Frontberichte 08/2022: AWO, Prominent, HelloFresh, Vivantes

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Presseschau: Betriebsratsbehinderung und Union Busting in Deutschland

Vivantes: Immer vorne mit dabei, wenn es um Union Busting und AUsbeutung der Arbeitskräfte geht. „01.05.18: 1.-Mai-Demo des DGB Berlin“ (CC BY-NC-SA 2.0) by UweHiksch

  • AWO / Kiel: Anfechtung der Betriebsratswahl zur Aufspaltung des Betriebrates
  • Prominent / Heidelberg: Unternehmen will ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden kündigen – managementnaher Betriebsrat bröckelt
  • HelloFresh / Berlin: Geschäftsführung versucht Betriebsratswahl zu verhindern
  • Vivantes / Berlin: Konzern muss 19 Millionen Euro Strafe zahlen


AWO Pflege Schleswig-Holstein: Anfechtung der Betriebsratswahl zur Aufspaltung des Betriebrats

Die Geschäftsführung der AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH unter der Leitung von Michael Selck, Bernd Schubert und Ulrike Kömpe versucht den einheitlichen Betriebsrat für alle AWO Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein aufzuspalten und damit die Mitbestimmung und Vertretung der mehr als 1.500 Mitarbeiter*innen massiv zu schwächen. 

Bereits seit 2004 besteht für den Bereich der Pflege bei der AWO Schleswig-Holstein ein einheitlicher Betriebsrat mit 17 Mitgliedern. Seit der Ausgliederung des Pflegebereichs in eine eigenständige gGmbH zum 01.01.2020 versucht die Geschäftsführung den einheitlichen Betriebsrat abzusägen.

Die Geschäftsführung will erreichen, dass in jedem Standort ein eigener Betriebsrat gewählt werden muss. Das dürfte für viele Standorte bedeuten, dass hier kein neuer Betriebsrat zustande kommt. Im Gegensatz zu jetzt müssten sich dann an jedem Standort ausreichend engagierte Mitarbeiter finden, die sich die Arbeit in einem Betriebsrat und damit die dauerhafte Konfrontation mit Geschäftsführung und Standortleitung zur Durchsetzung der Interessen und Rechte der Belegschaft zutrauen würden. Nach der aktuellen Regel ist der Betriebsrat für alle Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein zuständig und kann somit überall die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften sichern. Die bezüglich der Mitbestimmung geplante Vereinzelung der Standorte darf insofern als Union Busting-Maßnahme begriffen werden. Einzelne, kleine Betriebsratsgremien sind wesentlich leichter unter Druck zu setzen. 


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Nachdem die Geschäftsführung zunächst versuchte die Neuwahl des Betriebsrates im Frühjahr 2022 gerichtlich zu verhindern und damit scheiterte, klagte sie auf Anfechtung und Aufhebung der Wahl. Das Arbeitsgericht Kiel gab der Geschäftsführung recht, dass die Beschäftigten in jedem Betrieb der AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH einen eigenen Betriebsrat hätten wählen müssen, daher trafen sich die Parteien am 19.08.2022 erneut vor dem Landesarbeitsgericht wieder. Auch hier bekam die AWO recht, die Richterin ließ jedoch die Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Der Betriebsrat will das Urteil hier erneut überprüfen lassen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der einheitliche Betriebsrat weiterhin im Amt. Mit einer Entscheidung ist frühestens in 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen. Zeit, die der Betriebsrat nun nutzen kann, um die Geschäftsführung doch noch zu überzeugen, an der bisherigen Regelung festzuhalten – oder die Kolleginnen und Kollegen schon jetzt auf nötige Kandidaturen und Neuwahlen einzustimmen. 

Der Betriebsrat lässt sich vor Gericht durch die Kanzlei Oberberg, Hasche & Rheinbender vertreten. Die AWO vertritt der Unternehmensverband Mittelholstein e.V.

Die AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH beschäftigt rund rund 1.500 Mitarbeiter*innen die an mehr als 40 Standorten in Schleswig-Holstein alte und pflegebedürftige Menschen pflegen und ihre Angehörigen beraten und begleiten.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH in unserem Union Busting-Wiki

Quelle:


#Update – Prominent: Dritter Anlauf den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen – managementnaher Betriebsrat bröckelt

Der in der Öffentlichkeit meist als Vorzeige-Unternehmer dargestellte Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Rainer Dulger zeigt in seinem eigenen Unternehmen, der Prominent GmbH, wie er sich eine erfolgreiche Unternehmenskultur vorstellt: Ohne Betriebsrat und mit spurenden Angestellten. Nun unternimmt die Geschäftsführung den dritten Anlauf den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen. 

Seit zwei Jahren versucht das Unternehmen den Betriebsrat loszuwerden. Nachdem bei der Neuwahl des Betriebsrats im März 2022 die neu geschaffene unternehmensnahe Betriebsratsliste „Pro Prominent“ die Wahlen gewonnen hat, traten in den vergangenen Monaten drei Betriebsratsvorsitzende der Liste aus „persönlichen Gründen“ zurück. 

Kündigung von ehemaligem Betriebsratsvorsitzenden wegen Facebook-Post?

Kurz nach der Betriebsratswahl im März 2022 versuchte die Geschäftsführung mehrfach den früheren Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen. Da auch der neue Betriebsrat seine Zustimmung versagte, beantragte Prominent die Ersetzung vor Gericht. 

Am 6. Juni 2022 fand daher eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg statt. Zu einer Einigung kam es nicht. Kerstin Panhorst von der Kanzlei Mainwerk, die Prominent in Sachen Union Busting vertritt bestand auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rechtsanwalt Patrick Fütterer von der Kanzlei Fütterer Engelmann vertrat das Betriebsratsmitglied. Er lehnte eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auch eine mögliche Abfindung ab.

Als Grund für die Kündigung nannte Prominent einen Facebook Post des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden vom April 2022. In diesem habe er behauptet, dass die Geschäftsführung Mitarbeiter*innen Repressalien angedroht habe, wenn sie die Liste „Pro ProMinent“ nicht wählen würden. Zudem soll er die Mitglieder der Liste als billige Schergen bezeichnet haben, die die Belegschaft spalten und Angst schüren würden.

Erneute Kündigung, Zustimmung durch den Betriebsrat und Strafanzeige

Obwohl das Arbeitsgerichtsverfahren zur Kündigung noch nicht abgeschlossen ist, hat Prominent im Juli 2022 nun zum dritten Mal einen Anlauf unternommen, um dem Betriebsratsmitglied zu kündigen. Und bei diesem Versuch haben, anders als zuvor, die Mitglieder des Betriebsrats mehrheitlich ihre Zustimmung zur Kündigung erteilt. Damit habe sich das bisher anhängige Arbeitsgerichtsverfahren zur Ersetzung der Zustimmung erledigt, so Prominent.

Zudem berichtet Mirko Geiger, Geschäftsführer der IG Metall in Heidelberg, von mindestens einer Strafanzeige gegen den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden. Dabei soll es um den Vorwurf der Verleumdung, der Beleidigung und der üblen Nachrede wegen des Facebook-Post gehen.

Als „Wildwest-Methoden“ bezeichnet Geiger die Vorgänge, die im Unternehmen zu Angst in der Belegschaft führen. „Hier ist schlicht eine Existenz bedroht!“, mahnt Geiger. Denn mit der Aussprache der neuen Kündigung und der Zustimmung des Betriebsrats, erhalte der Kollege bis zur gerichtlichen Klärung keinen Lohn mehr.

Die IG Metall Heidelberg bestätigte, dass der gekündigte ehemalige Betriebsratsvorsitzende vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf Wiedereinstellung klage. Einen ersten Gütetermin vor Gericht wird es Ende Oktober 2022 geben.

„Die treibende Kraft hinter diesen Machenschaften ist Herr Dr. Nagel“ ist sich Mirko Geiger unterdessen sicher. Michael Benedikt Nagel ist in der Geschäftsführung für das gesamte Personalwesen von Prominent zuständig. 

Die Prominent GmbH und ihre Tochtergesellschaft Prominent Deutschland GmbH werden in zweiter Generation von der Eigentümerfamilie Dulger geführt. Das 1960 gegründete Unternehmen beschäftigt heute rund 2.700 Mitarbeiter*innen und ist weltweit tätig. 2018 machte das Unternehmen einen Umsatz von rund 300 Millionen Euro.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei Prominent in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


HelloFresh versucht Betriebsratswahl zu verhindern

Wie zuvor schon zahlreiche andere Lieferdienste, versucht auch die HelloFresh SE die Gründung eines Betriebsrates in Deutschland zu verhindern. Dafür setzt der Unternehmensvorstand (Dominik Richter, Thomas Griesel, Christian Gärtner und Edward Boyes) auf professionelle Hilfe von der Union Busting Kanzlei Greenberg Traurig Germany. Statt eines Betriebsrats wirbt HelloFresh für die Einrichtung eines alternativen Schein-Gremiums, das Mitbestimmung suggerieren soll, defacto aber weder Rechte noch Durchsetzungmöglichkeiten hat. Die Gewerkschaft Verdi wirft dem Unternehmen vor, die Gründung des Betriebsrates mit Falschinformationen und Einschüchterungen zu verhindern und hat am 10. August 2022 die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragt.

Am 2. Juni 2022 hatten drei Beschäftigte mit Aushängen und einer Rundmail zu einer Vollversammlung der mehr als 1.300 Berliner Beschäftigten aufgerufen. Die Wahl des Wahlvorstandes scheiterte am 10. Juni 2022 dann jedoch, da knapp mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen entweder Enthaltungen oder ungültig waren. Deshalb hat Verdi nach der gescheiterten Versammlung die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragt.

Professionelles Union Busting und Desinformationskampagne

Im Vorfeld der Wahlversammlung unternahm die Geschäftsführung alles in ihrer Macht stehende, um die Mitarbeiter*innen gegen die Betriebsratswahl aufzubringen. So luden die Hellofresh-Mitbegründer und Vorstände Thomas Griesel und Dominik Richter zwei Tage vor der Wahl zu zwei eigenen Versammlungen ein, bei denen sie gegen die Wahl eines Betriebsrats mobil machten. Mit dabei auch Anwälte der Berliner Kanzlei Greenberg Traurig Germany, die sich laut eigenen Angaben auf „gewerkschaftsfreie Strategien“ und „Überzeugungsprogramme“ spezialisiert hat. Bei den Veranstaltungen soll das Management detailliert erklärt haben, wie man die Wahl des Wahlvorstands verhindern kann. 

Gewerkschaftssekretärin Franziska Foullong spricht von einer Desinformationskampagne durch die Geschäftsführung. Sie erklärte, dass das Unternehmen Gewerkschafter*innen offen unter Druck gesetzt hätte, mit dem Ziel der Einschüchterung und der Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit.

Alternative Mitarbeitervertretung statt Betriebsrat?

Die Geschäftsführung versuchte die Betriebsratsinitiator*innen dazu zu drängen von der Wahl eines Betriebsrates abzusehen und stattdessen des Aufbaus einer alternativen Mitarbeitervertretung zuzustimmen. Laut Unternehmen soll dieses „Fresh Council“ ähnliche Rechte wie ein Betriebsrat erhalten, mit dem kleinen aber entscheidenden Unterschied, dass die Geschäftsführung diese Rechte jederzeit wieder zurück nehmen könnte und sie nicht gerichtlich einklagbar wären. 

Zutun hätte ein Betriebsrat bei HelloFresh mehr als genug: Mitarbeiter*innen beklagen unter anderem, dass es weder Gehaltstransparenz gäbe, noch die Einstellungspolitik des Unternehmens irgendwie nachvollziehbar sei. Zudem gäbe es bei dem Unternehmen kaum Frauen oder Migrant*innen in den höheren Etagen, dabei seien diese bei den einfachen Mitarbeiter*innen überrepräsentiert.

HelloFresh SE wurde 2011 in Berlin gegründet. Mittlerweile ist der Lieferdienst für Kochboxen international tätig im deutschen Aktienindex vertreten und Beschäftigte 2021 14.635 Mitarbeiter*innen. HelloFresh machte bereits im Oktober 2021 Schlagzeilen, als das Unternehmen in den USA gegen Gewerkschafter*innen vorging.

Hier finden Sie den Eintrag zum Vorgehen gegen aktive Betriebsräte bei HelloFresh in unserem Union Busting-Wiki

Quellen:


Vivantes: 19 Millionen Euro Strafe für Umgehung von Mitbestimmungspflichten

Unternehmen die gegen die Mitbestimmungsregeln aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen müssen all zu oft mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Beim Berliner Krankenhauskonzern Vivantes ist das anders. Der Betriebsrat hat hier durchgesetzt, dass der Konzern bei Verstößen Ordnungsstrafen zahlen muss und das kommt quasi täglich vor!

Rund 19 Millionen Euro Bußgelder muss Vivantes seit 2019 wegen Verstößen bei der Mitbestimmung von Dienstplänen zahlen. Die Dienstpläne und Änderungen daran sind mitbestimmungspflichtig und dürfen nicht ohne Beteiligung des Betriebsrates vorgenommen werden, genau das scheint bei Vivantes jedoch Alltag zu sein. 

Seit einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2016 hat der Betriebsrat in solchen Fällen das Recht, ein Ordnungsgeld zu beantragen, wenn sich Vivantes nicht an den Spruch der vorgeschalteten Einigungsstelle hält. Das geschieht in Berlin offensichtlich massenhaft. Der Fall zeigt deutlich, dass ohne eine Kontrolle der Dienstpläne durch den Betriebsrat diese Praxis gar nicht aufgedeckt worden wäre. Ein praktisches Beispiel wie Betriebsräte Arbeitsbedingungen beeinflussen und Willkür einschränken können.

Vivantes zahlt Strafen in die eigene Kasse

Da sich an der Situation aber trotz den Strafen nichts ändert, hat das Arbeitsgericht inzwischen die Bußen erhöht, von zunächst 1000 Euro auf inzwischen bis zu 4000 Euro. Bei Dutzenden Fehlern oder nachträglichen Änderungen in einzelnen Dienstplänen kommen so schnell höhere Summen zusammen. Diese fließen aber nach einer Absprache zwischen Betriebsrat und dem Management des Landesbetriebs nicht an die Landeskasse, sondern in vom Betriebsrat ausgesuchte Projekte innerhalb des Konzerns. Genau das könnte einer der zentralen Gründe sein, warum sich an der Situation nichts ändert. Das Geld bleibt im Konzern und tut daher kaum weh. 

Laut Personalchefin Dorothea Schmidt sei es objektiv gar nicht möglich die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, dafür seien die Dienstpläne zu komplex. Zudem halten sich nicht in jeder der 250 einzelnen Kliniken die Führungskräfte immer daran die Pläne dem Betriebsrat vorzulegen.

Dabei ist klar, dass die Vivantes Kliniken eigentlich viel mehr Personal einstellen müssten, so sieht es auch der mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossene Tarifvertrag Entlastung vor. Hinzu kommt, dass die Vorgesetzten in den einzelnen Kliniken öfters Arbeitszeiten gar nicht dokumentieren, es ohne Absprache mit dem Betriebsrat Änderungen am Personaleinsatz gibt und keine Pausenregelung vorhanden seien.


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