I-SEC / Naujoks: Sittenwidrige Millionen-Klage gegen BR-Mitglieder

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Wie gaga ist das: 1 Million Schadenersatz, weil die Presse berichtete?! Naujoks gibt Justiz der Lächerlichkeit preis.

Es zählen die schwarze Null und der Profit. Die Flugsicherheit an Europas größtem Flughafen scheint weder für I-SEC noch das Innenministerium an erster Stelle zu stehen. (Foto: wikicommons, User Russavia)

Die Sicherheitsfirma I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH  hat gegen den Betriebsratsvorsitzenden Mario S. und seinen Stellvertreter Erhan C. eine absurde Schadenersatzklage in Höhe von 1 Million Euro gestellt.

I-SEC versucht mit Hilfe von Helmut Naujoks das Betriebsratsgremium am Frankfurter Flughafen zu zerschlagen und die Wiederwahl der Betriebsratsvorsitzenden bei der turnusmäßigen Betriebsratswahl 2018 zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 BetrVG (siehe unsere Pressmitteilung vom 24.11.2017).

I-SEC sei, so die krude und völlig substanzlose Behauptung, ein „Reputationsschaden“ entstanden, weil ver.di in einem Bericht vom 15.09.2017 über das aggressive Vorgehen des I-SEC-Managements gegen die den Betriebsrat berichtet hat (Betriebsrats-Mobbing bei Luftsicherheitsfirma I-Sec am Flughafen Frankfurt, abgerufen am 25.01.2018). Schuld an der ve.rdi-Berichterstattung sei, so der aberwitzige Dreh,  nicht das betriebsratsfeindliche Management selbst, sondern die beklagten Betriebsratsmitglieder.

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Betriebsratsmitgliedern

Die aktion./. arbeitsunrecht wertet die Schadenersatzklage aus der Feder des berüchtigten RA Helmut Naujoks als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der beiden Betriebsratsmitglieder. Die Schadenersatzklage grenzt zudem an eine Beleidigung des Arbeitsgericht Frankfurt, das seine mit steuergeldern finanzierte Zeit auf solchen unsubstantiierten und offensichtlich mutwilligen Unsinn verwenden soll.


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Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird mit dem Versuch, sie für Union Busting zu instrumentalisieren, der Lächerlichkeit preisgegeben.

Ziel: Behinderung der Betriebsratswahl 2018 + Verhinderung von Neueinstellungen

Offensichtlich liegt der Zweck der Schadenersatzklage ausschließlich in der sozialen Zerrüttung und existentiellen Bedrohung der Beklagten. Die aktion ./. arbeitsunrecht wertet die Klage als Versuch, die anstehende Betriebsratswahl 2018 zu torpedieren.

Der Betriebsrat der Sicherheitsfirma, die am Frankfurter Flughafen den Großteil der Personenkontrollen vor Flügen durchführt, hat sich für 150 Neueinstellungen eingesetzt, die dringend nötig sind, um die monatlich tausenden von Überstunden, die die 1450 Beschäftigten leisten, einzudämmen. Das will die I-SEC-Geschäftsleitung offensichtlich mit allen Mitteln verhindern. An Mario S., Erhan C. und einem weiteren Betriebsratsmitglied soll ein Exempel statuiert werden (siehe unser Bericht: I-SEC will drittem Betriebsratsmitglied kündigen). Es liegt an der I-SEC-Belegschaft, diesen Versuch der Einschüchterung bei der nächsten Betriebsratwahl ins Leere laufen zu lassen.

Die bisherige Strategie von I-SEC und Helmut Naujoks musste mangels Substanz scheitern:

Willkürliche Hausverbote

Mittels einer Kette von Hausverboten sollten der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter aus dem Betrieb und von der Belegschaft isoliert werden. Sobald ein Hausverbot durch das Arbeitsgericht Frankfurt aufgehoben wurde, schob das Management und Helmut Naujoks binnen Stunden ein neues Hausverbot nach. Das wurde selbst der Richterin zu bunt. Sie stellte fest,  dass sie längst ein grundsätzliches Zugangsrecht der Betriebsratsmitglieder festgestellt hat.

Der notorische Rechtsnihilist Helmut Naujoks soll allerdings schon im Gerichtsflur kommentiert haben, dass er nicht gedenkt, den Beschluss anzuerkennen. Augenblicklich läuft ein Antrag des Anwalts des Betriebsrats auf Festsetzung eines Zwangsgeldes für jeden Tag, den die Betriebsratsmitglieder widerrechtlich von den Kolleg*innen fern und aus dem Betrieb raus zu halten.

Maulkorb-Versuche und Behinderung der Berichterstattung

I-SEC beauftragte die Hamburger Medienkanzlei Nesselhauf gegenüber der Gewerkschaft ver.di eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Berichterstattung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen I-SEC zu unterbinden. Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft durch aktion ./arbeitsunrecht ergab jedoch, dass die Berichterstattung in der Sache ansich richtig sogar war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt tatsächlich gegen die I-SEC-Geschäftsführung wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit (§119 BetrVG).

Unsubstantiierte Schadensersatzklagen  gehören zum Giftkoffer des Union Busting (Was ist das?). Im Fall Götz Brot, wo Helmut Naujoks im Auftrag des Firmenpatriachen Werner Götz den frisch gegründeten Betriebsrat erfolgreich zerschlagen konnte,  holte man die Medienkanzlei Bub Gauweiler & Partner ins Boot.  Rechtsanwalt Michael Philippi bedrohte die Ehefrau des Betriebsratsvorsitzenden mit einer drohenden Schadensersatzklage für den Fall, das sie weiter hin unkommentiert Zeitungsartikel über das Union Busting bei Götz Brot in sozialen Median teilen würde.  (Siehe unser Berichte vom  27.08.2014). Auch hier handelte es sich um Grunde um reinen Psycho-Terror der Geschäftsleitung.

Wir fordern Gewerkschafter*innen, Aktivisten und Bürgerrechtler*innen dazu auf, den Gütetermin solidarisch zu begleiten.

Ort: Arbeitsgericht Frankfurt, Saal C 3.08, Gutleutstr. 130, 60327 Frankfurt am Main (nahe HBf)

Datum + Zeit: 26.01.2018, 12.00 Uhr

Gefragt sind hier vor allem die Kolleg*innen von I-SEC: ihre Jobs sind auch für den Fall, dass der Auftrag der Bundespolizei an ein anderes Unternehmen vergeben wird, nicht in Gefahr. Um die eigenen Gewinne nicht zu gefährden scheint die die Geschäftsleitung die Belegschaft dazu bringen zu wollen,  bei der Betriebsratswahl 2018 gegen ihre eigenen Interessen zu stimmen und den konfliktbereiten Betriebsratsvorsitzenden Mario S. und Erhan C. in den Rücken zu fallen. Von gestandenen Sicherheitsleuten kann man wohl erwarten, dass sie so einer plumpen Finte nicht in die Falle gehen.

Zu guter Letzt: Was ist mit der Flugsicherheit?

Der Konflikt bei I-SEC ist von großem öffentlichen Interesse. Die Sicherheit des Flugverkehrs am größten europäischen Flughafen steht in Frage. Insbesondere weibliche Beschäftigte in der Sicherheitskontrolle – hier besteht der größte Personalengpass – können die vorgeschriebenen Pausenzeiten und Rotationen kaum einhalten.

Der Betriebsrat weist auf frappierende Missstände in punkto Arbeitszeiten, Personalausstattung und Pausenzeiten hin und fordert Abhilfe zu schaffen (mehr dazu: arbeitsunrecht.de, 23.11.2017). Das Management verweigert notwendige Maßnahmen – vermutlich aus Profitgier. Stattdessen setzt man auf Einschüchterung der Belegschaft und Union Busting (Was ist das?).

Und was macht der Innenminister?

Wie bereits in unserer Pressemitteilung vom 24.11.2017 fragen wir, wann der oberste Dienstherr der Bundespolizei Innenminister Thomas de Mazière die zunehmend unverständliche Vergabe hoheitlicher Aufgaben an die Firma I-SEC überprüfen will.


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1 Kommentar

  1. Liebe Kolleginnen und Kollegen
    Fehlendes Personal, Kostensenkung, Leistungssteigerung etc. hat meistens zur Folge, dass auch die psychischen Belastungen der Beschäftigen steigt und somit haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen neben den gesundheitlichen Folgen der Beschäftigtennzu befürchten sind. Da die „Gefährdungsbeurteilung“ in den Betrieben nicht so stattfindet wie vorgeschrieben (ich bezweifle auch die Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung). ist für mich die einzige wirksame „Waffe“ gegen solche Arbeitgeber die „Gefährdungsanzeige“, da hier der Arbeitgeber wenn etwas passiert, mit in der Haftung ist. Gerade in einem Sicherheitsbereich wie z.B. Flughafen kann mann richtig viel Druck mit der Gefährdungsanzeige erreichen.
    Falls ihr mehr Infos braucht, bitte melden.
    Gruß

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