Meinungsfreiheit oder Maulkorb?
Pressekammer des Landgerichts Hamburg zeigt wenig Verständnis für eine Klage des neoliberalen Vorreiters Prof. Dr. Klaus Zimmermann (IZA / Bonn).
Wir freuen uns über die große Resonanz, die das Verfahren gegen unseren Mitstreiter Werner Rügemer hervor gerufen hat. Die Presse berichtete, ein Europaabgeordneter und ein ver.di-Vorstandsmitglied wurden aktiv. Zum Gerichtstermin in Hamburg erschienen über 30 Besucher – mehr als der Saal fassen konnte.
Der Vergleichsvorschlag des Gerichts beinhaltet, dass wesentliche Aussagen über das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Zunkunft unbehelligt getätigt werden dürften, da sie von der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Werner Rügemer schreibt zum Prozess:
No SLAPP! Stop Union Busting! Fachkonferenz für Demokratie & Meinungsfreiheit im Betrieb | 9. Nov. 2024 | Köln | ► Mehr erfahren ► Jetzt anmelden!
Gericht deutet weitgehende Klageabweisung an
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann (als geschäftsführender Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit – IZA) in drei von vier Punkten zurück zu weisen.
Vergleichsvorschlag des Gerichts
Ich hatte in den Blättern für deutsche und internationale Politik und dann in der neuen rheinischen zeitung (nrhz.de) das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), dessen Direktor Zimmermann ist, als „nicht unabhängig“ und die Wissenschaft des IZA als „nicht frei“ bezeichnet sowie das IZA als eine neue Art von Lobbyisten dargestellt.
Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer hat damit noch kein Urteil gefällt, sondern den beiden Prozessgegnern einen Vergleichsvorschlag gemacht. Er enthält auch einen Formulierungszusatz im fraglichen Artikel und die Aufteilung der Verfahrenskosten mit 2/3 für die Klägerin IZA und 1/3 für Rügemer und die neue rheinische zeitung. Bis zum 6. Juni haben die Parteien Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Blätter-Zeitschrift war nicht mehr betroffen, weil sie schon in der ersten Phase des Verfahrens eine Unterlassungs-Verpflichtung unterzeichnet und die IZA-Passage aus der Internet-Version des Artikels entfernt hat.
Großes Interesse
Der Gerichtssaal B 335 am Hamburger Sievekingplatz war überfüllt. Mehrere Interessierte mussten draußen warten. Die Hamburger attac-Gruppe, der jour fixe der Gewerkschaftslinken und ver.di Hamburg hatten mobilisiert, es kamen Unterstützer aus Bremen und Berlin.
Im Vorfeld hatte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sich meine Argumentation zu eigen gemacht und in einem offenen Brief Zimmermann aufgefordert, ihn auch zu verklagen (hier zu finden).
Unabhängig davon hat Andrea Kocsis, Mitglied im verdi-Bundesvorstand und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG, Ende April einen Offenen Brief an den Konzernvorstand geschrieben (hier als pdf). Kocsis fordert, die Finanzierung des IZA sofort zu beenden. Anlass ist ein Zimmermann-Interview in der Konzernzeitschrift „Postforum“. Kocsis bezieht sich auf gewerkschaftsfeindliche Äußerungen Zimmermanns und seine Verunglimpfung von Roma und südosteuropäischen Arbeitsmigranten, was offen sei für rechtspopulistische Positionen à la LePen.
Vorberichte zum Prozess erschienen in der taz (Malte Kreutzfeld: Maulkorb gegen Kritiker) und in junge welt (Thomas Barth: Unabhängige Forschung?). Berichte über den Prozess erschienen in Neues Deutschland (Hermannus Pfeiffer: Pressefreiheit gegen Lobbyvorwurf) und junge welt (Thomas Barth: Lobbyismus vor Gericht). Das NDR-TV-Medienmagazin ZAPP wird sich mit dem Fall befassen. Das Institut Finance Watch (Brüssel) teilte mit, dass Zimmermann für die Europäische Kommission ein Gutachten zum TTIP verfasst habe. Die Initiative Lobbycontrol e.V. veröffentlichte anlässlich des Prozesstermins eine Einschätzung zur Funktionsweise des IZA.
Wer oder was ist der „Durchschnitts-Rezipient“?
Unter anderem tauchte eine Frage auf, die weiterzuverfolgen mir notwendig erscheint: Die Richterin sprach vom „Durchschnitts-Rezipienten“, dessen Wahrnehmung entscheidend sei: Es komme nicht nur darauf an, was in einer Veröffentlichung steht, sondern auch, wie der „Durchschnitts-Rezipient“ es verstehe. Diese Figur sei auch in der Medien-Rechtsprechung des Bundes-Verfassungs-Gerichts üblich. Im Prozess spielte dies eine Rolle für die Unterlassungsforderung Zimmermanns (Finanzierung des IZA), die vom Gericht akzeptiert werde.
Frage also: Was bedeutet diese Figur „Durchschnitts-Rezipient“? Wurde er irgendwann mal empirisch erforscht? Ich vermute: Er ist eine reine Fiktion der herrschenden Lehre. Außerdem ist der Leser der neuen rheinischen Zeitung derselbe Durchschnitts-Rezipient wie etwa der Leser von BILD einerseits oder andererseits der FAZ? Nach aller Erfahrung ist dieser Durchschnitts-Rezipient ein Homunkulus, hinter dem das Gericht sein eigenes Verständnis verbirgt. Meinem Anwalt Eberhard Reinecke zumindest ist es noch nie passiert, dass ein Gericht erklärt, ein Autor verstehe die Äußerung so oder so, der Durchschnitts-Rezipient verstehe sie aber anders. Dann geht es zu, so Reinecke, wie es der Jurist Johann Wolfgang von Goethe im „Faust“ formuliert: „Im Auslegen seid frisch und munter, legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.“
„… Beispielsweise wurde das IZA von Bertelsmann-Lobbyisten zur „Expertise“ bei den Hartz-Gesetzen bemüht, die maßgeblich zur Lohndrückerei beitrugen. …“
Die Experten bei der IZB und Bertelsmann haben die verbotene und durch das Bundesverfassungsgericht verurteilte Willkür, bei der Menschenverfolgung; Enteignungen; Diskriminierungen etc.., wie vor 1945 wieder unter Hartz IV für die Gier der Globalplayer in neuen Worten gepackt und „wissenschaftlich“ ihre Gier und demokratiefeindlichkeit bestätigt. Siehe:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html Rn. 126 – 144
Alle Punkte in den Randnummern findet man auch unter Hartz IV wieder, welches zugleich eine Schande für den Rechtsstaat ist.
Da spiegelt sich auch die Würde des Menschen einiger/vielen Richtern und unsere christlichen Politiker der Todsünde der Gier wieder. Genau wie bei den Globalplayern und ihren Lobbyisten die auch vor Jahren mehr als – Funktionäre – bezeichnet wurden.
BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot
Rn. 41 „… Lebendiges politisches Leben könnte dann zugunsten eines bloßen – Funktionärtums – erstickt, der echte Politiker in die politische Vereinzelung getrieben werden. Daß damit letztlich auch Gefahren für den demokratischen Staat selbst heraufbeschworen werden können, mag unter Hinweis auf das Verhalten der demokratischen Parteien bei ihrer Entmachtung und anschließenden Vernichtung durch die NSDAP im Jahre 1933 hier nur angedeutet werden. “
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001002.html
Auch wir wurden Enteignet und werden aus unserm Haus getrieben etc.., dank Bertelsmann – VW; Deutsche Bank; etc. und auch unfähigen bei ARD und ZDF die nicht ausgewogen Berichten und nicht ordentlich recherschieren.
Vielleicht wollen die Bertelsmänner mit ihren käuflichen Politikern gar ARD und ZDF etc. der Privatisierung preisgeben, damit die Medien noch mehr durch Zentralisierung und Sparmaßnahmen gleichgeschalteter werden können.
Man sieht es auch an der KAS von der CDU und ihren hörigen „Medien“ wie Sie Klitschko für die Ukraine oder andere Politiker wie Gutenberg etc. medial mit guter Ausstrahlung aufgebaut haben.
Siehe dazu:
„… Die besten Aussichten auf ein politisches Spitzenamt hat heute, wer … Das ist nicht ganz neu. Schon 1976 hatte der CDU-Chefstratege und Wahlkampfexperte Peter Radunski gefordert: „Nicht interne Kompetenz, sondern außenwirksame Ausstrahlung muß die Entsendung von Unionspolitikern zu Fernsehrunden und Fernsehveranstaltungen aller Art bestimmen.“5
[…]
5) Zit. n.: Thomas Mergel: Propaganda nach Hitler. Eine Kulturgeschichte des Wahlkampfs in der Bundesrepublik, Göttingen 2010, S. 199f.“
Quelle: Mainzer Mediedisput doku 2010 Seite 132
http://www.mediendisput.de/downloads/doku_2010.pdf
Das erklärt auch alternativlose Politiker/innen die sich neben ihre teuren Diäten auch noch die Gesetze von der Lobby schreiben lassen müssen. Und Zocker von der SPD macher gar teure Nebenjobs bei den Banken etc.
Ich freue mich das es noch gute Arbeitkämpfer/innen gibt,
denn um dieses Freihandelsabkommen zu verhiendern, wird
ein harten Arbeitskampf notwendig sein.War selbst viele Jahre Betriebtsräten und kenne die Verhandlungsargumente.
Heute mit 77 Jahren kann ich nur noch wenig bewirken,aber
Infos und Aufklärung verbreiten geht noch.
Der Kollege Dieter W. vom jourfixe der Hamburger Gewerkschaftslinken ließ uns folgende Anmerkungen zum Prozesstermin zukommen, die wir nicht unter den Tisch fallen lassen möchten:
Werner Rügemer antwortet hierzu:
Dass Leute an der Verhandlung nicht teilnehmen konnten, weil sie abgewiesen wurden, tut mir leid. Ich war zu sehr mit meiner Verteidigung beschäftigt, kannte die Hamburger Gepflogenheiten nicht und war vielleicht auch etwas nervös. Selbstverständlich hätte ich den Umzug in ein anderes Gebäude befürwortet. Es hätte ferner geholfen, wenn ich aus dem Publikum einen Wink, eine Notiz oder ähnliches erhalten hätte.
Kommentarfunktion ist geschlossen.