Schadenersatz: GdF erringt Teilsieg vor Gericht

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Das Frankfurter Arbeitsgericht weist Schadensersatzforderung wegen Streikaufruf zurück

Der Versuch die Gewerkschaft der Flugsicherung durch Schadenersatzforderungen empfindlich zu treffen, bzw. in den Ruin zu treiben, hat einen Dämpfer erlitten. Dennoch ist es für Entwarnung zu früh. Diesmal ging es nur um Forderungen von 32.000 Euro, die aus dem Jahr 2009 resultierten. Eine Millionenklage von Lufhansa, Air Berlin und Ryanair aus dem Jahr 2011 ist noch anhängig und soll im August entschieden werden.

Die Nachrichten-Agentur Reuters schreibt am 27. März 2012:

Am Dienstag wies ein Frankfurter Arbeitsgericht eine Klage auf gut 32.000 Euro Schadenersatz von Lufthansa, Germanwings, Air Berlin und TUIfly gegen die Klein-Gewerkschaft ab. Im Tarifkonflikt 2009 hatten Fluglotsen in Stuttgart aus Solidarität mit Beschäftigten der Vorfeldkontrolle die Arbeit niedergelegt. Die Fluglinien wollten die Einnahmen, die ihnen wegen des Streiks verloren gegangenen waren, von der GdF zurück. Richterin Ursula Schmidt stärkte in der Urteilsbegründung den Arbeitnehmervertretern den Rücken. Die Gewerkschaft habe „nicht schuldhaft“ gehandelt. Zwar seien die Airlines in einen Arbeitskampf hingezogen worden, der sich nicht gegen sie selbst richtete, sondern gegen den Flughafen Stuttgart und den Arbeitgeber der Fluglotsen, die Deutsche Flugsicherung. Doch sei in einem Streik unvermeidbar, dass auch Dritte betroffen seien. Die entstandenen Schäden seien grundsätzlich hinzunehmen. „Das Streikrecht genießt verfassungsrechtlichen Schutz“, betonte Schmidt […]

Die Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlangen von der Gewerkschaft in einer weiteren Klage gut 3,2 Millionen Euro Schadenersatz. Grund sind zwei Streikaufrufe vom August 2011. Nach monatelangem Tarif-Clinch bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) hatte die Gewerkschaft damals die Fluglotsen in ganz Deutschland in den Ausstand gerufen. Der ersten Streik-Anlauf der Lotsen wurde von einem Gericht gestoppt. Beim zweiten Versuch erklärte ein Arbeitsrichter den Streik für legal – lediglich ein Schlichtungsangebot der DFS vereitelte den Ausstand wenige Stunden vor seinem geplanten Beginn. Das Arbeitsgericht Frankfurt nimmt sich den Fall Mitte August vor.


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