Frontberichte 09/2021: BM Logistic Solutions, DSW, Harz-Weser-Werke, Thalia, Siemens

0
5471

Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Sicherheit hat seinen Preis! Doch DSW, Kötter und Co. wollen diesen auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter immer weiter drücken. Foto: Creative Commons Zero -CC0 – Pixabay.de
  • BM Logistic Solutions / Bad Arolsen: Firma feuert drei Initiatoren einer Betriebsratswahl
  • DSW / Düsseldorf: Union Busting am Flughafen Düsseldorf
  • Harz-Weser-Werke gGmbH / Osterode: Aggressives Union Busting bei Diakonie Betrieb
  • Thalia / Berlin: Betriebsratsvorsitzender siegt vor Gericht und wird trotzdem entlassen
  • Siemens / Berlin: Siemens wegen Abmahnpraxis vor Gericht

BM Logistic Solutions feuert drei Initiatoren einer Betriebsratswahl

Mitbestimmung und ein Betriebsrat scheinen nicht in das Konzept der Firma BM Logistic Solutions GmbH im hessischen Bad Arolsen zu passen. Das Unternehmen für Logistik-Dienstleistungen versucht die Gründung eines Betriebsrat der 38 Beschäftigten mit allen Mitteln zu verhindern.

Dazu kündigte Geschäftsführerin Brenda Klee kurzer Hand am 28.04.2021 den drei Mitarbeitern die mit Hilfe der IG Metall einen Betriebsrat bei BM Logistics Solutions gründen wollten. Noch am selben Tag als sie im Betrieb zur Versammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes einluden, bekamen die Drei die fristlose Kündigung. Zudem sagte die Geschäftsführung die Wahlversammlung eigenhändig ab und belegte die drei gekündigten Initiatoren mit einem Hausverbot. Zuvor hatte es Kontakt zur Geschäftsführung gegeben, um unter Corona-Bedingungen einen geeigneten Ort auf dem Betriebsgelände für die Versammlung zu finden. 

Die örtliche IG Metall beurteilt die Kündigungen daher als eine „hastige Aktion“. Grund für die Kündigungen sei klar die geplante Wahlversammlung, die zeitliche Nähe zeige dies und daher seien die Kündigungen offensichtlich rechtswidrig. „Das ist der zum Scheitern verurteilte, klägliche Versuch, die Kolleg*innen davon abzuhalten, ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahrzunehmen“, sagte IG Metall-Sekretär Andreas Köppe. „Die Kündigungen werden keinen Bestand haben und die Betriebsratswahlen werden stattfinden“, kündigte er an. 

Am 18.05.2021 entschied das Arbeitsgericht Kassel, bei zwei der drei Mitarbeitern, dass die Kündigungen unwirksam seien und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbestehe. Die Verhandlung der dritten Kündigung findet an einem separaten Termin statt. Doch auch hier konnte die Gewerkschaft eine einstweilige Verfügung erreichen, so dass das Arbeitsverhältnis bis zur abschließenden Prüfung des Sachverhaltes weiter besteht. Nur einen Tag nachdem das Arbeitsgericht Kassel ihre Kündigungen für unwirksam erklärt hat, haben die Kollegen am 19.05.2021 erneut per Aushang zur Wahlversammlung eines Wahlvorstands eingeladen.


Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.
Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen

Geschäftsführung will Wahlversammlung mit allen Mitteln verhindern

Nach einem weiteren Arbeitstag ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Betrieb nicht „betriebsratsfähig“ und somit keine Betriebsratswahl möglich sei. Auch mit dieser Methode des Union Bustings durfte sich dann wieder das Arbeitsgericht befassen, welche die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl bestätigte.

So konnte dann die Wahlversammlung am 26.05.2021 in einer privaten Halle außerhalb des Werksgeländes stattfinden. Doch auch bei dieser versuchte das Unternehmen alles um die Wahl zu sabotieren. Nachdem die IG Metall zunächst die Standortleiterin von der Versammlung ausschließen musste, ließ sich die stellvertretende Standortleitung zum Wahlvorstand wählen und versuchte die Wahlversammlung um zwei Wochen zu verlegen. Schließlich zog die Chefetage mit einem Teil der Belegschaft ab, während der verbleibende Rest die Wahlversammlung ordentlich durchführte. 

Das Unternehmen zweifelt nun die Rechtmäßigkeit der Wahlversammlung an und will mit eigenen Initiatoren aus ihren Reihen eine neue Wahlversammlung in der kommenden Woche abhalten. Gleichzeitig verschickte der Rechtsanwalt des Unternehmens Michael Wangler von der Kanzlei Emrich Wangler Blank einen persönlichen Brief an den frisch gewählten Wahlvorstand mit zahlreichen Drohungen u.a. der Prüfung von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Wahlversammlung. Im Anschluss der Wahlversammlung verweigerte das Unternehmen dem Wahlvorstand zudem zurück an seine Arbeit im Betrieb zu gehen. 

Die IG Metall wird nun mit dem DGB-Rechtsschutz gegen die verschiedenen Formen des Union Bustings und der Schikanen gegen die gewählten Wahlvorstände vor dem Arbeitsgericht vorgehen. Durch das unermüdliche Behindern der Betriebsratswahl, bei dem die Geschäftsführung jegliche gesetzliche Grundlagen ignorierte, sollte jetzt auch dem letzten Mitarbeiter bei BM Logistic Solutions klar sein warum es dringend einen Betriebsrat in der Firma braucht. 

Die BM Logistic Solutions GmbH gehört heute mit weiteren Logistikunternehmen zur Maintrans Gruppe. Die Gruppe beschäftigt rund 450 Mitarbeiter an 14 Standorten. Die Firma BM Logistic Solutions GmbH ist vor Jahren aus dem Vorgänger-Unternehmen der Firma Essex mit dem Ziel Personalkosten zu drücken ausgegründet worden. Die 38 Mitarbeiter der Firma BM Logistic GmbH verdienen heute laut IG Metall etwa 40 bis 50 Prozent weniger als ihre Kollegen von der Firma Essex-Furukawa. Nach wie vor arbeiten die Mitarbeiter beider Firma auf dem selben Werksgelände.

Quellen:

>zurück zum Anfang


DSW: Union Busting am Flughafen Düsseldorf

Die DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG ist ein Tochterunternehmen des Dienstleistungsunternehmens Piepenbrock Service GmbH + Co. KG. Das von den Geschäftsführern Arnulf und Olaf Piepenbrock geleitete Unternehmen ist in der Vergangenheit ebenso mit Union Busting aufgefallen (Frontberichte 06/2021) wie jetzt DSW. Geschäftsführer für den Bereich Sicherheit sind bei Piepenbrock Nicole Oppermann und Peter Lange (Ehemaliger Geschäftsführender Direktor der Kötter Aviation Security).

Ab Juni 2020 übernahm die DSW im Auftrag des Innenministeriums die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf. Mit dem Betriebsübergang von Kötter zu DSW gingen dort auch die Probleme für die Beschäftigten los. 

Abrechnungsbetrug beim Kurzarbeitergeld?

Die Gewerkschaft Verdi wirft der DSW vor, bewusst bei den Abrechnungen des Kurzarbeitergeldes zu betrügen. Sie hat daher Anzeige erstattet und damit eine Ermittlung der Bundesagentur für Arbeit ausgelöst. 

Konkret werfen Betriebsrat und Gewerkschaft der DSW vor, die im Dienstplan geplanten Beschäftigten im Krankheitsfall bei den Abrechnungen nachträglich in die Kurzarbeit zu versetzen und damit die Krankheitstage der Arbeiter nicht als solche anzuerkennen, sondern sie als Kurzarbeitstage abzurechnen. Der Betriebsrat weigerte sich aufgrund dieses Vorgehens die monatlichen Anträge zur Kurzarbeit für die Bundesagentur für Arbeit zu unterschreiben.

Der Protest von Betriebsrat, Gewerkschaft und die Überprüfung der Bundesagentur für Arbeit haben dazu geführt, dass seit November 2020, die Geschäftsführung die Lohnabrechnungen wieder korrekt führen muss. Im Januar 2021 bestätigte auch das Arbeitsgericht Düsseldorf, dass die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes fehlerhaft war. 

Betriebsbedingte Kündigungen durch die Hintertür

Ende Dezember 2020 sprach die DSW dann 40 krankheitsbedingte Kündigungen am Düsseldorfer Flughafen aus. Eine Retourkutsche weil Betriebsrat und Belegschaft auf ihren Rechten bestehen bleiben? 

Betriebsbedingte Kündigungen waren bei DSW noch bis zum 31.03.2021 durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen, so das sich der Verdacht aufdrängt, dass die Geschäftsführung versucht diese Vereinbarung gezielt zu umgehen. 

Die DSW hat die Kündigungen zudem weder ordnungsgemäß im vorhinein bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt (gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 KSchG), noch den Betriebsrat im Konsultationsverfahren beteiligt. Der Betriebsrat rügte die DSW für dieses Übergehen seiner Mitbestimmungsrechte.

Nachdem Geschäftsführer Peter Lange schriftlich eingestehen musste, dass die Kündigungen nicht korrekt abgelaufen seien, legte er dem Betriebsrat am 13.01.2021 erneut 29 Kündigungen vor. Damit bleibt die DSW exakt unter der gesetzlichen Grenze ab der eine Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig gewesen wäre. Gleichzeitig bestätigte Peter Lange dem Betriebsrat, dass man vorhabe zukünftig weitere krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen. 

Nachdem die DSW zunächst die Verhandlungen über die Verlängerung der Betriebsvereinbarung zum Kurzarbeitergeld sabotierte, konnte der Betriebsrat sich vor der Einigungsstelle durchsetzen. So wurde eine erneute Betriebsvereinbarung abgeschlossen, welche das Kurzarbeitergeld aufstockt und bis zum 31.12.2021 betriebsbedingte Kündigungen verhindert. Zudem musste sich DSW verpflichten die falsch abgerechneten Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall nachzuzahlen. 

DSW verhindert Betriebsversammlung

Doch mit all diesen Schikanen nicht genug. Die DSW versucht auch den Betriebsrat von der Belegschaft zu isolieren, in dem sie faktisch seit einem Jahr eine Betriebsversammlung verhindert. Seit Januar 2021 versucht der Betriebsrat eine digitale Betriebsversammlung zu organisieren. Bisher verweigert die DSW-Geschäftsführung jedoch die Kostenübernahme und die Bereitstellung eines entsprechenden Videokonferenz-Tools.

Der Betriebsrat hat daher nun Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht. In einer ersten Güteverhandlung am 10.05.2021 konnte selbst der Richter die Geschäftsführung nicht zum einlenken bewegen, so dass nun ein regulärer Kammertermin stattfinden muss. 

Die DSW lässt sich vor Gericht durch den Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück rechtlich vertreten. Der Betriebsrat bekommt juristische Unterstützung durch die Kanzlei Schwegler. Es bleibt abzuwarten welche neuerlichen Schikanen und Union Busting Methoden sich DSW in den kommenden Monaten noch einfallen lassen wird. 

Die DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG ein Tochterunternehmen von Piepenbrock Service GmbH + Co. KG die bundesweit in den Bereichen Instandhaltung, Gebäudereinigung, Facility Management und Sicherheit tätig ist. Dazu beschäftigt sie mehr als 27.000 Mitarbeiter an 70 Niederlassungen in ganz Deutschland. Am Flughafen Düsseldorf beschäftigt die DSW rund 1.100 Angestellte. 

Quellen:

>zurück zum Anfang


Aggressives Union Busting bei Harz-Weser-Werke gGmbH

Bei den gemeinnützigen Harz-Weser-Werken in Niedersachsen geht es seit Monaten heiß her. Dabei setzt das Unternehmen seinen Slogan „Alles außer gewöhnlich“ auf sehr unrühmliche Art in die Tat um. Denn die Geschäftsführung, der zur Diakonie gehörenden Einrichtungen, unter der Leitung von Geschäftsführer Ditmar Hartmann scheint auf einem regelrechten Kreuzzug gegen die Mitarbeitervertretung (MAV) und insbesondere ihren Vorsitzenden Christos G. zu sein.

Als „Tendenzbetrieb“ der Diakonie gelten bei den Harz-Weser-Werken nicht die allgemeinen gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern nur die abgeschwächten Rechte aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche (MVG-EKD). Bereits in der Vergangenheit machten wir darauf aufmerksam, wie die Diakonie dieses Parallelrecht zum Kampf gegen Mitbestimmung und Gewerkschaften nutzte (Diakonie: Christlich-humanistisch gegen Betriebsrat und Gewerkschaft).

Die MAV der Harz-Weser-Werke sieht sich seit Jahren immer wieder massiver Behinderung der MAV-Arbeit durch die Geschäftsführung ausgesetzt und muss sich ihre Mitbestimmungsrechte immer wieder vor Kirchengerichten erstreiten. 

Union Busting gegen MAV-Vorsitzenden

Auch in nach außen hin christlich-humanistischen Betrieben gehen Geschäftsführungen mit harten Bandagen gegen Mitbestimmung und typischen Union Busting Methoden vor. Dies scheint auch die Mission von Geschäftsführer Ditmar Hartmann zu sein, der seit Oktober 2020 alles dafür tut den MAV-Vorsitzenden Christos G. loszuwerden. 

Zu diesem Zeitpunkt kündigte die Geschäftsführung Christos G. fristlos und erteilte ihm Hausverbot. Dabei ignorierte die Geschäftsführung das Mitbestimmungsrecht der MAV und konnte sich auch nicht auf einen zustimmungsersetzenden Spruch des Kirchengerichtes berufen. 

Die MAV leitete daraufhin mehrere Kirchengerichtsverfahren wegen Behinderung der MAV-Arbeit und Missachtung ihrer Mitbestimmungsrechte durch die Geschäftsführung ein. In einem Teil der Verfahren hat das Gericht der MAV bereits recht gegeben. Der MAV-Vorsitzende Christos G. reichte eine Kündigungsschutzklage ein, über die das Kirchengericht bisher noch nicht entschieden hat.

Pünktlich zu den Osterfeiertagen legte die Geschäftsführung dann nach und stellte Christos G. mit Schreiben vom 01.04.2021 die Forderung nach Rückzahlung angeblich überhöhter Gehaltszahlungen für die vergangenen 16 Jahre zu. Insgesamt sollte der gekündigte MAV-Vorsitzende 208.924,29 € mit Frist bis zum 16.04.2021 zurückzahlen. Die absurde Höhe der Rückforderung und der Zeitpunkt der Zustellung über die Osterfeiertage machen klar, dass es hier um maximalen psychischen Druck gegen den engagierten MAV-Vorsitzenden geht, dessen gesamte Existenz und die seiner Familie die Geschäftsführung hier bewusst bedroht.

Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AG MAV) in den Diakonischen Werken Niedersachsens bezeichnet das Vorgehen passend als regelrechten Nervenkrieg der Geschäftsführung gegen die MAV und ihren Vorsitzenden.

Einflussnahme und Anfechtung von MAV-Wahl

Doch Geschäftsführer Ditmar Hartmann geht noch zwei Schritte weiter. Bei der Neuwahl der MAV im März 2021 versuchte er alles um eine Wiederwahl des MAV-Vorsitzenden zu verhindern. So versendete die Geschäftsführung kurz vor der Wahl eine Mitteilung an alle Angestellten, in dem sie auf die Kündigungsversuche gegen Christos G. einging und es so darstellte als sei Christos G. aufgrund der ausgesprochenen Kündigung gar nicht berechtigt an der Wahl teilzunehmen. Die MAV sieht das als einen massiven Eingriff in die Wahl und einen Versuch der Geschäftsführung das Ergebnis zu beeinflussen. Trotz dieser Schikanen wählten die Mitarbeiter Christos G. erneut mit deutlicher Mehrheit. Er erhielt von allen Kandidaten die meisten Stimmen.

Doch die Geschäftsführung will sich nicht geschlagen geben und hat die gesamte MAV-Wahl angefochten. Als Grund führt die Geschäftsführung angebliche Ungereimtheiten während der Wahl an. Die AG MAV sieht darin hingegen den Beweis, dass die Geschäftsführung das alleinige Ziel verfolgt, die Mitbestimmung in den Harz-Weser-Werken zu zerschlagen und die Mitarbeitervertretungsarbeit aktiv zu verhindern.

Die Harz-Weser-Werke gGmbH sind ein gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen für die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen einer der größten niedersächsischen Träger von Assistenzleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen mit über 2.100 Plätzen. Das Unternehmen beschäftigt an 30 Standorten rund 900 Mitarbeiter.

Quellen: 

>zurück zum Anfang


Thalia: Betriebsratsvorsitzender siegt vor Gericht und wird trotzdem entlassen 

Bereits in den Frontberichten 01/2021 berichteten wir über den Ausstieg der Thalia Bücher GmbH aus der Tarifbindung und den Versuch durch den Übergang der Spandauer Filiale an einen Franchisenehmer (Gerald Winter GmbH) den Berliner Betriebsratsvorsitzenden und Vorsitzender der Verdi-Tarifkomission für den Einzelhandel in Berlin Thomas S. loszuwerden. 

Der Betriebsrat klagte gegen die Überführung von 12 der 13 Berliner Thalia-Filialen, gemeinsam mit den Filialen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen in eine neue Thalia Nord GmbH. Das Arbeitsgericht gab dem Betriebsrat zwar recht, dass Thalia das Gremium rechtzeitig informieren müsste, damit man einen Interessenausgleich verhandeln könne. Der Interessenausgleich, den das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, sei jedoch nicht erzwingbar und wenn der Unternehmensumbau erst vollzogen ist, sei dieses Recht nicht mehr einklagbar und der Umbau nicht rückgängig zu machen. Laut Rechtsanwältin Sirkka Schrader von der Kanzlei Berger Groß Höhmann, die den Thalia-Betriebsrat vertritt, habe das Gericht zwar schwere Gesetzesverstöße festgestellt, diese bleiben jedoch ohne Folgen für Thalia.

Der Betriebsratsvorsitzende Thomas S. klagte zudem erfolgreich gegen seine Zuordnung zur Spandauer Filiale und wurde der alten GmbH wieder zugeordnet. Da diese aber keine Filialen mehr hat, sondern lediglich als leere juristische Hülle weiter besteht, stellte Thalia ihm in der Folge eine betriebsbedingte Kündigung aus, zusammen mit zwei schwerbehinderten Kolleginnen, die ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Die Kündigungsschutzklagen gegen diese Kündigungen laufen noch. Eine erste Güteverhandlung zur Kündigung von Thomas S. am 03.05.2021 verlief ohne Ergebnis. Der erste Kammertermin in dieser Sache ist für den 18.08.2021 angesetzt. 

Betriebsräte wollen Thalia wieder in Tarifbindung führen

Doch Thomas S. ist nicht der einzige der sich gegen die Angriffe von Thalia zur Wehr setzt. In einem Brief an ihre Geschäftsführungen forderten Betriebsräte aus Berlin, Hamburg, Dortmund und Mannheim sowie einzelne Jugendauszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen, in die Tarifbindung zurückzukehren. 

Auf offene Ohren stießen sie damit bei Thalia nicht. In einer Antwort des Unternehmens pochte dieses auf langfristige Ziele die es verfolge: „Um soziale Verantwortung und wirtschaftliche Anforderungen an das Unternehmen in Einklang zu bringen, brauchen wir jedoch einen Handlungsspielraum, der nach unseren Erfahrungen in starren Tarifverträgen nicht mehr adäquat abgebildet wird.“

Die Gewerkschaft Verdi will sich mit aktiven Gewerkschaftern und Betriebsräten für den Abschluss eines Anerkennungstarifvertrags auf die Flächentarifverträge des Einzelhandels bei Thalia einsetzen. 

Die Thalia Bücher GmbH mit Sitz in Hagen fährt seit langem einen aggressiven Expansionskurs und stieg durch zahlreiche Zukäufe, Fusionen und Beteiligungen im deutschsprachigen Raum zum Marktführer im Sortimentbuchhandel auf. Erst im Jahr 2019 übernahm Thalia den Konkurrenten Mayersche Buchhandlung. Im vergangenen Jahr folgte die Gründung einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft mit der Osiandersche Buchhandlung GmbH durch die Thalia die Kontrolle über die Buchhandelsaktivitäten von Osiander bekam. Bei dieser Machtübernahme bedient sich Thalia zudem der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. Die Kanzlei spielte mit ihrem Anwalt Stefan Richter bereits beim Union Busting beim Logistikdienstleister Syncreon (Union Busting bei Syncreon) eine unrühmliche Rolle. 

Bei etlichen Unternehmenstöchtern, selbst solchen, deren Geschäfte den Namen Thalia tragen, zahlt der Konzern schon heute deutlich unter Tarif. Thalia selbst betreibt in Deutschland rund 330 Buchhandlungen und beschäftigt rund 6.000 Mitarbeiter. Der jährliche Umsatz liegt bei rund 1,2 Milliarden Euro.

Quellen:

>zurück zum Anfang


Siemens wegen Abmahnpraxis vor Gericht

Seit mehr als fünf Jahren versucht die Siemens Energy GmbH & Co KG in Berlin das engagierte Betriebsratsmitglied Felix W. zum schweigen zu bringen und loszuwerden. Wir berichteten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über den Fall (Siemens Schaltwerk Berlin: Geschäftsführung mahnt Betriebsratsmitglied zum 14. Mal ab, Siemens-Schaltwerk Berlin: Erneute Schlappe vor Gericht).

Nun geht es erneut vor das Arbeitsgericht Berlin. Felix W. wehrt sich dort gegen die sieben Abmahnungen die er 2020 von Siemens bekommen hat. Nicht zufällig erfolgten die Abmahnungen im Zeitraum, als er sich gegen die weitere Aufspaltung der Siemensbelegschaft und den damit verbunden Arbeitsplatzabbau bei Siemens Energy eingesetzt hat.

In den im Prozess zu verhandelnden sieben Abmahnungen untersagt Siemens Felix W. die gewerkschaftliche Betätigung, verweigert die Nutzung eines PC für die Betriebsratsarbeit und verbreitet verleumderische Behauptungen, um ihn und sein Ansehen in Betrieb und Gewerkschaft zu beschädigen. Siemens will damit im Betrieb eine Atmosphäre der Angst, des Misstrauens und Duckmäusertums schaffen.

Der Solidaritätskreis Felix W. ruft zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin am 02.06.2021 um 12 Uhr auf, um Felix W. bei seiner Verhandlung gegen das anhaltende Union Busting durch Siemens zu unterstützen.

Quelle:


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
Vorheriger ArtikelJunge Welt: Kritik an Gesetz zur Stärkung von Betriebsräten.
Nächster ArtikelarbeitsunrechtFM Nr. 21: Interview UFO | Welche Kämpfe erwarten die Beschäftigten in der Luftfahrt nach Corona?