Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank

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Droht der gläserne Patient? In der Arbeitswelt soll die Beweislast von Krankschreibungen umgekehrt werden. Zu Lasten der Beschäftigten.

Landesarbeitsgericht Hessen duckt sich weg. Richter Horcher verweist Fall eines Gepäckabfertigers bei Fraport an das Bundesarbeitsgericht.

Statt für gesunde oder zumindest erträgliche Arbeit zu sorgen, diskriminiert und schikaniert das Fraground-Management offenbar gesundheitlich angeschlagene Arbeiter:innen, indem ihnen selbstverständliche Zahlungen verweigert werden. Gepäckabfertiger Erdogan S. kämpft, wie auch einige seiner Kollegen, um seinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch das leistungspflichtige Unternehmen Fraground verweigert sich und fordert stattdessen die Offenlegung der Diagnosen ihres langjährigen Beschäftigten.

Am 14.01.2022 verhandelte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) den Fall und verwies ihn an das Bundesarbeitsgericht (BAG). Für Erdogan S. heißt das weitere Monate des Wartens auf ausgefallenen Lohn in Höhe von 829,- Euro.

Worum geht es?

Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen im Zeitraum von 12 Monaten mit der gleichen Diagnose endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Statt dessen zahlt die Krankenkasse dann Krankengeld in Höhe von 70% des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.

Bei Fraground läuft der Hase so, dass einige Beschäftigte ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, an dem die Krankenkasse bei gleicher Diagnose leisten müsste, die Lohnfortzahlung verweigert wird – und zwar auch dann, wenn die Krankenkassen bescheinigen, dass es sich um verschiedene Erstbescheinigungen mit unterschiedlichen Diagnosen handelt.


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Um sein Recht auf Lohnfortzahlung durchzusetzen fordert Fraground Erdogan S. die Diagnosen der verschiedenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen offen zu legen. Die Diagnosen ihrer Beschäftigten gehen Unternehmen freilich gar nichts an. Die Prüfung des Krankengeldanspruchs obliegt allein den Krankenkassen und nicht Personalern und Vorgesetzten.

Rechtsanwältin Annkatrin Halank legt dem Hessischen Landesarbeitsgericht deshalb eine entsprechende Einschätzung der Krankenkasse des Beschäftigten Erdogan S. vor, dass sich aufgrund verschiedener Diagnosen kein Krankengeldanspruch ergibt. Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher traute sich dennoch kein abschließendes Urteil zu.

Fatales BAG-Urteil erschüttert Beweiskraft von Krankmeldungen

Der Fraground-Syndikusanwalt Thomas Röll hatte sich in seinem Schriftsatz auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bezogen, das Tür und Tor für die Erschütterung der Beweislast einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung öffnet. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung des BAG vom 11.12.2019 (5 AZR 505/18), welche die Beweislast, dass es sich bei aneinander anschließenden Erstbescheinigungen nicht um einen zusammenhängende Krankheit (einen einheitlichen Verhinderungsfall) handelt, fatalerweise auf den Beschäftigten überträgt.1

Systematische Verweigerung von Lohnfortzahlung durch Fraground? 

Was der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher hier übersieht: Erdogan S. ist nicht der einzige Fall dieser Art.2 Wir berichteten am 7. Januar 2022 darüber, dass es sich bei Fraground eher ein System der Verweigerung der Lohnfortzahlung bei Krankheit vermuten lässt. Fraground will durch systematische Verweigerung selbstverständlicher Zahlungen nach unserer Einschätzung erreichen, dass:

  • Beschäftigte auf Krankschreibungen verzichten,
  • gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte, die sich Rechtsstreitigkeiten gegen Fraground nicht zutrauen, das Unternehmen per Aufhebungsvertrag verlassen,
  • Kosten für Lohnfortzahlung bei Krankheit auf die Krankenkassen und damit die Gemeinschaft der sozialversichert Beschäftigten abgewälzt werden.

Wir informieren, sobald der Verhandlungstermin am Bundesarbeitsgericht fest steht. 

Wer ist hier verantwortlich?

Geschäftsführer der Fraground sind Mira Fischer und Josef Weber.3 

Die FraGround GmbH setzt zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf Syndikusanwalt Thomas Röll – er ist zugleich stellvertretender Geschäftsführer des Speditions- und Logistikverbands Hessen/Rheinland-Pfalz und ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Frankfurt.

Größter Anteilseigner der Fraport AG ist mit 31,31% das Land Hessen. Der Hessische Arbeitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) ist deshalb nicht nur indirekt durch sein Ressort sondern ganz direkt als Regierungsmitglied verantwortlich für die Zustände am Frankfurter Flughafen.

Die Bodendienste hat der Flughafenbetreiber Fraport an ihre Tochter Fraground ausgelagert, mit der sie einen Gemeinschaftsbetrieb betreibt und die ihrerseits ein hanebüchenes Wirrwarr an weiteren Töchtern betreibt. Solche Ausgliederungs- und Sub-Unternehmer-Konstrukte sollen die Einigkeit in der Belegschaft zersplittern; sie befördern Lohndumping, Behinderung von Betriebsratsarbeit, Schaffung hochbezahlter Bullshit-Jobs zur Versorgung besonders geschmeidiger Führungskräfte. Nicht selten geht es auch um Verschleierung von Geldflüssen oder die Vermeidung von Steuern.

Unternehmenshöriger Arbeitsrichter?

Der Vorsitzende Richter des LAG Michael Horcher war bereits 2015 durch ein überraschendes Urteil zugunsten der Lufthansa aufgefallen, mit dem er einen Streik der Gewerkschaft Cockpit stoppte. In niedrigeren Instanzen hatten die Lufthansa und Germanwings mit ihren Klagen auf Streik-Verbot juristische Niederlagen erlitten. Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das Arbeitsgericht Köln wiesen in erster Instanz die Eil-Klagen der Luftlinien ab.4 

Wir fordern vom Hessischen Arbeitsminister Kai Klose:

  • Gute Arbeit, Gesundheitsvorsorge und Krankengeld statt Ausbeutung in Knochenjobs!

  • Rechtsnihilismus des Fraground-Managements sofort stoppen! Personelle Konsequenzen ziehen!


Quellen

1 Bundesarbeitsgericht 5 AZR 505/18 vom 11.12.2019, https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-505-18/

2 aktion ./. arbeitsunrecht: Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen?, arbeitsunrecht.de, 07.01.2022 https://arbeitsunrecht.de/fraport-flugzeugabfertiger-systematisch-um-lohnfortzahlung-betrogen/

4 Christiane Schiffer: LAG folgt Argumenten von Lufthansa und Allen & Overy, Juve,  9.9.2015 https://www.juve.de/verfahren/streikverbot-fuer-piloten-lag-folgt-argumenten-von-lufthansa-und-allen-overy/


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3 Kommentare

  1. Die Situation die Frau Reisner hier schildert ist noch sehr „harmlos“ es geht viel heftiger im Frankfurter Flughafen zu.

    Der Herr da oben ist offensichtlich ein gekaufter Aristokrat, der versucht im internet Pro Fraground Kommentare im Internet zu verbreiten, Fraground hat keine Chance egal wie oft sie den Namen ändern TP ,APS , Fraground.

  2. Diese falsche Darstellung ist unseriös und unerträglich. Frau Reisner sollte sich, wenn sie einen Artikel über eine Berufungsverhandlung schreibt, zumindest grob über das Verfahren und den Instanzenzug informiert haben. Zur Richtigstellung ganz kurz:

    1. Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht weggeduckt oder den Fall an das BAG „verwiesen“. Es hat vielmehr ein Urteil gefällt, und zwar zugunsten des Arbeitnehmers.

    2. Die Urteile werden durch die Kammer gefällt und nicht durch den Vorsitzenden allein. Die namentliche Nennung des Vorsitzenden dient offensichtlich nur seiner Diskreditierung.

    3. Dass sich das BAG als Revisonsinstanz zu beschäftigen hat, liegt daran, dass die Kammer die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat.

    Über den schlechten Stil und die weiteren Halbwahrheiten möchte ich mich nicht weiter auslassen. Ich stelle dringend anheim, seriös zu bleiben und zu berichten anstatt die Leserinnen und Leser mit dumpfer Stimmungsmache zu konfrontieren.

    • Lieber Teoman, der Text ist juristisch sauber. Halbwahrheiten? Dann liefern sie mal! Wir sind gespannt.
      Über Stil lässt sich natürlich trefflich streiten.
      Was den Vorwurf der Stimmungsmache betrifft: was spricht denn Ihrer Meinung nach für das Agieren von Fraport?

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