⛔ Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies

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Tönnies‘ PR-Abteilung verbreitet Fake-News

Es hat nie ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben, das wir hätten ablehnen können

Pressemitteilung, 7. Oktober 2019 | Kontakt

Tönnies PR-Mann André Vielstädte
Tönnies PR-Mann André Vielstädte verbreitete falsche Behauptung, um Kritiker gegenüber der Presse madig zu machen. Vielstädte fungiert außerdem als Geschäftsführer der Tönnies-Forschung. (Screenshot: toennies-forschung.de, Ausschnitt, abgerufen 5.10.2019.)

Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht erwirkte am 27. September 2019 am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Tönnies Holding ApS & Co. KG und deren Pressesprecher André Vielstädte (Az. 28 O 356/19 | pdf). Die Behauptung ist zu unterlassen, es habe ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben, auf das die Initiative nicht reagiert habe.

Unter der Überschrift „Tönnies wehrt sich: Buntes Wochenende mit 87 Nationen“ hieß es auf der Tönnies-Website: „Die Vorwürfe des Vereins gegen Arbeitsunrecht e.V. sind falsch. Auf die Gesprächseinladung und das Angebot zu einem inhaltlichen Dialog hat der Verein nicht reagiert, daher haben wir gegen den Verein Unterlassungsansprüche durchgesetzt, die aktuell vollstreckt werden.“ sagt Dr. Vielstädte.

Im Rahmen der Berichterstattung zum bundesweiten Aktionstag Schwarzer #Freitag13 am 13.9.2019 gegen Deutschlands größten Schweinefleischproduzenten hatten mehrere Zeitungen und Sender diese Falschbehauptung des Konzerns kolportiert. Der Zungenschlag: Mit diesen Leuten kann man nicht reden.


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Elmar Wigand, Pressesprecher der aktion ./. arbeitsunrecht:

Wir wollen dem Tönnies Konzern diese Lüge nicht durchgehen lassen, zumal Tönnies routinemäßig mit der kanzlei Schertz Bergmann gegen Kritiker vorgeht, um sie einzuschüchtern.

Dazu Campaignerin Jessica Reisner:

der Konzern ist Mit einem verbohrten Hardliner wie clemens Tönnies an der Spitze nicht reformierbar. wir fordern das Ende seines kriminogenen Systems.

Auch wenn es nichts zu besprechen gibt, wehren wir uns gegen Fake-News der Tönnies-PR: Es hat dieses angebliche Gesprächsangebot nie gegeben.

Der Aktionstag #FREITAG13 gegen Werkvertragsarbeit und Ausbeutung von Menschen, Tieren und Ressourcen durch Tönnies fand am 13.09.2019 in über 36 Städten statt (Bericht hier).

Tönnies geht mit Hilfe von Schertz Bergmann systematisch gegen Unternehmenskritik vor. Wir wehren uns!

Im Vorfeld des Aktionstags hatte Tönnies die gefürchtete Medienkanzlei Schertz Bergmann beauftragt. Sie sollte durch Androhung drakonischer Strafzahlungen die Rücknahme kritischer Berichterstattung erwirken. Das geschieht offensichtlich routinemäßg und ereilte zuvor u.a. den Jour Fixe der Gewerkschaftslinken Hamburg und das Bündnis gegen die Tönnies Erweiterung in Rheda-Wiedenbrück.

Tönnies hatte vor dem Kampagnentag „Schwarzer Freitag der 13.“ per Einstweiliger Verfügung mehrere unserer Darstellungen unter Strafe verbieten lassen, unter anderem, dass in Tönnies-Schlachhöfen über Subunternehmen organisierter Lohnraub stattfindet.

Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht verweigerte die Unterzeichnung der Unterlassungsaufforderung.

Der Vorsitzende der aktion ./. arbeitsunrecht, Werner Rügemer, hat in seiner Rede am Kampagnentag am 13.9.2019 in Rheda-Wiedenbrück diese Kritik ausdrücklich wiederholt – und mit einer Vielzahl von weiteren Tatsachen begründet.

Ausgerechnet Holger Thiel

Die 27. Kammer des Berlin Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Holger Thiel, hat am 30.08.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. durchgewunken, die sich auf drei Details bezog (Lohnraub, systematische Expansion in Deutschland und Europa im Stil einer Heuschrecke, Arbeitszeiten), wesentliche Kritikpunkte jedoch nicht tangierte.

1. Prozess-Termin Tönnies vs. Aktion gegen Arbeitsunrecht

  • 21. November 2019, 12.30 Uhr, Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, Sitzungsaal 143, 1. Etage.

Während Clemens Tönnies den Aktionstag #Freitag13 durch seine rassistisch-wirren Äußerungen vor der Handwerkerschaft Paderborn am 1. August 2019 befeuerte, gelang Presse-Richter Holger Thiel ein ähnliches Kunststück durch sein verstörendes Fehlurteil im Fall Künast. (1)

Angriff ist die beste Verteidigung

Der Verein bereitet sich nun auf die Hauptverhandlung vor. Dazu Presse-Sprecher Elmar Wigand:

Wir werden den Berliner Prozess in ein Tönnies-Tribunal verwandeln.


Weitere Informationen


Anmerkungen

(1) Holger Thiels Urteil, das rassistische und sexistische Beleidigungen der übelsten Sorte als „freie Meinungsäußerung“ bewertet, würde in seiner Konsequenz die Abschaffung der Beleidigung als Straftat zur Folge haben. Es ist mit dem Grundgesetz (Artikel 1) nicht vereinbar und wird keinen Bestand haben. Die Kanzlei Bernard Korn und Partner stellte inzwischen Strafanzeige gegen Holger Thiel und seine zwei Beisitzer wegen Rechtsbeugung (23.9.2019, https://www.ckb-anwaelte.de/strafanzeige-wegen-des-verdachtes-der-rechtsbeugung-gegen-berliner-richter-im-fall-kuenast-eingereicht/).


Hintergrund: Was ist der Schwarze Freitag?

Der Aktionstag #Freitag13 fand am 13. September 2019 zum achten Mal statt. Wir konnten Aktionen in 36 Städten anstoßen, die sich gegen Tönnies Dumping-Fleisch, Bökunder, Gutfried und ALDI-Fleisch richteten. 

Ziel des Schwarzen Freitags ist es, Beschäftigte, Gewerkschafter*innen und Betriebsräte zu unterstützen, die in ihren Betrieben für faire Arbeitsbedingungen und demokratische Mitbestimmung kämpfen.

Wir nutzen friedliche, phantasievolle und unbequeme Protest-Aktionen. Dazu gehören freie Meinungsäußerung und ziviler Ungehorsam.


Wer steckt dahinter?

Die aktion ./. arbeitsunrecht e.V. finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der gemeinnützige Verein ist finanziell wie organisatorisch unabhängig von Stiftungen, staatlichen Einrichtungen, Gewerkschaften und Parteien.



 # Aktionstag Freitag, 13. September 2019 gegen Tönnies: Warum?  
# Schwarzer Freitag, der 13. Was soll das?
 # Bisherige Aktionstage: Was geschah?


Pressekontakt | Press Contact

Elmar Wigand | Luxemburger Str. 176 | 50937 Köln | koeln01@arbeitsunrecht.de | +49.176.588 656 23

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