GSA Fleisch: Parlamentarisches Husarenstück oder Stückwerk?

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Überraschend verabschiedetes Gesetz soll Lohnraub in Schlachthöfen unterbinden

von Elmar Wigand

GSA Fleisch: Billigfleisch aus Massen-Produktion
Geiz ist eben nicht geil: Billigfleisch aus Massen-Produktion.

In einer handstreichartigen Aktion hat der Bundestag am 1. Juni 2017 das »Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft« (GSA Fleisch) verabschiedet. Es richtet sich gegen die Methoden von Fleischfirmen und deren hochgradig kriminelle Netzwerke von Subunternehmern.

Aus sozialdemokratischen Kreisen ist zu vernehmen, man sei völlig überrascht gewesen, als der Vorstoß zwei Tage vor der Verabschiedung plötzlich auf dem Tisch lag. Das Zustandekommen des Gesetzes ist so skurril wie bezeichnend für den Status von Arbeitsrechten in Deutschland: GSA Fleisch wurde kurz vor Pfingsten auf Initiative des CDU-Abgeordneten Karl Schiewerling geradezu durch das Parlament geschmuggelt.

Während Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Berlin traf, US-Präsident Donald Trump das Pariser Klimaschutzabkommen aufkündigte und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Betriebsrentengesetz durchdrückte, passierte GSA Fleisch das Parlament in einem sogenannten Omnibus-Gesetz. Genauer gesagt, handelte es sich um das »Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften«.


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Omnibus-Gesetze, die im parlamentarischen Jargon auch »Lumpensammler« genannt werden, enthalten zumeist versprengte »Miszellaneen«, sprachliche Korrekturen, Selbstverständlichkeiten. Solche Omnibusse werden gern vor Ende einer Legislaturperiode bestückt. GSA Fleisch wurde unter Punkt 34 auf Seite 66 im Gesetzes-Bus versteckt und weitgehend unbemerkt durchgewunken (Drucksache 18/12611). Am 7. Juli 2017 soll es auch den Bundesrat passieren.

Der münsterländische Katholik Schiewerling, der nach der Legislaturperiode in Rente geht, hatte offenbar auf den richtigen Zeitpunkt gewartet, um der Fleischindustrie seiner Region zum Abschied nochmal eins auszuwischen. Die parlamentarische Guerrilla-Methode begründete sein Bundestagsbüro auf Nachfrage damit, dass man der mächtigen Fleisch-Lobby keine Gelegenheit geben wollte, Druck auszuüben.

Was steht genau drin?

Nach GSA Fleisch sollen Firmen für Sozialabgabenbetrug ihrer Subunternehmer haften. Arbeitsmittel müssen vom Unternehmen gestellt werden und dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Lohn muss in Euro ausgezahlt werden (anstatt in Essenmarken oder Säcken von Reis). Leistungen oder angebliche Leistungen der Unternehmer (wie Schlepperdienste, Unterbringung) dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Ebenso dürfen keine konstruierten Strafbeträge abgezogen werden, um den Mindestlohn oder Tariflöhne der Branche mit Tricks zu unterlaufen. Die Stunden müssen genauestens dokumentiert werden. Bußgeld bis zu 30.000 beziehungsweise 50.000 Euro wird fällig, falls Stunden mangelhaft dokumentiert oder Sozialabgaben unterschlagen wurden.


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Es ist zu vermuten, dass die CSU diesen Eingriff in die »unternehmerische Freiheit« mitgetragen hat, weil es um ein Industrie-Oligopol geht, das seinen Schwerpunkt in Niedersachsen, Westfalen und im Münsterland hat (Tönnies, Vion, Wiesenhof) und durch gnadenlose industrielle Effizienz auch bayrische Landwirte und Fleischproduzenten bedroht.

Kritik: Behörden ohne Personal und Sachkenntnis

Der katholische Priester Peter Kossen, der wie MdB Schiewerling im Bistum Münster beheimatet ist und sich seit Jahren mit der Fleisch-Mafia seiner Region anlegt, merkt an: »Das Gesetzesvorhaben weist in die richtige Richtung. Es greift allerdings zu kurz. Es braucht unbedingt einen Systemwechsel in der Fleischindustrie. Das Verhältnis: 20 Prozent Stammbelegschaft zu 80 Prozent Werkvertrags- und Leiharbeiter muss umgekehrt werden.«

Außerdem verwies er auf die Untätigkeit der Behörden: »Gesetzliche Vorschriften sind nur so gut, wie sie kontrolliert und durchgesetzt werden. Dazu fehlt den zuständigen Behörden vielfach das Personal und die rechtliche Handhabe. Es bedarf einer Bündelung der Zuständigkeiten, verbunden mit der Möglichkeit, Verstöße direkt zu ahnden.«

Strafmaß zu gering

Kritisch anzumerken bleibt außerdem: Das zu erwartende Bußgeld ist viel zu gering. Damit ein Gesetz ernst genommen und von Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht als als Bagatelle behandelt wird, muss ein Vergehen in den Rang einer Straftat gehoben und der Strafrahmen in Relation zum Konzernumsatz deutlich erhöht werden.

Allerdings sind vergleichbare Missstände in zahlreichen anderen Branchen zu finden: in Hotels, der Gebäudereinigung, in Vergnügungsparks, bei Bauunternehmen, in Paket- und Kurierdiensten oder Speditionen. Es scheint paradox und halbherzig, Arbeitsunrecht nur in einer Branche anzugehen. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. »Der Sumpf krimineller Subunternehmer muss ausgetrocknet werden«, so Kossen, »damit die weit verbreitete Ausbeutung und der Menschenhandel endlich ein Ende haben!«


Der Beitrag erschien ursprünglich in der Tageszeitung junge Welt vom 13. 6. 2017


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