Frontberichte 05/2021: Walther König, Eurogate, Zoo Hagenbeck, Notebooksbilliger.de

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Arbeiterrechte kommen Walther König nicht in die Tüte – Elke Wetzig, ANA&BELA Kölnisches Volksblatt Diskussionsveranstaltung bei Walther König – 9485, CC BY-SA 4.0
  • Walther König / Köln: Buchhandlung Walther König beutet Studenten mit illegalen Methoden aus
  • Eurogate / Hamburg: Arbeiterin siegt erneut gegen Eurogate
  • Zoo Hagenbeck / Hamburg: Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung bei Zoo Hagenbeck
  • Notebooksbilliger.de / Sarstedt: Millionenstrafe wegen illegaler Mitarbeiterüberwachung bei Notebooksbilliger.de

Buchhandlung Walther König beutet Studenten mit illegalen Methoden aus

Nutzt die Buchhandlung Walther König GmbH & Co. KG studentische Beschäftigte aus, um sie für fehlende Umsätze während der Pandemie zahlen zu lassen? Dabei verstoßen Inhaber und Geschäftsführer Franz König und Udo Milz offen gegen geltendes Arbeitsrecht. Nun wehren sich die studentischen Beschäftigten der drei Münchener Filialen gemeinsam mit der Basisgewerkschaft FAU gegen diese Machenschaften.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 und nun seit November 2020 zahlt die Buchhandlung den studentischen Beschäftigten, die den überwiegenden Großteil der Angestellten ausmachen, ihren Lohn nur unter der Voraussetzung aus, dass sie diesen ganz oder teilweise als Minusstunden auf den Stundenkonten anrechnen lassen. Das ist gesetzlich verboten.

Die studentischen Angestellten arbeiten mit einem Stundenlohn von 9,85 € für kaum mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Das Unternehmen stellt Werksstudenten bevorzugt ein, weil es für diese keine Beiträge für die Pflege-, Kranken und Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Die Kette verweigert den Werkstudenten zudem den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub. Dieser soll laut Walther König mit dem ausgezahlten Gehalt abgegolten sein, wie das bei aktuell 35 Cent über dem Mindestlohn möglich ist, darauf bleibt die Geschäftsführung eine Antwort schuldig. Im Falle einer Erkrankung wurden den Werkstudenten Minusstunden aufgeschrieben. Auch das verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen.

Annullierung unrechtmäßiger Minusstunden gefordert

Am 8. Februar 2021 wendeten sich die studentischen Beschäftigten erstmals gemeinsam mit der FAU an die Geschäftsführung um ihre Rechte und ausstehenden Löhne einzufordern. Die Forderungen umfassen unter anderem die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Urlaubstage und bezahlte Krankentage, sowie die Annullierung der unrechtmäßig aufgebauten Minusstunden, aufgrund der behördlichen Schließung der Buchhandlungen. Weiter fordern die Beschäftigten eine Erhöhung des Stundenlohns auf 11,- Euro, die Zahlung eines Feiertags-, Sonntags- und Nachtzuschlags, sowie die Verlängerung aller befristeten Verträge.


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Auf die Forderungen folgte bereits einen Tag später die Kündigung aller studentisch Beschäftigten der drei Filialen. Die Geschäftsführung verweigert außerdem die Auszahlung der Februargehälter der studentischen Beschäftigten. Bereits zuvor ließ die Geschäftsführung die befristeten Arbeitsverträge von vier Beschäftigten auslaufen.

„Walther König baut die Liste seiner Rechtsbrüche weiter aus und versucht nun unter den Beschäftigten Existenzängste zu schüren. Das illegale Verhalten des Buchhändlers verschärft den Konflikt unnötig. Der Geschäftsführer von Walther König, Udo Milz, muss endlich an den Verhandlungstisch und seine Blockadehaltung aufgeben.“, erklärt Patrick Lohner, Sekretär der FAU München. Die Geschäftsführung weigert sich jedoch weiter vehement auch nur über die Situation der Beschäftigten zu sprechen, stattdessen schafft sie Tatsachen, welche die Existenz der studentischen Beschäftigten gefährdet.

Proteste vor Museums-Buchhandlungen? 

Die FAU will mit den Beschäftigten zusammen jedoch nicht nur mit Kündigungsschutzklagen und Einklagen des ausstehenden Lohnes, sondern auch mit politischem Druck, gegen das Union Busting bei Walther König vorgehen. Dazu organisierte sie bereits am 10. März 2021 kleiner Aktionen vor den drei betroffenen Filialen. Am 23. März folgte dann eine öffentliche Kundgebung vor der Filiale im Münchener Lenbachhaus. 

Beschäftigte und FAU protestierten am 23. März 2021 vor dem Münchner Kunstmuseum Lenbachhaus – es gibt auch einen twitter-account, den die widerständigen Werkstudiernden betreiben: https://twitter.com/notmykoenig

Auch in der Kunstwelt scheint es mittlerweile erste Stimmen des Protestes gegen Walther König zu geben. Walther König hat hier unter anderem seinen Ruf unter Künstlern und möglicherweise auch Vertragspartner zu verlieren, sollte die Auseinandersetzung sich länger hinziehen und weitere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommen.

Die Buchhandlung Walther König GmbH & Co. KG und ihr angegliederter Verlag gehören zu den größten Buchhandlungen in Sachen Kunst, Kunstwissenschaft und Design. Das in Köln ansässige Unternehmen betreibt 45 Filialen, überwiegend in Deutschland, aber auch in Paris, London, Mailand, Wien und Brüssel. Die Filialen befinden sich meist in oder in direkter Nähe von Museen. 

Quellen:

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Arbeiterin siegt erneut gegen Eurogate

Seit nunmehr fast vier Jahren kämpft Heike R. um ihr Recht auf familiengerechte Teilzeitbeschäftigung im Hamburger Hafen. Der Container-Terminal Betreiber Eurogate GmbH stellte sich dabei vehement gegen die Forderung einer Hafenarbeiterin nach Teilzeitarbeit und Beschränkung auf eine feste Schicht. Die medienwirksame Zertifizierung als „familienfreundlicher Betrieb“ ist hier offensichtlich nicht mehr als eine Inszenierung. Wir berichteten bereits 2019 über den Fall (Frontberichte 07/2019). 

Als Hauptargument gegen Heike R. führte Eurogate in mehreren Gerichtsverhandlungen den im Drei-Schicht-Betrieb organisierten Hafenbetrieb, der keine Beschränkung auf eine Schicht und auch keine Verkürzung der Frühschicht zulasse, an. Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied in der Berufungsverhandlung am 24.06.2019 zugunsten der Arbeiterin (Az.: 5 Sa 61/18).

Doch mit dieser Gerichtsentscheidung gab sich Eurogate nicht geschlagen und ging trotz anders lautendem Gerichtsbeschluss im Oktober 2019 mit einer Änderungskündigung gegen die Arbeiterin vor. Die offizielle Begründung dafür, war das Outsourcing ihres bisherigen Arbeitsplatzes und die erneute Behauptung, dass sich keine Teilzeitstelle im verkürzten Einschichtsystem für Heike R. einrichten lasse. 

Prozess mit Signalwirkung für das Recht auf Teilzeit

Die Gewerkschaft Verdi sieht darin eine Schikane des Unternehmens gegen Heike R. und  eine strukturelle Diskriminierung von Frauen und Eltern: „Eurogate bezeichnet sich als familienfreundliches Unternehmen. Wenn es aber ernst wird, sollen die Interessen von Frauen und Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen zurückstehen. Soziale Verantwortung bedeutet auch, dass Eurogate sich bewegen muss, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirksam zu ermöglichen. Auch im gewerblichen Bereich muss Teilzeit realisierbar sein, deshalb hat dieser Prozess auch Auswirkungen für die Zukunft“, so Sieglinde Frieß, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Hamburg.

Erneut zog Heike R. gegen die Maßnahmen von Eurogate vor Gericht und bekam erneut sowohl vor dem Arbeitsgericht, als auch am 15. März 2021 vor dem Landesarbeitsgericht Recht (Aktenzeichen 5 Sa 67/20). In seiner Gerichtsentscheidung kritisierte das Landesarbeitsgericht insbesondere die Forderung von Eurogate das Heike R. nicht nur volle Schichten, sondern auch an Nacht- und Wochenendschichten arbeiten solle. Das Gericht setzte die Änderungskündigung außer Kraft. 

Gelber Betriebsrat verweigert Unterstützung

Sebastian Trabhardt (Kanzlei Alster Rechtsanwälte), der Rechtsanwalt von Heike R. macht zudem darauf aufmerksam, dass nicht einmal der Betriebsrat die Arbeiterin in ihrem berechtigten Anliegen unterstützte. Uns berichtete bereits 2019 Rolf Geffken, der damalige Anwalt von Heike R. in den ersten Verfahren, dass mindestens ein Betriebsratsmitglied die Arbeiterin mehrfach schwer beleidigt und verunglimpft haben soll.

Unklar ist bisher wie Eurogate nun auf die erneute Schlappe vor Gericht reagieren wird. Das Angebot von Heike R. ihre 25,5 Wochenstunden fest in drei Vollschichten im Frühdienst zu arbeiten hat der Konzern bis jetzt nicht angenommen. 

Die Eurogate GmbH & Co. KGaA, KG ist ein der größten Container- und Terminalbetreiber Europas mit Sitz in Bremen. Eurogate beschäftigt mehr als 3.000 Mitarbeiter. Die Gesellschaft wird unter dem Vorsitz von Thomas H. Eckelmann und Michael Blach geführt und gehört jeweils zu 50% zur BLG Logistics Group und der Eurokai KGaA (Ebenfalls unter der Leitung und im Besitz von Firmenpatriarch Thomas H. Eckelmann). 

Quellen:

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Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung bei Zoo Hagenbeck

Bereits mehrfach berichteten wir über die Versuche von Zoo Hagenbeck Geschäftsführer Dirk Albrecht gegen den dortigen Betriebsrat vorzugehen und den Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen (Frontberichte 01/2021, 02/2021).

Nachdem Dirk Albrecht es zunächst mit Abmahn- und Kündigungswellen versuchte und Betriebsrat und Gewerkschaft sogar die Polizei auf den Hals hetzte, ging er danach dazu über mit einer gezielten Pressekampagne gegen den Betriebsrat Stimmung zu machen. 

Betriebsrat: Strafanzeige war alternativlos!

Am Mittwoch den 12.03.2021 gab der Betriebsrat des Zoos den Mitarbeitern mit einem Aushang bekannt, dass er nun Anzeige gegen die Geschäftsführung unter Dirk Albrecht wegen Verstoßes gegen §119 BetrVG gestellt habe. In diesem Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes ist festgelegt, dass die Behinderung der Betriebsratsarbeit mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft wird.

Der Betriebsrat hat die Anzeige gestellt, weil die Geschäftsführung seit Wochen immer wieder an den Betriebsrat adressierte Post widerrechtlich geöffnet hatte. Aus Sicht des Betriebsrats handelt es sich dabei zudem um eine Verletzung des Briefgeheimnisses.

Das ist vor dem Hintergrund, dass Neuwahlen des Betriebsrats anstehen, da dieser unter die Mindestanzahl an Mitgliedern gerutscht ist, ein besonders empfindlicher Punkt. Denn aufgrund der Corona-Situation wird die Betriebsratwahl voraussichtlich per Briefwahl stattfinden müssen.

Der Beschluss des Betriebsrates eine Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit zu stellen war im Grunde bereits Ende 2020 gefallen. Damals hatte Geschäftsführer Dirk Albrecht Verhandlungen über eine Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld verweigert und mehreren Mitarbeitern und Betriebsratsmitgliedern gekündigt und Hausverbote gegen den Betriebsratsvorsitzenden Thomas G. und den Anwalt des Betriebsrats ausgesprochen. Trotzdem hofften die Betriebsratsmitglieder einen kurzen Moment auf eine Deeskalation seitens der Geschäftsführung und verzichteten deshalb auf die Anzeige.

Die Kündigungen sind mittlerweile alle wieder von Tisch, nachdem Arbeitsrichterin Nicole Witt bereits im Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz andeutete, dass diese keinen Aussicht auf Erfolg haben werden. „Herr Albrecht ist sich wohl der Aussichtslosigkeit des Verfahrens bewusst geworden“, vermutet IG-Bau-Vize-Landeschef Dirk Johne hinter dem Einknicken von Geschäftsführer Dirk Albrecht.

Einigung über Kurzarbeit

Auch bei der Vereinbarung über die Kurzarbeit der Mitarbeiter seit der Corona-bedingten Schließung des Tierparks im Dezember 2020 musste Dirk Albrecht zumindest teilweise einlenken.

Am 15. Februar 2021 unterzeichneten Geschäftsführung und Betriebsrat eine Vereinbarung zur Kurzarbeit. Damit bekommen die Mitarbeiter nun rückwirkend vom 01.12.2020 bis 12.01.2021 eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent ihres Gehalts. Ab dem 12.01.2021 bekommen die Mitarbeiter jedoch nur noch die gesetzlich vorgesehenen 60 beziehungsweise 67 Prozent des normalen Gehalts. Bis zum Ende des Lockdowns will der Tierpark die Vereinbarung jeweils monatlich verlängern. 

Trotz der Kurzarbeit schreibt der Tierpark auf seiner Homepage zahlreiche neue Stellen aus. So schlecht wie von Geschäftsführer Dirk Albrecht immer wieder dargestellt kann es dem Tierpark scheinbar also doch nicht gehen. Interessant ist besonders, dass dort auch eine Stelle für einen neuen Rechtsanwalt ausgeschrieben ist. Scheinbar ist Albrecht mit den dauerhaften Niederlagen vor Gericht nicht sonderlich zufrieden. Hagenbeck wird bisher rechtlich von Alexander Fuchs von der Kanzlei Fuchs Rechtsanwälte vertreten.

Die Tierpark Hagenbeck gGmbH blickt auf eine mehr als 150 Jahre lange Familientradition zurück. Der Tierpark ist nicht nur einer der ältesten, sondern auch der einzige Zoo in Deutschland, der in Familienbesitz ist. Hagenbeck organisierte auch sogenannte Völkerschauen, bei denen u.a. Menschen aus Kolonialgebieten wie Togo und Kamerun in Menschenzoos vorgeführt wurden. Die Völkerschauen sollten auch dazu dienen die Kolonialbesetzungen propagandistisch zu begleiten. Auf dem 19 Hektar großen Gelände stellt Hagenbeck rund 14.300 Tiere aus. Der Tierpark beschäftigt rund 160 Mitarbeiter und zahlreiche Saisonkräfte. 

Quellen:

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Millionenstrafe wegen illegaler Mitarbeiterüberwachung bei Notebooksbilliger.de

Der bekannte Laptop und PC Händler Notebooksbilliger.de AG soll über mindestens zwei Jahre lang illegal seine Mitarbeiter und auch Kunden per Videokamera überwacht haben. Am 08. Januar 2021 verkündigte die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, daher die Verhängung eines Bußgeldes über 10,4 Millionen Euro gegen das Unternehmen. 

Die Datenschutzbeauftragte wirft dem Unternehmen konkret vor, über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht zu haben, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Laut Notebooksbilliger Geschäftsführer Oliver Hellmold sei das Ziel der Überwachung gewesen, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nach zu verfolgen. Dies ist ohne weiteres so aber rechtlich nicht zulässig. 

Zur Verhinderung von Diebstählen muss eine Firma zunächst mildere Mittel prüfen. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet, so die Datenschutzbeauftragte. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Bei Notebooksbilliger war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass das Unternehmen die Aufzeichnungen in vielen Fällen für 60 Tage gespeichert hat und damit deutlich länger als erforderlich.

„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun“, so Barbara Thiel, „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“. Auch die von den Unternehmen vorgebrachte, angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung rechtfertigt keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. 

Auch Kundinnen und Kunden von notebooksbilliger.de waren von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten in Verkaufsräumen gerichtet waren.

Das gegen Notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist das bisher höchste Bußgeld, das die Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen hat. Die DSGVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen. Bisher machen die Datenschutzbeauftragten von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch.

Notebooksbilliger hat unmittelbar nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch gegen diesen eingelegt. Bereits vor Erlass des Bußgeldes hatte das Unternehmen seine Videoüberwachung so eingerichtet das diese nun den Datenschutzrichtlinien entsprechen soll. 

Ob das Unternehmen das Bußgeld am Ende tatsächlich bezahlen muss, oder in welcher Höhe steht also vollkommen in den Sternen. Laut dem Blog netzpolitik.org soll Notebooksbilliger die selben Anwälte für den kommenden Rechtsstreit beauftragt haben wie der Telekommunikationsanbieter 1&1 im vergangenen Jahr. Mit Hanno Timner und Uwe Freyschmidt, von den Kanzleien Freyschmidt Frings Pananis Venn und Morrison & Foerster, hatte 1&1 sein Bußgeld wegen Datenschutzverstößen von 9,55 Millionen Euro auf 900.000 Euro senken können. 

Die Notebooksbilliger.de AG beschäftigt unter der Leitung von Oliver Hellmold und Martin Schwager rund 900 Mitarbeiter und machte 2017 einen Jahresumsatz von mehr als 752 Millionen Euro. Neben dem Onlinevertrieb von Computern und anderen Elektronikartikeln betriebt das Unternehmen mittlerweile auch sieben Verkaufsstores. 

Quellen:


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