ZHS: Prozess um Lohnraub im InterConti geht in 3. Runde

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Abrechnugspraxis des Reinigungs-Sub-Unternehmers Zingsheim unter der Lupe | Arbeitsgericht lädt zahlreiche Zeugen

PutzfrauenPowerDer kommende Gerichtstermin im Verfahren gegen die Zingsheim Hotel-Service GmbH (ZHS) verspricht einen spannenden Einblick in die Realität von Niedriglohnarbeit und Lohnraub. Es kann dazu beitragen, Umgehungsstrategien skrupelloser Unternehmer in Deutschland aufzudecken, um den Mindestlohn, Arbeitsrechte und Sozialabgaben zu unterlaufen. 

Zeit: Freitag, 25. November 2016, 11:00 Uhr
Ort:  Arbeitsgericht | Saal 107 (Geschäfts-Nr: 4 Ca 7179/15) | Ludwig-Erhard-Allee 21 |  40227 Düsseldorf (HBf Hinterausgang)

Presse-Kontakt: Elmar Wigand | 0221. 99 768 522

Der Blankenheimer Gutsbesitzer und Pferdezüchter Karly Zingsheim kann sich als Sub-Unternehmer für deutsche Hotels offensichtlich einen mondänen Lebensstil erwirtschaften. Dass er dabei seine Reinigungskräfte korrekt bezahlt und im vollen Ausmaß Überstunden und Sozialleistungen vergütet, ferner Lohnsteuer zahlt und Sozialabgaben korrekt entrichtet, bezweifelt die Initiative aktion./.arbeitsunrecht e.V.


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Die Putzfrau Silermone N., die im Düsseldorfer Hotel Intercontinental gearbeitetet hat, spricht von systematischem und massenhaftem Lohnraub durch Zingsheims Reinigungsfirma ZHS und deren Sub-Subunternehmer MACOC.
 
Wir unterstützen die Putzfrau Silermone N. im Düsseldorfer Prozess gegen ZHS; wir wissen durch persönliche Kontakte zu Betroffenen von zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen in ganz Deutschland.
 
In der Sache gab es bereits zwei Verhandlungstermine vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf, die allesamt vertagt werden mussten, weil wichtige Zeugen nicht erschienen, darunter der InterConti Geschäftsführer Jörg Hubert Schmittem.

Zentrales Beweisstück: Die Schlüsselliste

Der Beklagte Unternehmer Karly Zingsheim bietet zu seiner Entlastung zahlreiche Putzfrauen auf, die aktuell bei ihm beschäftigt sind. Unter den Augen von Vorgesetzten und Managern saßen sie bereits beim vergangenen Termin im Gerichtsflur.
Doch auch noch so gut präparierte Zeugen nützen nichts, wenn ihre Aussagen durch handfeste Beweise widerlegt werden. So muss ein Hotel eine so genannte Schlüsselliste führen, die genau über die Zeiten Auskunft gibt, in denen Putzfrauen sich in den sicherheitsrelevanten Bereichen aufgehalten haben.
 

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Die spannende Frage ist, ob und wie das InterConti seinen dubiosen Sub-Unternehmer Zingsheim  vor Gericht herausboxen will. Die Motivation von InterConti-Chef Schmittem dürfte recht gering sein. Immerhin hat das InterConti Zingsheims Vertrag in Düsseldorf im Jahr 2016 nicht mehr verlängert – möglicherweise auch, weil Silermone N. und die aktion./.arbeitsunrecht e.V für Proteste und massiven Pressewirbel sorgten.
 
Von entscheidender Bedeutung wird auch sein, wie die Vorsitzende Richterin Anja Keil versuchen wird, durch Befragungen Licht in das Dunkel zu bringen. Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft – etwa um Beweismaterial zu sichern – und die polizeiliche Vorführung von Zeugen – sollte der InterConti-Chef erneut fehlen  – sind in Arbeitsrechtsverfahren in der Regel nicht vorgesehen bzw. unüblich.

Pressespiegel (Auswahl)


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