#MeToo? Wenn Mobber wegen Mobbings klagen

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Ein Personalverantwortlicher von Smyths Toys verklagt die Aachener Betriebsratsvorsitzende Mona E.

Mobbing: Mona E. vor dem Arbeitsgericht Aachen
Juristische Zermürbungsversuche. Mona musste schon mehrfach vor dem Aachener Arbeitsgericht für ihre Rechte kämpfen.

Auch Mobber dürfen Menschen wegen Mobbings verklagen – z.B. wenn die Gemobbten das Mobbing, das sie erfahren haben, zur Sprache bringen. Diese Technik ist ebenso apart wie geschickt.

Wir gehen einem Fall nach, bei dem eine Betriebsratsvorsitzende in Würselen von einem ehemaligen Vorgesetztem aus just diesem Grund verklagt wurde und vor Gericht steht. Pikant: Vorgeworfen wird ihr konkret ein Interview mit Radio Flora!

Wir veröffentlichen einen Radio-Kommentar von Chris Carlsson. Anschließend ist das inkriminierte Interview aus dem Jahre 2017 erneut zu hören, welches nun Gegenstand eines bizarren Aachener Arbeitsgerichtsprozesses ist.

Beitrag auf Radio-Flora, 20. August 2019 (download-hier: https://www.freie-radios.net/96911)


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Hintergrund

Der stellvertretende Filialleiter Baqar I. hatte die Verkäuferin Mona E. 2012 auf der Arbeit über Wochen gemobbt und derart terrorisiert, dass sie schwer krank wurde. Jetzt verlangt er von seinem Opfer Schmerzensgeld und Schweigen. Die haarsträubende Begründung: Er selbst sei durch Monas Veröffentlichung – Presse-Berichte und ein Interview mit Radio Flora im August 2017 – krank geworden… (mehr dazu: arbeitsunrecht.de, 25.8.2019)

Solidarität mit Mona!

  • Donnerstag, den 21.11.2019, 10:30 Uhr.
  • Arbeitsgericht Aachen, Saal A 2.004, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen (DB-Haltestelle: Aachen-Rothe Erde. Abfahrt Köln Hbf: 9:15 Gleis 9 D-G)

von Chris Carlsson

In Uganda in den 50er Jahren hat die damalige britische Kolonialmacht ein Gesetz verabschiedet, das den Menschen verboten hat, andere als Hexen zu bezeichnen.
Die Angst vor Hexen und Hexerei war damals in Uganda weit verbreitet, und es war ebenfalls weit verbreitet, Feinde, Gegner, Rivalen und andere mißliebige Personen als Hexen zu bezeichnen, weil sie dann oft vertrieben, verletzt oder gar ermordet wurden.

Da wir in Deutschland inzwischen so weit sind, dass Mobbing und – damit verbunden – Mobber nicht mehr ganz so gern gesehen werden, ist ein hochinteressanter Trend entstanden, nämlich dass Mobber von ihren Aktivitäten ablenken – oder sich reinwaschen wollen – indem sie ihre eigenen Opfer des Mobbings bezichtigen. Diese Variante ist besonders attraktiv, wenn das eigentliche Mobbing-Opfer sich gewehrt hat, indem es das Mobbing des eigentlichen Täters beim Namen genannt hat. Dann kann der Mobber einfach behaupten: Ich werde hier als Mobber verleumdet – ich bin selbst das unschuldige Mobbing-Opfer dieser
bösen Person!

Dass ein Dieb „haltet den Dieb!“ ruft ist ein uralter Trick – nicht zuletzt deshalb, weil er oft funktioniert.

Täter verklagt sein Opfer

Derzeit läuft eine Zivilklage in Aachen. Kläger ist ein stellvertretender Marktleiter der Filiale von Smyths Toys in Würselen, Beklagte ist ein engagiertes Gewerkschaftsmitglied in dieser Filiale. Das Attac-Magazin von Radio Flora hat schon vor zwei Jahren von dem Fall berichtet, dass das Gewerkschaftsmitglied Mona E. von ihrem Vorgesetzten Baqar I. Schon seit 2012 wegen ihrer gewerkschaftlichen und betriebsrätlichen Tätigkeiten massivst angegangen worden ist. Damals ging es um die Firma Toys R Us, deren deutsche Filialen inzwischen nach einem Insolvenzverfahren in den USA von der irischen Firma Smyths Toys
gekauft wurde. Die handelnden Personen sind jedoch noch die selben.

Mona E. wurde damals von ihren Kolleginnen und Kollegen, von der Gewerkschaft sowie von dem Aktion Arbeitsunrecht e.V. mit Sitz in Köln solidarisch unterstützt. Es fanden Demonstrationen und andere Protestaktionen statt. Am Ende hat Toys R Us den stellvertretenden Marktleiter in eine andere Filiale versetzt. Soweit so klar.

Smyths Toys verpasst Chance zum Neuanfang

Leider hat die Übernahme der Toys R Us-Filialen durch Smyths Toys nicht dazu geführt, dass es der Belegschaft in Würselen besser ging. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht berichtet auf ihrer Website: „Für Mona ist der juristische Horror noch nicht vorbei. In einem weiteren Verfahren muss sie sich derzeit gegen den gefürchteten stellvertretenden Marktleiter Baqar I. wehren, dessen Versetzung aus Würselen die aktion ./. arbeitsunrecht durch Proteste 2017 erwirken konnte. Baqar I. klagt nun mit RA Dirk Wolfgang Heidbüchel aus Düren auf Verleumdung und Schmerzensgeld, weil Mona gegenüber Radio Flora aus Hannover ein Interview gegeben hat, in demsie ihn als Mobber tituliert.“

Hat Smyths Toys Baqar I. animiert? Unterstützt das Management seine Klage?

Weil bislang unklar war bzw. ist, inwieweit die Firma Smyths Toys die neue Klage ihres leitenden Mitarbeiters mitträgt – ideell oder sonstwie – habe ich folgende Fragen an die Konzernzentrale gerichtet:

  1. „Haben Sie in irgendeiner Weise Ihren leitenden Mitarbeiter Herrn Baqar I. angestiftet, animiert, oder auch nur weitläufig ermutigt oder ermuntert, diese Klage gegen Frau Mona E. anzustrengen?
  2. Haben Sie die Klage in irgendeiner Weise finanziell unterstützt oder gefördert bzw. Herrn Baqar I. in irgendeiner Weise signalisiert, dass Sie ihm eine solche Unterstützung gewähren würden?
  3. Wie ist Ihre Position in Bezug auf die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland? Finden Sie sie gut, schlecht, sind Sie in dieser Frage indifferent? …

Außerdem habe ich eine weitere Frage, die nur von Herrn Baqar I. selbst beantwortet werden kann:

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch ein Radio Flora-Interview verleumdet worden sind, wieso haben Sie dann nicht den Sender und/oder mich persönlich ebenfalls verklagt?“

Angesichts der bekannten Tatsachen des hier vorliegenden Falls bin ich eigentlich nicht der Meinung, dass diese Fragen irgend etwas Unseriöses oder gar Unanständiges an sich haben. Wenn sich Smyths Toys keiner Schuld bewusst ist, sollte es ihr möglich sein, die Fragen sachlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Hier nun die Anwort, die ich in Auszügen zitiere:

„Nun zu Ihren Fragen, die wir wie bereits im Kommunikationsaustausch im Jahr 2017 auf Grund von firmeninternen Angelegenheiten und zum Schutz all unserer Mitarbeiter, nur dahingehend beantworten werden, dass Ihre in Fragen formulierten Andeutungen haltlos, unangebracht und fern ab jeglicher Sachlichkeit sind.

Wie in vorherigen Emails bereits angemerkt, bitten wir Sie erneut um einen sachlichen,
neutralen und keinen Meinungs-machenden Journalismus. Eine solche Art und Weise der Fragestellung lässt an der Seriosität Ihres Magazins erhebliche Zweifel aufkommen.

Da das Unternehmen Smyths Toys GmbH nichts mit den von Ihnen genannten privaten Klagen zu tun hat, können wir Ihrem Wunsch nach der Weiterleitung Ihrer Anfrage nicht nachkommen.“

Natürlich bin ich tieftraurig darüber, dass diese Firma erhebliche Zweifel an der Seriosität des Attac-Magazins hat. Wahrscheinlich brauche ich Medikamente, um diese Schmach seelisch zu verkraften – oder so. Ich kann hier und heute keine hieb- und stichfesten Beweise liefern, wie die Dinge liegen. Zumal das Gerichtsverfahren selbst noch läuft. Ich kann aber Plausibilitätserwägungen anstellen. Die folgenden Uberlegungen sind bitte rein hypothetisch zu verstehen.

Mobbing als gezielte Zermürbung gewerkschaftlicher Aktivisten

Spätestens seit 2013 hatte Toys R Us Probleme mit dem gewerkschaftlichen und betriebsrätlichen Engagement von Mona E. Diese Probleme setzten sich nach der Übernahme durch Smyths Toys fort.

Als 2017 Toys R Us vom Interview mit Radio Flora erfuhr, musste es sich positionieren. Wenn Toys R Us davon ausgegangen wäre, die Vorwürfe gegen Baqar I. wären tatsächlich haltlos und falsch, wäre es vollkommen normal gewesen, den gravierenden arbeitsrechtlichen Verstoß der Verleumdung eines Vorgesetzten zum Anlass zu nehmen, um Mona E. zu kündigen. Eine solche Kündigung hätte in jedem Fall Bestand gehabt. Stattdessen hatte man zuvor den in Rede stehenden Vorgesetzten in einen anderen Betrieb versetzt – im Wesentlichen auf Grund der vorangegangenen Protestaktionen, die ich vorhin erwähnt habe. Ein solches Verhalten wäre weder zweckdienlich noch sonderlich rational gewesen, vorausgesetzt Mona E. hätte gelogen. Dieses Verhalten ist aber taktisch gut darstellbar unter der Prämisse, dass der Arbeitgeber wusste – oder wenigstens annehmen konnte oder gar musste – dass Mona E.s Einlassungen zum Verhalten von Baqar I. richtig waren.

Und jetzt haben wir die Aussage von Smyths Toys in der Sache der Verleumdungsklage, dass der Arbeitgeber das Bedürfnis verspürt, zum Schutze aller Mitarbeiter der Firma zu handeln. Und dieses Handeln besteht darin, sich der Presse gegenüber zum Fall nicht zu äußern. Und sich hinsichtlich der Klage selbst nicht Partei zu ergreifen, sondern sich neutral zu verhalten.

Auch hier haben wir zwei hypothetisch mögliche Narrative: In dem einen verleumdet eine wild gewordene Gewerkschafterin einen verdienten Vorgesetzten – und trotzdem verzichtet der Arbeitgeber auf die durchaus mögliche Kündigung. In dem anderen weiß der Arbeitgeber, dass der Vorgesetzte tatsächlich die Mitarbeiterin entweder im direkten Auftrag der Geschäftsleitung oder aus dem eigenen Verständnis der
gebotenen Firmenloyalität heraus gemobbt hat. In welchem Fall dann die scheinbare Neutralität und Unparteilichkeit schon Sinn machen würde, weil: Was sollte die Firma da noch sagen?

Ich denke, der gesunde Menschenverstand sagt uns hier schon, welches der beiden Narrative lebensnäher ist.


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