Union Busting: »Betriebsrats-Fresser« in Aktion

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Unternehmer lassen sich auch in Deutschland von spezialisierten Kanzleien beraten, um eine Interessenvertretung der Beschäftigten zu sabotieren

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Hermann Heinrich Haas aus der altehrwürdige Hamburger Wirtschaftskanzlei Esche Schümann Commichau rät anlässlich von „Arbeitgebertagen zum Brennpunkt Betriebsrat“ zum Kampf gegen angebliche „Minderleister“ (Low Performer). Foto: Elmar Wigand. 

Wir dokumentieren einen Beitrag aus der Gewerkschaftsbeilage der Tageszeitung junge Welt vom 24.9.2014:

Union Busting, die systematische Bekämpfung von Betriebsräten und gewerkschaftlicher Organisierung, gehört in Deutschland längst zur Angebotspalette von Arbeitsrechtssozietäten und internationalen Wirtschaftskanzleien. Unternehmer mit gesteigertem Agressionspotential, die Betriebsratsgründungen verhindern, bestehende Mitbestimmungsorgane zermürben, gestandene Gewerkschafter im Betrieb zur Aufgabe zwingen wollen, finden im Internet zahlreiche Dienstleister unterschiedlicher Güte und Preisklasse.

Zum Standardprogramm gehören u.a. Wellen von substanzlosen Abmahnungen und Kündigungen, Bespitzelung durch Detektive, demütigende Personalgespräche und gezieltes Mobbing. Die Anbieter solcher Dienstleistungen unterscheiden sich lediglich darin, ob sie diesen Klassenkampf von oben unverhohlen bewerben oder ob sie eher diskret ihre Hilfe zur Bewältigung »betriebswirtschaftlicher Sachzwänge« und bei der Einhaltung von »Effizienzkriterien« anbieten.

Bislang konnten Union Buster in Deutschland ihre juristischen Winkelzüge und Konstruktionen recht ungestört und weitgehend unbeachtet von Gewerkschaften und der Öffentlichkeit propagieren, planen und verfeinern. Diese Zeiten könnten sich dem Ende zuneigen. Am 27. März 2014 verhinderte ein lokales Bündnis in Stuttgart (»Initiative Klassenkampf«) erstmals ein entsprechendes Seminar der Kanzlei Schreiner+Partner. Und am 24.9.2014 organisierte das Bündnis »Aktionskreis Arbeitgebertage« lautstarken Protest gegen eine von der Verlagsgruppe Rentrop in Hamburg ausgerichtete Fortbildung für Manager (siehe Bericht).


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Die Vorreiter

Seit 2001 beackern die deutschen Marktführer für explizites Union Busting – der Abeitsrechtler Helmut Naujoks sowie die Kanzlei Schreiner+Partner – dieses Feld. Sie sind mittlerweile durch zahlreiche Medienberichte und Veröffentlichungen zum Thema bekannt und verschrien, was ihr Geschäft vielleicht erschwert, aber keineswegs zum Erliegen bringt: Der Arbeitsrechtsrambo Naujoks, der bereits 2007 durch einen eklatanten Fall von Betriebsrat-Bashing bei der Volksbank Ludwigsburg überregional Aufsehen erregte, durfte unlängst bei zahlreichen Filialen von Burger King sowie bei Götz-Brot in Würzburg, einem Zulieferer von Aldi, zulangen. Der Druck, den er auf Beschäftigte ausüben kann, ist gewaltig, seine Erfolgsquote vor Gericht ist allerdings bescheiden.

»Schreiner+Partner« gehen in der Regel geschickter vor. Sie schulen Personalverantwortliche und Vorgesetzte in hausinternen Seminaren. Bundesweit bieten sie in einer Art Wanderzirkus zudem »Arbeitgebertage« genannte Veranstaltungen in Hotels an, bei denen die »Kündigung der Unkündbaren« und »Minderleister« auf dem Programm steht. Nach der Methode »Schreiner« kommen nicht selten unverdächtige lokale Anwälte oder auch renommierte Kanzleien zum Zuge, um die standardmäßige Flut an Abmahnungen und Kündigungen zu verschicken und vor Gericht zu vertreten. Dirk Schreiner und seine fünfzehn Partner scheuen, anders als Naujoks, das Licht der Öffentlichkeit.

Seit 2007 stößt die Bonner Verlagsgrupe Norman Rentrop mit ihrem Subunternehmen »BWRmedia« in das Segment des Hardcore-Arbeitsunrechts vor. Rentrops Imperium kümmert sich – neben konservativen Christen (Bibel TV) und ratlosen Millionären (Zentrum für Value Investing e.V.) – auch um mittelständische Unternehmer, die sich von den Marktgesetzen der globalisierten Welt zerrieben sehen und Rat suchen. Die Schuld suchen sie bei ihren Angestellten (»Minderleister«, »Blaumacher«), den Gewerkschaften (»Klassenkämpfer«, »Blockierer«) und beim Gesetzgeber (»Bürokratiemonster«). Rentrop beliefert sie mit Loseblattsammlungen, Ratgebern, Newslettern und Schulungen. Bei den alljährlichen »Arbeitgebertagen zum Brennpunkt Betriebsrat« der BWRmedia treffen sich zwielichtige Anwälte und Vertreter großer Kanzleien, die gemeinhin als seriös gelten. Mit Burk­hard Boemke (Uni Leipzig) ist regelmäßig sogar ein echter Juraprofessor an Bord, der zudem als Managementberater eine Kanzlei betreibt (Boemke und Partner).

Experten für miese Tricks

Welch aggressiver Mief sich unter Boem­kes Professorentalar verbirgt, das illustrieren schon Titel und Untertitel seines Referats im Jahr 2013 bei den »Arbeitgebertagen zum Brennpunkt Betriebsrat«: »Betriebsratswahl 2014: So bekommen Sie den Betriebsrat, den Sie sich wünschen«. Boem­ke dozierte unter anderem Folgendes: »Wenn Ihnen der gewählte Betriebsrat nicht paßt: Wahlanfechtung als Rettungsanker.«

Für den juristischen Laien klingt das, als finde hier Beihilfe bzw. Anstiftung zum Rechtsbruch statt. Die Beeinflussung und Behinderung von Betriebsratswahlen steht schließlich in der Bundes­republik nach Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) unter Strafe. Doch leider interessieren sich deutsche Staatsanwälte bislang nicht für diesen Bereich des Strafrechts. Bei Verstoß gegen Paragraph 119 ist immerhin eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen. Allerdings dürfte er zu den am stärksten ignorierten Straftatbeständen des deutschen Rechts gehören.

Professor Boemke, der seit 1998 als Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der juristischen Fakultät der Universität Leipzig fungiert und bereits etliche Staatsanwälte in ihrer Ausbildung begleitet haben dürfte, trat im vorigen Jahr bei den BWRmedia-Arbeitgebertagen mit einem weiteren Referat hervor: »Kündigung der ›Unkündbaren‹: So trennen Sie sich selbst von Betriebsratsmitgliedern&Co.«. Geliefert wurden hier Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen auf diesem Feld und »Alternativen zur Kündigung«.

Auch andere Rechtsgelehrte lassen in den Ankündigungen der »Arbeitgebertage« ordentlich die Hosen runter: Über »Das optimale Wahlergebnis für Sie als Arbeitgeber: Betriebliche Strukturen geschickt gestalten und Freistellungsgrenzen beachten« referierte 2013 etwa Mathias Kühnreich, Partner der Sozietät Buse Heberer Fromm. Und Eckard Schwarz, Leiter der Hamburger Arbeitsrechtsabteilung der Kanzlei Hogan Lovells erklärte 2012, unter welchen Voraussetzungen man Betriebsratsmitglieder mit einer außerordentlichen Kündigung loswerden kann.
Ferner wurden feilgeboten: Tips zur Überwachung und Kontrolle von Angestellten, zum Einsatz verdeckter Testkäufer (wieder von Burkhard Boemke). Und Hermann Heinrich Haas, Partner der altehrwürdigen Hamburger Kanzlei Esche Schümann Commichau, widmete sich der Frage, wie man sogenannte Minderleister (»Low Performer«) »trotz Betriebsrats« und auch, wenn ihre Versäumnisse »schwer zu definieren und noch schwerer zu belegen« sind, loswerden kann.

Sprudelnde Profitquelle

Kongresse nach Art der »Arbeitgebertage« sind für Juristen nicht bloß eine willkommene Nebenerwerbsquelle, sondern auch eine Kontaktbörse; es geht darum, neue Kunden für die Kanzleien zu gewinnen. Die angeratenen Maßnahmen sollen im betrieblichen Alltag umgesetzt und durch Mandate versilbert werden. Es geht um Wellen von Abmahnungen, Kündigungen, Klagen und Gegenklagen. So kommen meterdicke Aktenstapel und oft jahrelange Prozesse zustande.

Es ist eine Besonderheit des deutschen Anwaltsgewerbes, daß das »Modell Deutschland« und seine Mitbestimmung, die Tarifautonomie in blumigen Festreden stets gepriesen werden. Was die Unternehmerschaft und ihre Berater nicht davon abhält, Flächentarife, Organisationsmacht von Gewerkschaften und eben auch Betriebsräte seit den 1980ern nach Kräften auszudünnen, zu unterminieren oder in ganzen Branchen oder Regionen abzuschaffen. Man sollte sich nicht täuschen lassen – weder vom gediegenen Auftreten renommierter Wirtschaftsanwälte noch von ihren gedämpften Formulierungen. Die im Netz auffindbaren Werbebroschüren der bereits erwähnten Hamburger Arbeitgebertage belegen eindeutig, daß Union Busting auch von renommierten Juristen propagiert wird. Zudem sind die durch Referenten vertretenen Kanzleien keine unbeschriebenen Blätter.

So gerieten »Buse Heberer Fromm« bereits im November 2011 durch die systematische Zerschlagung von Betriebsräten der Steakhauskette Maredo an den Standorten Frankfurt am Main und Osnabrück in die Schlagzeilen. Das mit Hilfe der Juristen sorgfältig geplante Manöver umfaßte wochenlange Bespitzelung durch eingeschleuste Detektive, Videoüberwachung und eine Überfallaktion, bei der in der Frankfurter Freßgaß fast die gesamte gewerkschaftlich gut organisierte Belegschaft einer Filiale festgehalten, verhört und gekündigt wurde. Parallel war Buse-Anwalt Jürgen Masling mit der Zerschlagung eines Betriebsrats in Osnabrück beschäftigt.

Gegenwärtig hat die Kanzlei ein Mandat für die Bekämpfung der Beschäftigtenvertretung beim Outsourcing-Giganten SellbyTel (BBDO) in Berlin. SellbyTel betreibt dort ein Callcenter mit 500 Beschäftigten. Der im August 2013 gegründete Betriebsrat war von Anfang an mit erheblichem Gegenwind und Schikanen konfrontiert. Im August 2014 leitete Buse-Anwalt Thomas Grambow gegen neun von elf Betriebsratsmitgliedern ein Kündigungsverfahren ein. Der Anwalt der Betroffenen, Martin Bechert, fand zum Vorgehen durch SellbyTel und »Buse Heberer Fromm« deutliche Worte: Dagegen müßten Politik und Gerichte etwas unternehmen. »Betriebsratsbehinderung ist eine Straftat und muß auch als solche geahndet werden. Union Buster sind Kriminelle und gehören hinter Schloß und Riegel.«

Gegenüber der Großkanzlei Hogan Lovells mit Sitz in London und Washington D.C. ist »Buse Heberer Fromm« aber noch ein kleiner Fisch. Lovells beschäftigt weltweit an 40 Standorten 2500 Anwälte und machte 2013 in Deutschland 149,5 Millionen Euro Umsatz. Union Busting ist dabei eine Einnahmequelle, auf die man offenbar nicht verzichten möchte. So ist die Kanzlei seit 2013 für den Windkraft-Marktführer Enercon in Aktivitäten gegen eine Organizing-Kampagne der IG Metall eingebunden.

Wer als engagierter Gewerkschafter oder als Betriebsratsmitglied eine gesicherte Zukunft in einem deutschen Betrieb haben will, sollte sich also dafür interessieren, auf welche Schulungen seine Personalleiter so fahren und welche »Coaches« für »Inhouse«-Seminare in die Firma kommen. Es lohnt sich außerdem, die Vorgeschichte von Kanzleien und Unternehmensberatern zu recherchieren, die Augen offen zu halten und gelegentlich auch, unbekannte Auto­kennzeichen auf den Parkplätzen der Personalabteilung aufzuschreiben.

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Mehr Informationen:

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Elmar Wigand hat gemeinsam mit Werner Rügemer zum Thema das Buch »Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung« veröffentlicht (Papyrossa Verlag, Köln 2014, 220 Seiten, 14,90 Euro).


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6 Kommentare

  1. Wir erleben es momentan am eigenen Leib wie skrupellos unsere Firma gegen unseren Betriebsrat vorgeht !!!

  2. So ist es, auch mich wundert in diesem unserem Land gar nichts mehr !
    Der Fisch stinkt immer vom Kopf her, sind nicht fast 70% der Bundestagsmitglieder Juristen ?
    Oder siehe die Hetzkampagne der Möchtegern Eliten in Politik und den Medien gegen Putin.
    Er soll u.a. für die Flüchtlingskrise verantwortlich sein, genau so wird ein nächster Krieg gerechtfertigt.
    Der einzig schuldige ist der Westen, vorneweg die USA inkl. NATO, nur das getraut sich wohl niemand zu sagen.

    Rette sich wer kann.

  3. Der Anwalt Ulrich aus der Kanzlei Kliemt und Vollstädt in Düsseldorf, seine Vorbildung kann man auf der Seite der Kanzlei lesen, ist der leibliche Bruder des Richters Ulrich am Landesarbeitsgericht….ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

  4. Als ehemaliger BR kann ich diese Vorgehensweisen beim Union Busting nur bestätigen. Deshalb,wachsam sein und (fast)alles hinterfragen…..

  5. Anmerkung: Norman Rentrop praktiziert seit Jahrzehnten mit der Zeitschrift „Die Geschäftsidee“, wo Leute animiert werden, für teures Geld zweifelhafte Ratschläge zur Selbständigkeit zu beziehen. Er überzog Leute, die aus Verträgen aussteigen wollen, mit Prozessen.

  6. Es ist erschreckend, wieviel kriminelles Potential bei Anwälten zu finden ist. Was mich allerdings am meisten wundert ist, dass sich diese Leute nicht regelmäßig in Plegestufe III wiederfinden…

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