Gib SLAPPs keine Chance! Schutz vor Rechtsmissbrauch muss in den Koalitionsvertrag

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No-SLAPP-Bündnis formuliert Forderungen an die Bundesregierung:

SLAPP effektiv unterbinden, Opfer entschädigen, Aufklärung und Unterstützung verbessern!  Pressemitteilung als pdf lesen

Gib SLAPPs keine Chance! Mit diesem Appell wendet sich ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen an die zukünftige Bundesregierung. Die Abkürzung SLAPP steht für „strategic lawsuits against public participation“, also für rechtsmissbräuchliche juristische Verfahren, mit denen Journalist*innen und Aktivist*innen mundtot gemacht werden.

Es passiert auch in Deutschland

Die Betreiberin einer Unterkunft für Geflüchtete versucht zu verhindern, dass die Presse über Missstände in dieser Unterkunft schreibt. Eine Umweltinitiative, die in ihrem Blog über ein umstrittenes Bauvorhaben berichtet, wird mit Unterlassungsforderungen und einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung unter Druck gesetzt. Ein gewerkschaftlich Aktiver wird mit Unterlassungsforderungen konfrontiert, nachdem er grobe Missstände in einem Klinikum thematisiert hatte. Drei aktuelle Beispiele, die zeigen: SLAPPs sind auch in Deutschland ein Problem.

„Ein wirksamer Schutz vor Einschüchterungsklagen muss jetzt im Koalitionsvertrag vereinbart werden“, sagt Ilja Braun vom No-SLAPP-Bündnis, dem auch die Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. angehört. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat das Bündnis am 18. März eine bundesweite No-SLAPP-Kampagne gestartet. Im Zentrum steht ein von den Organisationen gemeinsam produzierter Film, der erklärt, warum SLAPPs für eine offene, demokratische Gesellschaft brandgefährlich sind.

SLAPP-Betroffene erzählen vor der Kamera, warum sie geslappt wurden und welche Folgen das für sie hatte. Expert*innen aus dem juristischen Beirat des No-SLAPP-Bündnisses zeigen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Sie können den Film hier anschauen: https://www.youtube.com/shorts/XaHQGnvmQrc


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Unsere wichtigsten Forderungen:

  • Gerichte sollten verpflichtet werden, ihnen unterbreitete Fälle proaktiv anhand der zu schaffenden SLAPP-Definition zu überprüfen und ggf. frühzeitig zu beenden (early dismissal). Bei der Umsetzung der Anti-SLAPP-EU-Richtlinie in deutsches Recht sollte ein weiter Anwendungsbereich Rechtsmissbrauch umfassend, nicht nur in grenzüberschreitenden Fällen, verhindern.

  • Gerichte sollten angehalten werden, bei SLAPP-Verfahren durch die Kostenverteilung den einschüchternden Effekt auf die beklagte Seite abzumildern und von der klagenden Partei eine Sicherheitsleistung zu fordern. Verteidigungskosten von SLAPP-Betroffenen müssen ersetzt werden, auch wenn sie über die Sätze im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinausgehen. Im Zivilprozessrecht sollte die Möglichkeit einer Missbrauchsgebühr für SLAPP-Klagen geschaffen werden. SLAPP-Kläger sollten zur Veröffentlichung der gegen sie ergangenen Entscheidung verpflichtet sein. Bei haltlosen Anzeigen wegen Verleumdung müssen Gerichte dazu angehalten werden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Betroffenen eine Entschädigung zuzusprechen.

  • Staatlicherseits muss für eine umfassende Aufklärung über alle Erscheinungsformen von SLAPPs gesorgt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände, die über entsprechende Expertise verfügen, müssen die Möglichkeit bekommen, Betroffene in SLAPP-Verfahren zu unterstützen, etwa indem sie gegenüber dem Gericht Stellungnahmen abgeben. Für SLAPP-Betroffene muss es eine umfassende psychosoziale und juristische Beratung geben. Ein kontinuierliches Monitoring von SLAPP-Fällen (inklusive Falldokumentation) muss gewährleistet werden.

„Für die Aktion gegen Arbeitsunrecht ist klar: Der nächste Koalitionsvertrag muss ein Bekenntnis zu einem wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen in Deutschland enthalten“, sagt deren Pressesprecher Elmar Wigand.

„Wie viele andere zivilgesellschaftliche Akteure, werden auch Gewerkschafter und Betriebsräte in Deutschland regelmäßig zur Zielscheibe von SLAPPs. Der gesetzgeberische Schutz muss in Deutschland dringend an das europäische Niveau angepasst werden, im Einklang mit den Empfehlungen des Europarats und den Vorgaben der Anti-Slapp-Richtlinie der Europäischen Union.“

Unser Policy Paper zu Einschüchterungsklagen finden Sie hier. Für Fragen zum Thema SLAPPs und unseren Forderungen an den Gesetzgeber steht Ihnen Elmar Wigand [ presse@arbeitsunrecht.de | https://arbeitsunrecht.de/presse ] zur Verfügung.


Wer sind wir?

Die „Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. – Initiative für Demokratie in Wirtschaft & Betrieb“ ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 2014 für Arbeitsrechte als Menschenrechte einsetzt.

Wir unterstützen Betriebsräte, Gewerkschafter*innen und Beschäftigte und beleuchten die Schattenseiten der deutschen Wirtschaft.

Wir dokumentieren und analysieren Union Busting (d.h. die systematische und professionelle Bekämpfung arbeitgeber-unabhängiger Organisierung) und Fertigmacher-Methoden. Wir entwickeln Gegenstrategien und beraten Betroffene.

Zu unseren Mitgliedern gehören Lohnabhängige, Rechtsanwälte, Publizisten, soziale Aktivisten + Bürgerrechtler*innen.

Träger des taz.panter Preis 2017.


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