Hamburger Assistenz Genossenschaft eG geht wieder gegen Betriebsrat vor
Im November 2015 berichteten wir über insgesamt 15 Abmahnungen, die die Geschäftsleitung der HAG (Hamburger Assistenz Genossenschaft eG) gegen Betriebsrats- und Ersatzmitglieder aussprach (Beitrag vom 26.11.2015). Nun macht die Geschäftsleitung unter Ulrike Dörrzapf da Silva und Gösta Marnau einen neuen Anlauf:
- Betriebsratsmitgliedern wurde das Gehalt gekürzt, unter anderem weil die Notwendigkeit von Betriebsratsarbeit nicht anerkannt wird
- der Betriebsratsvorsitzende Karl S. wurde abgemahnt
- die Geschäftsleitung droht mit einem Amtsenthebungsverfahren
Der Konflikt um einen Beitrag in der Betriebsratszeitung 2015 endet mit einem Vergleich. Die Abmahnungen wurden entfernt, die Angaben im Impressum sind dafür neu geregelt worden.
Hintergrund des aggressiven Vorgehens dürften Betriebsvereinbarungen sein, deren zügige Durchsetzung der Betriebsrat fordert. Sowie weiter Verbesserungen, die der Betriebsrat bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz durchsetzen will.
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Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 02.10.2017:
Arbeitgeber bedroht Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsenthebung
In der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) greift die Geschäftsführung den Betriebsrat zunehmend massiv an.
Jüngster Akt: der Betriebsratsvorsitz-ende Karl S. wird doppelt abgemahnt und mit einem Amtsenthebungsverfahren bedroht.
„Seit der Juni-Gehaltsabrechnung erleben wir in der HAG massive Angriffe auf unsere betriebsrätliche Selbstorganisation“, sagt Karl S., Betriebsratsvorsitzender einer Genossenschaft, deren Unternehmenszweck es ist, selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Elf von zwölf in der HAG tätigen Betriebsräten wurden in ihrem Ehrenamt geleistete Stunden teilweise nicht anerkannt. Beim Vorsitzenden waren es insgesamt 36.
„Gleich ob Büroarbeit oder Ausschüsse“, sagt Bettina G., stellvertretende BR-Vorsitzende, „die Geschäftsführung stellt nun vieles in Frage, was wir als BR-Tätigkeiten für zwingend erforderlich halten.“ Bis heute gehe das Spiel so weiter. Der Betriebsrat wundere sich über die neuen Regeln, die der Arbeitgeber aufstellt. „Das ist, als ob beim Fußball eine Mannschaft plötzlich mitten im Spiel die Regeln ändert und sagt: Ihr spielt jetzt ohne Torwart!“, meint Karl S. Gegen die „Regeländerung“ im
Betrieb sei man kollektivrechtlich und individualrechtlich bei Anwälten.
Dann kam der nächste Eklat. Wie aus heiterem Himmel erhielt der BR-Vorsitzende nun eine Dienstanweisung des Arbeitgebers. Er sollte an fünf Tagen in der Assistenz arbeiten und seine Betriebsratsarbeit ruhen lassen. „Ich hatte dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt, an welchen Tagen ich Betriebsratsarbeit machen muss!“, sagt Karl S. Der Vorsitzende weigerte sich, der Dienstanweisung Folge zu leisten und verwies auf die Rechtslage. „Vom Gesetz her ist es klar geregelt, dass Betriebsratsarbeit vorgeht.“
Vier Wochen später kam das Schreiben des Unternehmens mit einer doppelten Abmahnung und der Androhung eines Amtsenthebungsverfahrens. „Der Arbeitgeber wirft mir jetzt vor, ich hätte mein Amt missbraucht, um einen persönlichen Vorteil zu
haben“, erläutert Karl S.. „Das weise ich aufs Schärfste zurück. Ich habe lediglich meine Aufgaben als BR erfüllt.“ Auch dagegen legte er Rechtsmittel ein. Der Betriebsrat habe inzwischen den Eindruck, dass diese Geschäftsführung nach
Gründen sucht, „um uns Betriebsräte los zu werden“, sagt Bettina G. Das Gremium setzt nun darauf, dass die Gerichte den Arbeitgeber in die Schranken weisen.
Kontakt:
K. Schaaf
Betriebsrat der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G.
Stresemannstr. 23
22769 Hamburg
Tel. 040 / 30 69 79 69