Frontberichte 02/2022: Hotel Wartburg, Prominent, Amazon, Orpea

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Die Arbeitsbedingungen auf der Wartburg in Eisenach scheinen schlimmer als zu Luthers Zeiten zu sein. Führt der Hoteldirektor bald auch den Pranger für unliebsame Mitarbeiter*innen wieder ein?
  • Hotel Wartburg / Eisenach: Mittelalterliche Arbeitsbedingungen statt Romantik
  • Prominent / Heidelberg:Geschäftsführung ruft zur Abwahl des Betriebsrates auf
  • Amazon / Bad Hersfeld: Betriebsrat wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnung
  • Orpea / Frankreich: Gut umsorgt werden hier nur die Profite

Hotel Wartburg: Mittelalterliche Arbeitsbedingungen statt Romantik

Kündigungen, Mobbing, Drohungen und Überwachung: so könnte man das Arbeitsklima zusammenfassen, von dem aktuell die Beschäftigten und der Betriebsrat des Hotelbetriebs auf der Wartburg in Eisenach berichten. 

Laut den Berichten beherrscht der Hoteldirektor Hannes Horsch die Wartburg mit mittelalterlichen Gutsherren-Methoden. Von einem Klima der Angst will die Arcona Hotel & Resorts Gruppe, zu der das fünf Sterne Hotel gehört, hingegen nichts wissen.

Mit dem neuen Hoteldirektor kommt das Klima der Angst

Seit dem Weggang des langjährigen Direktors im Jahr 2019 haben sich die Arbeitsbedingungen im Hotel massiv verschlechtert, so Mitarbeiter*innen. Der neue Direktor soll die Rechte von Mitarbeiter*innen und Betriebsrat konsequent missachteten. „Beschäftigte erzählen mir, dass im Wartburghotel ein Klima der Angst herrscht. Sie machen den neuen Direktor und die später dazu gekommene Personalleiterin dafür verantwortlich.“ so Jens Löbel von der Gewerkschaft NGG. 

Bereits zuvor wendeten sich die Mitarbeiter*innen mit einem Schreiben an den Geschäftsführer der Arcona Gruppe, Alexander Winter, um sich über das Fehlverhalten des Hoteldirektors zu beschweren. Dieser hatte unter anderem bei einer Versammlung am 06.10.2020 Beschäftigte angeschrien und ihnen mit bedrohlichen Gebärden Angst gemacht. Eine Kollegin ist bei dieser Versammlung zusammengebrochen und musste weinend den Raum verlassen.


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Fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Höhepunkt der Schikanen und Union Busting-Maßnahmen ist der Antrag auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden beim Betriebsrat, den die Geschäftsführung mit Schreiben vom 22.10.2021 beantragte. Nachdem der Betriebsrat die Zustimmung verweigerte, hat der Direktor die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragt. „Für uns ist die beabsichtigte Kündigung unseres Kollegen die Spitze des Eisbergs.“ zeigt sich Löbel empört. Laut ihm sind die vorgetragenen Gründe allesamt fadenscheinig und entsprechen nicht der Wahrheit. 

Personalleiterin stürmt Betriebsratssitzung

Die Schikanen gehen auf der Wartburg selbst dann weiter, wenn Gewerkschaftssekretäre in der Betriebsratssitzung anwesend sind, berichtet Jens Löbel weiter. In einer Betriebsratssitzung kam die Personalleiterin in die Sitzung gestürmt und forderte ein Betriebsratsmitglied auf, sofort an den Arbeitsplatz zurück zu kehren. Ihre Begründung war: „Die anderen Beschäftigten müssen ihre Arbeit ja mitmachen.“ Selbst die Intervention des Gewerkschaftssekretärs, fruchtete bei der Personalleiterin nicht.

Hausbesuche bei kranken Mitarbeiter*innen

Die Einschüchterung von Beschäftigten geht sogar soweit, dass der Hoteldirektor während der Arbeitsunfähigkeit Mitarbeiter*innen zuhause aufgesucht hat. Vermutlich um ihre tatsächliche Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. „Für uns stellt das einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre dar. Da § 75 Abs. 1 BetrVG ein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer ist, können Verstöße des Arbeitgebers auch Schadenersatzansprüche auslösen.“, kommentiert Jens Löbel dieses Verhalten des Direktors.

Mobbing und Behinderung der Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder

Mittlerweile hat sich der Direktor auf die Mitglieder des Betriebsrates eingeschossen. Er soll seit Monaten ein Betriebsratsmitglied mit dubiosen Abmahnungen unter Druck setzen. Zur Lösung der Konflikte mit der Geschäftsführung hat der Betriebsrat eine Einigungsstelle beantragt. In der Zwischenzeit hat der Direktor der Kollegin verboten weiter Dienstpläne zu schreiben, hat ihr den Schlüssel zum Büro abgenommen und sie musste ein tägliches Tagebuch über ihre Arbeit schreiben. Die Einigungsstelle vereinbarte einen Kompromiss der keine 14 Tage hielt. Einem anderen Betriebsratsmitglied hat die Geschäftsführung die geplante Höhergruppierung verwehrt, da ja ihre Kollegin das „gesamte Geld in der Einigungsstelle sinnloser Weise verbrannt hätte“. Schon alleine diese Äußerung stellt laut der Gewerkschaft NGG eine verbotene Störung bzw. Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.

Weiter hat die Geschäftsführung den Betriebsratsmitgliedern erst unter Klageandrohung Fahrtkosten erstattet. Ein Betriebsratsmitglied bekam ihre Jubiläumsprämie, die ihr nach dem Sozialkatalog für 20 Jahre Betriebszugehörigkeit zusteht, nicht ausgezahlt. Erst zwei Tage vor dem Arbeitsgerichtstermin hat die Geschäftsführung dann eingelenkt. Aktuell läuft vor dem Arbeitsgericht Suhl ein Beschlussverfahren wegen ungerechtfertigter Behinderung eines Betriebsratsmitglieds bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gem. § 78 Satz 1 BetrVG.

Auch ehemalige Beschäftigte erheben weitere Vorwürfe

Nachdem die NGG die Vorwürfe veröffentlichte, meldete sich eine Reihe ehemaliger Beschäftigter zu Wort, die von ähnlichen Schikanen berichten. Cassandra E. war bis Januar 2022 Auszubildende auf der Wartburg. Sie berichtet von massiv vielen Überstunden und einer hohen psychischen Belastung des Personals im Hotel.

Zwei andere ehemalige Mitarbeiterinnen berichten von so starkem Druck und psychischer Belastung, dass sie zeitweise einen Hörsturz erlitten. Oft hätten Vorgesetzte einzelne Beschäftigte herausgepickt und gezielt unter Druck gesetzt. Mehrfach hätten deswegen Angestellte während der Arbeitszeit geweint. Auch grundlegende Regeln des Arbeitsschutzes hätten die Vorgesetzten nicht eingehalten.

Hotel-Gruppe stellt sich unwissend

Auf verschiedene Nachfragen von Zeitungen reagiert die Arcona Hotelgruppe, zu der das Wartburg-Hotel seit 2001 gehört, gar nicht oder nur sehr ausweichend. In einer Mitteilung der Hotel-Gruppe heißt es: „Alexander Winter, Geschäftsführer der Arcona Hotels & Resorts sowie auch Direktor Hannes Horsch weisen die Vorwürfe der NGG, Region Thüringen, scharf zurück.“

Geschäftsführer Winter bezeichnete die Berichte der Beschäftigten als „haltlos“. Er drohte zudem damit, sich rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung der Pressemitteilung durch die Gewerkschaft NGG vor zu behalten. Beide Verantwortlichen lehnen es ab, die Abläufe im Hotel extern prüfen zu lassen. Der Hoteldirektor der Wartburg soll zudem weiter im Amt bleiben.

Vor Gericht wird der Betriebsrat über den DGB Rechtsschutz von der Kanzlei Göb & Jansen vertreten.

Das Hotel Wartburg ist eines der wenigen Fünf-Sterne-Hotels in Thüringen. Seit 2001 gehört es zur Arcona Hotel & Resorts Gruppe und seit 2014 ist es Teil der Romantik Hotels & Restaurants und nennt sich seitdem Romantik Hotel auf der Wartburg. Das Hotel beschäftigt 55 Angestellte.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Hotel Wartburg in unserem Union Busting-Wiki

Quelle:


Prominent: Geschäftsführung ruft zur Abwahl des Betriebsrates auf

Der Feldzug der Gebrüder Andreas und Rainer Dulger (amtierender Arbeitgeberpräsident) gegen den Betriebsrat in der Heidelberger Zentrale ihres Familienunternehmens Prominent eskaliert erneut. Die Geschäftsführung geht hier seit Jahren massiv gegen den Betriebsrat vor. Nun forderte Geschäftsführer Andreas Dulger im Januar 2022 per Aushang die Beschäftigten indirekt auf, die amtierenden Mitglieder des Betriebsrates abzuwählen.

Die Betriebsratswahl biete eine Chance, einen Betriebsrat zu wählen mit dem man gemeinsam an den wichtigen Zukunftsthemen arbeiten könne, so Andreas Dulger. Gleichzeitig ruft er die Beschäftigten auf, sich zur Wahl zu stellen, „wenn Sie wie ich der Meinung sind, dass wir eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat brauchen“. Diese Aufforderung durch den Geschäftsführer ist ein direkter Eingriff in die bevorstehende Betriebsratswahl.

„Einen Aufruf zur Betriebsratswahl würden wir als IG Metall begrüßen, aber hier handelt es sich um einen klaren Aufruf an die Beschäftigten zur Gegenkandidatur und um Wahlbeeinflussung. Das ist unprofessionell und geht zu weit, da wird eine rote Linie überschritten“, so Mirko Geiger, Geschäftsführer der IG Metall Heidelberg. Die Gewerkschaft sieht in dem Aushang eine verbotene Wahlbeeinflussung, zur Abwahl des aktuellen Betriebsrates, die im Zweifel zu einer Ungültigkeit der Wahl führe.

Führungskräfte treten mit eigener Wahlliste gegen den Betriebsrat an

Kurz nach dem Aushang gab eine neue Betriebsratswahliste ihre Gründung und Kandidatur zur Betriebsratswahl bekannt. Die Liste „Pro ProMinent“ soll hauptsächlich aus Führungskräften und Vertrauten der Geschäftsführung bestehen, die den Kurs des Managements unterstützten.

Bisher seien bei den Betriebsratswahlen bei Prominent eigentlich überhaupt keine Listen angetreten, sondern nur einzelne Personen. Mit dem Schritt der Gründung einer unternehmenshörigen Betriebsratsliste und einer Listenwahl, versucht die Geschäftsführung nun den bisherigen Betriebsrat endgültig zu verdrängen.

Corona-Infektionen nach angeordnetem Umzug durch Geschäftsführung?

Was passiert, wenn der Betriebsrat nicht mitbestimmen kann oder sich eventuell in Zukunft nicht mehr alleine für die Interessen der Beschäftigten einsetzt, konnte man Ende 2021 bei Prominent beobachten. 

Der Betriebsrat stellte sich gegen den angeordneten Umzug einer Serviceabteilung in  deutlich kleinere Büros. Außerdem hat die Geschäftsführung hier eine Anwesenheitspflicht von den Mitarbeiter*innen gefordert. Der Betriebsrat befürchtete, dass in diesen neuen Räumen das Risiko einer Corona-Infektion deutlich höher sei. Kurze Zeit nach dem Umzug seien sechs der betroffenen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich an Corona erkrankt. Der Betriebsrat gibt der Geschäftsführung zumindest eine Mitschuld an diesen Infektionen und wirft ihr vor den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen vernachlässigt zu haben. 

Gegenüber dem Verein Work Watch berichten Mitarbeiter*innen, dass die Geschäftsführung versuche die Belegschaft gezielt gegen den Betriebsrat aufzubringen. Die Geschäftsführung wirft dem Betriebsrat Geschäftsschädigung vor, da dieser die Corona-Infektionen öffentlich gemacht hatte, was dem Betrieb geschadet habe. Die Geschäftsführung soll die Vorwürfe in eigens organisierten Versammlungen, die sie ohne Absprache mit dem Betriebsrat einberufen habe, verbreitet haben. Die Versammlungen laufen offiziell als „Belegschaftsinformationen“. Die Geschäftsführung nutzt diese kurz vor der anstehenden Betriebsratswahl, um die aktuellen Betriebsratsmitglieder zu diskreditieren und dadurch ihre Wiederwahl zu verhindern.

Bereits in den Frontberichten 09/2020 und 13/2020 berichteten wir ausführlich über das aggressive Vorgehen und Union Busting gegen den Betriebsrat bei Prominent.

Die Prominent GmbH und ihre Tochtergesellschaft Prominent Deutschland GmbH werden in zweiter Generation von der Eigentümerfamilie Dulger geführt. Das 1960 gegründete Unternehmen beschäftigt heute rund 2.700 Mitarbeiter*innen und ist heute weltweit tätig. 2018 machte das Unternehmen einen Umsatz von rund 300 Millionen Euro.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Prominent in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


Amazon: Betriebsrat wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnung

Aktive Gewerkschafter*innen und Betriebsratsmitglieder müssen bei Amazon besonders darauf achten was sie sagen oder tun. Die Amazon Manager sind dafür bekannt, Mitarbeiter*innen genau zu beobachten und jedes Verhalten, dass sie auch nur ansatzweise für eine Abmahnung ausreichend halten, zu melden. Genau das scheint nun auch Anis Z. passiert zu sein. Der Packer arbeitet seit 19 Jahren bei Amazon in Bad Hersfeld und steht dort als Schwerbehindertenvertreter und Betriebsratsmitglied besonders im Fokus.

Konstruierter Verstoß gegen „Ehrenkodex“ muss für Abmahnung herhalten

Im Sommer 2021 hat Amazon ihn wegen einem Bericht einer Managerin abgemahnt. Grundlage der Abmahnung soll eine angeblich antisemitische Äußerung sein. Tatsächlich scheint es sich um eine aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen während einer Raucherpause zu handeln. Eine Managerin, die das Gespräch in Hörweite verfolgte, während sie selbst telefonierte, konstruierte daraus im Anschluss den Abmahnungsgrund. Amazon wirft ihm vor, dass er mit seiner Äußerung gegen den Ehrenkodex des Versandhändlers (Code of Business Conduct and Ethics) verstoßen habe.

Da sich Amazon weigerte die Abmahnung zurück zu nehmen und aus der Personalakte zu entfernen, hat Anis Z. gegen die Abmahnung beim Arbeitsgericht geklagt. Ein Gütetermin im November 2021 vor dem Arbeitsgericht Führt führte jedoch nicht zum Einlenken von Amazon.

Einen von Richter Wolfram Dylla vorgeschlagener Vergleich, der die ausdrückliche Distanzierung von Antisemitismus auf beiden Seiten und das Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte vorsah, lehnte Amazon ab. Spätestens an diesem Punkt wird deutlich das es Amazon nicht um eine angeblich getroffene antisemitische Äußerung, sondern um das Aufrechterhalten der Abmahnung gegen das aktive Betriebsratsmitglied geht. 

Gericht sieht keine Störung des Betriebsfriedens 

Beim Kammergerichtstermin am 14. Januar 2022 legte Anis Z. schriftliche Aussagen der am Gespräch beteiligten Kollegen vor, die allesamt bestätigten, dass keinerlei antisemitische Äußerungen gefallen sind. Amazon konnte keine anderen Beweise als die Aussage der telefonierenden Managerin vorweisen. 

Das Gericht bestätigte in seinem schriftlichen Urteil, dass nicht ersichtlich sei, „dass das interne Pausengespräch vom 30. Juni 2021 zwischen einigen Betriebsangehörigen tatsächlich das Potential für eine konkrete Störung des Betriebsfriedens gehabt hat.“ Amazon muss daher die Abmahnung aus der Personalakte von Anis Z. entfernen und die Kosten des Verfahrens tragen.

„Anis Z. ist ein langjährig aktiver ver.di Vertrauensmann, für den Solidarität ein grundlegendes Prinzip ist“, bestätigt Gewerkschaftssekretärin Mechthild Middeke. „Amazon hat offenkundig versucht einen engagierten Kollegen zu diskreditieren. Es ist ein Skandal, dass der Konzern dafür zu solch ungeheuerlichen Vorwürfen greift.“ Es scheint nahe liegend zu sein, dass das Vorgehen von Amazon im direkten Zusammenhang mit der im Frühjahr 2022 stattfindenden Betriebsratswahl steht.

Auch der Anis Z. vertretene Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen, von der Kanzlei Göb & Jansen, ist sich sicher, dass sein Mandant sich nicht antisemitisch geäußert habe, sondern eine andere Motivation hinter der konstruierten Abmahnung stecken muss. „Einen Antisemiten würde ich niemals vertreten!“, so der Anwalt.   

Bereits in der Vergangenheit hatte Amazon Anis Z. mit zahlreichen Ermahnungen und Abmahnungen überzogen, jedoch ohne ihn von seinem Engagement für die Belegschaft abzubringen. Ob die aktuelle Abmahnung ein erneuter Auftakt für eine Kampagne gegen das engagierte Betriebsratsmitglied ist, bleibt abzuwarten.

Anis Z. kündigte an, eine Privatklage wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen die betreffende Managerin anzustrengen, um seinen Ruf als Kollege und Betriebsratsmitglied wieder herzustellen.

Amazon.com Inc. ist in Amerika und Europa der marktbeherrschende Online-Händler. 2021 arbeiteten weltweit mehr als 1,6 Millionen Menschen für den Konzern. In Deutschland hat Amazon rund 28.000 festangestellte Mitarbeiter*innen. Amazon gehört zu den größten Gewinnern der Corona-Pandemie. Im Jahr 2021 machte Amazon einen Umsatz von 470 Milliarden Dollar. 

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Amazon in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


Orpea: Gut umsorgt werden hier nur die Profite

Immer wieder zeigt sich, wer Union Busting betreibt hat auch in anderen Bereichen mächtig Dreck am Stecken. Dies hat sich nun auch bei dem französischen Pflegekonzern Orpea gezeigt. Ein kürzlich veröffentlichtes Enthüllungsbuch zeigt die skrupellosen Machenschaften des Konzerns, der aus Profitgier an Betreuung, Hygiene und Essen für seine Bewohner*innen spart. 

Der französische Journalist Victor Castanet beschreibt in seinem im Januar 2022 erschienenen Buch „Die Totengräber“ („Les Fossoyeurs“) die unmenschlichen Zustände in einem von Orpeas Luxusheimen in dem Pariser Vorort Neuilly-sur-Seine. Zwischen 6.500 und 12.000 Euro im Monat kostet hier die Unterbringung für eine Person. Trotzdem spart das Management an allen Ecken und Enden. Mitarbeiter*innen berichten, dass Essen, Tabletten und Windeln durch Vorschriften des Konzerns wahllos auf ein Minimum begrenzt sind.

Durch massive Personaleinsparungen sollen die Mitarbeiter*innen gezwungen sein die Bewohner*innen oft stundenlang in ihrem eigenen Urin liegen zu lassen oder sie bereits am Nachmittag für die Nacht schlafen zu legen. Dadurch verwahrlosen die Menschen in den Heimen. Eine Pflegerin berichtet dem Journalisten, dass die Personalabteilung nur zwei Pfleger*innen für 14 Bewohner*innen einteile und Nachts sogar nur drei Kräfte auf 125 Menschen kommen würden. 

„Wir hatten den Gesundheitsminister in unserer Tasche“

Ungemütlich dürfte der Skandal nun auch für Behörden und die Politik werden. Laut dem Journalisten habe die Kontrolle der Heime vollkommen versagt. „Wenn es beispielsweise in einem Pflegeheim des Konzerns zu einer Kontrolle kommt, wird im Voraus Orpea gewarnt“, sagte Castanet. Er belastet unter anderem Xavier Bertrand, republikanischer Präsident des Regionalrats der Region Hauts-de-France und ehemaliger französischer Gesundheits- und Arbeitsminister. „Wir hatten den Gesundheitsminister in unserer Tasche“, zitiert Castanet einen ehemaligen ärztlichen Direktor der Unternehmensgruppe. Bertrand selbst bestreitet die Vorwürfe ebenso wie der Orpea Konzern. 

Sammelklage und Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Bereits vor Erscheinen des Buches führten zahlreiche Angehörige Klagen gegen Opera. Nun muss sich der Konzern jedoch auf eine ganze Welle an Gerichtsverfahren einstellen. So will die Anwältin Sarah Saldmann bis März eine Sammelklage mit Beschwerden zahlreicher Angehöriger gegen Orpea einreichen. Mehrere Angehörige hätten sich an die Anwältin gewandt und eine Anklage unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, Vernachlässigung, unterlassene Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gefordert.

Orpea mit dem Rücken zur Wand

Castanet konfrontierte den Konzern mit seinen Recherchen vor Veröffentlichung des Buches. Eine Liste mit Fragen habe die Orpea Geschäftsleitung nicht beantwortet, mit dem Verweis darauf, dass man zu sehr mit der Pandemie beschäftigt sei. Dafür habe Orpea ihm jedoch 15 Millionen Euro Schweigegeld angeboten, um seine Nachforschungen und die geplante Veröffentlichung einzustellen. Castanet lehnte ab.

Zudem erschien in der zweiten Februarwoche Artikel in der investigativen Satirezeitschrift Le Canard Enchainé, nach der der wegen dem Skandal Ende Januar 2022 entlassene Generaldirektor von Orpea, Yves Le Masne, im vergangenen Sommer seine Aktien am Unternehmen für rund 590.000 Euro verkaufte, kurz nachdem er von dem geplanten Buch erfahren habe. In der letzten Januar Woche 2022, nach den ersten Berichten über das Buch, fiel der Wert von Orpea an der französischen Börse um mehr als drei Milliarden Euro. Der Aktienkurs halbierte sich und der Handel mit den Aktien wurde zeitweilig ganz ausgesetzt. Scheinbar wusste der ehemalige Generaldirektor sehr genau, was in den Heimen los ist und brachte seine Gewinne rechtzeitig in Sicherheit. 

Orpea Deutschland geht auf Distanz

Damit der französische Konzern Orpea Deutschland nicht mit in den finanziellen Ruin zieht, hat sich der deutsche Ableger öffentlich vom Mutterkonzern distanziert. Was in französischen Heimen passiere, habe mit dem hiesigen Orpea-Unternehmen nichts zu tun. „Jede Ländergesellschaft der Orpea arbeitet völlig autonom, ist rechtlich und organisatorisch selbständig“, sagt Orpea-Sprecher Bernhard Rössler. Glaubwürdig scheint diese Aussage indes nicht. Wir berichteten bereits im August 2021 wie die deutsche Orpea Residenz Holding GmbH gegen Mitarbeiter*innen vorgeht, die Missstände in ihren Heimen aufdecken (Orpea-Pfleger meldet Missstände an Heimaufsicht und bekommt Abmahnung).

Nach eigenen Angaben ist Orpea europäischer Marktführer in der Altenpflege. Die weltweit tätige Orpea Gruppe (Orpea S.A.) ist ein französisches Unternehmen. Orpea betreibt 1.114 Pflege- und Gesundheitseinrichtungen mit 111.801 Betten in 23 Ländern. In Deutschland gehört neben vielen weiteren Unternehmen die Residenz Gruppe (Orpea Residenz Holding GmbH) zu Orpea. Die Gruppe ist nochmals in zahlreiche einzelne GmbH’s unterteilt und aufgespalten. 

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Orpea in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


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1 Kommentar

  1. Danke für den Beitrag und die notwendigen Fussnoten. Eine entsprechende Sammelklage ist auch in Deutschland möglich. Zugelassen ist die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA). In Deutschland ist der Pflegemarkt nun fest in Privater Hand. Mit dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) verabschiedete sich die Politik und übergab die Geschicke an die neu gegründeten Pflegekassen, als Annex der Krankenkassen. Seit dem vereinbaren die Trägerverbände mit den Pflegekassen auf Länderebene die Bedingungen. Einrichtungen verhandeln mit den Pflegekassen ihre Wunschentgelte; testierte Bilanzwerte sind nicht erforderlich. Qualität ist eine Chimäre. Das vorgesehene Korrektiv „Bewohnerbeiräte“ nach § 85 Abs.3 SGBXI leisten blind die erforderliche Unterschrift.

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