Frontberichte 04/2022: Bosch, Prominent, Saturn, Kindergärten City

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Wer sich nicht fügt wird rausgeworfen! – Bosch geht in alter Gutsherrenmanier gegen Betriebsratsmitglied vor.
  • Bosch / Stuttgart: LAG bestätigt konstruierte Kündigung gegen engagiertes Betriebsratsmitglied
  • Prominent / Heidelberg: Prominent beeinflusst Betriebsratswahl und versucht ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen
  • Saturn / Trier: „Erpressungsverträge“ statt ordentlichem Sozialplan
  • Kindergärten City / Berlin: Mobbing von Mitarbeiter*innen bei Kindergärten City

LAG bestätigt konstruierte Kündigung gegen engagiertes Betriebsratsmitglied bei Bosch

Nach mehr als vier Jahren voller Gerichtsprozesse scheint die Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH endlich ihr Zeil erreicht zu haben, das engagierte Betriebsratsmitglied Karsten v. B. erfolgreich zu kündigen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds wegen einem Datenschutzverstoß.

Spätestens seit dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals und der Lieferung der Abschalteinrichtung und Software durch Bosch, sowie den Kritiken des Betriebsratsmitglieds an diesem Vorgehen, versucht Bosch ihn loszuwerden. Erst mit üppigen Abfindungsangeboten, dann mit Gerichtsverfahren.

Im Dezember 2018 hat Karsten v. B. Teile von Prozessakten aus einem ersten gegen das Unternehmen gewonnenen Verfahren verbreitet, um sich gegen die Vorwürfe von Bosch zu wehren. Das brachte ihm die zweite Kündigung am 18.01.2019 ein, die das Landesarbeitsgericht nun in der Verhandlung am 25.03.2022 bestätigte (7 Sa 63/21).

Bosch sieht seine öffentliche Weitergabe der Prozessakten als Störung des Betriebsfriedens sowie als Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Richter vom Landesarbeitsgericht folgten Bosch und sahen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten in den Prozessakten einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht und bestätigten am 25.03.2022, die Kündigung und damit das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 04.08.2021 (25 Ca 1048/19). Laut dem Urteil, habe das Betriebsratsmitglied rechtswidrig und schuldhaft Persönlichkeitsrechte der in diesen Schriftsätzen namentlich benannten Personen verletzt.


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Die Robert Bosch GmbH hat sich vor Gericht durch den Anwalt Christian Arnold von der bekannten Union Busting Kanzlei Gleiss Lutz vertreten lassen. Die Anwältin Kerstin Dietrich (Kanzei Büring Reger Dietrich) und der Anwalt Sebastian Laoutoumai (Kanzlei Löffel Abrar) vertraten das Betriebsratsmitglied.

Kündigung obwohl die ursprüngliche Kündigung rechtswidrig war

Der Ursprung des Gerichtsstreits zwischen Bosch und dem Betriebsratsmitglied geht bis in das Jahr 2018 zurück. Der Entwicklungsingenieur soll damals laut Bosch eine Personalleiterin bedroht und eine weitere Beschäftigte der Kantine belästigt haben. Daraufhin kündigte Bosch ihm fristlos.

Er selbst bestreitet die Vorwürfe und sagt, Bosch habe sie erfunden, um ihn loszuwerden. „Bereits Jahre zuvor war ich, wegen offener, aber interner Kritik an den Realemissionen von Dieselfahrzeugen auf der Straße, von mehreren Personen im Unternehmen unzulässig unter Druck gesetzt worden“, schrieb Karsten v. B. zu dem Fall in einer Stellungnahme. Diese Einschüchterung sei auch durch Zeugenaussagen dokumentiert.

Das Landesarbeitsgericht hatte diese Kündigung im Januar 2020 für rechtswidrig erklärt. Bosch scheiterte auch mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Juli 2020 beim Bundesarbeitsgericht.

Trotz Kündigungen erneut in den Betriebsrat gewählt

Trotz der massiven Kampagne von Bosch gegen das engagierte Betriebsratsmitglied, stellte sich Karsten v. B. Mitte März 2022 erneut bei den Betriebsratswahlen zur Wahl. Um für sich und seine Kandidatur zu werben, erhielt er nur einen begrenzten Zugang zum Bosch-Werksgelände in Stuttgart-Feuerbach, zu einem Büro und zu internen Kommunikationskanälen. Ansonsten durfte er das Gelände während des laufenden Kündigungsprozess nicht betreten.

Bei der Wahl trat er als einziger Kandidat seiner Liste „Team Fairplay“ an und erhielt insgesamt 630 Stimmen. Damit kam der ehemalige Ingenieur mit seiner Ein-Personen-Liste, auf den achten Platz von 39 und erreichte damit rein rechnerisch drei Mandate.

Die Robert Bosch GmbH ist ein international tätiges Unternehmen das als Automobilzulieferer, aber auch als Hersteller von Industrietechnik, Gebrauchsgütern, Energie- und Gebäudetechnik tätig ist. 2021 beschäftigte der Konzern weltweit mehr als 400.000 Menschen und verbuchte einen Umsatz von 78,8 Milliarden Euro.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei der Robert Bosch GmbH in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


#Update – Prominent beeinflusst Betriebsratswahl und versucht ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen

Die Geschäftsführung von Prominent GmbH unter der Leitung des Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger, lässt ihr Union Busting gegen den Betriebsrat weiter eskalieren. Nun versucht sie offenbar dem bisherigen Vorsitzenden des Betriebsrates zu kündigen. Rund zwei Wochen nach der Betriebsratswahl Anfang April 2022 habe die Geschäftsführung dem neu gewählten Betriebsrat einen Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen und fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung für den bisherigen Vorsitzenden des Betriebsrates vorgelegt.

Da der Betriebsrat der Kündigung jedoch nicht zustimmte, stellte Prominent am 21. April 2022 einen Zustimmungsersetzungsantrag beim Arbeitsgericht Mannheim. Für den 12. Mai 2022 ist ein Gütetermin bei der Kammer in Heidelberg angesetzt. Über die Begründung für die verhaltensbedingte fristlose Kündigung ist bisher nichts bekannt. Juristisch wird Prominent in arbeitsrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Mainwerk vertreten. 

Immer wieder versuchte die Geschäftsführung in der Vergangenheit aktiv gegen den Betriebsrat vorzugehen. Dieser musste daher seine Mitbestimmungsrechte regelmäßig vor Gericht einklagen. Daher gehen Mitarbeiter*innen laut der Rhein-Neckar-Zeitung auch bei dem jetzigen Kündigungsversuch davon aus, dass dieser nicht im Verhalten durch das Betriebsratsmitglied begründet ist, sondern die Geschäftsführung versucht einen engagierten und für sie unbequemen Kollegen loszuwerden. Sie gehen davon aus, das es für die Kündigung auch keine ernst zunehmende Begründung gibt. 

Geschäftsführung beeinflusst Betriebsratswahl

Erst kurz vor dem Kündigungsversuch fanden Anfang April 2022 Betriebsratswahlen bei Prominent statt. Nachdem Rainer Dulger in der Vorbereitung der Wahl offen zur Abwahl der bisherigen Betriebsratsmitglieder aufrief, bildete sich eine neue, der Geschäftsführung nahe stehende Liste „Pro Prominent“, die erstmals bei einer Betriebsratswahl antrat.

Die Geschäftsführung soll laut der Rhein-Neckar-Zeitung zudem die Belegschaft eingeschüchtert und mit Verlagerungen der Produktion gedroht haben, wenn die Belegschaft die bisherigen Mitglieder des Betriebsrats wiederwählen würden. Außerdem soll die Geschäftsführung für Diffamierungen einzelner Mitglieder des bisherigen Betriebsrats gesorgt haben.

Mit denkbar knapper Mehrheit gewann die Liste „Pro Prominent“ die Wahl mit 223 Stimmen gegenüber 217 Stimmen für die Liste 2, die den bestehenden Betriebsrat repräsentiert. Die Wahlbeteiligung lag bei 81 Prozent. Die Betriebsratswahl bei ProMinent war in diesem Jahr erstmals als Listenwahl durchgeführt worden, zuvor gab es Persönlichkeitswahlen.

Wir berichteten in den Frontberichten bereits mehrfach ausführlich über das aggressive Vorgehen und Union Busting gegen den Betriebsrat bei Prominent, zuletzt in 02/2022.

Die Prominent GmbH und ihre Tochtergesellschaft Prominent Deutschland GmbH werden in zweiter Generation von der Eigentümerfamilie Dulger geführt. Das 1960 gegründete Unternehmen beschäftigt heute rund 2.700 Mitarbeiter*innen und ist heute weltweit tätig. 2018 machte das Unternehmen einen Umsatz von rund 300 Millionen Euro.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Prominent in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


Saturn drängt Beschäftigte in Trier zu „Erpressungsverträgen“ statt ordentlichem Sozialplan

Seit der kurzfristig am Tag zuvor einberufenen Mitarbeiterversammlung am 08.03.2022 weiß die Belegschaft der Saturn Filiale in Trier, dass die Media-Saturn-Holding GmbH
 die Schließung des Standorts angeordnet hat. Am 03.09.2022 ist der letzte geplante Verkaufstag.

Um die Abwicklung der Filiale möglichst reibungslos und günstig vonstatten gehen zu lassen, bedrängt die Geschäftsführung der Saturn-Mega Markt GmbH Trier, Anna Katharina Aumann und Jörg Priebe, die 34 Mitarbeiter*innen Auflösungs- und Abwicklungsverträge zu unterschreiben. Während Saturn in den Medien davon spricht, eine sozialverträgliche Lösung anzustreben und sich gar zu Bemühen, Mitarbeiter*innen eine Weiterbeschäftigung in anderen Märkten anzubieten, haben es die vorgelegten Verträge in sich. 

Die einseitig diktierten Verträge setzen die Mitarbeiter*innen massiv unter Druck. Nach der Überrumplung der Mitarbeiter*innen durch die angekündigte Schließung des Marktes drängte die Marktleitung diese dazu die Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen bis zum 18.03.2022 zu unterschreiben, ansonsten sollten sie laut Saturn nochmals deutlich geringere Abfindungen bekommen. Saturn versuchte damit der Wahl eines Betriebsrates zuvor zu kommen, mit dem das Unternehmen dann einen konkreten Sozialplan verhandeln müsste. 

Die von Saturn vorgelegten Verträge sollen weitere Klauseln enthalten, durch die sich die Mitarbeiter*innen praktisch erpresst fühlen. So sollen die Ansprüche auf eine Abfindung verloren gehen oder sich stark mindern, wenn die Mitarbeiter*innen im Zeitraum bis zur Schließung einen neuen Arbeitsplatz finden. Das Selbe soll für Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen oder Gespräche mit anderen Unternehmen wegen einer Beschäftigung gelten.

Der Druck auf die Beschäftigten und die Angst leer auszugehen war anscheinend so groß das laut dem Verdi Sekretär Alex Sauer wohl die überwiegende Mehrheit der Belegschaft die „Erpressungsverträge“ unterschrieben haben. 

Trotzdem wählten 82 Prozent der Mitarbeiter*innen Ende März 2022 noch einen dreiköpfigen Betriebsrat. Dieser soll nun die Bedingungen der Verträge nachverhandeln und so Verbesserungen für alle Mitarbeiter*innen erreichen. Da jedoch fast alle Mitglieder die Knebelverträge von Saturn bereits unterschrieben haben, dürfte der Betriebsrat hier vor keiner leichten Aufgabe stehen. 

Saturn gehört zur international agierenden Media-Saturn-Holding GmbH und betreibt in Europa rund 1.000 Elektronikmärkte. 2019 beschäftigte der Konzern dabei 53.000 Mitarbeiter*innen und machte einen Umsatz von 20,8 Milliarden Euro. Die Saturn-Media-Holding gehört ihrerseits zur Ceconomy AG, einer Ausgliederung der Metro AG.
 
Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei der Meda-Saturn-Holding GmbH in unserem Union Busting-Wiki
 
Quellen:

Mobbing von Mitarbeiter*innen bei Kindergärten City

Gibt es in der Geschäftsstelle von Kindergärten City von der Leitung ausgehendes Mobbing von Mitarbeiter*innen? In mehreren Artikeln berichten Mitarbeiter*innen in der Zeitung Neues Deutschland anonym von einem Klima der Angst und massivem Mobbing. 

Seit dem die Geschäftsleiterinnen Claudia Freistühler und Katja Grenner in den vergangenen zwei Jahren Teile der Geschäftsstelle umzustrukturieren, soll des dort zu massivem Mobbing und Druck aus der Geschäftsleitung kommen. Mitarbeiter*innen erzählen anonym von Vertrauensverlust, Demütigungen und Mobbing durch die Führungsebene.

In einem Anfang Dezember 2021 verfassten Schreiben mehrerer Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle an den Personalrat des Eigenbetriebs des Landes Berlin ist dabei konkret die Rede von einer einseitigen Machtausübung und von zunehmendem Machtmissbrauch der Chefetage. Die Mitarbeiter*innen fordern in dem Brief, laut dem Neuen Deutschland, dass der Führungsebene „das Vertrauen entzogen wird“, sollten keine sofortigen Änderungen einsetzen. „Wir möchten, dass MitarbeiterInnen ohne Existenzängste und Demütigungen ihrer Arbeit nachgehen können, damit deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten bleibt“ heißt es in dem Brief weiter. 

Ein Mitarbeiter berichtet der Zeitung: „Mir wurde gesagt: Entweder Sie gehen in Krankheit oder es werden arbeitsrechtliche Schritte gegen Sie verhängt.“ Belegen kann er diese Einschüchterung nicht, da die Vorgesetzten sie nur mündlich ausgesprochen haben. Bei der Abteilung Gebäudemanagement sei die Leitung „mit dem Stahlbesen durchgegangen“. In der Abteilung gäbe es dadurch nun kein Miteinander mehr, nur noch Konfrontation. Der Posten der Abteilungsleiterin ist bis heute nur kommissarisch besetzt.

Nach einem ersten Zeitungsartikel im Januar 2022 über die Zustände in der Geschäftsstelle, berichten die Mitarbeiter*innen im April 2022 das sich die Situation nicht verändert habe. Der Artikel habe natürlich für weitere Unruhe im Unternehmen gesorgt, doch es herrsche weiter die „nackte Angst“ in der Geschäftsstelle. „Wer sich nicht fügt, wird fertig gemacht“, fasst eine Mitarbeiterin die Situation zusammen. 

Die Geschäftsleitung hingegen beschreibt die Berichte der Beschäftigten über das massive Mobbing als eine „andere Wahrnehmung zu den Parametern des notwendigen Entwicklungsprozesses“. Dabei habe man auch „umfassende Unterstützungsangebote in Form von Teamsupervision und Einzelsupervision offeriert“ – sprich: Einzel- und Gruppengespräche mit den Vorgesetzten, um die Maßnahmen von oben durchzusetzen. Die Mitarbeiter*innen beschreiben diese Gespräche als „Psychospiele“. Etliche Mitarbeiter*innen hätten sich mittlerweile schon an Anwälte gewandt, um sich arbeitsrechtlich beraten zu lassen oder haben den Eigenbetrieb inzwischen verlassen.

Personalrat und Verwaltungsrat schauen zu?

Laut einem ehemaligen Mitarbeiter habe selbst der Personalrat Angst die Probleme anzusprechen. Die Beschäftigtenvertretung wisse sehr wohl über die Ängste und Probleme der Mitarbeiter*innen bescheid, aber der Personalrat tue trotzdem nichts gegen die Zustände. Der Personalrat soll die Probleme lediglich registriert haben, ohne dass daraus ein aktives Eintreten für die Belange der Betroffenen folgte. 

In einer an die Beschäftigten gerichteten Stellungnahme des Personalrats zu unangemessenen Verhaltensweisen von Führungskräften aus dem Februar 2022 heißt es ausweichend: „Das Vortragen von anonymen Beschwerden erschwert uns die konkrete Bearbeitung der aufgeworfenen Anliegen. Und es stellt sich die Frage: Woran liegt es, dass das Betriebsklima als nicht angstfrei empfunden wird und Probleme eben nicht offen angesprochen und bearbeitet werden?“

Die Pressestelle des zuständigen Bezirksamts lässt zudem mitteilen, dass der Verwaltungsrat die geschilderten Vorgänge gewissenhaft prüfe und sich zu gegebener Zeit dazu äußere. Die Leitung selbst verweist auf ein von ihr initiiertes „Mediationsverfahren zwischen den Beschäftigtenvertretungen und der Geschäftsleitung (…), indem die konstruktive Zusammenarbeit zwischen diesen Funktionsgruppen im Fokus steht“. 

Welches Ziel dieses Mediationsverfahren haben soll, ist unterdessen unklar, da es ja gar nicht zu Konflikten zwischen Personalrat und Leitungsebene gekommen ist. Der Personalrat hält sich laut den Berichten der Mitarbeiter*innen ja aus jedem Konflikt mit der Chefetage raus. Die Leitung der Kindergärten City sieht in den Berichten hingegen eine „fortgesetzte und betriebsschädigende Kampagne“. 

Kindergärten City ist einer der fünf Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin und betreibt in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte aktuell fast 56 Kitas für rund 7000 Kinder. In der Geschäftsstelle in Berlin Gesundbrunnen arbeiten rund 40 Beschäftigte.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei der Kindergärten City in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


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