‚radikale Plattform‘ Teil des Verfahrens!

Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle  am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren.

Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. Was den Kohl richtig fett macht: Der Vorsitzende Richter kommt aus Volker Riebles Kaderschmiede ZAAR. (5) Burmeister-Bießle schult in seiner Nebentätigkeit als Referent die Arbeitgeberseite in einschlägigen Seminaren zu Kündigung und Abmahnung (mehr dazu unten).

Zum Abschuss freigegeben: Thomas L. setzte sich für  bessere Arbeitsbedingungen ein

Der gekündigte Thomas L hat sich als gewähltes Mitglied des Personalrats für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt und wurde dadurch zur Zielscheibe für juristische Nachstellungen. So stritt Thomas L. am Abend des 09.01.2017 mit dem Schichtkoordinator und stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Peter M. über den hohen Krankenstand im Münchner Rettungsdienst, chronische Unterbesetzung, sowie fehlende Winterbekleidung. Bei der Rückkehr in den Aufenthaltsraum der Wache soll Thomas L. den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden als Arschloch bezeichnet haben, behauptet das BRK München.

Die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Thomas L, vertreten durch Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried (Kanzlei Kupka & Stillfried), legte Berufung ein.


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Surreales Theater: Urteilsbegründung im Zirkelschluss

Vor Gericht wurde eine surreale Tragikomodie inszeniert, die nicht nur auf Laien höchst befremdlich wirkt: Zweck der Kündigung, so der Vorsitzende Richter Burmeister-Bießle, sei nicht die Sanktion, sondern die Vermeidung einer Wiederholung – hier die deftige Bezeichnung eines unternehmerhörigen Personalrats-Kollegen als „Arschloch“. (Was unseres Erachtens im kernigen Bayern von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte.)

In seiner Urteilsbegründung bezieht der Richter sich auf eine frühere Abmahnung mit ähnlicher Konstruktion. Über den Antrag auf Entfernung eben dieser Abmahnung aus der Personalakte hätte beim selben Termin verhandelt werden sollen. Dies verweigerte Burmeister-Bießle mit der Begründung, er werte das Arbeitsverhältnis als beendet, weshalb kein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung bestünde.

Das Urteil widerspricht allem Anschein nach nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch den Gesetzen der Logik (siehe wikipedia: Zirkelschluss). (1)

Dritte Kündigung ausgesprochen

Rettungssanitäter bei BRK und DRK müssen um geregelte Arbeitzeiten und gegen der Zerfall ihrer Löhne kämpfen

Der oben geschilderte „Sachverhalt Arschloch“ wurde zur zweiten Kündigung aufgebauscht, zuvor scheiterte ein erster Kündigungsversuch (wir berichteten am 28.9.2018)

Das BRK vertraute offensichtlich nicht darauf, dass die mühsam konstruierten Kündigungsgründe vor Gericht stand halten würden. Am 11.10.2018 bastelte BRK-Anwalt Bernd Wittmann vor der Urteilsverkündung am 18.10. flugs eine dritte Kündigung, über deren Begründung noch nichts bekannt ist.

Wie bei den ersten beiden Kündigungen auch, stimmte der unternehmenshörige Personalrat unter Angela Sterlemann der Kündigung zu. (2) Das Verfahren hierzu wurde bis zur  Berufung im zweiten Kündigungsverfahren ausgesetzt.

Meinungsfreiheit? arbeitsunrecht.de als ‚radikale Plattform‘

Es kommt nicht selten vor, dass ein Unternehmeranwalt versucht, das Gericht mit Einlassungen zu beeinflussen, die eigentlich nichts zur Sache tun. Am Arbeitsgericht München taugt hierfür offenbar der Verdacht, es könne sich bei dem Beschuldigten Rettungssanitäter um einen „Radikalen“ handeln. BRK-Anwalt Bernd Wittmann schickte dem Gericht am 26.09.2018 einen Schriftsatz, in dem er Berichte und Termine auf unserer der Website https://arbeitsunrecht.de/tag/brk/ als Begründung für eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses anführt.

Unsere Berichterstattung sei Stimmungsmache und deute ebenso auf die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses mit dem Arbeitgeber wie unsere Aufforderung zum solidarischen Besuch der Gerichtstermine. Beim Verhandlungstermin am 02.10.18 bezeichnete Bernd Wittmann laut Prozessbegleitern den Blog der aktion ./. arbeitsunrecht als „radikale Internetplattform“. (3)

BRK: anti-demokratische Grundorientierung?

Wir halten fest: Die Freiheit der Presse und der Meinungsäußerung, die Verteidigung von Betriebs- und Personalräten, die Koalitionsfreiheit am Arbeitsplatz sind für das BRK Gründe, einen Beschäftigten zu feuern oder vor Gericht anzuschwärzen. Steht das BRK noch fest auf Grundlage der bundesdeutschen Verfassung?

Wir sind daran interessiert, die Vorgänge rund um das BRK näher zu durchleuchten. Wir wissen aus Erfahrung, dass der Fisch vom Kopf her stinkt und die Fäulnis sich meist über mehrere Organe ausbreitet. (Wer weiß mehr? Bitte melden: E-Mail) – Aufgrund mehrerer Nachfragen machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie unter dem Beitrag auch anonym oder unter Angabe eines Fantasienamens kommentieren können.
Bitte nutzen Sie eine funktionierende E-Mail-Adresse, falls sich Rückfragen ergeben. Ihre E-Mail-Adresse erscheint nicht öffentlich.

Wir müssen uns wehren!

Wer in Bayern solidarisch gegen Arbeitsunrecht vorgehen möchte, möge sich bitte mit Angabe der Postleitzahl in unseren Aktions-Verteiler eintragen: https://aktion.arbeitsunrecht.de/de/freitag13-newsletter

Wir informieren über Treffen und Prozess-Termine in der Region.


Das Bayrische Rote Kreuz ist bestens vernetzt: Ministerpräsident Horst Seehofer, BRK-Ehrenpräsidentin Christa Prinzessin von Thurn und Taxis und BRK-Präsident Theo Zellner am 7. Dezember 2013 (Foto: Screenshot, Bericht anlässlich der Feier zum 150. Bestehen des BRK auf www.bayern.de*)

Vorgeschichte + Hintergründe

Eigenständige Personalratsliste zerschlagen

2016 hate Thomas L. mit Kollegen eine eigenständige Liste zur Personalratswahl aufgestellt. Sie wollten für mehr Personal kämpfen und dafür sorgen, dass der Manteltarifvertrag sinnvolle Anwendung findet.

Dass die Angriffe auf Thomas L genau deshalb geschehen, weil er mit seiner Liste, die Kreise des Geschäftsleiters Günter Hintermaier gestört hat, belegt folgender Fall: Mit Vivien E. geriet ein weiteres Listenmitglied unter Beschuss. Vivien E. hat das BRK nach quälenden Schikanen und einer Kündigung gegen Abfindung verlassen (AZ 26 Ca 2999/18).

Absprachen zwischen Geschäftsleitung und Personalrat zum Feuern unliebsamer Mitarbeiter?

In der Verhandlung zur Kündigungsschutzklage von Vivien E. kam im Herbst 2018 heraus, dass der Personalrat unter Vorsitz von Angela Sterlemann Absprachen mit der Geschäftsleitung getroffen hat, die die ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats an Kündigungen zu unterlaufen scheinen.
Rechtsanwältin Katja Vietmeier von der Kanzlei Wagensonner Partnerschaft mbH legte in einem Schriftsatz vom 28.09.2018 für das BRK selbst nieder, dass aufgrund einer Absprache zwischen Geschäftsleitung und Personalrat auf die schriftliche Begründung von Kündigung verzichtet werden kann und ein Stufenverfahren für die Beschäftigten des Roten Kreuz München gar nicht erst geben würde. (4) Dies stellt unseres Erachtens einen eklatanten Verstoß gegen §8 Bayerisches Personalvertregungsgesetz (BayPVG | Verbot der Behinderung) und §72 BayPVG (Mitwirkung) dar.

Feuern statt zu heuern. Fachkräftemangel? Egal.

Möglicherweise erscheinen so auch die Kündigungen dreier langgedienter und routinierte Altenpflegerinnen aus dem Jahr 2016 in anderem Licht. Trotz allgegenwärtigen Wehklagens über Fachkräftemangel in Deutschland hatte das BRK angeblich keine Einsatzmöglichkeiten für die drei Frauen, die zwischen 15 und 33 Jahren für das BRK tätig gewesen waren. Die Kündigungen wurden vollzogen, obwohl die Zustimmung des Personalrats nicht gegeben war. Von Seiten des Personalrats erfolgte keine Reaktion.

Ein Arbeitsrichter aus Volker Riebles Union Busting-Kaderschmiede

Der Vorsitzende Arbeitsrichter Burmeister-Bießle studierte an der LMU München bei dem berüchtigten Arbeitsrechts-Hardliner Prof. Dr. Volker Rieble (ZAAR). Er ist laut LinkedIn Certificated Anti-Corruption Master Trainer. Hier ergibt sich ein gemeinsames berufliches Neben-Interesse mit dem Rechtsanwalt auf Seiten des BRK: Bernd Wittmann ist Ombudsmann der Stadt Regensburg für Antikorruption.

Als Nebenverdienst: Schulung der Arbeitgeberseite

Richter Burmeister-Bießle referierte 2017 für die Union-Busting Kanzlei (Was ist das?) Taylor Wessing zu personen- und verhaltensbedingten Kündigungen (deutschland.taylorwessing.com, abgerufen 18.12.2018). (6)

Ein beständiger Parnter von Richter Burmeister-Bießle scheint der Handelsverband Bayern zu sein. Hier referiert er z.B. zu folgenden Themen:

  • „Krankheitsbedingte Kündigung – auf die Vorbereitung kommt es an“ (Quelle: hv-bayern.de, abgerufen 23.07.2018)
  • „Zeugnis und Abmahnung“ (Quelle: hv-bayern.de, abgerufen am 23.07.2018)

Wir sehen in diesen Seminaren eine einseitige Schulung der Unternehmenspartei in der „rechtssicheren Gestaltung von schwierigen Kündigungen“ (so eine geläufige Umschreibung von Union Busting durch juristische Nachstellung) sowie eine Beeinträchtigung der richterlichen Neutralität zugunsten der Arbeitgeberseite.

Unsere Forderung: Nebenverdienste von Richtern unterbinden!

Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert, dass Nebenverdienste von Richtern generell unterbunden werden, mindestens aber anzeige- und genehmigungspflichtig sein müssen. Sie sollten für die Öffentlichkeit transparent dokumentiert werden. Durch regelmäßige Geldflüsse entstehen Abhängigkeiten und die Tendenz zu Gefälligkeiten.

Bei diesen Schulungen und ähnlichen Veranstaltungen entstehen zudem Bekanntschaften und Seilschaften, die die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen können – im Volksmund Filz, Spezi-Wirtschaft oder Klüngel genannt.

Ferner resultieren chronische Überlastung der Arbeitsgerichte und quälend langen Wartezeiten auf Prozesstermine auch aus den umfangreichen, zeitaufwändigen Nebentätigkeiten der Richter. Die deutschen Arbeitsrichter verdienen zu ihrem staatlichen Salär nochmal rund 50% durch Nebentätigkeiten dazu.

Mehr zu unseren Forderungen ihren Gründen: Betriebsräte stärken, kriminelle Unternehmer bekämpfen!


Informationen zu den Vorgängen beim Bayerischen Roten Kreuz und weiteren Verstrickungen der Verantwortlichen können auch verschlüsselt an die aktion ./. arbeitsunrecht übermittelt werden. Mehr dazu hier


Weitere Informationen

Jessica Reisner:

Fußnoten / Anmerkungen

(1) Die Kündigung wurde ausgesprochen, weil es eine vorhergehende Abmahnung zu dem selben Fehlverhalten gab. Die Abmahnung wird nicht aus der Personalakte entfernt, weil das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung beendet ist. Weil die Abmahnung nicht entfernt wurde, ist die Kündigung u.a. auf der Abmanung begründet.

(2) Trauriger Nebenaspekt der BRK-Tragikomödie: Der Betriebsrat ist durch eine Verdi-Liste dominiert.

(3) Zum Vorwurf der Radikalität: Tatsächlich hat das BRK damit nicht vollständig unrecht; allerdings haben wir einen anderen Begriff von Radikalität, als die üblichen Radikalismus-Vorwürfe durch das Establishment oder den Verfassungsschutz. Wir sind Menschenrechtler*innen und radikale Demokraten, die meinen, dass Demokratie nicht vor den Werkstoren enden darf.

Der Radikalisumus-Begriff soll hier wohl antikommunistische Reflexe der juristischen Elite in Bayern ansprechen, die im Kalten Krieg eingeübt wurden (KPD-Verbot, Radikalen-Erlass) und womöglich über die blutige Niederschlagung der Münchner Räterepublik 1919 bis zu Bismarcks Sozialistengesetzen zurück reichen.

(4) Die Schriftsätze liegen der aktion ./. arbeitsunreht vor.

(5) Rieble ist ein unverholener Gegner lohnabhängig Beschäftigter (Siehe: Volker Rieble – Poltern für das Kapital). Er ist Geschäftsführer des arbeitgeberfinanzierten Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Universität München, das seine Professoren-Stelle bezahlt. Weil das ZAAR von Arbeitgeberverbänden finanziert wird,  bezeichnen wir ihn als Tarnkappen-Professor. Die wissenschaftlich notwendige Unabhängigkeit von Forschung und Lehre ist hier aufgrund finanzieller Abhängigkeit nicht gegeben – und wird auch inhaltlich offensichtlich nicht angestrebt. Das ZAAR ist ein Stoßtrupp der Konzerne gegen Streikrecht, aktive Betriebsräte und konfliktfähige Gewerkschaften.

Aus Riebles Stall stammt auch Jan Lessner-Sturm – Leiter der hausinternen Union Busting-Abteilung der Metro AG und des Metro-eigenen Arbeitgeberverbands AHD (siehe Real: DHV fällt als Tarifpartner aus).

(6) Taylor Wessing ging im Januar 2013 für die Hamburger Firma Neupack mit einem (versuchten) gerichtlichen Streikverbot gegen die Gewerkschaft IG BCE vor (arbeitsunrecht.de, 27.2.2015).


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4 Kommentare

  1. Das BRK verkennt, dass es nur gemeinsam mit den Mitarbeitern erfolgreich sein kann. Wer aber die Mitarbeiter in einem, nicht mehr zeitgemäßen, autoritären Führungsstil kommandiert hat verloren.
    Zumindest in München fehlt es an einer verlässlichen Dienstplanung im Einvernehmen mit den Mitarbeitern, die auch eine Freiteitplanung zulässt. Auch werden Mitarbeiter häufig mit kurze Pausen zwischen Tag und Nachtdiensten geplant, so dass der Biorhythmus schon verrücktspielt.

    Die Verantwortlichen üben hierbei ihr Weisungsrecht mit dem Vorwand der Notlage in unzulässiger Weise aus und holen Mitarbeiter häufig auch kurzfristig aus dem Dienstfrei.

    Schnell kann man dann noch eine Abmahnung kassieren, wenn man nach 12 Stunden Nachtdienst ohne Pause nicht mehr die Kraft hat noch eine ausgiebige Fahrzeugpflege durchzuführen.

    Wer nicht spurt wird gekündigt und vor Gericht dann der nötige Druck ausgeübt. Gerät das BRK dann in die Defensive, wird einfach mal ein Befangenheitsantrag gestellt oder auch mal eine falsche eidesstattliche Versicherung vorgelegt, auch durch Mitglieder der Geschäftsführung.

    Ja, der Führungsstil nimmt in Einzelfällen leider sogar pathologische Formen an und narzisstische Leitungskräfte können ungehindert psychopathische Interessen ausleben.

    Die Verantwortlichen sind aber blind oder ignorant und sichern in Gutsherrenart lieber ihre eigenen Interessen. Demokratische Ansätze in der Satzung werden geschickt ausgehebelt und die gezielte Bestellung von Mehrheiten, so dass in Gutsherrenmanier stets nur dem System wohlgesonnen in die ehrenamtlichen Vorstände gerufen werden. So behalten die Bewahrer die Mehrheit und ändern auch in Zukunft nichts.

  2. Aufgrund mehrerer Nachfragen machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie anonym oder unter Angabe eines Fantasienamens kommentieren können.
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  3. Liebe Kolleginnen und Kollegen des BRK,
    Liebe noch anständige Kolleginnen und Kollegen der ver.di,

    Mit erschrecken betrachte ich die Entwicklung beim BRK aber auch bei der zuständigen Gewerkschaft, die ver.di. Wer sich den Kündigungsfall Thomas L. in Ruhe durchliest wird sehr schnell die entscheidende Rolle des Herrn Peter M. ehemaliger stv. Personalratsvorsitzender beim BRK München, im Auftrag des Dienstherren nachvollziehen können. Wohlgemerkt für einen Personalrat eine unglaubliche Handlung, die aufzeigt, wieviel Interesse diese Person für die Mitarbeiter im BRK übrig hat und seine Handlungen rein egoistischer Natur entsprechen. Die ver.di und der Gesamtpersonalrat des BRK wurden bereits ab dem Jahr 2015 und dann in regelmäßigen Abständen von erheblichen Unregelmäßigkeiten im Personalrat des BRK – KV München unterrichtet, doch es erfolgten niemals adäquate Reaktion. Spätestens mit dem Rechtsstreit von Vivien Ebnet ./. BRK – KV München hätten aber Maßnahmen zwingend erfolgen müssen, da von der Geschäftsführung des BRK in eindrucksvoller Weise und rechtsverbindlich dem Arbeitsgericht München die strafrelevante und rechtswidrige Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Personalrat mitgeteilt wurde. Selbst der Landesverband, hier Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk oder Präsident Theo Zellner hätten gemäß der Satzung des BRK und Kraft ihrer Ämter sofort eingreifen müssen. Natürlich Fehlanzeige, denn Recht, Gesetz, Ordnung, Moral und Anstand wurden längst zugunsten der Ökonomie im BRK aufgegeben. Und das diese Persönlichkeiten mit Kritik schon gar nicht umgehen können, kann ebenfalls, medial dokumentiert, wunderbar nachvollzogen werden. Lieber verschweigen diese wesentliche Fakten und manipulieren die Mitglieder des BRK oder sitzen Rechtsbrüche einfach aus. Erfährt ja keiner und viele (insbesondere ehrenamtliche Mitarbeiter des BRK) wollen es auch gar nicht erst hören, denn das BRK macht ja nur „GUTES“.

    In der letzten Woche wurde, sie werden es nicht glauben, Herr Peter M, von (nur noch) neun wahlberechtigten Ver.di – Mitgliedern in die Tarifkommission gewählt. Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass Herr Peter M. ausschließlich die Interessen des AG vertritt, jeglichen Konflikt mit dem AG für bessere Arbeitsbedingungen scheut und lieber konfliktbereite Kollegen beim AG anschwärzt, betraute man ihn mit dieser wichtigen Aufgabe.

    Und, natürlich, wie kann es anders, steht auch ein wichtiges tarifliches Ereignis dem BRK bevor. Es sollen nämlich ab Juli 2019 wieder die Kurzeitpausen eingeführt werden, die nach jahrelangem Rechtsstreit (gleich 2x) gerichtlich von den Beschäftigten (insbesondere den Münchner Kollegen) abgewehrt werden konnten. Reale und vernünftige Unterstützung gab es hierfür von der ver.di nicht. Vielmehr wurde nach Beendigung der Kurzzeitpausen mithilfe der Ver.di die Umkleidepauschale eingeführt und somit der Verlust der Kurzzeitpause, was 30 Minuten bezahlte Arbeitszeit für die Beschäftigten bedeutete für den Arbeitgeber um 12 Minuten abgemildert. Hierbei handelt es sich um das selbe System nur mit anderen Begrifflichkeiten.

    Sollte die Kurzeitpause wieder in Kraft treten, müssen die Beschäftigten wieder 12 – 14 Tage im Jahr mehr arbeiten, was bei der Belastung der Mitarbeiter im Rettungsdienst schlicht ein Wahnsinn ist.

    Das die BRK – Obrigkeit mit dieser tariflichen Veränderung die zum Teil selbstgemachten Personalprobleme mit Mehrarbeitszeit lösen will ist mehr als bedauerlich. Tatsächlich wird man damit mittelfristig die Probleme nur noch verschärfen, da der hauptsächliche Grund für den Personalmangel die prekären Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ist und diese nun noch weiter verschärft werden sollen.

    Das die Ver.di die Kurzzeitpausen ebenfalls favorisiert ist dagegen nur noch als Verrat an den Mitarbeitern des BRK zu werten. Aber auch das verwundert nicht, denn die ver.di hat sich selber durch ihr arbeitgeberfreundliches Verhalten und dem massiven Vertrauensverlust bei den Beschäftigten selber geschädigt und unglaubwürdig gemacht. Nun kämpft sie letztendlich nur noch darum, nicht als Tarifpartner des BRK auszuscheiden. Auch hier geht es somit nur noch ums Geld und nicht mehr um die Beschäftigten des BRK selber.

    Ich sehe keine Möglichkeiten für die Beschäftigten des BRK, dass in Zukunft die Arbeitsbedingungen und ein vernünftiges Arbeitsklima erreicht werden können. Hierzu müssten die Beschäftigten des BRK endlich anfangen ihre Ängste (Existenz) zu unterdrücken, sich zu solidarisieren und das Schweigen zu brechen.

    Nur Transparenz und Öffentlichkeit würden die schäbigen Handlungen der BRK – Obrigkeit und der ver.di zum Einsturz bringen, denn ich bin sicher, dass die Menschen in diesem Lande für das Verhalten dieser Institutionen gegenüber ihrer Beschäftigten keinerlei Verständnis aufbringen würden.

  4. Der Mitarbeiter wird kaputt gemacht.
    Der Personalrat arbeitet dem Arbeitgeber zu?!
    Ein Personalrat wird raus geschmissen und verliert den Job, weil ein kriechender ja sager, sonst etwas behauptet.
    Scheint sehr insziniert zu sein!
    Wo gibt es denn sowas?!

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