Last minute: Jetzt noch Resturlaub nehmen!

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Achtung: Urlaub aus dem Vorjahr verfällt am 31. März! Ausnahmen: Krankheit, berufliche Gründe & Scheinselbständigkeit

Es muss nicht immer eine Flugreise sein. (Foto: Stefan Schäfer, Lich, Lizenz: CC BY-SA 4.0)

Tipps & Muster-Schreiben an den Chef. Es ist ein bisschen spät, aber vielleicht geht ja noch was…

Hier finden Sie Antragsformulare für Gewährung von Resturlaub (.doc) und für verlängerte Übertragung des Resturlaubs (.doc). Ganz unten stehen die Muster-Texte an den Chef online.

Der Urlaub für Beschäftigte wird in Deutschland vom Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Lohnabhängige haben im Jahr ein Recht auf 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, was vier Wochen entspricht (§ 1 und § 3 BUrlG). Das Gesetz verfügt: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden.“ (BurlG §7, Absatz 3).

Europäischer Gerichtshof erschwert den Verfall von Urlaubstagen

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. November 2018 sorgte im Unternehmerlager für einigen Wirbel. Seitdem verfällt der Resturlaub eines Jahres nicht mehr automatisch, wenn der/die Beschäftigte ihn nicht (vollständig) in Anspruch nimmt. Das Unternehmen muss für die Erholung der Beschäftigten Sorge zu tragen, sie auf ihre Urlaubsansprüche hinweisen und sie auffordern Urlaub zu nehmen.

Unternehmen sind Unternehmen – so die Straßburger Richter – verpflichtet „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun.“ So soll sichergestellt werden, „dass der Urlaub dem Arbeitnehmer noch die Erholung und Entspannung bieten kann, zu denen er beitragen soll“.


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Laut EuGH (Az.: C-619/16, C-684/16) ist es „unionsrechtswidrig“, dass ein Beschäftigter seinen Urlaubsanspruch verliert, bloß weil er keinen Urlaubsantrag gestellt hat.1 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzte diese Entscheidung in seinem Urteil vom 19.02.2019, (Az: 9 AZR 541/15) um.2

Ausnahmen: Wann verfällt der Resturlaub nicht zum 31. März?

Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann der Urlaub weiter übertragen werden.

Dringende persönliche Gründe sind beispielsweise:

• Arbeitsunfähigkeit,
• Erkrankung eines Angehörigen, der gepflegt werden muss,
• oder die Erkrankung des Lebensgefährten, mit dem der Urlaub verbracht werden sollte.

Dringende betriebliche Gründe können sein:

• termin- oder saisongebundene Aufträge,
• technische oder verwaltungsmäßige Probleme im Betriebsablauf.3

Wenn der / die Beschäftigte aufgrund von Probezeit keine Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen, ist die Sachlage ebenfalls anders.

Urlaubsanspruch von Schein-Selbständigen verfällt überhaupt nicht + bei Krankheit erst nach 15 Monaten

Bereits 2017 hatte der EuGH entschieden, dass ein Urlaubsanspruch, der durch Krankheit nicht wahrgenommen werden konnte, erst nach 15 Monaten verfällt.

Das gilt aber nicht für Scheinselbständige, die auf Anerkennung ihres Arbeitnehmer-Status klagen. Der Urlaubsanspruch von Schein-Selbständigen verfällt überhaupt nicht, da das Unternehmen sie rechtswidrig als Selbständige behandelt, versetzt es sie nicht in die Lage, ihre Urlaubsansprüche als Arbeitnehmer geltend zu machen (EuGH, 29.11.2017, Az: C-214/16).4

Vielleicht geht noch was?

Die DGB Rechtsschutz GmbH weist darauf hin, dass Beschäftigte gegen einen abgelehnten Urlaubsantrag klagen und ein Schnellverfahren im einstweiligen Rechtsschutz führen können.

Wenn die gesetzlichen Gründe für eine Übertragung des Urlaubs nicht vorliegen, ist es oftmals trotzdem möglich, mit dem Unternehmen zu vereinbaren, den Urlaub zu übertragen. Es spricht nichts gegen eine Abmachung mit dem Chef, dass der Urlaub ins gesamte nächste Jahr übertragen wird und der/die Beschäftigte nicht an den Stichtag 31. März gebunden ist.

In vielen Betrieben gelten außerdem Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder eine lange bestehende Betriebspraxis („Betriebliche Übung“), die die Übertragung erleichtert.5


Fußnoten / Quellen

1 Gerichtshof der Europäischen Union: PRESSEMITTEILUNG Nr.165/18, 6.11.2018, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-11/cp180165de.pdf

2 Arbeitgeber müssen auf Urlaubsverfall hinweisen, haufe.de, 21.2.2019, https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-verfaellt-nicht-mehr-automatisch_76_484536.html

3 Wann der Urlaubsanspruch verfällt und wann eine Urlaubsübertragung möglich ist, haufe.de, 5.3.2019, https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html

4 Scheinselbständige haben unverfallbaren Urlaubsanspruch, lohn-ag.de, https://www.lohn-ag.de/blog/2018/03/scheinselbstaendige-haben-unverfallbaren-urlaubsanspruch.html, abger. 25.3.2019.

5 Jean-Baptiste Abel: Resturlaub: Wenn Sie am Ende des Jahres Urlaub übrig haben, DGB Rechtsschutz GmbH, https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/tipps/urlaub/resturlaub-wenn-sie-am-ende-des-jahres-urlaub-uebrig-haben/?cHash=7dc2df45b485f3650149e54f991143d1, abgerufen 25.3.2019

MUSTERSCHREIBEN


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Musterfraustraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten

Urlaub: Antrag auf verlängerte Übertragung des Resturlaubs

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Jahre ______ stehen mir noch _____ Tage Resturlaub zu.

Hiermit beantrage ich die Übertragung der Resturlaubstage über den 31. März hinaus und bitte um schriftliche Genehmigung bis zum ____________.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________

(Ort, Datum, Unterschrift)


Antrag auf Gewährung von Resturlaub

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, konnte ich meinen Urlaubsanspruch für das vergangene Jahr nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen, so dass er gemäß § 7 Abs.3 Satz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auf das laufende Jahr übertragen wurde und bis zum 31. März genommen werden muss.

Ich beantrage daher, meinen Resturlaub aus dem Vorjahr im Umfang von XX Urlaubstagen im Übertragungszeitraum, d.h. in der Zeit vom XX. Januar / XX. Februar / XX. März 20XX bis zum XX. Januar / XX. Februar / XX. März 20XX nehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________

(Ort, Datum, Unterschrift)


Schön, dass Sie da sind!

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