Union Busting bei Terra Nova: Jugendhilfeträger unterliegt vor Pressekammer Köln

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Berichterstattung über skandalöse Zustände in Münsterländer Sozialverein weiter vollumfänglich gestattet.

Unsere Auseinandersetzung mit Terra Nova verschärfte sich durch einen anonymen Stalker namens Rumpelstilzchen, der Mitglieder der aktion ./. arbeitsunrecht im Frühjahr 2019 massiv bedrohte. Rumpelstilzchen kam höchstwahrscheinlich aus dem inneren Führungszirkel von Terra Nova e.V. Der Fall macht klar: Um aktive Betriebsräte und kritische Berichte zu verhindern, gehen manche Chefs bis zum Äußersten. (Bild: Flickr, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0)

Wie lang kann sich Geschäftsführer Jan Tietmeyer noch halten?

  • Wichtigste Zeugin kann sich an zentrale Aussagen nicht erinnern.

  • Unterlassungsforderung gegen aktion ./. arbeitsunrecht scheitert.

  • Union Busting: Betriebsratsbehinderung und Mobbing durch sozialen Verein

Der Jugendhilfeträger Terra Nova e.V. aus dem Münsterländischen Ochtrup scheitert mit dem Versuch, öffentliche Berichterstattung mittels Unterlassungsforderungen und einstweiliger Verfügung zum Schweigen zu bringen. Die aktion ./.arbeitsunrecht und ihr Pressesprecher Elmar Wigand siegen vor dem Landgericht Köln.


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Die Verhandlung am 28.2.2020 gab tiefe Einblicke, wie das System Tietmeyer bei Terra Nova funktioniert: mit Einschüchterung und Manipulation.

Worum ging es?

Wir hatten illegale Methoden beim Jugendhilfeträger Terra Nova e.V. benannt, die Geschäftsführer Jan Tietmeyer anwandte, um einen Betriebsrat zu verhindern und Betriebsratsgründer*innen zu zermürben, zur Aufgabe zu zwingen oder zu kündigen. Dabei bediente er sich der Münsteraner Kanzlei Harnischmacher Löer Wensing.(RAe Christoph Buchmüller + Arnd Kozian)

Unsere Enthüllungen vom Frühjahr 2019 dokumentierten, wie betriebliche Mitbestimmung bei Terra Nova systematisch verhindert wurde (arbeitsunrecht.de, 26.4.2019). Sie haben Vorstand und Geschäftsführung offenbar extrem unter Druck gesetzt. Im Juni 2019 entschlossen sie sich dazu, in die Opferrolle zu flüchten, um in einer Art Verzweiflungsakt ihren Ruf zu retten. Leider gab die Vorsitzende Richterin Kerstin Falkenhof dem Gesuch nach einer einstweiligen Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht statt, ohne unsere Seite anzuhören.1

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln vom 18. März 2020 (Az. 12 O 436/19) steht nun endgültig fest: Der Versuch der Terra Nova-Führung, die Berichterstattung zu beschneiden ist gescheitert. Die aktion ./. arbeitsunrecht berichtet weiterhin unabhängig und in der gebotenen Klarheit über den Fall, sämtliche Beiträge und Kommentare auf unserer Webseite bleiben stehen.

Es wurde Recht gesprochen, wir freuen uns! Wir danken unserem Anwalt Eberhard Reinecke (Schön & Reinecke, Köln) und allen solidarischen Prozessbeobachter*innen.

Was war geschehen?

Als wir im Frühjahr 2019 zeitweise täglich anonyme Drohungen erhielten — mutmaßlich aus dem inneren Führungskreis Terra Novas — und dazu Recherchen aufgenommen hatten, verlor die Vereinsführung offenbar völlig die Nerven. Tietmeyer und sein Gefolge im Vorstand (Andreas Viering, Markus Stücker, Thorben Gust) griffen zum billigen Schema der Täter-Opfer-Umkehr: Sie zeigten mit dem Finger auf unsere öffentliche Berichterstattung über ihr strafbares Union Busting und inszenierten sich flugs als Opfer von Hetze, Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigungen.

Täter zeigen auf ihre Opfer

Böse Großstädter aus Köln wollten ihren kleinen wohltätigen Verein im Münsterland schädigen. (Mit welchem Motiv? Unklar.) Man müsse die Reihen nach außen fest schließen und nach innen alle Kritiker als Nestbeschmutzer ausschließen. Wohl um diesem Märchen der bösen Macht von außen den Anstrich von Glaubwürdigkeit zu verleihen, flatterte uns erst eine Abmahungung, dann eine einstweilige Verfügung ins Haus — persönlich überreicht durch den Gerichtsvollzieher. Diese enthielt eine Batterie von zu unterlassende Aussagen, die meisten verfolgte die Staatsanwaltschaft wegen Substanzlosigkeit nicht, andere zog Terra Nova zurück, weil das Gericht frühzeitig die Aussichtslosigkeit signalisierte.2

Praktisch ungeprüft gab das Landgericht Köln jedoch einer Unterlassungsaufforderung statt, nach der unser Pressesprecher Elmar Wigand und wir als Verein nicht mehr behaupten dürften, dass „der Verein Terra Nova sich selbst zerstören würde“ wofür insbesondere „Geschäftsführer Tietmeyer verantwortlich sei, der Gelder veruntreue und sie sich in die eigene Tasche steckte.“ Bei Nichtbeachtung sollte eine Strafe bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft fällig werden! Sehr starker Tobak. Offensichtlich sollten wir eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. (Wir berichteten am 8. Februar 2020)

Allein — eine solche Behauptung unseres Pressesprechers hatte es nie gegeben. Dagegen haben wir uns natürlich gewehrt. Terra Nova stützte die Anklage auf die Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin, der Diplom-Pädagogin Susanne C., die in der Verhandlung am 28. Februar 2020 als Zeugin von der Richterin Kerstin Falkenhof intensiv vernommen wurde.

Kern des Verfahrens war ein Telefonat zwischen Elmar Wigand und der Zeugin, in der die fragliche Äußerung angeblich gefallen sein soll. Susanne C. arbeitete damals als Reittherapeutin für den Verein Pegasus, der zu Tietmeyers Terra Nova-Netzwerk gehört.3

Prozess wird zum Bumerang

Die interessierten Prozessbeobachter*innen kamen aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, als sich die Zeugin bereits nach wenigen Minuten in Widersprüche verhedderte und folgendes ans Licht kam:

  • Susanne C. rief auf Geheiß Tietmeyers den Pressesprecher der aktion ./. arbeitsunrecht zurück.

  • Die Zeugin musste ihre Aussage revidieren, dass Veruntreuung Gegenstand des Gesprächs war. Darauf wies auch ihre unmittelbar nach dem Telefonat erfolgte schriftliche Zusammenfassung hin. Vielmehr notiert sie dort als Zusammenhang die Verhinderung einer Betriebsratsgründung und massive Abwanderung von Beschäftigten aufgrund von Unzufriedenheit mit den Arbeitsverhältnissen bei Terra Nova.

  • Kernaussagen ihrer ersten schriftlichen Zusammenfassung wurden für die später eingereichte eidesstattliche Versicherung abgewandelt.

  • Die Zeugin ließ erkennen, dass sie infolge des zielgerichteten Auftrags und des Verfolgungsinteresses ihres damaligen Chefs Tietmeyer stark unter Druck stand. So sah es auch die Richterin.

  • Die eidesstattliche Erklärung der Zeugin bildete die Grundlage des Verfahrens. Diese hatte die Kanzlei Harnischmacher Löer Wensing auf Grundlager einer E-mail der Zeugin vorformuliert. Jan Tietmeyer fügte die betreffende Passage um den strittigen Begriff „Veruntreuung“ erst im Nachhinein ein. Es entstand der Verdacht, dass Jan Tietmeyer die Zeugin zu einer eidesstattlichen Falschaussage angestiftet haben könnte, um diese für seine Interessen zu verwenden.

Wieder ein paar tausend Euro in den Sand gesetzt

Die Klage wurde abgewiesen, die Prozesskosten trägt Terra Nova e.V.

Allein dieser vom Zaun gebrochene Prozess, der ausschließlich dazu diente, unrechte Praktiken der Leitung zu kaschieren (sowie das Aufsichtsversagen des Vorstands), schlägt bei Terra Nova e.V. mit schätzungsweise 6.000,- Euro gesetzlicher Kosten zu Buche.4 Durch üppige Stundensätze für die Kanzlei Harnischmacher Löer Wensing könnte sich dieser Betrag leicht verdoppeln oder verdreifachen. In der Union Busting-Szene sind Stundensätze von 300–400 Euro keine Seltenheit.

Die Kosten, welche die Zerschlagung der Betriebsratsgründung bei Terra Nova samt Kündigungen, Abfindungen und Anwaltshonoraren verursacht hat, dürften um ein Vielfaches höher liegen. Genauere Zahlen müsste die Leiterin der Buchhaltung Jennifer Tietmeyer kennen und der Vereinsvorstand sollte sie gegenüber Vereinsmitgliedern, Sponsoren und Spender*innen auch nennen.

Zu Buche schlagen zudem — in Zeiten von Fachkräftemangel — die üblichen Kosten für Personalbeschaffung und Anlernen (Recruiting- und Onboarding), die auch im Bericht des Kassenprüfers auftauchen müssten. Weitere so genannte „weiche unternehmerische Kosten“ fallen in den Bereichen „Qualität der Leistung“ und Vereins-Image an, welches inzwischen gewaltig ramponiert ist.

Wenn wir alles zusammen rechnen — Gerichts- und Anwaltskosten, Imageschaden und personelles Ausbluten des Vereins –, so ist das gesamte Union Busting-Manöver samt juristischen Nachklapps so ruinös gewesen, dass Geschäftsführer Tietmeyer nicht länger tragbar erscheint. Gut geführte Vereine würden auch über einen personellen Schnitt im Vorstand nachdenken.

Quo vadis Terra Nova? Niedergang oder Neuanfang

Wir hoffen, dass Sponsoren, Spender*innen und Vereinsmitglieder hier die Reißleine ziehen.

Wir hoffen auch, dass diese insgesamt fragwürdige Verwendung öffentlicher Gelder der Jugendhilfe endlich im Kreis Steinfurt und deren Jugendämtern gebührende Beachtung findet.

Last but not least entgeht dem Kreis durch die erhebliche Schrumpfung des Angebots von terra nova e.V. nach massenhafter Freisetzung und Abwanderung der Fachkräfte ein erhebliches Leistungsspektrum für das Gemeinwohl. Von dem Glauben an Recht und Ordnung in Sachen demokratischer Mitbestimmungsrechte der gut 60 involvierten Beschäftigten mal ganz zu schweigen.

Erstaunlich, dass die Lokalpolitik hier bislang nur zuschaut.

Was könnt ihr als Beschäftigte und mündige Bürger*innen tun?

Sich wehren hat Erfolg, wie ihr seht. Ihr seht auch: Es sind knallharte Auseinandersetzungen, die sich mitunter über lange Zeiträume hinziehen. Gemeinsam geht es besser.

Ihr habt sachdienliche Hinweise zu den Vorgängen bei Terra Nova e.V.? Lasst es uns wissen! >> Kontakt

Ihr findet es nicht in Ordnung, dass die Tietmeyers und der Terra Nova-Vorstand einfach so weitermachen?

Informiert die zuständigen Stellen!

Informiert die Parteien vor Ort!

Ihr kennt ähnliche Vorkommnisse? Lasst es uns wissen! >> Kontakt


Anmerkungen / Fußnoten

1 Richterin Kerstin Falkenhof verstieß mit ihrer Weigerung, uns als Beklagte vor Erlass der einstweiligen Verfügung überhaupt anzuhören, gegen klare Vorschriften. Dieses Fehlverhalten machte den im Kern überflüssigen Prozess erst nötig und verursachte für alle Parteien und die Justiz unnötige Kosten und Mühen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese offenbar immer noch verbreitete Praxis der Kölner Pressekammer im Juli 2017 eindeutig gerügt. (Pressemitteilung Nr. 61/2017 vom 25. Juli 2017 zum Beschluss vom 06. Juni 2017 (1 BvQ 16/17). Der Beschluss vom 30. September 2018 (1 BvR 1783/17) stellte die Verfassungswidrigkeit dieser Praxis fest.

2 Zunächst hatte Terra Nova versucht, uns folgende drei weitere Behauptungen per einstweiliger Verfügung zu untersagen, die ebenfalls im Telefonat des Pressesprechers mit der Terra Nova-Mitarbeiterin gefallen sein sollen:

  • „Die Geschäftsführerin der Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. wird durch einen Mitarbeiter des terra nova e.V., der wahrscheinlich aus der Führungsebene stammt, sexuell gestalkt.“
  • „In den Wohngruppen des terra Nova e.V. herrschen zölibatäre Strukturen, die sexuell Kranke anziehen.“
  • „Jan Tietmeyer verkörpert das Karma eines Sektenführers.“

Diese Anträge hat Terra Nova vor Erlaß der einstweiligen Verfügung zurückgenommen – nach Hinweisen des Kölner Landgerichtes, welches das Unterfangen als aussichtslos bewertete.

3 Susanne C. gab zu Protokoll, dass sie seit dem 1.12.2019 nicht mehr für Pegasus e.V. arbeiten würde.

4 Das Hauptverfahren kostete Terra Nova bei einem Streitwert von 12.000 Euro 2x 1.800,- Euro für die Anwälte des Klägers und der Beklagten, 801,- Gerichtskosten. Hinzu kommen evtl. Fahrtkosten sowie Extra-Honorare für Harnischmacher Löer Wensing. Die Verfügungsvereinbarung kostete zwischen 1.500 und 2.000 Euro, ebenfalls zuzüglich eventuell erhöhter Stundensätze für Harnischmacher Löer Wensing.


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6 Kommentare

  1. Leider gibt es bis heute keinen Betriebsrat. Es ist ein bisschen Ruhe eingekehrt, es gab Personalwechsel auf Ebene der Geschäftsführung. Altbekannte Gesichter, die mit (falscher) Loyalität einen Betriebsrat
    zumindest passiv mit verhinderten , finden sich in Führungspositionen wieder. Ich möchte dennoch bei den Kollegen die den Versuch einer Betriebsratsgründung anstießen, den tollen starken Kollegen die sich nicht irre führen ließen und nicht mitgemacht haben bei all der Hetze dem Mobbing etc. und den Kollegen von Arbeitsunrecht herzlich bedanken. Ich habe den Verein damals mit einem lachenden und einem weinenden Auge bewusst verlassen. Wir haben trotzdem was bewegt und vieles in Gang gesetzt. In der Zukunft sind wir noch besser gewappnet , viele haben durch die unglückliche Entwicklung inzwischen zum Glück eine tolle neue Perspektive!!! Also es hat sich trotzdem gelohnt, die Versuche der Vertuschung konnten zumindest vereitelt werden und so mancher wurde wachgerüttelt und man muss sich fragen was wäre die Alternative gewesen? Hier ist alles toll zusammengefasst und für jeden aktuell betroffenen ist sicherlich auch viel hilfreiches dabei :
    https://wiki.unionbusting.de/Index.php?title=Terra_Nova

    Traut euch, euch Profis an eure Seite zu hohlen. Nutzt rechtliche Beratung , Vereine und Plattformen. Noch mal Danke an das engagierte Team von Arbeitsunrecht. Ich hoffe ihr bleibt dran und das nun mehr Leute sensibilisiert sind für die „Abgründe“ dieses ursprünglich tollen Vereins. Bitte wachsam bleiben!!!!

  2. Wie ist denn hier der Stand?

    Dass der Geschäftsführer den Verein runterwirtschaftet ist ja leider gesetzlich nicht verboten. Zu Falschaussagen vor Gericht anstiften, Unterlagen manipulieren, Drohen und Beleidigen hingegen schon. (Auch die Betriebsratswahlen verhindern ist unter Gefängnisstrafe verboten, aber das wird von Ämtern und Gesellschaft anscheinend hingenommen, selbst wenn dadurch Tausende Euro für die Jugendarbeit verloren gehen.)

    Tanzt das Rumpelstilzchen noch um sein auskömmliches Feuer oder hat es sich inzwischen ausgetanzt?

    • Es laufen Ermittlungen. Markus Stücker, Andreas Viering und Torben Gust hatten weder gegen die Behinderung der Betriebsratswahl noch gegen das Verschleudern von Geldern für Rechtsstreitigkeiten und Abfindungen für unliebsame Beschäftigte etwas einzuwenden. Es ist ein Skandal, dass diese Personen noch im Amt sind. Ihr Beitrag zu den von Ihnen beschriebenen Vorgängen dürfte mit der Rückendeckung, die sie Geschäftsführer Jan Tietmeyer trotz aller offensichtlichen Missstände gegeben haben, erheblich sein.

      Wir informieren natürlich, sobald es Neues zu berichten gibt.

  3. Diejenigen, die Tietmeyer weiterhin gewähren lassen, sollten sich vor Augen führen, dass die hier berichteten Inhalte sich weitgehend auch in der schriftlichen Urteilsbegründung der Richterin widerspiegeln. Dieses Verfahren legte offen, dass der Chef Falschaussagen seiner Mitarbeiterin verwendet hat. Für deren Erzeugung wiederum hat er selber gesorgt.

    Am 8. Februar 2020 haben wir zudem gelernt, dass die Staatsanwaltschaft im Führungskreis Terra-Novas ermittelt. Der Anfangsverdacht hatte sich bestätigt, dass von dort aus Drohungen verschickt wurden.

    Die Verhinderung einer Betriebsratbildung hat das Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis. Wir sollten im Hinterkopf behalten, dass diese Tat im Grunde nicht einmal strittig ist.

    Als Kreis Steinfurt hätte ich einen anderen Anspruch an die Integrität von Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche z.T. stationär betreuen. Hier geht es nicht um Gerüchte, sondern um aktenkundige Vorkommnisse, die durchaus klare Entscheidungen begründen können.

  4. Tja, da hat Susanne C. wohl aufs falsche Pferd gesetzt! Man fragt sich ja wirklich warum bloß hatte sie sich so ungeschickt instrumentalisieren lassen? Sie trägt das fette Risiko einer Falschaussage, den Vorteil haben die Chefs. Sollten Soz.-Päd. nicht besonders geschult sein, um auf Manipulation nicht reinzufallen? Also wegen der Klienten eigentlich.

    Alle Achtung aktion ./. arbeitsunrecht! Das so freizulegen ist eine starke Leistung.

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