Freitag13: Absurder Strafbefehl gegen Gewerkschafter

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Staatsanwaltschaft will 1.400 Euro, weil stellv. Tübinger DGB-Vorsitzender an Protesten gegen Real teilnahm

Der Horror ist real! Helden des Alltags am Freitag, 13. Juli 2018 vor Real in Weilheim. Genau so sollte der Schwarze #Freitag13 funktionieren: Viele kleine, spontane Aktionen, die gemeinsam bundesweit Großes bewirken. Diese Aktion ist leider ins Fadenkreuz der schwäbischen Obrigkeit geraten. Wir bitten um Spenden für den Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt!

Aufruf zu Solidarität + Spenden

Freitag13: Tübinger DGB-Gewerkschafter im Fadenkreuz der StaatsanwaltschaftDie Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz, Artikel 5 verankert: „Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung in Wort, Bild, Schrift und Ton frei zu vebreiten“, heißt es dort. Das gilt in Baden-Württemberg offenbar nur noch eingeschränkt – zumindest wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Tübingen geht.

Am Freitag, 13. Juli 2018 verteilte der stellvertretende Vorsitzende des DGB-Kreisverbands Tübingen, Tobias K., mit drei Unterstützern Flugblätter am Real-Markt in Weilheim. Sie beteiligten sich am Aktionstag Schwarzer Freitag13, der sich gegen die Arbeitsbedingungen bei der Kaufhauskette Real richtete (mehr zu den Hintergründen). Zeitgleich fand ein Streik der Gewerkschaft Verdi statt, deren Tarifvertrag bei Real von der Metro AG gekündigt worden war.

Die Staatsanwalschaft Tübingen schickte Tobias K. inzwischen einen Strafbefehl über 1.400,- Euro wegen „Abhaltens einer nicht angemeldeten Kundgebung. Und zwar zu dritt und über die Dauer von 12 Minuten. Detaillierte Pressemitteilungen von DGB (pdf) und Verdi (pdf) aus der Region legen nahe, dass dieser Vorwurf wohl arg konstruiert ist.

Die aktion ./. arbeitsunrecht bittet um Spenden für den Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt, um möglicherweise anfallende Kosten, Strafbefehle oder Ähnliches zu bestreiten: https://aktion.arbeitsunrecht.de/de/spende-meinungsfreiheit


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Pressesprecher Elmar Wigand erklärte dazu:

Unser Aktionstag Freitag13 ist der Staatsanwaltschaft Tübingen offenbar ein Dorn im Auge.

Wir sind selbstverständlich solidarisch: Hier gilt es, vier vorbildliche Aktivisten zu verteidigen und einen repressiven Obrigkeitsstaat zu verhindern, der Bürger einschüchtern und abschrecken will.

Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert die Einstellung des Verfahrens.

Wir rufen zur solidarischen Begleitung des Gerichtstermin auf:

Mittwoch, 2. Januar 2019 | Treffen: 08:45 Uhr vor dem Amtsgericht Tübingen, Doblerstr. 14, 72074 Tübingen | Die Sitzung beginnt um 09:15 Uhr  in Saal 13 (Erdgschoss).

Kriminalisierungsversuch abschmettern

Dass die Staatsanwaltschaft Tübingen unter dem Leitenden Oberstaatsanwalt Prof. Dr. Michael Pfohl ihre Kräfte auf drei Gewerkschafter verwendet, die auf einem Bürgersteig zusammen stehen, lässt keine andere Deutung zu, als dass Bürgerrechtler*innen und Gewerkschafter*innen gezielt eingeschüchtert und von selbstorganisierten Protesten abgehalten werden sollen.

Die aktion ./. arbeitsunrecht geht davon aus, dass der willkürliche und völlig überzogene Strafbefehl spätestens nach der Verhandlung am 2. Januar 2019 zurückgezogen wird. Andernfalls stehen wir in den Startlöchern, um die Kosten für die zweite Instanz zu übernehmen.

Wir werden nicht zulassen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft an Einzelnen Exempel statuieren und Beschäftigte zum Nutzen von Unternehmen und Aktionären noch mehr einschüchtern.

Um Beschäftigte und Aktivisten gegen juristische Angriffe verteidigen zu können, hat die aktion ./. arbeitsunrecht den Fonds für Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt aufgelegt. Wir bitten um Unterstützung, damit Arbeitsrechte ohne Angst vor Strafen verteidigt werden können.


Weitere Informationen


Schön, dass Sie da sind!

Der Verein aktion ./. arbeitsunrecht e.V. stellt alle Inhalte kostenfrei und ohne Werbung zur Verfügung. Wir sind unabhängig von Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften und staatlicher Förderung. Helfen Sie uns dabei, sorgenfrei über die Runden zu kommen!
Damit wir auch in Zukunft unbequeme Nachrichten verbreiten können: Bitte spenden Sie! !
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3 Kommentare

  1. Nicht jeder hat die Kraft,durch alle Instanzen der Gerichte zu
    gehen. Klar haette hier schon interessiert,wie in diesen Fall die naechsthoehere Instanz entschieden haette. Denn wenn jemand sich an Aktionen hier gegen Tarifflucht beteiligt und dann dafuer bestraft wird, dann muss man sich schon Gedanken machen………….

  2. Das ist psychologische Kriegsführung, es geht nicht um Rechtsprechung, sondern um die Eindämmung der aktiveren Menschen, die mit langfristigen Bedrohungen ihrer normalen Existenz rechnen müssen.
    Und es wirkt, deshalb haben die deutschen Gerwerkschaften keine Zähne. [… Kommentar von der Red. gekürzt]

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