Firmenich: Der faule Duft des Union Busting

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Zweitgrößter Parfüm-Hersteller der Welt will Betriebsratsmitglied mit schmutzigen Methoden los werden | RA Peter Wallisch angeheuert

Parfümieren sinnlos wenn Betriebsratsarbeit unmöglich gemacht und bekannte Union Buster engagiert werden stinkt der Fisch vom Kopf her (Bild: Drüsensekret Stinktier (CC von Andreas Trepte via Wikimedia Commons)
Sieht in seiner chemischen Formel harmlos aus, mieft aber höllisch: Das Drüsensekret eines Stinktiers.  (Lizenz: CC, Grafik: Andreas Trepte, Quelle: Wikimedia Commons)

Spätestens seit der letzten Betriebsratswahl im April 2014 sieht sich das Betriebsratsmitglied Nikola P. beim Duft-Hersteller Firmenich unter massivem Beschuss. Derzeit laufen beim Kölner Arbeitsgericht ein Einigungsstelleneinsetzungsverfahren (zwei weitere gelten als erledigt), zwei Klagen und ein Verfahren zur Zustimmungsersetzung zur Kündigung von Nikola P.

Firmenich, ein Schweizer Konzern mit Sitz in Genf, beschäftigt laut eigenen Angaben in über 60 Ländern rund 6000 Angestellte. Laut Wikipedia hielt Firmenich 2010 13% des Weltmarktes an Geruchs- und Geschmackstoffen. Die Firma, die in Familienbesitz ist, erwirtschaftete im selben Jahr 2,873 Milliarden Schweizer Franken Umsatz. Einziger Standort in Deutschland ist Kerpen bei Köln. Hier arbeiten rund 100 Mitarbeiter, deren Interessen von fünf Betriebsratsmitgliedern vertreten werden sollen. Das wird jedoch mit Hilfe des Arbeitsrechts-Hardliners Anwalts Peter Wallisch zum Höllentrip. Er übernahm offenbar als Mann fürs Grobe das Mandat von CMS Hasche Sigle.

Wallisch lässt grüßen: Bossing mit Methode

Bereits im Dezember 2013 erhielt Nikola P. die erste von vier Abmahnungen, obwohl er für das Jahr gleichzeitig eine 100%ige Erfolgs-Prämie ausgeschüttet bekam. So schlecht kann seine Arbeit eigentlich nicht gewesen sein, sollte man meinen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich vermutlich um das präventive Sammeln von Abmahnungen, das nach dem Fall „Emmely“ zum Standard wurde. (siehe: Von einer Berliner Kassiererin zu den Netzwerken der Fertigmacher).

Es folgten Schikanen: Nachdem Nikola P.  im April 2014 Mitglied des Wahlvorstands wurde, sollte er auf Anweisung von oben wieder mit einer Zeiterfassung beginnen, die erst im Februar 2014 für sämtliche Account-Manager seines Teams ausgesetzt worden war. Bis zur 2. Abmahnung im August 2014 soll der Druck auf ihn beständig erhöht worden sein. So funktioniert eine in der deutschen Arbeitswelt sattsam bekannte Methode, um Fehler zu provozieren, auf deren Grundlage sich weitere Abmahnungen konstruieren lassen.


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Mobbing durch die doppelte Britta Janssen

Bis zur 3. Abmahnung im Dezember 2014 steigerte sich der Druck durch die direkten Vorgesetzten Britta Janssen und die Personalchefin Britta Maria Janssen. (Es gibt skurrile Zufälle im Leben. Beide fast gleichlautenden Mobberinnen sind offenbar weder verwandt noch verschwägert.) Dazu gehörten unter anderem: ständige Kritik an der Arbeitsleistung, Ärger um die Zeiterfassung, Entzug von Aufgaben,  falsche Abrechnung von Reisekosten.

Mediation als Legitimation und Begleitmusik

Für Peter Wallisch und einige Anwälte von CMS Hasche Sigle offensichtlich unwiderstehlich: der Verwesungsgeruch verotteter Ansichten auf demonkratische Mitbestimmung (Bild: Aasblume, CC Rosa-Maria Rinkl, via Wiki Commons)
Für Peter Wallisch und einige Anwälte von CMS Hasche Sigle offensichtlich unwiderstehlich: der Verwesungsgeruch verotteter Ansichten über demonkratische Mitbestimmung (Bild: Aasblume, CC Rosa-Maria Rinkl, via Wiki Commons)

Zu den perfiden Methoden des Union Busting gehört es, eine Mediation als Instrument  zu benutzen, um Kündigungen durchzusetzen oder zu flankieren. Aus dieser Warte wundert es nicht, dass der Peter Wallisch Vorstandsmitglied des Vereins für integrierte Mediation e.V.  ist. Leute wie er haben längst begriffen, wie ein „Gesprächsangebot“ an den zuvor gemobbten Beschäftigten für die eigenen Zwecke instrumentalisiert werden kann. Selbst ein aggressiver Unternehmer kann mit einer gescheiterten Mediation im Rücken vor Gericht so auftreten, als hätte er sich gesprächsbereit gezeigt und keine Kosten gescheut. Ein Wolf im Schafspelz also. In Wirklichkeit ist es dagegen leicht, während einer Mediation darauf hinzuarbeiten, dass das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst werden soll. Funktioniert das nicht, wird  dem Opfer Halsstarrigkeit und mangelnde Kompromissbereitschaft unterstellt.

Eine Spur führt zu Betriebsratsfresser Naujoks

Zum Mediator im Fall Firmenich ./. Nikola P. wurde ein gewisser Hans Weischedel, seines Zeichens Direktor am Arbeitsgericht Pforzheim, berufen. Auch ein geschickter Schachzug: Ein Arbeitsrichter wird dem anderen Arbeitsrichter eher vertrauen. Weischedel war bereits in einem eklatanten Fall als Mediator tätig. Als die Firma Schweizer Group Plattenhardt KG in Hattenhofen 2011 zwei Betriebsratsmitgliedern kündigen wollte (NWZ 11.08.2011), schleusten sie verdeckte Ermittler in den Betrieb. Die Zielperson habe gesagt, so die völlig irre klingende Story der Detektei, sie wolle das Büro des Personalleiters mit einer selbstgebastelten Bombe in die Luft sprengen (!!!). Die Geschäftsleitung konnte die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden damals letztlich nicht durchsetzen. Der Fall wurde vom berüchtigten Union Buster Helmut Naujoks vertreten und sorgte in der IG Metall für viel Aufsehen (magazin mitbestimmung 6/2012).

Zurück zum Fall Firmenich: Im Februar 2015 scheiterten denn auch zwei Mediationstermine zwischen Nikola P. und den beiden Britta Janssens. Wie aus dem Lehrbuch des Union Busting bestätigen die beteiligten Damen in eidesstattlichen Erklärungen, die Rechtsanwalt Peter Wallisch beim Arbeitsgericht Köln einreicht, dass das Vertrauensverhältnis zu Nikola P. zerstört sei und sie sich zu einer weiteren Zusammenarbeit nicht in der Lage sähen. Im März 2015 kam es schließlich zur Kündigung, Hausverbot inklusive. Der Betriebsrat verweigert die Zustimmung.

Der Gerichtstermin zur Zustimmungsersetzung ist am 30. April 2015, 08.20 Uhr, Arbeitsgericht Köln.

Kündigungsgrund aus Absurdistan

Während des Mediationsverfahrens war Nikola P. befristet freigestellt. Allerdings riet Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter seinem Mandanten, auf seinem Beschäftigungsanspruch zu bestehen und die einseitige Freistellung insofern nicht zu akzeptieren und von zu Hause aus weiter zu arbeiten. Was Nikola P. auch tat und nun als Kündigungsgrund gegen ihn verwandt wird. Zitat seines Anwalts dazu:

„Ich habe schon viele Arbeitnehmer und hierbei auch Betriebsräte erlebt, die der Arbeitgeber schlicht aus welchen Beweggründen auch immer loswerden wollte. […] Der Hauptvorwurf aber hier gegen meinen Mandanten zur Begründung der gewollten frislosen, verhaltensbedingten Kündigung geht dahin, dass er gearbeitet hat. Es wird ihm also vorgeworfen, seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen zu sein. Als ich das gelesen habe, habe ich vor Lachen den Kaffee über die Tastatur geschüttet. Die 20,00 EUR für eine neue Tatstatur habe ich im stillen Gedenken der Firmenich GmbH gewidmet.“

 CMS Hasche Sigle: Wirtschaftskanzlei mit Hang zum Union Busting

Bevor Peter Wallisch im Februar 2015 die arbeitsrechtliche Vertretung von Firmenich übernommen hat, lag das Mandat bei Dr. Johannes Traut aus der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Hier gibt es einiges an Union-Busting Expertise, auch wenn CMS die Methoden nicht ins Schaufenster stellt, sondern vielmehr unter der Ladentheke handelt. CMS hat schon in Person von Dr. Gerlind Wisskirchen  dem Baumaschinen-Manager Fil Filipov (siehe Beitrag vom 28. Juni 2012)  und mit Dr. Volker Bissels dem Paketdienst UPS juristischen Beistand bei der versuchten Be- und Verhinderung von Betriebsratsarbeit  bzw. der Kündigung unliebsamer Gewerkschafter geleistet. Fil Filipov trat mit Hilfe seiner CMS-Anwältin dabei mehr als 793 Verfahren (!) vor dem Oldenburger Arbeitsgericht los.

Peter Wallisch: Mann fürs Grobe aus dem Stall von Paul-Stefan Freiling

Möglicherweise ist der Wechsel von der als renommiert geltenden Großkanzlei CMS Hasche Sigle zum vergleichsweise kleinen Licht Peter Wallisch als Arbeitsteilung zu sehen: Die richtig hässlichen Sachen machen besser andere, deren Ruf ohnehin zwielichtig ist. Sie kratzen sonst auf Dauer an der glänzenden Fassade einer der größten deutschen Wirtschaftskanzleien. Wallisch mausert sich dabei langsam nach oben. Er trat schon im Fall Götz Brot in Erscheinung. Hier entledigte sich der Würzburger Brot-Mogul und Aldi-Zulieferer Wolfgang Götz mithilfe unsauberer Methoden unliebsamer Betriebsratsmitglieder (siehe Götz-Brot: Firma erfolgreich gesäubert).

Peter Wallisch wendet beim Duftstoffhersteller Firmenich ganz ähnliche Methoden an. Er war bis Ende 2013 in der Union Busting Kanzlei von Paul-Stefan Freiling  in Frankfurt beschäftigt. RA Freiling wiederum kann als Nr. 3 im Segment der expliziten Harcore-Arbeitsrechtler gelten – hinter Schreiner + Partner sowie dem genannten Helmut Naujoks. Freiling taucht in folgenden Fällen auf:

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Lesetipp

Werner Rügemer und Elmar Wigand erwähnen Paul Stefan Freiling in ihrem Buch „Die Fertigmacher“ auf den Seiten 81-84. (papyrossa Verlag, Köln 2014) Zudem enthält das Standardwerk zu Union Busting in Deutschland das Fallbeispiel UPS (S. 185 f.) und Fil Filipov bei atlas (S. 204 f.)


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7 Kommentare

  1. Schön gesagt, Herr Tiefenbach.

    Zu Frau Reisner:
    „wir nennen Arbeitnehmer, die in die Schusslinie von Personalern und Chefs geraten, aus gutem Grund nicht beim vollen Namen. Für sie steht nicht nur ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, sondern oft auch ihre Gesundheit.“

    Und warum gilt das nur für den einen Arbeitnehmer, für den anderen (denn auch die hier genannten „Chefs“ sind letztendlich nur Angestellte) aber nicht? Auch die Frauen J. möchten noch ein weiteres Leben führen, vielleicht sogar irgendwann bei einem anderen Arbeitgeber. Das es da nicht förderlich ist, wenn man im Internet öffentlich als Mobberin vom Dienst an den Pranger gestellt wird, sollte eigentlich auch Ihnen einleuchten.
    Sie beziehen völlig einseitig Stellung und verurteilen voreilig Personen, ohne selbst jemals objektiv über die Faktenlage informiert worden zu sein (oder woher wissen sie z.B., dass etwaige Abmahnungen reine Schikane waren, und nicht vielleicht doch völlig gerechtfertigt?). Für Sie scheint es ja völlig undenkbar zu sein, dass überhaupt jemals ein Mitarbeiter zurecht abgemahnt und gekündigt wird.
    Das ist unterstes Bild-Niveau und die Verleumdung nicht weit.

  2. Ich lese immer gerne Polemiken, schließlich ist es eines der höchsten Güter in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sich frei zu äußern. Insofern, verehrter Herr Kaiser, sollten wir Frau Reisner dieses Grundrecht zugestehen, ebenso wie wir es uns nicht nehmen lassen, in diesem Forum unsere Kommentare abzugeben.

    Eine Polemik ist von jeher von scharfen, direkten Äußerungen und Angriffen gekennzeichnet. Es geht dabei stets darum, den Gegner bloßzustellen, seine Reputation und Glaubwürdigkeit herabzusetzen. In der klassischen Polemik bedient man sich dafür subtiler Andeutungen und Beschuldigungen sowie sachlicher, fundierter Argumente.

    Frau Reisners „Polemik“ ist unzweifelhaft von scharfen Angriffen durchsetzt – jedoch fehlt mir die Subtilität, die eine Polemik auszeichnet. Vielmehr werden Frau Janssen und Frau Janssen unverhohlen als Mobberinnen bezeichnet. Ohne den Sachverhalt genau zu kennen – und ich bezweifle, dass Frau Reisner den Sachverhalt ausreichend kennt, um ein derartiges ehrverletzendes Urteil über die beiden Damen zu fällen – würde ich dies zunächst als unsachlich, wenn nicht gar als verunglimpfend einstufen. Unsachliche Verunglimpfung wird aber als „Hetze“ bezeichnet, weit entfern von der der gehobenen Klasse der Ironie, des Sarkasmus, Satire oder Polemik. Zumal beide Damen in ihrem Artikel namentlich genannt werden, während Herr Petrovic (so zumindest die Benennung im Kölner Stadtanzeiger) nur mit „Herr P.“ firmieren darf. Insgesamt frage ich mich schon, was Frau Reisner dazu veranlasst, Frau J. und Frau J. als Gegnerinnen für Ihre misslungene „Polemik“, dafür unsachliche Hetze auszuwählen.

    Letztendlich stimme ich Herrn Kaiser zu, dass man es dem Gericht überlassen sollte, ein Urteil zu finden. Und Frau Reisner überlassen wir es, zukünftig eine objektivere und sachlichere Wortwahl zu finden.

    • Hallo Herr Tiefenbach,

      wir nennen Arbeitnehmer, die in die Schusslinie von Personalern und Chefs geraten, aus gutem Grund nicht beim vollen Namen. Für sie steht nicht nur ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, sondern oft auch ihre Gesundheit. Viele Opfer von Mobbing, Bossing und Union Busting haben langfristig mit den Folgen zu kämpfen. Und damit meine ich keine kleineren Befindlichkeitsstörungen.
      Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass bei Arbeitsgerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten nicht automatisch von der Partei getragen werden, die im Verfahren unterliegt. Anders als bei den Firmen, die Gerichts- und Anwaltskosten oft aus der Portokasse zahlen, muss sich der Arbeitnehmer fragen, ob er sich und seiner Familie das finanzielle Risiko rechtlicher Vertretung überhaupt zumuten möchte – oder ob er einfach direkt den Rückzug antritt, einer Abfindung zustimmt und sich möglicherweise der Arbeitslosigkeit gegenüber sieht. Hinzu kommt, dass sich z.B. ein Kündigungsschutz-Verfahren sehr lange ziehen kann. Nicht selten warten Betroffene Monate darauf, dass ihr Fall verhandelt wird. Für viele eine Tortur, besonders während einer Freistellung.
      Vorgesetzte und KollegInnen, die sich möglicherweise sogar auf Anweisung am Mobbing und der Drangsalierung Betroffener beteiligen, sind dagegen überhaupt keinem persönlichen Risiko ausgesetzt. Im Gegenteil – wenn es gut läuft wartet vielleicht sogar eine Beförderung oder Gehaltserhöhung auf sie.

      In den vielen Interviews, die wir für die Studie zu Union Busting für die Otto-Brenner-Stiftung, für das Buch „Die Fertigmacher“ und im Laufe unserer Arbeit geführt haben, haben wir immer wieder festgestellt, dass Betroffene, die von Solidarität getragen werden, ihre Konfliktsituation besser ertragen konnten. Das ist unsere Motivation!
      Uns ist außerdem wichtig, ein Signal an die KollegInnen Betroffener zu senden. Wir sind das Gegengewicht zu dem Exempel, das ein Chef sonst, unbeachtet von der Öffentlichkeit, an einem einzelnen Lohnabhängigen statuieren kann. Einschüchterung der KollegInnen, die um ihre Arbeitsstellen fürchten, ist kein zu unterschätzendes Moment, wenn ein Unternehmer betriebliche Mitbestimmung unterbinden will.

      Zur Frage, warum wir die Verantwortlichen namentlich nennen: weil wir eine Berichterstattung ablehnen, in denen Opfer namentlich genannt werden, die Verantwortlichen sich aber hinter Begrifflichkeiten wie „die Geschäftsführung“ oder „das Management“ verstecken dürfen. Hinter jeder Entscheidung stehen reale Personen. Sie sind diejenigen, die schikanöse Versetzungen anordnen, präventiv Abmahnungen sammeln, Privatdetekteien beauftragen, Kündigungen forcieren usw.. Diese Vorgänge sind, wenn es zum Rechtsstreit kommt, aktenkundig und werden vor Gericht öffentlich verhandelt.

      Schweigen, bis das Gericht entschieden hat, hieße im Fall von Union Busting und Betriebsratsbashing, Betroffene mit all ihren begründeten Existenz-Ängsten alleine zu lassen. Dabei haben wir es oft mit ArbeitnehmerInnen zu tun, die überhaupt nicht wissen, wie ihnen geschieht. Nicht selten haben sie viele Jahre lang zuverlässig und mit guten Ergebnissen im Betrieb gearbeitet. Bis sich ihre Situation durch gewerkschaftliches Engagement oder Betriebsratsarbeit ändert und sie sich plötzlich Anfeindungen ausgesetzt sehen, die sie vorab nicht für möglich gehalten hätten.

      Zu ihrem Einwand, ob sich aus der Wahl des Anwalts und der Kanzlei mögliche Schlüsse ziehen lassen, empfehle ich eine eingehendere Lektüre unseres Blogs, zum Beispiel: https://arbeitsunrecht.de/union-busting_betriebsratsfresser-aktion/

      Arbeitsrechte sind Menschenrechte! Man kann und darf es nicht Gerichten überlassen, sie zu verteidigen. Wenn ich Ihnen mit einem kleinen Beispiel dienen darf: Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 strafbar. Dieses Beispiel zeigt, dass zur Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit auch ein Bewusstsein für Recht und Unrecht gehört, welches Gesetze und Rechtsprechung letztlich beeinflussen kann. Daran arbeiten wir.

  3. Lieber Herr Wigand, liebe Frau Reisner,

    ich stehe auf gar keiner Seite, finde nur die sehr einseitige Polemik auffallend. Das der betroffene Mitarbeiter von Schikanen und haltlosen Vorwürfen spricht, dürfte kaum verwundern. Ob hier Willkür vorliegt, können Sie vermutlich genauso wenig beurteilen wie ich; sie stellen aber ganz klare Behauptungen auf.
    Das sich eine Firma zu laufenden Verfahren nicht in der Presse äußert und eine öffentliche Schlammschlacht heraufbeschwört, ist ebenfalls eher weniger verwunderlich; dass man darin ein indirektes Schuldeingeständnis sieht, ist für mich nicht nachvollziehbar (wer schweigt, der hat Unrecht?).

    Was ich vorschlage? Keine der beiden Seiten vorverurteilen.
    Lassen Sie die Gerichte entscheiden. Aus der Wahl des Anwaltes auf die Rechtmäßigkeit der erhobenen Vorwürfe zu schließen, halte ich für sehr gewagt.

  4. Eine sehr einseitige Darstellung, Frau Reisner. Warum wird nicht die Frage aufgeworfen, warum man Nikola P. „loswerden“ will? Warum wird gar nicht in Betracht gezogen, dass Abmahnungen begründet ausgesprochen wurden? Ich lese nur einseitige Mutmaßungen ohne jegliche Belege. Oder haben Sie noch andere Quellen für Ihre Behauptungen als die Aussagen von Nikola P. selbst?
    Ihrer Argumetation folgend ist jeder Mitarbeiter, der gekündigt wird, grundsätzlich im Recht.

    • Lieber Herr Kaiser!

      Tatsächlich hat jeder Mitarbeiter Rechte. Das heißt nicht, dass er oder sie immer im Recht ist. Ich würde ihnen sogar soweit folgen, dass der Ursprung des Konfliktes bei Firmenich – nach der Lektüre des Artikels – immer noch im Unklaren liegt bzw. die ursprüngliche Motivation der Personalverantwortlichen, den Konflikt am Arbeitsplatz derart zu eskalieren, sich nicht wirklich erklärt. Das ist für uns als Außenstehende auch mitunter schwer zu bewerten.

      Entscheidend für uns ist: Wer Schikanen, Wellen von substanzlosen bzw. konstruierten Abmahnungen und Kündigungen und Mobbing einsetzt und dazu Union Buster wie Peter Wallisch engagiert, diskredítiert sich selbst. Wir sind tatsächlich angetreten, solche Methoden zu ächten und Willkür, Rechtsnihilismus und Straflosigkeit im Betrieb zu bekämpfen.

      Was schlagen Sie vor? Der Unternehmer hat immer Recht? Der weise Führer und seine fleißigen Personaler bestimmen wer Querulant, Minderleister, Ewig gestriger etc. ist. Und dann raus damit. Das öffnet Willkür und Missbrauch Tür und Tor. Und erzeugt eine Untertanen-Mentalität bei Beschäftigten, die auf sehr ungute Weise in die Gesellschaft abstrahlt.

    • Hallo Herr Kaiser,

      ich weiß Ihr Sorge um eine ausgewogene Berichterstattung sehr zu schätzen. Kollegen Wilfried Meisen vom Kölner Stadtanzeiger, der heute auch zum Fall berichtete, hat sich mehrmals um eine Stellungnahme von Firmenich bemüht: http://www.ksta.de/kerpen/arbeitsgericht-kerpener-firma-und-betriebsrat-streiten-vor-gericht,15189188,30488716.html So sehr Sie sich davon betroffen fühlen, dass dem Firmenich-Management durch die Berichterstattung Unrecht geschehen könnte, so wenig sahen sich die Betroffenen offensichtlich selbst genötigt, ihr aggressives Vorgehen zu erklären. Aus dem Artikel des Kölner Stadtanzeigers geht noch einmal deutlich hervor, mehr welch juristischer Wucht gegen die Betriebsratsmitglieder vorgegangen wird.

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