Frontberichte 12/2014

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Presseschau November 2014: Behinderung der Betriebsratsarbeit in Deutschland

Burger King / Yi-Ko Holding: Forderungen der Betriebsräte werden erfüllt + + Airbus-Helicopters + Daher / Donauwörth: IG Metall klagt wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit  + + Stopa / Offenburg: Behinderung der Betriebsratswahl?  ++ Flughafen Hahn / Frankfurt: Neuwahl des Betriebsrats durchgesetzt ++ Report Mainz: Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften

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Arbeitsrechte sind Menschenrechte - nicht allen Richtern und Staatsanwälten scheint daran viel zu liegen (Bild wikicommons, gemeinfrei)
Arbeitsrechte sind Menschenrechte – nicht allen Richtern und Staatsanwälten scheint daran viel zu liegen (Bild wikicommons, gemeinfrei)

Und es lohnt sich doch: Burger King erfüllt Forderungen der Betriebsräte

Rund 3000 Angestellte waren von der Schließung der 89 Burger King Filialen des Franchisnehmers Yi-Ko betroffen (wir berichteten hier). Die Betriebsräte der betroffenen Filialen haben in einem Treffen am 27. 11. 2014 eine Resolution verabschiedet, die neben der Wiedereröffnung der Restaurants fünf weitere Forderungen enthält (Focus 27.11.2014):

  •   Einstellung der unsinnigen Verfahren gegen Angestellte tarifliche und arbeitsrechtlich korrekte Bezahlung
  •   ausreichendes Personal, um Systemstandards zu gewährleisten
  • Rückkehr zur Tarifbindung
  •  regelmäßige Gespräche zwischen Burger King, Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat

Yi-Ko Miteigentümer Ergün Yildiz, der die Geschäftsleitung zwischenzeitlich schon an Dieter Stummel abgegeben haben soll, hat seine Geschäftsanteile angeblich an seinen Kompagnon Alexander Kolobov abgegeben. Kolobov und die Burger King-Zentrale sollen bezüglich der Wiedereröffnung der Restaurants bereits in Verhandlung stehen. Laut Focus vom 28.11.2014 will man den Forderungen der Betriebsräte dabei in vollen Umfang nachgeben.

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Airbus Zulieferer Daher: Anzeige nach §119 Betriebsverfassungsgesetz


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Der Mehrzweck-Kampfhubschrauber NH-90 (Airbus Helicopters), hier im Einsatz der französischen Armee.
Der Mehrzweck-Kampfhubschrauber NH-90 (Airbus Helicopters), hier im Einsatz der französischen Armee.

Im Airbus-Logistik-Zentrum  in Donauwörth gibt es massiven Streit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Hintergrund ist systematisches Chaos in der Zuliefer-Landschaft des Kriegsgeräte-Herstellers Airbus Helicopters.

Bisher hatten rund 270 Angestellte unter der Leitung des Sub-Unternehmens Fiege die Logistik für Airbus Helicopters abgewickelt (Augsburger Allgemeine 19.09.2014). Seit dem  01. 09. 2014 wechselte der Airburs-Auftrag zur französischen Firma Daher, die den Logistik-Standort von Fiege in Donauwörth übernahmen.

Der Betriebsrat wurde im März 2014 gewählt. Seit dem wurde die Belegschaft aufgeteilt. Die Betriebsrats-Vorsitzende ist nun nicht mehr für Daher, sondern mit rund 69 weiteren Kollegen im Zuschnitt bei einem weiteren Airbus-Zulieferer, Thyssen-Krupp, beschäftigt. Im Rahmen eines Übergangsmandates, welches Daher nicht akzeptiert, ist sie  jedoch weiterhin für alle Mitarbeiter zuständig. Weitere 20 Beschätigte sind noch unter der Leitung von Fiege tätig und für die Auftragsannahme zuständig.

Betriebsvereinbarungen, die noch mit Fiege getroffen wurden, hat Daher fristlos gekündigt (AA 31.10.2014). Der Betriebsratsvorsitzenden wurde Hausverbot erteilt. Nun hat die IG Metall Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 Betriebsverfassungsgesetz gestellt (AA 03.11.2014).

Tödliche Profite mit europäischer High-Tech

Airbus Helicopters (AH) ist Teil der Airbus Group (bis 2013 EADS) und baut neben zivilen Hubschraubern (Weltmarktanteil 30 %) auch militärische Hubschrauber. Die Militärhubschrauber NH90 und Tiger bezeichnet AH als „Prunkstücke“ seiner Militärpalette. Die französischen Armee setzt den Tiger seit 2009 in Afghanistan ein. (Quelle: Aktion Aufschrei).

Zersplitterung als Methode zur Behinderung der Betriebsratsarbeit


Ärger mit Betriebsrat und Gewerkschaft – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Aerger-mit-Betriebsrat-und-Gewerkschaft-id31848992.html

Die Zersplitterung eines Betriebs gehört zum Grundhandwerk der Union Buster (was ist das?). Sie erschwert nicht nur die Organisierbarkeit und Streikfähigkeit der Beschäftigten, sondern schafft auch reichlich Möglichkeiten, Betriebsratswahlen anzufechten. Besonders bedenklich: die Personalisierung des Konflikts. Das Daher-Management versucht offenbar, die Eskalation des Konflikts der Betriebsratsvorsitzenden in die Schuhe zu schieben:

Von Seiten des Unternehmens heißt es, der Betriebsrat habe von Anfang an die Zusammenarbeit verweigert. Probleme gebe es nur mit der Vorsitzenden.

Mit ähnlichen Mustern wurde in zahlreichen Fällen in Deutschland gezielt Mobbing gegen Betriebsratsmitglieder angefacht.


IG Metall stellt Strafanzeige gegen Firma – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/IG-Metall-stellt-Strafanzeige-gegen-Firma-id31885457.html

Es ist etwas faul in Süddeutschland

Währen die IG in einer Pressemitteilung erklärt, das Verhalten des Arbeitgebers Daher sei in der Region einmalig, sieht die aktion ./. arbeitsunrecht eine Häufung von Fällen von Union Busting im süddeutschen Raum. Wir berichteten hier bereits über Legoland in Günzburg, H&M in Heilbronn, Götz Brot in Würzburg, über die AWO-Tochter Omnicare in Karlshuld und die  Bäckerei Ihle in Augsburg. Auch die Firma Stopa Anlagenbau, siehe nächster Beitrag, liegt in Süddeutschland.

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Stopa Anlagenbau GmbH / Offenburg: Acht Kündigungen

Acht Mitarbeiter von Stopa Anlagenbau in Offenburg erhielten nach der Ankündigung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, die Kündigung. Zuvor waren den achten Angestellten Aufhebungsverträge mit sofortiger Freistellung angeboten worden (Badische Zeitung vom 30.11.2014). Laut Firmen-Website arbeiten bei Stopa rund 200 Beschäftigte, die Lager- und Parksysteme herstellen, sowie Maschinen- und Stahlbau betreiben. Arbeitgeber Stopa wird von Jörg-Marcus Leisle von der Kanzlei Schrade & Partner vertreten.  Die IG Metall hat Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 Betriebsverfassungsgesetz gestellt. Die Kündigungsverfahren sind noch beim Arbeitsgericht Offenburg anhängig.

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Flughafen Hahn: neue Betriebsratswahl

Am Flughafen Hahn bei Frankfurt gärte es schon seit April 2014. Wir berichteten schon damals hier über Mauscheleien und angebliches Mobbing durch den  stellvertretenden Betriebsratsvoristzenden. Wie die Seite Volksfreund.de am 29.11.2014 berichtet, wird es nun am Frühjahr 2015 Neuwahlen geben. Eine Liste kritischer Arbeitnehmer war nicht zur Wahl zugelassen worden. Dem Wahlvorstand, in dem der Betriebsratsvorsitzende Thomas D. und sein Vize Jörg M. saßen, wurde Manipulation der Wahl vorgeworfen. Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Jörg M. bleibt vorerst Vertreter der Hahn-Belegschaft im Aufsichtsrat. Thomas D. wird auch bei der nächsten Wahl wieder antreten und strebt wieder den Vorsitz an.

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Report Mainz – Das Versagen der Staatsanwälte

wuerzburger_staatsanwaelte_kuesst_man_nichtDass tief im Süden Republik etwas schief läuft, zu diesem Schluss kann man auch beim Betrachten einer SWR Sendung kommen („Betriebsräte ohne Schutz. Das Versagen der Staatsanwälte“, Report Mainz vom 25. 11. 2014) Dort äußert sich die Staatsanwaltschaft Landshut auf skandalöse Weise. Zitat:

„Betriebsräte können nicht erwarten, mit Samthandschuhen angefasst zu werden.“

Das Zitat bezog sich auf einen Fall im Papierwerk Landshut Mittler. Hier verlangte der Geschäftsführer drei Stunden unbezahlte Mehrarbeit. Als der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert, eskalierte der Streit. Betriebsratsmitglieder wurden mit Abmahnungen überzogen. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte die Ermittlungen mangels Tatverdacht ein.

Prof. Peter Schüren, Universität Münster dazu in der Sendung:

„Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Arbeitgeber ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, weil er zwei Leute rausgeschmissen hat, die einen Betriebsrat gründen wollten. Und einen gröberen Fall der Behinderung der Betriebsratsarbeit kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wo sind die Fälle, wo hier das Strafrecht real angewandt wurde? Ich kenne sie nicht.“

Die empfehlenswerte Sendung gibt es hier zu sehen.

Kleiner Nachtrag

Auffällig in dieser  Berichterstattung: Der Betriebsratsvorsitzende von Autodienst West Ganske (ADW) und dessen Anwalt werden mit vollem Namen und mit Bild präsentiert. Der Name der Arbeitgeberanwaltes wird verschwiegen, ebenso der Name des Firmenbesitzers. Beides liefern wir hiermit noch einmal ausdrücklich nach: Geschäftsführer ist Manfred Ganske. Sein juristischer Helfershelfer Klaus Höflich. Wir berichteten bereits ausführlich im Mai diesen Jahres auf arbeitsunrecht.de


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