Pressemitteilung – Nominierung für Freitag 13. Oktober 17 startet

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Was sind deutsche Horror-Jobs? | Vorbereitung für Freitag, den 13. Oktober 2017

PRESSEMITTEILUNG, 24.07.2017

Ab Montag, 24. Juli 2017 können Beschäftigte und engagierte BürgerInnen solche Unternehmen nominieren, die sich durch fragwürdige Maßnahmen gegen Betriebsräte oder Gewerkschafter sowie extreme Ausbeutung, Lohnraub, Steuerflucht und andere sozial-schädliche Praktiken hervor getan haben.

Die Sammlung dient zur Vorbereitung auf einen Aktionstag am Freitag, 13. Oktober 2017, an dem Betroffene, Unterstützer*innen und Solidaritätskomitees in ganz Deutschland Protestaktionen durchführen.

Meldungen sind über die Website www.arbeitsunrecht.de möglich. Sie können per Kommentarfunktion anonym und unzensiert abgegeben werden (Beleidigungen und strafrechtlich relevante Tatbestände sind selbstverständlich ausgenommen).


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Bei der Vorbereitung zu den Aktionstagen am 13. Mai 2016 und 13. Januar 2017 kamen zahlreiche interessante Informationen zusammen (hier Archiv 13. Mai 2016 und Archiv 13. Januar 2017).

Zum Hintergrund der Kampagne „Jetzt schlägt‘s 13!“

Der Schwarze Freitag fand erstmals am 13. März 2015 statt; bisherige Adressaten waren die Firmen Neupack, KiK, Toys ‚R‘ Us, der Malteser Orden, die Kanzlei Beiten Burkhardt und der Reha-Konzern Median Kliniken GmbH. (Mehr dazu: Was bisher geschah | Aktions-Bilder)

Mit der Kampagne „Jetzt schlägt‘s 13!“ will die aktion./.arbeitsunrecht die Schattenseiten der deutschen Arbeitswelt beleuchten und öffentlichen Druck auf schikanöse Unternehmer ausüben. Die Kampagne wird von der Bewegungsstiftung gefördert.

Ziel ist es, Beschäftigte, Gewerkschafter_innen und Betriebsratsmitglieder zu unterstützen, die am Arbeitsplatz auf unzumutbare Weise unter Druck gesetzt werden.

Die Kampagne soll das Unrechtsbewusstsein in Bezug auf Unternehmerkriminalität in Arbeitsbeziehungen steigern.

Der alltägliche Horror am Arbeitsplatz

Der Schwarze Freitag entlehnt auf ironische Weise Motive aus Volksaberglauben und Horror-Filmen. Das hat seinen Grund in den Erzählungen von Betroffenen. Beschäftigte, die von spezialisierten Arbeitsrechtlern mittels Abmahnungen, Kündigungsversuchen, Bespitzelungen und übler Nachrede fertig gemacht werden sollen, benutzen oft ähnliche Motive, um ihre Lage zu schildern: Horror-Post vom Anwalt, Anwälte des Schreckens, gruselige Zustände, giftige Blicke, Alpträume…

Aus den gesammelten Fällen wählt der Vorstand der Initiative drei Unternehmen aus, die ab dem 11. August 2017 zur Online-Abstimmung stehen. Das Unternehmern mit den meisten Stimmen wird am Freitag, 13. Oktober 2017 zur Zielscheibe bundesweiter Proteste.

Dabei wollen die Aktivisten in Zukunft kreative Formen von Protest und zivilem Ungehorsam einfließen lassen.


Ansprechpartnerin: Jessica Reisner | 0160.93 233 756 | buero(at)arbeitsunrecht.de | Pressemitteilung als pdf



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