Terra Nova: Führungskräfte initiieren Wahl zum Wahlvorstand

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Münsterland: Lahme Gerichtsbarkeit begünstigt Union Busting in Jugendhilfe-Einrichtung

Soli-Foto von Berliner Wombats-Beschäftigten.

Operation gelungen, Betriebsrat tot: Geschäftsführung verzögert Wahl eines Betriebsrats mit juristischen Tricks, mobbt Betriebsratsgründer*innen raus und gründet am Ende ein eigenes Gremium.

Das Landesarbeitsgericht in Hamm sollte am 09. Mai 2019 über eine Beschwerde gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht Rheine am 25. 10.2018 verhandeln. Die Terra Nova-Geschäftsführung unter Jan Tietmeyer und dem Vereins-Vorstand, bestehend aus Andreas Viering, Torben Gust und Markus Stücker, verzögert und torpediert die Wahl eines Betriebsrats bei Terra Nova mit dieser und anderen Methoden seit über einem Jahr.

Die Verhandlung vor dem Landgericht fand nicht mehr statt, weil zuvor  Führungskräfte ihrerseits die Wahl eines neuen Wahlvorstands initiierten. Die Kehrtwende dürfte aufgrund des öffentlichen Drucks durch unsere Berichterstattung auf diesem Blog erfolgt sein: Sozialer Verein verhindert Betriebsratswahl. Unter  den Mitgliedern des Wahlvorstands sind laut Beschäftigten unter anderem Führungskräfte.

Die Union Buster machten sich mit diesem Manöver die Überlastung der Arbeitsgerichtsbarkeit zunutze. Aus §17 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ergibt sich in Kombination mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 1974: „Durch die Anrufung des Arbeitsgerichts geht der Betriebsversammlung das ihr nach Abs. 1 zustehende Recht einen Wahlvorstand zu wählen so lange nicht verloren als eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nicht vorliegt.“ (Kommentar Däubler / Kittner / Klebe / Wedde zu BAG 19.03.1974 AP Nr. 1 zu §17 BetrVG 1972).


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Die inzwischen fast restlos aus Terra Nova hinausgemobbten ursprünglichen Initiatoren, hatten im April 2018 die Wahl eines Betriebsrats ins Gespräch gebracht und standen seit mittlerweile über einem Jahr unter Dauerbeschuss der Geschäftsleitung. Die Stimmung im Betrieb soll laut Beschäftigten so schlecht gewesen sein, dass selbst die vorgeschriebenen Supervisionen nicht mehr stattgefunden haben sollen. Möglicherweise wollte die Geschäftsführung so vermeiden, dass Außenstehende Kenntnis von den Vorgängen erhalten. 

Die Kommentare unter unserem Bericht Sozialer Verein verhindert Betriebsratswahl machen deutlich, welch hasserfüllten Mob die Geschäftsführung unter den angestellten Sozialpädagog*innen entfesseln konnten. Juristischer Helfershelfer der Terra Nova-Geschäftsführung ist Rechtsanwalt Arnd Kozian (Harnischmacher Löer Wensing). Eine ehemalige Mitarbeiterin schlug Terra Nova für den Schwarzen #Freitag13 vor: Vorschlagstext

Terra Nova e.V. ist als gemeinnützig anerkannte Jugendhilfe-Einrichtung mit rund 70 Beschäftigten (Sitz Ochtrup, Münsterland) Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Die Arbeit es Vereins wird mit öffentlichen Geldern (Abrechnung mit Jugendämtern) und durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert und vom Staat steuerlich begünstigt. 

Farce mit Zirkelschluss

Union Buster  überlasten die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit gezielt mit unzähligen Verfahren. Massenhaft werden offensichtlich konstruierte Abmahnungen, Kündigungen, angebliche Verfehlungen wie Spesen- und Arbeitszeitbetrug verhandelt. Zusätzlich verschleppen Unternehmer*innen und ihre Anwälte Verfahren durch Terminverschiebungen vorsätzlich. Die geschundene Zeit nutzen Unternehmer*innen, um im Betrieb Stimmung gegen unliebsame Beschäftigte zu machen und sie in der Belegschaft zu diskreditieren.

Beschäftigten, die von dieser Methode betroffen sind, läuft unterdessen die Zeit weg. Auch bei Terra Nova nutzten die Union Buster die Monate bis zur Verhandlung zu Schikanen und intensivem Mobbing gegen die ursprünglichen Initiatoren der Betriebsratswahl. In solchen Fällen müssten zum Schutz Beschäftigter beschleunigte Verfahren ermöglicht werden, die innerhalb von zwei Wochen Rechtssicherheit schaffen.

Mangelhafter Schutz von Betriebsräten und Betriebsratsgründer*innen: Es muss sich etwas ändern!

2017 veröffentlichten wir Reformvorschläge für das Betriebsverfassungsgesetz: https://arbeitsunrecht.de/betriebsraete-staerken-kriminelle-unternehmer-bekaempfen/ Darin fordern wir unter Punkt 4.3 eine genauere Definition des Straftatsbestands der Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

Der §119 BetrVG stellt die Behinderung und systematische Beeinflussung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit unter Strafe. Das ist gut so. Aber das Gesetz hat einige praktische Mängel. Allen voran ist es zu allgemein formuliert. Strafrechtliche Vergehen müssen konkret aufgelistet sein, damit sie überhaupt geahndet werden können.


Werden Sie Mitglied unserer Initiative. Verleihen Sie unseren Forderungen mehr Druck! Online beitreten: https://aktion.arbeitsunrecht.de/mitglied-werden/


Dazu gehören:

• die Anleitung, Förderung, Bildung, Begünstigung und Finanzierung von Betriebsratslisten durch die Unternehmensleitung bzw. deren Beauftragte,

• die Anleitung, Förderung, Begünstigung von Unterschriftensammlungen gegen Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder durch die Unternehmensleitung bzw. deren Beauftragte, 89

• juristisches Stalking durch Wellen substanzloser, konstruierter und aus Motiven der Vergeltung oder Maßregelung eingesetzter Abmahnungen und Kündigungsversuche,

• Schikanen am Arbeitsplatz

Alle vier Punkte kommen bei Terra Nova zum Tragen

Wir fordern außerdem dass Behinderung der Betriebsratsarbeit in Strafgesetzbuch übernommen und zum Offizialdelikt erklärt wird. Dann müssten Staatsanwaltschaften ermitteln, sobald sie Kenntnis von Union Busting-Methoden in einem Betrieb hätten. Und auch unserer Initiative, wie jeder anderen natürlichen Person, wäre es damit möglich, Anzeige zu erstatten.


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
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18 Kommentare

  1. An dieser Stelle kann auf einige Zahlen hingewiesen werden, die belegen, dass es bei terra nova e. V. eine stille Revolution gibt. Wenn man sich die Zahlen der Kündigungen im Bereich der Flexiblen Hilfen mit den vier Standorten Emsdetten, Steinfurt, Ochtrup und Gronau anschaut wird deutlich was damit gemeint ist. Im Zeitraum vom 20.09.2018 bis heute haben im Bereich der Flexiblen Hilfen von insgesamt 25 Mitarbeitern 12 Mitarbeiter gekündigt. Die hier genannten Mitarbeiter sind/ waren ausschliesslich pädagogische Mitarbeiter.

    Schaut man sich die einzelnen Standorte und auf zwei Standorte bezogene Kündigungswellen vor dem 20.09.2018 an, so wird der Eindruck der stillen Revolution verstärkt.

    – Team Emsdetten: von 8 Mitarbeitern kündigten 4 Mitarbeiter, 1 Mitarbeiterin wechselte in ein anderes Team.
    – Team Steinfurt: von 5 Mitarbeitern kündigte Niemand. Allerdings im Zeitraum von Mitte September 2017 bis 20.09. 2018 gab es 4 Kündigungen, 1 Beendigung in der Probezeit seitens des Trägers, 1 Mitarbeiter wechselte in ein anderes Team
    – Team Ochtrup: von 6 Mitarbeitern kündigten 5 Mitarbeiter. Im Zeitraum von Ende Januar 2018 bis zum 20.09.2018 kündigten 4 Mitarbeiter.
    – Team Gronau: von 5 Mitarbeitern kündigten 3 Mitarbeiter.

    Die Zahlen drücken aus, dass Menschen hier mit den Füssen abgestimmt haben, wenn ihre Stimme, wie zum Beispiel durch die Installierung eines Betriebsrats nicht gehört wird.

    Bisher wurde von Seiten des Trägers versucht die Vielzahl der Kündigungen intern, wie extern kleinzureden oder zu verschweigen. Eine Bereitschaft sich selbstkritisch zu hinterfragen und auch tiefgreifende Veränderungen herbeizuführen blieben bisher aus. Für die Öffentlichkeit sichtbar wird die Thematik ( Symptom) am Beispiel der bisher von Jan Tietmeyer erfolgreich verhinderten Betriebsratswahlen.

  2. Müsste der eilig eingesetzte Wahlvorstand, denn nicht inzwischen tätig geworden sein? Da gibt es doch bestimmte Fristen die es einzuhalten gilt, oder hoffen nun die Beteiligten darauf, dass durch die Abwendung der Verhandlung des Arbeitsgerichts, die Sache nun einfach im Sande verläuft……

    • Was sagen die Beschäftigten? Es kann anonym kommentiert werden.
      Die E-Mail-Adresse wird nach Freischaltung nicht veröffentlicht, sondern dient ggf. für Nachfragen.

    • Ja, der Rückblick auf‘s letzte Jahr ist lohnenswert. Es jährt sich ja auch der Tag, auf den sich dieser Beitrag bezieht. Jessica Körner aus der Leitung organisierte auf Anweisung Tietmeyers eine Fake-Wahl bei der sich Jan-Henrik Stockmann aus der Leitung in den Fake-Wahlvorstand wählen ließ. Der Gang der Zeit beweist, was damals unübersichtlich erschien. Veräppelt, lieber Mitkommentator, ist noch gelinde ausgedrückt.

  3. „Die wenigen Frauen (2,8 %), die als Täterinnen ________________ aufgefallen sind, waren häufig Ehefrauen und Partnerinnen von Tätern und nahmen eher untergeordnete Positionen ein, das heißt, sie waren für die Buchhaltung oder die Ausführung von Anweisungen zuständig (…).“

    Sogenannte Leitende Angestellte gibt es bei Tera Nova nur zwei! Das Ehepaar Tietmeyer halt. Jessica Körner (Mitglied der „Leitung“) hat zwar dazu aufgerufen, einen Wahlvorstand zu wählen, wo der Geschäftsführung in den Kram passt. Aber sie ist ebenso nur für „die Ausführung von Anweisungen zuständig“. Anweisungen kommen von oben. Vom Chef: Dr. Jan Tietmeyer

  4. Bei meinem Besuch auf dem NRW-Landesserver fand sich auch eine Meldepflicht für außergewöhnliche Vorkommnisse in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Bei mehreren Meldekriterien merkt man auf:

    — Beschwerden über die Einrichtung, z.B. von Eltern, Beteiligungsgremien, Mitarbeiter*innen oder entsprechenden Pressemitteilungen:
    Als Pressemitteilung zählt die Publikation von aktion ./. arbeitsunrecht. Mehrere Kommentare von ehemaligen Mitarbeiter*innen, z.B. bei „Freitag den 13“, qualifizieren in meinen Augen als gravierende Beschwerden. Es ist außerdem die Frage offen, was es mit den nicht durchgeführten Supervisionen auf sich hat.

    — Vorgänge, die die Arbeitsfähigkeit des Teams infrage stellen (z.B. wiederholte Mobbingvorfälle, Mobbingvorwürfe):
    Es ist von systemischem Mobbing in der Einrichtung zu lesen, Förderung von Unterschriftensammlungen, juristisches Stalking durch Wellen substanzloser, vergeltender Abmahnungen, zu juristischen Winkelzügen instrumentalisierbare Führungskräfte und Schikanen am Arbeitsplatz.

    — Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen der Einrichtung:
    Da scheinen im Laufe der Zeit eine Vielzahl schützender Strukturen erodiert zu sein: kein 4-Augenprinzip durch familiäre Verflechtung, kein aufsichtführender Vorstand, kein externes Korrektiv, keine unabhängige professionelle Prüfstelle aktiv, deaktivierte externe Qualitätssicherungsmaßnahmen, augenscheinlich strukturell totale Machtzentrierung auf eine Person.

    — Verdacht auf Straftaten:
    Es ist der §119 des BetrVG offen benannt. Ob ver.di das zur Anzeige gebracht hat oder nicht; die Straftat als solches wird in der Diskussion bisher bemerkenswertweise gar nicht bestritten. Dass es jetzt für den Moment vorbei ist, sollte dabei kein Argument sein. Vielmehr lautet die Frage: was lässt sich daraus für den Betrieb der Einrichtung und das Kindswohl ableiten?

    Eine Klärung der Zustände tut sicher gut und kann Vertrauen wiederherstellen. Eine solche Meldung geht an das LWL Landesjugendamt, Abteilung Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, z.Hd. Herrn Ali Atalay in der Warendorfer Str. 25, 48145 Münster.

    Das Formular für besondere Vorkommnisse – Meldepflicht nach § 47 Nr. 2 SGB VIII – Link:
    https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/cf/07/cf07447c-b750-423e-b8e9-efaaea0ba1bf/20170110_formular_meldepflicht_besondere_vorkommnisse.docx

    Erläuterungen zur Meldepflicht im laufenden Betrieb – Link:
    https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Hinweis_Meldepflicht_Traeger-gruen.pdf

    • Zum Punkt „Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen der Einrichtung: Da scheinen im Laufe der Zeit eine Vielzahl schützender Strukturen erodiert zu sein“ will ich auf die Rechtswissenschaftlerin Britta Bannenberg verweisen, deren Forschungsergebnisse generell prüfenden Behörden dienlich sein können. Bannenberg beschreibt z.B. das Profil des typischen Akteurs bei struktureller Korruption – darunter versteht man unrechte Vorgänge in langjährig gewachsenen und verflochtenen Strukturen, die auf langfristigen Beziehungen fußen – wie folgt:

      „Der typische Täter dieser Strukturen ist dagegen „auffällig unauffällig“ (…).
      Die typischen Täter sind ganz überwiegend männlich (…). Die wenigen Frauen (2,8 %), die als Täterinnen in Fällen struktureller Korruption aufgefallen sind, waren häufig Ehefrauen und Partnerinnen von Tätern und nahmen eher untergeordnete Positionen ein, das heißt, sie waren für die Buchhaltung oder die Ausführung von Anweisungen zuständig (…).

      In den meisten Fällen waren die Täter nicht vorbestraft. Ganz überwiegend hatten sie keine Schulden (…). Oft waren die Täter verheiratet und lebten, wie es in den Urteilen häufig ausgeführt wird, „in geordneten Verhältnissen“. Ihre Ausbildung war überwiegend gut bis sehr gut. Sie verfügten meistens über gute Fachkenntnisse und hatten bestimmte Einflussebenen als Unternehmer oder Selbständige, in Unternehmen oder in Verwaltungspositionen erreicht. (…) Man traut ihnen unkorrektes Handeln mehrheitlich nicht zu.“

      Aus Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle, eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse, Luchterhand 2002, Kapitel III.1.3.2 Der typische Täter struktureller Korruption

  5. Es gibt keine Führungskräfte, nur Positionsinhaber. Die wahre Leitungspersönlichkeit ist Anfang letzten Jahres gegangen.

  6. Ich finde es echt erschreckend, was hier zu lesen ist. Dass ein Geschäftsführer seine Mitarbeiter daran hindert, einen Betriebsrat zu gründen, ist schon schlimm genug! Die Methoden mit denen er vorgeht, sind unerhört. Aber dass sich die Führungskräfte auch noch instrumentalisieren lassen, ist unerträglich! Ich bin selbst Führungskraft in einem Unternehmen, das gerade harte Zeiten durchmacht. Aber wir halten zusammen. Ich käme niemals auf die Idee meine eigenen Mitarbeiter*innen zu mobben, so wie es hier die Führungskräfte bei Terra Nova offensichtlich tun. Schämt euch!

  7. Ich hab noch mehr nachgedacht. Gehört Supervision nicht zur gesetzlichen Grundlage zur Betreibung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche? Korrigiert mich – aber zahlen die Jugendämter nicht pauschal eine Summe für Supervision für alle Mitarbeiter, damit eine qualitative Arbeit mit den Klient*innen überhaupt gewährleistet werden kann?
    KEINE Supervision anbieten – heißt das nicht, dass Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt werden?
    Geld einstreichen und für andere Zwecke als erforderlich ausgeben dürfte die zuständigen Ämter nicht unbedingt amüsieren. Ganz abgesehen von den wirklich bedauernswerten Mitarbeiter*innen.

    • Diesem interessanten Hinweis bin ich mal im Internet nachgegangen. Und tatsächlich steht im Rahmenvertrag II des Landes NRW im Kapitel 3.1., dass Grundleistungen beinhalten
      – alle sozialpädagogischen Leistungen
      – Wohnen und Lebensunterhalt
      – alle Leistungen der Leitung, Beratung und Verwaltung
      – alle hauswirtschaftlichen und technischen Leistungen
      – (!!!) Fortbildung und Supervision (!!!)
      – alle Sachleistungen
      und sind über das vereinbarte Leistungsentgelt abgedeckt.

      Dort habe ich ebenfalls gefunden, dass der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis bedarf. Für die Zulassung ist ein Konzept vorzulegen ist, welches Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung enthält. Das Dokument zur Betriebserlaubnis nennt dabei mehrere wesentliche Aspekte, zu denen Aussagen zu treffen sind. Darunter auch: „Unterstützung und Weiterqualifizierung des Personals durch Supervision/Fortbildung/Beratung“

      Ich weiß ja, nicht ob das im Falle von Terra Nova Jugendhilfe konkret Anwendung finden müsste – klingt aber erst einmal so.

  8. Moment mal. Terra Nova wirbt damit auf der eigenen Website, dass Supervision Bestandteil des Qualitätsmanagement ist – und scheitert bereits an diesem grundlegenden Bestandteill?
    Muss Supervision nicht angeboten werden, wenn es denn als Aushängeschild des eigenen Qualitätsmanagements angepriesen wird? Ist das legal?

  9. Hab ich das richtig gelesen? Keine Supervision? Um Himmels Willen – die armen Mitarbeiter! Kein Wunder, dass alle so komplett durchdrehen, wenn es kein professionelles Regulativ gibt!

  10. Vom Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell: „(…) violations of the common interests for special advantage are corrupt.“

    (Verletzungen des Gemeinwohls zu Gunsten eines speziellen Vorteils sind korrupt.)

  11. Ein BAG-Urteil aus dem Jahre 1974 in Kombination mit §17 des BetrVG liefert die juristische Grundlage für ein Manöver, welches verhindert, dass das Landesarbeitsgericht Hamm den alten Wahlvorstand am 9. Mai 2019 regulär bestätigt und bestellt?

    Das macht den Eindruck als könne es praktisch nicht anders als vom Rechtsanwalt angeraten und über den Geschäftsführer Tietmeyer in sein Leitungsteam eingebracht worden sein. Seine engsten Führungskräfte durften dann die offizielle und dokumentierte Ausführung übernehmen, während der Herr Geschäftsführer ganz nach Vorgabe des Gesetzes nicht einmal in Erscheinung zu treten brauchte. Wie praktisch. Mehr noch: bei Nachfragen kann Herr Tietmeyer nun seine Unterstützung zur Bildung eines Betriebsrats nach außen hin sogar illustrieren. Perfide.

    Ich frage mich, weshalb die Mitarbeitenden sich das gefallen lassen. Das alles wirkt doch recht inszeniert und einigermaßen durchschaubar. Üben die Führungskräfte sozialen assimilierenden Druck aus, wird berufliches Weiterkommen an falsch verstandene Loyalität statt an Leistung geknüpft, oder gibt es systematische Probleme, vor die man sich geschlossen stellt aus Angst vor Aufdeckung oder den Arbeitsplatz?

    Unabhängig von den Motiven lässt sich aus den bisherigen Informationen jedoch die Abwesenheit eines unabhängigen Korrektivs im Geschehen feststellen:
    – Kein 4-Augen Prinzip: Geschäftsführung und Verwaltungsleitung durch ein Ehepaar
    – Vorstand schaut nicht hin, will „schließlich kein Aufsichtsrat“ sein (Interview WN vom 16.8.2010)
    – Supervision mit Externen findet entgegen anders lautender Ausführungen auf der Terra Nova Website nicht mehr statt

    Beim Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt nachgeschaut, erfährt man, dass es Vereine nur sporadisch oder auf Anfrage prüft. Zu Terra Nova gab keine Prüfung in den Berichten. Mich würde schon interessieren, wer eigentlich prüft.

    Das alles bei einem Millionenbudget öffentlicher Gelder zur Betreuung schutzbedürftiger junger Menschen. Das macht schon Bauchschmerzen.

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