Jetzt ist es amtlich: Gesprächsangebot an #FREITAG13-Aktivisten war frei erfunden
Tönnies erkennt einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln als endgültige Regelung an
Pressemitteilung, 18. Oktober 2019 | Kontakt
Die Tönnies Holding AG hat der Aktion gegen Arbeitsunrecht nie ein Gesprächsangebot gemacht. Entsprechende Meldungen der Tönnies PR unter André Vielstädte im Vorfeld des bundesweiten Aktionstags #FREITAG13. September 2019 waren frei erfunden.
Die Aktion gegen Arbeitsunrecht wird die Tönnies AG im nächsten Schritt dazu zwingen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Wir bitten alle Redaktionen, ihre Berichterstattung zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.
Aus erster Hand informiert sein? Profis lesen Emails.Jetzt den kostenlosen Email-Newsletter der aktion ./. arbeitsunrecht ► bestellen
Zahlreiche Medien hatten diesen Schlenker der Tönnies-PR übernommen. Der Tenor: Das sind Radikale, mit denen lässt sich nicht reden…
Der Konzern und seine gefürchtete Medienkanzlei Schertz Bergmann haben nun offiziell erklärt, die Tatsache anzuerkennen, dass es nie ein Gesprächsangebot von Tönnies gegeben hat. Sie gehen nicht gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor.
Tönnies-Tribunal in Berlin in Vorbereitung
Gleichzeitig geht der Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht seinerseits gegen eine einstweilige Verfügung vor, die Tönnies mit Schertz Bergmann vor der Pressekammer Berlin erwirken konnte. Die Tönnies-Kritiker wollen den anstehenden Prozess vor dem Landgericht Berlin in ein Tönnies-Tribunal verwandeln, indem sie Manager, Geschäftsführer, Zeugen und Experten vorladen.
Strittig sind drei Punkte:
- Geschieht im kriminogenen Sub-Unternehmer Milieu des General-Unternehmers Tönnies Lohnraub?
- Sind Arbeitszeiten üblich, die den gesetzlichen Rahmen sprengen? Unter welchen Bedingungen werden die Arbeiter gefeuert? Jüngste Pressemitteilungen über Schlachthof-Kontrollen in NRW sprechen von illegalen Schichten bis zu 16 Stunden – ohne allerdings konkrete Arbeitgeber zu benennen.
- Wie lässt sich die europaweite Expansion des Tönnies-Konzerns im Stile eine Heuschrecke erklären und beschreiben?
Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch den Vorsitzenden Richter der Pressekammer: Holger Thiel sprach am 9.9.2019 das Skandal-Urteil im Fall Künast (Az: 27 AR 17/19), das selbst von unternehmernahen Anwälten als untragbar bewertet wird. Renate Künast darf demnach auf Facebook als „Sondermüll“, „Schlampe“ und „Drecks F*tze“ beschimpft werden.
Im Fall Tönnies vs. Arbeitsunrecht folgt die 27. Kammer unter Thiel allzu bereitwillig der Argumentation von Schertz Bergmann und arbeitet auch formal äußerst fragwürdig.
Hintergrund: Tönnies-Fake News sollten Aktionstag #FREITAG13 diskreditieren
Wir hatten bereits am 7. Oktober 2019 darüber berichtet, dass das Landgericht Köln der Tönnies Holding AG per einstweiliger Verfügung verboten hatte, die Behauptung aufzustellen, es habe vor unserem Aktionstag gegen Tönnies (Schwarzer Freitag13 am 13.09.2019) eine Gesprächseinladung und das Angebot zu einem inhaltlichen Dialog gegeben (Az. 28 O 356/19 | pdf).
Unter der Überschrift „Tönnies wehrt sich: Buntes Wochenende mit 87 Nationen“ hieß es auf der Tönnies-Website fälschlich: „Die Vorwürfe des Vereins gegen Arbeitsunrecht e.V. sind falsch. Auf die Gesprächseinladung und das Angebot zu einem inhaltlichen Dialog hat der Verein nicht reagiert, daher haben wir gegen den Verein Unterlassungsansprüche durchgesetzt, die aktuell vollstreckt werden.“ sagt Dr. Vielstädte.
Mit der Falschbehauptung wollte die Tönnies Holding rechtfertigen, warum sie ihrerseits gerichtlich gegen einige Details unserer Berichterstattung vorgegangen war.
Bevor die Aktion Gegen Arbeitsunrecht mit Hilfe ihres Anwaltes Eberhard Reinecke (Kanzlei Schön & Reinecke) die einstweilige Verfügung beantragte, teilte die berüchtigte Medienkanzlei Schertz Bergmann auf unsere Abmahnung hin unter anderem mit, unsere Ansprüche würden nicht bestehen und weiter: „Unsere Mandantschaft wird sich jedenfalls in einem Rechtsstreit zu verteidigen wissen.“
Wie wir festgestellt haben, wurde weder eine Schutzschrift hinterlegt, noch nach Erlass der einstweiligen Verfügung irgendetwas unternommen.
Nunmehr wird die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Wir können es nur so verstehen, dass Tönnies damit einräumt, dass seine Behauptung über das Gesprächsangebot frei erfunden war und dass Schertz Bergmann offenbar versucht, mit Einschüchterungs- und Verunsicherungstaktiken Gegner davon abzubringen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Dazu erklärt Pressesprecher Elmar Wigand:
Der Kampf für Arbeitsrechte und der Kampf für Meinungsfreiheit gehören zusammen.
Wir haben es hier mit zwei aggressiven Playern zu tun:
Das System Tönnies zerstört den sozialen Zusammenhalt durch massiven Missbrauch von Werkverträgen und brutale Ausbeutung in einem kriminogenen Milieu aus Sub-unternehmern.
die Methode Schertz Bergmann schüchtert Unternehmenskritik und ein bedroht die Pressefreiheit.
Wir halten dagegen. Unsere Grundrechte verteidigen sich nicht von selbst. Wir müssen sie ausüben und dabei immer wieder neu erstreiten.
Damit wir finanziell gewappnet sind: Spenden Sie für unseren Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt! >> https://aktion.arbeitsunrecht.de/spende-meinungsfreiheit
#FREITAG13: Dumping-Fleisch? Ekelhaft!
In ganz Deutschland beteiligten sich am Schwarzen Freitag, 13. September 2019 an 36 Orten rund 600 Personen an Aktionen gegen Horror-Jobs und Ausbeutung bei Tönnies.
Neben Gewerkschaftern, Sozialisten und Menschenrechtler*innen engagierten sich soziale Aktivist*innen für Umweltschutz, Klimagerechtigkeit und Tierrecht. Es fanden Proteste an Schlachthöfen in Rheda-Wiedenbrück und Weißenfels statt sowie vor und in Supermärkten. Ein Schwerpunkt war ALDI.
Ziel des Bündnisses war der Tönnies-Konzern, dessen Dumping-Fleisch in den Marken Böklunder, Gutfried und den ALDI-Hausmarken Tillmann’s, Sölde, Landbeck und Rolffes steckt.
Tönnies ist der größte Schweinefleisch-Vermarkter Europas. Er nutzt das Instrument des Werkvertrags um osteuropäische Wanderarbeiter auszubeuten. Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert die generelle Abschaffung von Werkverträgen.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung vom 07.10.2019 Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies https://arbeitsunrecht.de/arbeitsunrecht-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-toennies/
- Dossier: Freitag13 Tönnies Fleischverarbeitung – Warum gehen wir am Schwarzen Freitag am 13.09.2019 gegen Tönnies vor? https://aktion.arbeitsunrecht.de/de/freitag13-toennies
- Freitag13: Das System Tönnies stoppen 05.08.2019 https://arbeitsunrecht.de/freitag13-das-system-toennies_stoppen/
- Freitag13 Tönnies: Dumping Fleisch raus aus den Regalen vom 29.08.2019 https://arbeitsunrecht.de/freitag13-toennies-dumping-fleisch-raus-aus-den-regalen/